Inhalt 1. Voraussetzungen 2. Ziele des Blockpraktikums 3. Aufgaben der Praktikanten 4. Aufgaben der Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer

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1 1 Inhalt 1. Voraussetzungen 2. Ziele des Blockpraktikums 3. Aufgaben der Praktikanten 4. Aufgaben der Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer 1. Voraussetzungen Am Blockpraktikum B2 nehmen in der Regel GH-Studierende des vierten bzw. fünften sowie R-Studierende des fünften Semesters teil. Sie haben bereits folgende Praktika abgeleistet: das Einführungspraktikum T1 im ersten oder zweiten Semester, das vierwöchige Blockpraktikum B1 in der vorlesungsfreien Zeit des zweiten oder dritten Semesters und ein fachdidaktisches Praktikum T2 oder T3 im vierten (GH) bzw. im fünften Semester (R). Inhaltlich heißt das: Studierende haben zusammen mit Ausbildungslehrern und Dozenten sowie im B1 mit Mentoren Unterricht beobachtet, durchgeführt und reflektiert. Sie haben einzelne Bereiche des Unterrichts, der Schule und des schulischen Umfeldes kennen gelernt und schwerpunktmäßig analysiert. Sie haben einige ausführliche Unterrichtsentwürfe ausgearbeitet und eine größere Anzahl Unterrichtsskizzen angefertigt. Sie haben ein verbindliches Seminar Unterrichtsplanung und Übungen zur schulpraktischen Ausbildung besucht und stehen am Beginn des Schwerpunktstudiums in den Erziehungswissenschaften sowie in den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Bereichen ihrer drei gewählten Fächer. Mit Blick auf diese Studienvoraussetzungen ist die Leistungsfähigkeit innerhalb des schulpraktischen Bereiches im Allgemeinen so einzuschätzen: 1 Die Studierenden verfügen inzwischen über grundlegende und ausschnitthafte theoretische wie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Gemessen am Ziel einer umfassenden pädagogischen Handlungsfähigkeit stehen sie jedoch auch im vierten bzw. fünften Semester noch am Anfang ihrer Berufsausbildung. Die Konzeption studienbegleitender Praktika, wie sie an den Pädagogischen Hochschulen Baden- Württembergs besteht, kann und will auch nicht den auf dem kürzesten Weg fertig ausgebildeten Lehrer hervorbringen. Der Erwerb weitergehender praktischer Kompetenz hat überwiegend in der zweiten Phase der Lehrerausbildung zu erfolgen; dies wird auch durch die intensive Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes betont. In jedem Fall sind die Praktikanten auf Unterstützung und Beratung ihres betreuenden Lehrers angewiesen. 1 Hier können natürlich die individuellen, auch lebensgeschichtlich bedingten Voraussetzungen der einzelnen Studierenden nicht berücksichtigt werden; wohl aber sollte erwähnt werden, dass auch sie im schulpraktischen Bereich eine bedeutende Rolle spielen können.

2 2 2. Ziele des Blockpraktikums Nach dem vierwöchigen Blockpraktikum B1 und den Tagespraktika sollen die Studierenden zum zweiten Mal die Schulwirklichkeit über einen geschlossenen Zeitraum hinweg erfahren und verarbeiten. Dabei werden Anlage und Ziele des B1-Praktikums ergänzt und teilweise anders gewichtet; im B2-Praktikum treten neben schulpädagogische Aspekte verstärkt didaktische Gesichtspunkte der studierten Fächer. Im Vergleich zu den Tagespraktika bietet das B2 den Studierenden günstigere Möglichkeiten, die Lernvoraussetzungen der Schüler näher kennen zu lernen und dieses Wissen bei der Analyse des beobachteten Unterrichts sowie bei der Planung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche zu berücksichtigen. 3. Aufgabe der Praktikanten 3.1 Umfang des Praktikums Die Studierenden sind während des dreiwöchigen B2-Praktikums täglich mindestens 4 Stunden in der Schule anwesend und führen in der Regel insgesamt zwölf eigene Lehrversuche durch, vorwiegend in ihren studierten Fächern. Dies schließt aber nicht aus, dass Unterricht auch in anderen Fächern und Gegenstandsbereichen beobachtet und erprobt werden kann. Die Anwesenheit in der Schule schließt auch die Beobachtung und Unterstützung von Aktivitäten mit ein, die Lehrerinnen, Lehrer und Schüler außerhalb des Unterrichts durchführen. Im Bereich der Grund- und Hauptschule, wo der Unterricht einer Klasse weitgehend vom Klassenlehrer erteilt wird, sollten sich die Praktikanten auf diese Situation einstellen und vor allem Zusammenhänge der Fächer im Laufe eines Unterrichtsvormittags oder eines größeren Zeitraumes kennen lernen und auch selbst herstellen (Unterrichtseinheiten, fächerübergreifender Unterricht). Dies gilt besonders für die Gegenstandsbereiche in der Grundschule und die fächerübergreifenden Themen in der Hauptschule. In der Realschule mit dem stärker ausgeprägten Fachlehrerprinzip erleben die Studierenden mit ihrem Lehrer in der Regel Unterricht in verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen und sollen dabei lernen, sich auf den Wechsel zwischen verschiedenen Klassen und Altersstufen einzustellen. Aus organisatorischen Gründen wird es vorkommen, dass die Unterrichtsfächer des betreuenden Lehrers nur in einem Fach mit den Studienfächern des Praktikanten übereinstimmen (siehe dazu die Punkte 4.1 und 4.5). 3.2 Unterrichtsentwürfe Für jede Unterrichtsstunde ist eine Skizze anzufertigen, die Angaben zu folgenden Punkten enthalten sollte:

