Die Prüfung der Arbeitssicherheit durch das KWF und die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik DPLF
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- Gabriel Weber
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1 Die Prüfung der Arbeitssicherheit durch das KWF und die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik DPLF
2 Allgemeines Ein wesentlicher Punkt in der Prüfarbeit des KWF ist die Arbeitssicherheit. Grundsätzlich sind nur Prüfobjekte mit einer ausreichenden Arbeitssicherheit prüffähig; im Rahmen der Gebrauchswertprüfung des KWF ist die Arbeitssicherheit nachzuweisen. Wenn die Sicherheit eines Produktes auch nach außen hin dokumentiert werden soll, kann dies durch das GS-Zeichen geschehen. Schließlich ist durch Europäische Gesetzgebung in den entsprechenden Richtlinien vorgeschrieben, dass Teile von hoher Sicherheitsrelevanz oder Maschinen, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, von einer kompetenten benannten Stelle zu prüfen sind. Weitere Richtlinien schreiben z.b. vor, dass die Lärmemissionen von Maschinen dokumentiert sind und ggf. auch unter einem bestimmten Niveau liegen. Das KWF deckt die entsprechenden Punkte durch eine Sicherheitsprüfstelle ab, die gemeinsam mit der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) betrieben wird. Diese Sicherheitsprüfstelle heißt Deutsche Prüfstelle für Land und Forsttechnik (DPLF) und ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) akkreditiert und in Brüssel als Sicherheitsprüfstelle (NB 0363) gemeldet. Die Prüfer dieser Prüfstelle, die von KWF und DLG entsandt sind, führen Arbeitssicherheitsprüfungen in unterschiedlicher Form durch. Durch das EuroTest- Zeichen kann die Begutachtung der Sicherheit auch im europäischen Rahmen dokumentiert werden. Dieses Zeichen ist vor allem für persönliche Schutzausrüstung (PSA) relevant. Sicherheitstechnische Begutachtungen Zur Überprüfung der Arbeitssicherheit von Prüfobjekten werden im Rahmen der Gebrauchswertprüfung und ggf. auch der KWF-Tests Begutachtungen der zu prüfenden Baumuster vorgenommen. Hierbei werden durch 2 Prüfer der DPLF die Anforderungen der relevanten Sicherheitsnormen an die Maschine abgeprüft, ebenso fließen die Prüferfahrungen ein. Die Anforderungen werden anhand einer Prüfliste durchgegangen. Die festgestellten Abweichungen führen zur Auflage, diese abzustellen, ehe die Prüfankerkennung erteilt wird. Die durchgeführten sicherheitstechnischen Begutachtungen werden von der DPLF dokumentiert und verwaltet. GS-Prüfungen Soll die Maschinensicherheit nachprüfbar und für den Nutzer erkennbar dokumentiert sein, so hat die DPLF die Möglichkeit, das GS-Zeichen zu vergeben. Dieses kann inzwischen als das führende Verbraucherschutzzeichen angesehen werden und ist auch im europäischen Rahmen von Bedeutung. Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) geregelt. Stellen, welche das GS-Zeichen vergeben, werden durch die ZLS als solche und für die Produkte, die sie prüfen, notifiziert. Im Rahmen der Prüfung werden wie bei der Sicherheitstechnischen Begutachtung die Normanforderungen an die Produkte abgeprüft. Darüber hinaus sind aber die Vorgaben der Erfahrungsaustauschkreise der Prüfstellen und die dort getroffenen Festlegungen zu beachten. Diese ergänzen die Anforderungen der Normen. Die Prüfung des Baumusters für das GS-Zeichen stellt fest, dass dieses den Anforderungen des GPSG entspricht. Neben der Prüfung der gelieferten Baumuster sind im Rahmen einer GS-Prüfung auch eine Werkserstbesichtigung sowie
