Kindergarten-Halbtagesplatz (25 Std) Kindergarten-Blocköffnung (35 Std) Kindergarten, geteilte Öffnungszeit (35 Std)
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- Otto Krause
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1 Kindertagesstätten Ordnung Öffnungszeiten der Einrichtung Kindergarten-Halbtagesplatz (25 Std) Kindergarten-Blocköffnung (35 Std) Kindergarten, geteilte Öffnungszeit (35 Std) 7:00 16:00 Uhr 7:30 12:30 Uhr 7:00 14:00 Uhr 7:30 12:30 Uhr und 14:00 16:00 Uhr Tagesstättenplatz (45 Std) 7:00-16:00 Uhr Durch eine jährliche Bedarfsumfrage der Eltern werden die Öffnungszeiten ermittelt. Bring und Abholzeiten Bitte beschränken Sie (nach der Eingewöhnungsphase) die Bring und Abholzeit Ihres Kindes auf maximal 10 Minuten. Aus pädagogischen Gründen sollte Ihr Kind bis 9:00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden. Die Eingangstüre wird ab diesem Zeitpunkt automatisch geschlossen und ab 12:00 Uhr wieder geöffnet. Sie können Ihr Kind, je nach Stundenbelegung dann wieder abholen. Bitte halten Sie sich an die Zeiten. Bei Ausnahmen sprechen Sie uns an. Urlaubszeit und Schließungstage Die Einrichtung schließt in den Sommerferien für mindestens 3 Wochen, zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt sie ebenfalls geschlossen. Gesonderte Schließungstage (Brückentage, Teamarbeitstage etc.) werden rechtzeitig bekannt gegeben. Frühstück Ihr Kind kann morgens gemeinsam in der Zeit von 7:00 10:30 Uhr mit seinen Freunden frühstücken. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück (Brot mit Käse, Wurst etc., Obst, Gemüse, Joghurt) mit. Bitte keine Süßigkeiten. Ihr Kind wird bei uns mit Getränken (Wasser, Tee, Milch) versorgt. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Getränke mit!
2 Ihr Kind hat die Möglichkeit, zu jeder Zeit Getränke zu sich zu nehmen. Da wir auch besonders Wert auf mögliche Müllvermeidung legen, möchten wir Sie bitten, auf Einwegverpackungen zu verzichten. Von daher wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihrem Kind eine Brotdose, bitte mit Namen versehen, mitgeben. Kosten Wir sammeln in unserer Einrichtung pro Jahr für Getränke, Fotos, Mappen, Geburtstage etc. einen Beitrag von 25 ein. Sollte es diesbezüglich Probleme geben, sprechen Sie uns bitte an. Spielzeug An einem festgelegten Spielzeugtag, zurzeit dienstags, darf Ihr Kind ein Spielzeug mit in die Einrichtung bringen. Die Verantwortung für dieses Spielzeug trägt das Kind selbst. Es soll alleine darauf achten, dass nichts kaputt oder verloren geht. Tageskinder dürfen für nachmittags ein Spielzeug mitbringen. Allerdings sollten keine Waffen oder Computer Spiele mitgebracht werden, ebenso Messer, Säbel, Schwerter, Pistolen oder Gewehre. Inliner, Fahrräder und andere Außenfahrzeuge bitten wir zu Hause zu lassen. Regenwetter und Bekleidung Bitte geben Sie Ihrem Kind Hausschuhe oder Sandalen mit einer festen Sohle, welche bei uns verbleiben können, mit. Namen nicht vergessen! Da die Kinder auch bei Regenwetter das Bedürfnis haben nach draußen zu gehen, wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihrem Kind entsprechende Kleidung mitgeben: Gummistiefel. Regenjacke, Matschhosen..) Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihr Kind sich schmutzig machen darf wird und auch soll! Ziehen Sie deshalb Ihrem Kind solche Kleidung an, welche beim täglichen Tun schmutzig werden darf! Außerdem benötigt Ihr Kind Wechselkleidung, falls wir es einmal umziehen müssen. Bewegung im Turnraum Da innerhalb der Woche unterschiedliche Aktivitäten stattfinden können, ist es wichtig, dass Ihr Kind die Möglichkeit jederzeit nutzen kann. Der Mehrzweckraum / Turnraum verfügt über eine Fußbodenheizung. Es bietet sich an, mit Turnschläppchen oder mit Rutsche Socken zu turnen. Sportschuhe werden nur in Ausnahmefällen benötigt.
