1. Hintergrund der Planungen

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1 1. Hintergrund der Planungen 1.1 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen Der Landtag Baden-Württemberg hat am mit dem Windenergieerlass eine Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Es sollen hiermit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfes aus heimischer Windkraft gedeckt wird. 1 Dies entspricht der Aufstellung von ca neuen Windrädern à 3 Megawatt. 2 Die Ausweisung von Gebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) erfolgt im Bereich der Karlsruher Bergdörfer 3 durch zwei Planungsverbände: den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO mit Vorranggebiete ) und den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK mit Konzentrationszonen ). Die Suchgebiete beider Planungsebenen sind weitgehend deckungsgleich: Wie auf der Karte zu erkennen ist, liegen diese Gebiete auf der Kohlplatte, dem Edelberg und dem Wattkopf (vgl. Abb. 1.). Der RVMO führt diese Gebiete unter den Ziffern 88 und 114, der NVK unter der Bezeichnung C5, C6 und C7. Abb.1.: Vergleich der Planungsgebiete RVMO und NVK Ohne Ausweisung von Vorranggebieten (RVMO) und Konzentrationszonen (NVK) müsste der Bau von WEA bei entsprechender Antragstellung im gesamten Gebiet unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen zugelassen werden. 4 Durch eine Ausweisung derartiger Zonen soll 1 Nachbarschaftsverband Karlsruhe-Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung Entwurf mit Stand vom siehe Windenergieerlass BW Seite 5 3 Der Begriff Bergdörfer ist im weiteren Sinne auszulegen und ist ein Sammelbegriff für alle von den möglichen Standorten der WEA besonders betroffenen Wohngebiete. Er steht für die Ortsteile Wolfartsweier, Wettersbach (Grünwettersbach und Palmbach), Hohenwettersbach, Bergwald, Rüppurr (alle Stadtkreis KA) aber auch für Waldbronn und Teile von Ettlingen (Landkreis KA) 4 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Seite 5 von 88

2 der Bau von WEA gezielt gesteuert und einem Wildwuchs begegnet werden. Damit einzelne Bauanträge auf dem gesamten Gebiet vermieden werden können, sollen die Planungen für Vorranggebiete (RVMO) und Konzentrationszonen (NVK), also spezielle Baugebiete für WEA, bis abgeschlossen sein. Hierbei muss in beiden Planungsverbänden darauf geachtet werden, dass Vorranggebiete und Konzentrationszonen mittels systematischer und für Dritte nachvollziehbarer Untersuchungen und Beurteilungen aller relevanten Kriterien ausgewiesen werden. Relevante Beurteilungskriterien sind beispielhaft der Abstand zu Wohngebieten, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Windhöffigkeit. Bei unzulänglich begründeten Ausschlussflächen, so die teilweise geäußerte Befürchtung, drohen Schadensersatzklagen von bauwilligen Investoren unter Hinweis auf eine sogenannte Verhinderungsplanung. Im umgekehrten Fall, dass Gebiete einbezogen werden, die den Kriterien des Windenergieerlasses und anderer rechtlicher Bestimmungen nicht gerecht werden, besteht die Gefahr, dass eine Verleitungsplanung vorliegt. Diese könnte zur Folge haben, dass z.b. Investoren für kostenintensive Windmessungen oder Bürger unter Verweis der Verletzung anderer Rechtsgüter Schadensersatz verlangen. 1.2 Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) Das Verbandsgebiet des RVMO umfasst die Regionen rund um die Städte Bruchsal, Bretten, Karlsruhe, Ettlingen, Rastatt, Gaggenau, Gernsbach, Baden-Baden und Bühl (vgl. Abb 2). Die Regionalplanung des RVMO ist Teil der Landesplanung und weist Vorranggebiete (also Baugebiete) für regional bedeutsame Windenergieanlagen aus. Regional bedeutsam ist eine Anlage über 50m Nabenhöhe oder Windfarmen (ab 3 Anlagen), die sich raumbedeutsam (z.b. weithin sichtbar), also über den unmittelbaren Nahbereich hinaus, auswirken. 5 Dies träfe beim Bau marktüblicher WEA (derzeit ca. 200 m Höhe) im Bereich der Bergdörfer zu. 5 siehe Erläuterung RVMO zum Regionalplan Ziffer Abs. 2 Seite 6 von 88