3 3 Schule, Klasse, Lehrer Thema im Rahmen der Unterrichtseinheit Zielsetzungen didaktische und methodische Überlegungen (didaktisch-methodischer Kommentar) Medien, Materialien Verlaufsskizze (evtl. in tabellarischer Form mit einer Aufgliederung nach Zeit, Situations- und Handlungsfolge, Medien) evtl. Hausaufgabe, mögliche Weiterführung des Themas Diese schriftliche Unterrichtsvorbereitung hat eine doppelte Funktion: Sie soll einerseits das Unterrichtsgeschehen in seinen Grundzügen vorwegnehmend strukturieren helfen und andererseits als Grundlage für Beobachtung, Reflexion und Auswertungsgespräch des Unterrichts dienen. 3.3 Kooperation der Praktikanten untereinander Als Anregung sei hier noch auf die positiven Erfahrungen hingewiesen, die aufgrund gemeinsamer Planung von Unterricht, seiner Durchführung (evtl. in Parallelklassen) und seiner gemeinsamen Auswertung gemacht werden können. In jedem Fall trägt gegenseitiges Hospitieren im Unterricht zur Sensibilisierung und zum Weiterlernen bei. 3.4 Erkrankung Bei Erkrankung oder anderweitig dringend gebotener Verhinderung haben die Studierenden ihre Betreuungslehrer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei mehr als dreitägigem Fehlen muss das Praktikum in der Regel wiederholt werden. Über die Möglichkeit einer Verlängerung des Praktikums ist Einvernehmen mit der Schule (Schulleitung, Betreuungslehrer) und Hochschule (Zentrum für schulpraktische Studien) herzustellen. 4. Aufgaben der Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer Dem Betreuungslehrer werden im B2-Praktikum ein oder zwei Praktikanten zugeteilt. Es ist seine Aufgabe, sie beim Aufbau und bei der Erprobung pädagogischer und didaktischer Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Folgende Punkte sind u.a. Teil einer wirksamen Förderung: 4.1 Zu Beginn des Praktikums sollten Lehrer und Praktikanten den Stundenplan für die Dauer der drei Wochen absprechen. Wenn Studierende Unterricht in allen drei studierten Fächern beobachten und erproben wollen, kann auch Unterricht bei anderen Lehrern bzw. in anderen Klassen mit einbezogen werden.