3 Kindergeburtstage Wir feiern den Geburtstag eines jeden Kindes! An diesem Tag steht Ihr Kind durch eine Geburtstagsfeier im Mittelpunkt des Geschehens. Ihr Kind braucht für seinen Tag nichts zum Verteilen mitbringen. Handybenutzung Wir bitten, Sie aus Gründen des Datenschutzes im Ev. Familienzentrum Sonnenstrahl bei normalem Kindergartenbetrieb keine Fotos mit einem Handy oder einer andern Kamera zu machen, da wir nicht kontrollieren können, ob diese Fotos veröffentlicht werden. Die Benutzung der Handys oder Kameras bei Festen und Feiern steht Ihnen frei, da diese einen öffentlichen Charakter haben. Änderung der Anschrift und der Telefonnummer Es ist möglich, dass wir im Krankheitsfall Ihres Kindes oder infolge eines Unfalls Sie als Eltern benachrichtigen müssen. Deshalb werden Sie dringend gebeten, uns sofort mitzuteilen, wenn sich Ihre private Anschrift, Dienststellen Telefonnummer, Festnetznummer oder Handynummer ändert, damit wir dies unverzüglich auf der Karteikarte Ihres Kindes festhalten können. Für den Fall, dass Sie als Eltern nicht erreichbar sein sollten, werden wir die Abholberechtigten Personen oder sonstige Vertrauenspersonen informieren, deren Telefonnummer wir ebenfalls benötigen. Aufsichtspflicht für den Hin und Rückweg Ihres Kindes zwischen unserer Einrichtung und zu Hause Die Aufsicht über die Kinder auf dem Weg zu und von der Kindertagesstätte obliegt allein bei den Eltern als Personensorgeberechtigte. Der Träger der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder übernimmt während des Besuches des Kindes in unseren Räumen die Aufsicht. Diese Aufsicht beginnt erst mit der Übergabe des Kindes an die pädagogischen MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtung. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern bzw. mit der Übergabe des Kindes an eine von den Eltern bevollmächtigte Person. Versicherungsschutz Durch das Bundesgesetz sind alle Kinder in unserer Kindertageseinrichtung in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Kindertagesstätte stehen. Hierzu werden auch gemeinsame Ausflüge und Besichtigungen gerechnet. Bei Unfällen muss die Kindertageseinrichtung eine schriftliche Meldung an die Unfallbehörde machen. Aus diesem Grund sind Sie als Eltern angehalten, auch Unfälle, welche auf direktem Weg zum oder von der Kindertageseinrichtung passieren, der Einrichtungsleitung mitzuteilen, da sonst der Versicherungsschutz nicht eintritt.
4 Beitragszahlung für den Kindergartenplatz Der Beitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird von der Stadtverwaltung Waldbröl eingezogen. Er staffelt sich nach dem zu versteuernden Brutto Jahreseinkommen, welches gegenüber der Stadtverwaltung offen gelegt werden muss. Das Rechnungsjahr beginnt immer zum 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Zurzeit ist das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Mithilfe der Eltern und Teilnahme an Veranstaltungen Ihre Mithilfe in der unserer Kindertageseinrichtung wird dringend benötigt! Gartenaktionen, Fussball-Turnier, Ernte oder evtl. Märkte, Großelterntage, Eltern-Kind-Aktionen, Feste und Feiern und vieles mehr. Jede Familie sollte sich zur Mitarbeit und Mithilfe in unserer Kindertageseinrichtung verpflichtet fühlen, da nur so Aktionen dieser Art stattfinden können. Darüber hinaus finden Elternveranstaltungen, z.b. Elternabende, Elternsprechtage etc. statt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für mindesten 1 Elternteil empfehlen- und wünschenswert. