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1 Seite 1 von 5 AUSGABE November 2013 / NR. 33 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit der neuen Ausgabe des Newsletters für Arbeitgeber möchten wir Sie wieder über interessante Angebote Ihrer Arbeitsagentur Düsseldorf und des Jobcenters Düsseldorf informieren. Unser eservice bringt Sie schneller ans Ziel. Sparen Sie Zeit bei Ihrer Personalsuche mit dem Online-Service der Bundesagentur für Arbeit Herkömmliche Wege reichen für die Mitarbeitersuche oftmals nicht mehr aus. Nutzen Sie deshalb den Online-Service der Bundesagentur für Arbeit schnell, bequem und kostenfrei! Wie profitieren Sie davon? Sie können rund um die Uhr Ihre Stellen selbstständig ausschreiben. Der Arbeitgeber-Service betreut Ihr Stellenangebot, um mit Ihnen gemeinsam den zu Ihnen passenden Mitarbeiter zu finden. Über den gemeinsamen Arbeitgeber-Account arbeiten Sie mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Düsseldorf online zusammen. Sie nutzen einen gemeinsamen Datensatz und sind auf diese Weise stets und ohne Zeitverlust über den aktuellen Stand des Stellenbesetzungsprozesses informiert. Sie können auch selbst nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber suchen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ein innovatives Suchverfahren ermöglicht einen Abgleich zwischen Ihren Anforderungen und den Stärken bzw. Kompetenzen der in Frage kommenden neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über das Bewerbungsmanagement können Sie übersichtlich und bequem Bewerbungsdaten speichern. Vermittlungsvorschläge Ihrer Agentur für Arbeit können Sie unmittelbar online einsehen, dem Arbeitgeber-Service eine Rückmeldung geben und auf diese Weise zügig den nächsten Schritt vereinbaren. Diese und viele weitere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung egal, wo Sie gerade online arbeiten. Unsere individuelle Beratung können Sie natürlich auch weiterhin in Anspruch nehmen. Besprechen Sie das einfach mit Ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeber- Service. Sie beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen oder helfen bei der Einrichtung bzw. Benutzung Ihres Arbeitgeber-Accounts. Aus dem Job in den Job So helfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kündigungen mit Hinweisen zur Online-Arbeitsuchendmeldung Manchmal sind auch Kündigungen unumgänglich. Dann ist es wichtig, dass die Betroffenen keine Zeit verlieren. Der Online-Service der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei. Mit der Online-Arbeitsuchendmeldung erhöhen sich die Chancen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz

2 Seite 2 von 5 zu finden und sogar die Freistellung zur Vorsprache in der Agentur für Arbeit wird im Idealfall damit unnötig. Unter der Rubrik eservice auf finden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Link Online-Arbeitsuchendmeldung und sind dort mit wenigen Klicks registrierter Nutzer der JOBBÖRSE und arbeitsuchend gemeldet. Danach können sie in der JOBBÖRSE sofort nach passenden Stellen suchen und sind optimal auf ihr erstes Beratungsgespräch bei ihrer Agentur für Arbeit vorbereitet. Wie können Sie als Arbeitgeber dabei unterstützen? Unsere Empfehlung übernehmen Sie folgenden Textbaustein als Hinweis zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung in Ihr Kündigungsschreiben: Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden ( 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss Ihre Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Zur Wahrung dieser Frist können Sie die elektronische Arbeitsuchendmeldung unter nutzen. Kostenlose Nachhilfe für Azubis Vielleicht kennen auch Sie das Problem: in der Praxis glänzt Ihr Azubi, ist engagiert. In der Berufsschule kommt er kaum mit und die Ausbildung droht zu scheitern. So weit muss es allerdings nicht kommen. Wir bieten für Ihre Azubis kostenlosen Nachhilfeunterricht an: Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nach 57, 59, 74, 75, 77 bis 80 des Sozialgesetzbuches III(SGB III). Welche Auszubildenden werden gefördert? Gefördert werden Jugendliche, denen ohne "Nachhilfeunterricht" ein Abbruch der Ausbildung droht. Was wird gefördert? Bildungsmaßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs-und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Stützunterricht zum Abbau von Sprach-und Bildungsdefiziten sowie zum Erlernen von Fachpraxis und Fachtheorie. Sozialbenachteiligte Azubis können sozialpädagogisch begleitet werden. Wie wird gefördert? Für den Jugendlichen und den Betrieb sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen kostenlos. Wir arbeiten mit Trägern zusammen, die den "Nachhilfeunterricht" durchführen. Die Kosten werden direkt von der Arbeitsagentur an den Träger gezahlt. Der Auszubildende kann einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, wenn sie über seine üblichen Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb hinausgehen. Interesse? Dann wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Düsseldorf Arbeitgeber-Service Düsseldorf Duesseldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder unter der Hotline für Arbeitgeber: Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.