4 4 4.2 Im Gespräch können Lehrer und Studierende ihre gegenseitigen Erwartungen, Vorstellungen und Ziele austauschen. Dem Lehrer fällt dabei auch die Aufgabe zu, die Praktikanten mit der jeweils besonderen Situation des Lehrers, der Schüler einer Klasse und der Schule insgesamt bekannt zu machen. 4.3 Zeitpunkt und Thema des Unterrichts, den die Praktikanten nach kurzer Hospitationsphase übernehmen, sollten möglichst frühzeitig festgelegt werden. Nur so bleibt Zeit für eine sorgfältige fachliche, didaktische und methodische Planung, die erfahrungsgemäß gerade dem Anfänger erhebliche Mühe bereiten kann. 4.4 Es ist wünschenswert, dass die Unterrichtsplanungen und -versuche eingehend vorund nachbesprochen werden. Dabei stellen sich dem Lehrer folgende Aufgaben: Hilfe bei der organisatorisch-praktischen Vorbereitung: Bereitstellung von Materialien, Vorbereitung von Experimenten etc. Beobachtung und Beratung in Bezug auf didaktische und methodische Fragen: Formen der Darstellung von Inhalten, Zielorientierung (Transparenz der Ziele), Motivation und Aktivierung der Schüler, Erprobung verschiedener schülerund sachbezogener Unterrichts- und Sozialformen, Berücksichtigung von Übung und Anwendung, Lernerfolgskontrolle, Zeiteinteilung, Einsatz von Medien und Materialien, Hausaufgaben, Tafelanschrieb, Hefteintrag. Förderung der Kommunikation zwischen Praktikant und Schülern: Verständlichkeit und Angemessenheit der Sprache, Aufnehmen und Weitergeben von Schüleräußerungen, Art des Eingehens auf auffallende Schüler, Ermutigung zurückhaltender oder lernschwacher Schüler, Umgangsformen. Sensibilisierung für Erfordernisse der Unterrichtssituation: Einstellung auf unerwartete Situationen, die durch den Schulalltag bedingt sind, Beweglichkeit des Verhaltens, Aufgeschlossenheit gegenüber den Schülern und ihren Beiträgen, Flexibilität gegenüber der eigenen Planung. Beratung bei der Reflexion des Unterrichts: Anstöße zur kritischen Verarbeitung eigener Unterrichtserfahrungen, Fragen des Verhältnisses von Planung und Durchführung, praxisnahe Reflexion allgemeindidaktischer, fachdidaktischer und schulpädagogischer Probleme, Umsetzung der Kritik in weiterführende unterrichtliche Handlungsvollzüge. Beteiligung am Schulleben: Der Lehrer informiert die Studierenden über wichtige Ereignisse im Schulleben während der Praktikumszeit und lädt sie ggf. zur Teilnahme und - sofern die Verhältnisse es zulassen - zur Mitwirkung ein (z.b. Konferenzen, Elternabende, Ausflüge, Schulfeste). Informationen über den Stand der Schulentwicklung an der konkreten Schule und Einblicke in die Bereiche, z.b. Schulprogramm, Schulprofil, Fächerverbünde, Arbeit mit dem Bildungsplan 2004 BW, Fördermaßnahmen, Ausbau zur Ganztagsschule, u.a.

5 5 4.5 Besondere Probleme, die sich aus unterschiedlichen Fächerkombinationen von Lehrern und Praktikanten ergeben, sollten eigenverantwortlich in Absprache zwischen den Beteiligten gelöst werden. Schulleitungen, Lehrer und Kollegien werden gebeten, den Studierenden genügend Möglichkeiten des Hospitierens und Unterrichtens einzuräumen. Wenn die geforderte Anzahl der Unterrichtsversuche (zwölf) aus Ursachen, die in der Schulorganisation liegen, nicht erreicht werden kann, können der Lehrer oder Schulleiter die Reduzierung in eigener Verantwortung vornehmen und begründen. 4.6 Teilnahmebestätigung Nach Abschluss des Praktikums ist eine Bestätigung des betreuenden Lehrers über die erfolgreiche Teilnahme zu erstellen. Erfolg oder Nichterfolg sollte unter Verwendung folgender Kriterien festgestellt werden, die hier stichwortartig formuliert sind: Anwesenheit Engagement Qualität der Unterrichtsplanung: fachliche, didaktische Vorbereitung, Formulierung der Lehr- und Lernziele, Angemessenheit der Methoden, Medien etc. Durchführung des Unterrichts (z. B. Lehrfähigkeiten, Fähigkeit, Lern- und Gruppenprozesse anzuregen, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit) Reflexionsvermögen: kritische Einschätzung des eigenen Unterrichts, Einsicht in die Bedingungen und Konsequenzen des eigenen Handelns Lernfähigkeit: Berücksichtigung von erkannten Mängeln und gewonnenen Einsichten in nachfolgenden Unterrichtsplanungen und -stunden. Die Betreuungslehrer werden gebeten, die Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Praktikums dem Zentrum für schulpraktische Studien der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg, zuzuleiten. Im Namen der Pädagogischen Hochschule Freiburg danken wir den betreuenden Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulleitungen dafür, dass sie den Studierenden die Begegnung mit der Schulpraxis ermöglichen und dafür viel Mühe und Zeit aufwenden. Wir hoffen zugleich - und stützen uns dabei auf das Echo vieler Kolleginnen und Kollegen in den Schulen -, dass die Arbeit mit Praktikanten auch der eigenen Berufstätigkeit zugute kommt. Zentrum für schulpraktische Studien Dr. Jutta Nikel, Geschäftsführerin

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