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung und Mithilfe ist die Mitgliedschaft und die Mitarbeit in unserem Förderverein. Der Förderverein ermöglicht uns und Ihrem Kind zusätzliche Anschaffungen zum Spielen. Gottesdienste Unsere evangelische Kindertagesstätte gestaltet gemeinsam mit Ihrem Kind Familiengottesdienste und interne Kindergottesdienste innerhalb der Kindertageseinrichtung. Da Sie Ihr Kind in eine evangelische Kindertageseinrichtung gegeben haben, setzen wir voraus, dass Sie in der Regel mit Ihren Familien an den o.g. Gottesdiensten teilnehmen. Sexualerziehung Auf Fragen der Kinder zu diesem Thema antworten wir sach und kindgemäß. Körperteile werden richtig benannt. Wenn Sie Wert darauf legen, mit Ihrem Kind ausschließlich zu Hause darüber zu sprechen, lassen Sie es uns bitte durch eine schriftliche Erklärung, die Sie am Tag der Aufnahme abgeben, wissen. Besondere Hinweise Zur Sicherheit Ihres Kindes möchten wir Sie bitten, dass Ihr Kind nur in Begleitung eines Erwachsenen, in Ausnahmefällen auch in Begleitung älterer Kinder (mind. 14 Jahre), in unsere Kindertageseinrichtung zu bringen bzw. abzuholen. Sollten Sie Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht selber abholen können, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person (Großeltern, Verwandte, Bekannte) in der Einrichtung hinterlegen bzw. bei Einmaligkeit dem Betreffenden mitgeben (s. Einverständniserklärung). Die Eltern tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind unsere evangelische Kindertageseinrichtung regelmäßig besucht.
5 Kranke Kinder sollten prinzipiell unserer Einrichtung fern bleiben. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Ihr Kind z.b. wegen Krankheit für längere Zeit nicht kommt. (Bitte lesen Sie dazu unser Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz). Fragen zu bestimmten Krankheitsbildern) Sprechen Sie uns an. In unserer Kindertageseinrichtung verabreichen wir grundsätzlich keinerlei Medikamente an Ihr Kind. Sollte Ihr Kind dauerhaft ein Medikament einnehmen müssen, sprechen Sie uns diesbezüglich bitte an! Bitte geben Sie uns auch Bescheid, wenn Ihr Kind ein paar Tage Urlaub machen möchte. Sollten Sie im Laufe der Zeit Fragen haben oder sollten Sie Probleme beschäftigen, sind wir selbstverständlich zu einem Gespräch bereit. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Parksituation Bitte benutzen Sie den öffentlichen und gebührenfreien Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite unserer Kindertageseinrichtung. Somit wird gewährleistet, dass Ihr Kind nicht durch Bring und Abholverkehr behindert wird. Die Parkplätze an der Kindertageseinrichtung dienen dem Personal. Die Zufahrtsstraße ist eine Privatstraße. Familienzentrum Unsere evangelische Tageseinrichtung für Kinder ist auch ein Familienzentrum mit Gütesiegel NRW. Bitte besuchen Sie uns in diesen Räumlichkeiten und informieren Sie sich über Beratungsmöglichkeiten und Hilfe, Beratungstermine in unserem Haus, Aktionen, Veranstaltungen und vieles mehr. Den Eingang finden Sie an der Oststrasse. Gerne vermieten wir auch unsere Räumlichkeiten für einen individuellen Anlass. Sprechen Sie uns an. Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte, kann der Kindertagesstättenplatz Ihres Kindes gegebenenfalls gekündigt werden. Ihr Sonnenstrahl Team aus dem Evangelischen Familienzentrum und Kindertagesstätte Sonnenstrahl aktualisiert: März
6 Wir haben die Kindertagesstätten - Ordnung vom März 2016 gelesen. Als Erziehungsberechtigten akzeptieren wir die Kindertagesstätten - Ordnung des Ev. Familienzentrum Sonnenstrahl und werden diese unterschreiben: Name des Kindes: Datum, Unterschrift der /des Erziehungsberechtigten:
Durch eine jährliche Bedarfsumfrage der Eltern werden die Öffnungszeiten ermittelt.
Kindertagesstätten - Ordnung Öffnungszeit der Einrichtung 7.00 bis 16.00 Uhr Kindergarten-Halbtagsplatz (25 Wochenstunden): 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Kindergarten-Blocköffnung (35 Wochenstunden): 7.00 bis
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