VPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -

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1 VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1

2 Gliederung des Vortrages: 1. Derzeitige Organisationsstrukturen zur Behandlung offener oder strittiger technischer und zulassungstechnischer Fragestellungen 2. Diskussionsstand ZfP-Prüfintervalle an Radsätzen 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen von Güterwagen 2

3 Derzeitige Organisationsstrukturen zur Behandlung offener oder strittiger technischer und zulassungstechnischer Fragestellungen 3

4 1. Derzeitige Organisationsstrukturen zur Behandlung offener oder strittiger technischer und zulassungstechnischer Fragestellungen Lenkungskreis Fahrzeuge AK Abnahme AK Bremse AK AK ZfP- Intervalle AK Güterwagen Mitglieder von EBA, Verbänden, Wissenschaft Mitglieder von VPI, DB, EBA 4

5 1. Derzeitige Organisationsstrukturen zur Behandlung offener oder strittiger technischer und zulassungstechnischer Fragestellungen Teilnehmer / Aufgaben des Lenkungskreises (LK) Fahrzeuge: Der LK Fahrzeuge setzt sich aus 20 Mitgliedern von BMVBS, EBA, Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, VDV, VPI und VDB zusammen. Der LK Fahrzeuge befindet / berät darüber, welche nationalen Regelwerke dem Prozess einer Notifizierung zuzuführen sind und in die Liste der notifizierten nationalen technischen Regeln (NNTR) aufgenommen werden sollen. Der LK Fahrzeuge hat die Federführung für die Weiterentwicklung des Handbuches Eisenbahnfahrzeuge. 5

6 Diskussionsstand ZfP-Intervalle von Radsätzen 6

7 2. Diskussionsstand ZfP-Intervalle von Radsätzen Wellenbrüche pro 1 Mrd. Radsatzkilometer in Deutschland (Quelle: Bochumer Verein / Dr. Köhler) 7

8 2. Diskussionsstand ZfP-Intervalle von Radsätzen In Diskussion: Tabellenverfahren (Quelle: Präsentation AK ZfP-Intervalle) 8

9 2. Diskussionsstand ZfP-Intervalle von Radsätzen In Diskussion: Kurvenverfahren (Quelle: Präsentation AK ZfP-Intervalle) 9

10 2. Diskussionsstand ZfP-Intervalle von Radsätzen Umsetzung Kurvenverfahren bei heutigen Instandhaltungsintervallen (Quelle: Bochumer Verein / Dr. Köhler) 10

11 Risikoanalyse rechtliche Grundlagen 11

12 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Richtlinie 2004/94/EG (Eisenbahnsicherheitrichtlinie) Auszug aus Artikel 6 Gemeinsame Sicherheitsmethoden (3) In den CSM wird beschrieben, wie das Sicherheitsniveau, die Erreichung der Sicherheitsziele und die Einhaltung der anderen Sicherheitsanforderungen beurteilt werden; dazu werden folgende Verfahren erarbeitet und festgelegt: a. Methoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken, b. Methoden für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen der nach den Artikeln 10 und 11 erteilten Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen c. 12

13 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 402/2013 (Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken) Auszug aus Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung legt eine überarbeitete gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2004/49/EG fest. 2. Die Verordnung erleichtert den Zugang zum Markt für Schienenverkehrsdienste durch eine Harmonisierung a) der Risikomanagementverfahren, die zur Bewertung der Auswirkungen von Änderungen auf das Sicherheitsniveau und die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen angewandt werden b) c)... 13

14 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 402/2013 (Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken) Auszüge aus Anhang 1, Punkt 2 Beschreibung des Risikobewertungsverfahrens Für das definierte System wird eine Gefährdungsermittlung gemäß Nummer 2.2 vorgenommen Die Vertretbarkeit des Risikos des zu bewertenden Systems wird unter Zugrundelegung eines oder mehrerer der folgenden Grundsätze der Risikoakzeptanz evaluiert: a) Anwendung von Regelwerken (Nummer 2.3) b) Vergleich mit ähnlichen Systemen (Nummer 2.4) c) Explizite Risikoabschätzung (Nummer 2.5) 14