3 Seite 3 von 5 Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertentrecht Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, wenigstens 5 Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für diejenigen Firmen, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird zum Jahresbeginn die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Diese ist pro unbesetztem Pflichtplatz zu zahlen und variiert, abhängig vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, zwischen 115 Euro und 290 Euro. Die Ausgleichsabgabe wird an die Integrationsämter überwiesen, die diese Mittel wiederum zur Beschäftigungsförderung für schwerbehinderte Menschen in Betrieben einsetzen. Die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Ausgleichsabgabe werden im sogenannten Anzeigeverfahren erhoben. Zum Jahresbeginn werden die betroffenen Unternehmen von der Bundesagentur schriftlich an den Abgabetermin erinnert. Dem Schreiben liegt eine CD mit der REHADAT-Elan Software bei. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber/in bei der Erstellung der Anzeige und kann auch unter kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Sie darüberhinaus weitere Informationen zur Installation sowie zur Anwendung des Programms. Grundsätzlich sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, bis zum eines Jahres die Meldung für das vorherige Jahr selbstständig zu erledigen und an ihre örtliche Agentur für Arbeit zu übersenden. Diese kann für bestimmte schwerbehinderte Beschäftigte eine Mehrfachanrechnung aussprechen, bei schwerbehinderten Auszubildenden erfolgt z.b. grundsätzlich eine Anrechnung auf 2 Pflichtplätze. Sie können Ihre Ausgleichsabgabe auch durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen verringern. Lassen Sie sich hierzu von uns informieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie über die Einstellung schwerbehinderter Menschen nachdenken. Wir haben bestimmt auch für Sie interessante Bewerberinnen und Bewerber. Marco Keltenich, Tel.: Stefanie von Rüden, Tel.: Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Düsseldorfer Tage der Studien-und Berufsorientierung vom 4. bis 9. April 2014 Eine einmalige Chance für Ihr Unternehmen zur Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit! Über die Studien-und Berufsorientierungstage erreichen Sie den Nachwuchs von morgen. Die Aktionstage sind zeitlich komprimiert auf vier Tage. Damit ist Ihr Engagement gut plan-und überschaubar. Über Anzahl, Darstellung und Gestaltung Ihrer Angebote entscheiden Sie selbst. Hierzu einige Anregungen: Sie führen "klassische" Betriebserkundungen durch. Das sind Erkundungen durch den Betrieb/die Einrichtung/die Hochschule mit anschließendem Gespräch. Gerne können Sie aber auch Mitmachaktionen anbieten, bei denen Jugendliche sich ausprobieren können. Diese Form kommt -so die Erfahrung -bei den Jugendlichen besonders gut an. Im Idealfall bieten Sie eine Mischung aus beiden Elementen an.