3 regelmäßige Fertigungskontrollen durch die zeichenzuerkennende Stelle durchzuführen. Damit wird gewährleistet, dass nicht nur ein fehlerfreies Baumuster zur Verfügung gestellt wurde, sondern alle Produkte aus der Fertigung diesem entsprechen. Im Rahmen der Werksbesichtigung muss der Prüfanmelder nachweisen, dass er über ein Qualitätssystem verfügt, welches stets gewährleistet, dass die Qualität seiner Produkte gegeben ist. Die Ergebnisse der Baumusterprüfung zusammen mit denjenigen der Fertigungskontrolle werden durch die Zertifizierungsstelle der DPLF bewertet; wenn diese feststellt, dass alle Anforderungen an das Produkt erfüllt sind, stellt sie das GS-Zertifikat aus. Der Hersteller ist während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats berechtigt, das GS-Zeichehn an seinen Produkten anzubringen. Der Nutzer erkennt am GS-Zeichen die Prüfstelle, deren Logo stets Teil des Zeichens ist. GS-Zeichen der DPLF EG-Baumusterprüfungen EG-Baumusterprüfungen können von benannten Stellen durchgeführt werden, wenn für das Produkt ein spezielles Verfahren der Konformitätsbewertung (also der Feststellung der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen) vorgeschrieben ist. Für Maschinen sind diese im Anhang IV der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) genannt. Weitere Richtlinien, welche zum Teil Prüfanforderungen enthalten die von der DPLF abgedeckt werden, sind die PSA-Richtlinie (89/686/EWG) und die sog. Outdoor-Richtlinie (2000/14/EG). Die EG-Baumusterprüfung muss feststellen, dass die Baumuster den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie entsprechen. Die DPLF prüft hierbei insbesondere Motorsägen und Schnittschutzeinlagen. Ebenso führt sie Lärmmessungen nach der Outdoor-Richtlinie durch. Hierzu unterhält sie spezielle Prüfstände. An diesen werden etwa die Sicherheitsfunktionen der Motorsägen (Kettenbremse) geprüft und die Widerstandsfähigkeit von Schnittschutzeinlagen gegen eine vorgegebene Schnittbeanspruchung gemessen. Auch die Ergebnisse dieser Prüfungen bewertet die Zertifizierungsstelle der DPLF, die daraufhin die entsprechenden Zertifikate ausstellt. Diese Zertifikate weisen die Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union nach und gestatten es, die geprüften Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen und in Verkehr zu bringen.
4 KWF-Prüfstand zur Messung der Kettenbremszeiten von Motorsägen KWF-Prüfstand Schnittschutz
5 EuroTest Arbeitsgemeinschaft Da neben den EG-Baumusterprüfungen auch im europäischen Umfeld ein wachsendes Interesse an einem Sicherheitszeichen besteht, das die Inspektion des Produkts durch eine neutrale Stelle dokumentiert, wurde in Schweden das EuroTest-Zeichen durch die dortige Prüfstelle Svensk Maskinprovning AB (SMP) ins Leben gerufen. Das EuroTest-Zeichen dokumentiert, dass das geprüfte Produkt von einer unabhängigen Stelle, die Mitglied des EuroTest Verbunds ist, auf die Übereinstimmung mit den europäischen Sicherheitsanforderungen geprüft wurde. Ein Baumuster wird zusammen mit der Dokumentation geprüft. Darüber hinaus wird die Prüfung in Abständen wiederholt. Das KWF hat als Mitglied des EuroTest-Verbunds mit SMP eine vertragliche Vereinbarung, über die Vergabe des EuroTest Zeichens für persönliche Schutzausrüstung (PSA) getroffen. Neben dem Prüfzeichen vergibt die EuroTest-Kooperation den EuroTest-Preis, der Produkte auszeichnet, die in besonderer Weise zur Verbesserung von Ergonomie und Arbeitsschutz beitragen. Die Mitglieder der Kooperation schlagen hierzu dem deutschen Sekretariat aus ihrer Prüftätigkeit Produkte vor, die sie für preiswürdig halten. Die Entscheidung trifft eine neutrale Jury. EuroTest-Zeichen des KWF
6 Einige Links zum Thema: Informationen zu notifizierten Stellen Interessante Informationen zur EU-Maschinenrichtlinie Outdoor-Richtlinie GS-Zeichen Europäische Richtlinien und Rechtsvorschriften EuroTest
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