15 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 402/2013 (Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken) Auszüge aus Anhang, 1 Punkt 2.2 Gefährdungsermittlung Aus Gefährdungen resultierende Risiken können beispielsweise dann als allgemein vertretbar eingestuft werden, wenn das Risiko so gering ist, dass die Einführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen nicht angemessen wäre. Die Expertenbewertung berücksichtigt, dass der Gesamtumfang aller allgemein vertretbaren Risiken einen bestimmten Anteil am Gesamtrisiko nicht übersteigen darf. 15

16 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 402/2013 (Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken) Auszug aus Punkt 2.5 Explizite Risikoabschätzung und Risikoevaluierung Wenn die Gefährdungen nicht von einem der beiden Risikoakzeptanzgrundsätzen abgedeckt werden, die in den Nummern 2.3. und 2.4 festgelegt sind, wird der Nachweis über die Vertretbarkeit des Risikos in Form einer expliziten Risikoabschätzung und Risikoevaluierung erbracht. Risiken, die sich aus diesen Gefährdungen ergeben, werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen quantitativ und qualitativ beurteilt. 16

17 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 402/2013 (Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken) Auszug aus Punkt 2.5 Explizite Risikoabschätzung und Risikoevaluierung Wenn sich aus Ausfällen technischer Systeme Gefährdungen ergeben, die nicht von Regelwerken oder der Verwendung eines Referenzsystems abgedeckt werden, gilt für den Entwurf des technischen Systems folgendes Risikoakzeptanzkriterium: Bei technischen Systemen, bei denen im Falle eines funktionellen Ausfalls von unmittelbaren katastrophalen Folgen auszugehen ist, muss das damit verbundene Risiko nicht weiter reduziert werden, wenn die Ausfallrate pro Betriebsstunde kleiner oder gleich 10-9 ist. 17

18 3. Risikoanalyse rechtliche Grundlagen Verordnung EU 445/2011 (ECM-Verordnung) Auszug aus Anhang III, Punkt 1 Anforderungen und Bewertungskriterien bezüglich der Managementfunktion Risikobewertung ein strukturierter Ansatz zur Bewertung von Risiken, die mit der Instandhaltung von Güterwagen verbunden sind, einschließlich Risiken, die sich unmittelbar aus betrieblichen Verfahren und der Tätigkeit anderer Organisationen oder Personen ergeben, sowie zur Ermittlung der geeigneten Verfahren zur Risikobeherrschung. 2.1 Die Organisation muss über Verfahren für Folgendes verfügen: a. Analyse der Risiken, die für den Umfang der von der Organisation durchgeführten Tätigkeiten von Belang sind, einschließlich der Risiken, die sich aus Mängeln und nichtkonformer Bauweise oder Fehlfunktionen während der Lebensdauer ergeben b. 18

19 Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen 19

20 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen VPI hat eine Untersuchung zur Feststellung des aktuellen Sicherheitsniveaus von Güterwagenradsatzwellen im europäischen Schienengüterverkehr auf Basis der europäischen Vorgaben sowie spezifischen Regeln, z. B. CSM, durch Det Norske Veritas (DNV) beauftragt. a) Untersuchungsinhalt Erhebung der Beförderungsleistung im europäischen Schienengüterverkehr (nach Ländern oder Ländergruppen). Erhebung der Radwellenbrüche aus Ermüdungsbruch und deren Unfallfolgen und Vergleich mit anderen Unfallereignissen im Güterwagenbetrieb. 20

21 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen Abschätzung des derzeitigen und zukünftigen Risikos von Radwellenbrüchen aus Ermüdungsbruch und Vergleich mit anderen Risiken und Festlegungen in Europäischer Eisenbahnregelsetzung wie CSM und CST. (Zukünftig bedeutet nach Umsetzung der o. g sicherheitserhöhenden Maßnahmen der Wagenbetreiber) b) Risikobewertungscluster Länder- oder Ländergruppenspezifisch Historisch (um die oben beschriebene Verbesserungskurve darstellen und weiter kontrollieren zu können) Bezogen auf Radsatzbauarten 21

22 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen (Fragebogen) 22

23 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen (Fragebogen) 23

24 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen (Fragebogen) 24

25 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen (Fragebogen) 25

26 4. Beauftragung einer Risikoanalyse zu Radsatzwellenbrüchen an Güterwagen Das Ergebnis wird voraussichtlich auf der Technischen Infoveranstaltung im Juni 2014 vorgestellt werden. 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 27

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