Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

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1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). Dabei wird auf das Angebot von Augenuntersuchungen nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können) durch den Betriebsärztlichen Dienst hingewiesen. A.4 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.5 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.6 Der Nichtraucherschutz ist zu beachten! Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.7 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 8 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken. Pflichten des Fachverantwortlichen: A.9 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.10 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.11 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.12 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.13 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.14 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Stand: September 2006, 3.1/1

2 Büroarbeitsplatz ohne Bildschirmarbeitsplatz (und Mikrofilm-Lesegeräte) * 1. Tisch und Stuhl 1.1 (t) Schreibtisch standsicher 1.2 (t) Bürostuhl höhenverstellbar und fünf Rollen * 2. Regale 2.1 (t) Regale standsicher 2.2 (t) Für Regale, die höher als 1,80 m sind, sind Aufstiegshilfen vorhanden (Leiter, Tritte) 2.3 (o) Jährliche Prüfung von Leitern und Tritte * 3. Beleuchtung 3.1 (t) Ausreichende Beleuchtung für die Sehaufgabe vorhanden 3.2 (t) Einzelplatzleuchte für spezielle Sehaufgaben 3.3 (o) Vor Arbeitsbeginn für ausreichende Beleuchtung sorgen * 4. Elektrische Betriebsmittel 4.1 (o) Regelmäßige Prüfung aller (inkl. privater) ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, z. B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Einzelplatzleuchte 4.2 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel * 5. Arbeitsumgebung 5.1 (t) Verkehrswege ausreichend breit (mindestens 60 cm im Einzelbüro, 86,5 cm in Büros von zwei bis fünf Mitarbeiter) 5.2 (o) Verkehrswege frei von Stolperstellen (Kabel etc.) 5.3 (o) freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ausreichend bemessen * 6.. Fußstütze und Konzepthalter 6.1 (p) Fußstütze in Höhe und Neigung verstellbar 6.2 (p) Konzepthalter stabil, verstellbar, standsicher (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 3.1/2

3 Büro- und Bildschirmarbeitsplatz (Arbeitszeit am PC beträgt mehr als 20% der regulären Arbeitszeit ) * 7. Tisch und Stuhl 7.1 (t) Ausreichend groß bemessener Tisch vorhanden (min. 160 cm x 80 cm) 7.2 (t) nicht höhenverstellbarer Tisch, Höhe 72 cm 7.3 (t) höhenverstellbarer Tisch, Höhe zwischen 68 cm und 76 cm einstellbar 7.4 (t) Freier Beinraum Höhe 65 cm, Breite 58 cm, Tiefe 60 cm 7.5 (t) Matte, nicht reflektierende Tischplatte 7.6 (t) Arbeitsstuhl (Sitzfläche und Rückenlehne höhenverstellbar, fünf Rollen) * 8. Beleuchtung und Blendung 8.1 (t) Allgemeinbeleuchtung mindestens 500 lx 8.2 (t) Einzelplatzleuchte nur mit der Allgemeinbeleuchtung schaltbar 8.3 (t) Leuchtband parallel zur Fensterfront 8.4 (t) Tageslichteinfall durch geeignete Lichtschutzvorrichtungen regulierbar 8.5 (t) Reflexblendung vermeidbar 8.6 (t) Direktblendung vermeidbar 8.7 (t) Vor Arbeitsbeginn für ausreichende Beleuchtung sorgen 8.8 (t) Anordnung des Arbeitsplatzes zwischen den Leuchtbändern 8.8 (t) Blickrichtung des Nutzers parallel zum Fenster * 9. Geräte und Aufstellung 9.1 (t) Trennung von Tastatur und Bildschirm 9.2 (t) Bildschirm leicht dreh- und neigbar 9.3 (t) Bildschirm mindestens 15 Zoll für grafische Anwendungen (Windows) mindestens 17 Zoll 9.4 (t) Rutschfeste freie Aufstellung des Bildschirmes möglich 9.5 (t) Bildwiederholungs- bzw. -wechselfrequenz mind. 70 Hertz 9.6 (t) strahlungsarmer Bildschirm nach neuester Norm (MPR, TCO), mattes Bildschirmgehäuse 9.7 (o) Auflage-Pad für die Handgelenke (optional) 9.8 (o) Sehabstand zur Bildschirmoberfläche mindestens 500 mm 9.9 (o) Tastatur mm Abstand von der Tischkante 9.10 (o) flache Tastaturführung 9.11 (o) Positiv-Zeichendarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund) 9.12 (o) Der Abstand Bildschirm - Auge, Tastatur - Auge, Beleghalter - Auge muss mindestens 500 mm betragen (o) Anordnung so, dass ständiges Verdrehen und Vorbeugen vermieden wird 9.14 (o) Software ist für die auszuführende Aufgabe ausreichend * 10. Elektrische Betriebsmittel 10.1 (o) Regelmäßige Prüfung aller (inkl. privater) ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, z. B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Einzelplatzleuchte 10.2 (o) Sichtprüfung und Kontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 3.1/3

4 * 11. Arbeitsumgebung 11.1 (t) Ausreichend breite Verkehrswege (mindestens 60 cm im Einzelbüro, 86,5 cm in Büros von zwei bis fünf Mitarbeiter) 11.2 (o) Verkehrswege frei von Stolperstellen 11.3 (o) freie Bewegungsfläche am Bildschirmarbeitsplatz mindestens 1,5 m * 12. Ausgleichsübungen 12.1 (o) Ausgleichsübungen * 13. Fußstütze und Konzepthalter 13.1 (t) Fußplatte mit rutschfester Oberfläche 13.2 (t) Fußstütze in Höhe und Neigung verstellbar 13.3 (t) Konzepthalter stabil, verstellbar, standsicher Zusätzliche Anforderungen bei Mikrofilm-Lesegeräten * 14. Blendung 14.1 (t) Reflexblendung vermeidbar 14.2 (t) Direktblendung vermeidbar * 15. Elektrische Betriebsmittel 15.1 (t) Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 15.2 (o) Sichtprüfung und Kontrolle vor Inbetriebnahme der elektrischen Betriebsmittel * 16. Sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 3.1/4

5 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 3.1/5

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