3 Abb. 2: Gebiet des RVMO (Q: RVMO) In den Steckbriefen zu den Prüfflächen 88 und 114, d.h. der hier betrachteten Gebiete rund um den Edelberg, werden den Schutzgütern Mensch und Erholung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden sowie Landschaftsbild eine erhebliche Betroffenheit attestiert. Daher und aufgrund der geringen Windhöffigkeit sind diese Suchgebiete (88 und 114), die die Bergdörfer betreffen, mit Priorität 3 ausgewiesen und somit zurückgestellt. Zitat RVMO: Erhebliche Umweltauswirkungen sind für die Schutzgüter Mensch und Erholung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Landschaftsbild sowie für den Regionalen Grünzug zu erwarten. In der Priorisierung sind die oben angegebenen Konfliktlagen eingegangen. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist gering. Der Standort zeichnet sich durch eine hohe Intensität an Raumnutzungskonflikten aus. Der Standort wird wegen des ungünstigen Verhältnisses zwischen Konfliktdichte und Windhöffigkeit zurückgestellt (Priorität 3, Steckbrief 88 und 114). Mit dieser Bewertung folgt der RVMO dem Sinn des Windenergieerlasses, der eine Abwägung des Nutzens (Windhöffigkeit) und der Kosten im Sinne der Verletzung anderer Rechtsgüter fordert. Seite 7 von 88

4 1.3 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) Das Gebiet des NVK umfasst in einer groben Betrachtung den Stadtkreis Karlsruhe und die benachbarten Gemeinden, 6 darunter hier bedeutsam die Kreisstadt Ettlingen. Der NVK hat die Aufgabe übernommen, einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für seine Verbandsmitglieder aufzustellen. Die Stadt Karlsruhe hat über ihren Vertreter, den Oberbürgermeister, die absolute Stimmenmehrheit in der Vollversammlung des NVK, der über die FNP abstimmt (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Stimmenverhältnis im NVK Beim NVK sind die Prüfflächen C5 und C6, die die Bergdörfer betreffen, mit Priorität 1 (Ettlinger Gemarkung, vorrangig geeignet ) und Priorität 2 (Karlsruher Gemarkung, zur Bebauung vorgesehen ) ausgewiesen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flächen des Edelbergs mit Priorität 1 noch auf Ettlinger Gemarkung befinden. Die Errichtung von WEA auf dem Edelberg, dem Hausberg von Wettersbach und Wolfartsweier, würde jedoch weniger Ettlingen als vielmehr Grünwettersbach und Wolfartsweier, d.h. Karlsruher Stadtteile, betreffen. Visuell wäre auch Rüppurr stark tangiert. Auch der Charakter des Stadtbildes von Karlsruhe insgesamt würde weiträumig wahrnehmbar deutlich verändert. Die Gemarkung von Ettlingen beginnt in der Nähe des Fernmeldeturms. Der Suchraum C7 auf dem Wattkopf, also den Hausberg Ettlingens, wurde maßgeblich auf Fürsprache des Ettlinger Gemeinderats ( keine gemeindliche Akzeptanz ) aus den Planungen des NVK herausgenommen und spielt daher in diesem Dokument eine untergeordnete Rolle (vgl. Abb. 4). 6 Gebiet des NVK: Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee, Weingarten, Pfinztal, Karlsbad, Waldbronn, Marxzell, Ettlingen, Rheinstetten, Stadt Karlsruhe Seite 8 von 88

5 Abb. 4: Planungsgebiete C5, C6 und C7 des NVK Seite 9 von 88

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