4 Seite 4 von 5 Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe aller Schulformen bis hin zu Gymnasien und Berufskollegs werden an den Düsseldorfer Tagen der Berufsorientierung teilnehmen. Besonders die erste berufliche Orientierung zum Kennenlernen von Berufsfeldern auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum passenden Auszubildenden in Ihrem Unternehmen. Vor allem in diesem Bereich ist Ihre Mitarbeit gefragt! Aber auch im Bereich Ausbildungs-und Studienplätze für die Abgangsschülerinnen und schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe von Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs gibt es in den Schulen Informationsbedarf. Anmeldungen und Buchung bis zum : Weitere Informationen gibt es im Düsseldorfer Kompetenzzentrum: 0211/ bzw. baecker@unternehmerschaft.de So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service Unser Arbeitgeber-Service bietet Ihnen einen schnellen und effektiven Service ohne weitere Kosten rund um die Themen Ausbildungs- und Personalvermittlung, Beratung und Förderung. Wir sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhrund freitags von 8:00 bis 16:00 Uhrfür Sie erreichbar. Telefon: (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.) Fax: 0211/ Kaufmännische Branchen/Handel/Banken/Öffentlicher Dienst/Medizin/ Werbung/Unternehmensberatung/ Immobilienbranche/Steuerberater, Anwälte/Versicherungen/ Duesseldorf.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Gewerblich-technische Branchen/Hotels und Gaststätten/Handwerk/IT/ Frisöre Duesseldorf.241-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Personaldienstleister Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Vermittlung behinderter Menschen in betriebliche Arbeits- und Ausbildungsplätze Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Arbeitgeber am Düsseldorf Airport Duesseldorf.Flughafen@arbeitsagentur.de Informationen zur Qualifizierungsberatung für Unternehmen erhalten Sie von: Julia Stötzel Telefon (0211) Bettina van Zanten Telefon (0211) Silvia Weitzel Telefon (0211) Duesseldorf.Qualifizierungsberatung@arbeitsagentur.de Informationen zu familienbewusster Personalpolitik und Teilzeitberufsausbildung erhalten Sie von Silke Uellendahl, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Telefon: 0211 / duesseldorf.96@arbeitsagentur.de/duesseldorf

5 Seite 5 von 5 Der Arbeitgeber-Service ist eine Kooperation von Arbeitsagentur und Jobcenter Düsseldorf. Impressum Herausgeber: Agentur für Arbeit Düsseldorf Presse und Marketing Grafenberger Allee Düsseldorf duesseldorf.pressemarketing@arbeitsagentur.de DER NEWSLETTER FÜR ARBEITGEBER IHRER AGENTUR FÜR ARBEIT

6 Seite 1 von 5 AUSGABE November 2013 / NR. 33 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit der neuen Ausgabe des Newsletters für Arbeitgeber möchten wir Sie wieder über interessante Angebote Ihrer Arbeitsagentur Düsseldorf und des Jobcenters Düsseldorf informieren. Unser eservice bringt Sie schneller ans Ziel. Sparen Sie Zeit bei Ihrer Personalsuche mit dem Online-Service der Bundesagentur für Arbeit Herkömmliche Wege reichen für die Mitarbeitersuche oftmals nicht mehr aus. Nutzen Sie deshalb den Online-Service der Bundesagentur für Arbeit schnell, bequem und kostenfrei! Wie profitieren Sie davon? Sie können rund um die Uhr Ihre Stellen selbstständig ausschreiben. Der Arbeitgeber-Service betreut Ihr Stellenangebot, um mit Ihnen gemeinsam den zu Ihnen passenden Mitarbeiter zu finden. Über den gemeinsamen Arbeitgeber-Account arbeiten Sie mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Düsseldorf online zusammen. Sie nutzen einen gemeinsamen Datensatz und sind auf diese Weise stets und ohne Zeitverlust über den aktuellen Stand des Stellenbesetzungsprozesses informiert. Sie können auch selbst nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber suchen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ein innovatives Suchverfahren ermöglicht einen Abgleich zwischen Ihren Anforderungen und den Stärken bzw. Kompetenzen der in Frage kommenden neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über das Bewerbungsmanagement können Sie übersichtlich und bequem Bewerbungsdaten speichern. Vermittlungsvorschläge Ihrer Agentur für Arbeit können Sie unmittelbar online einsehen, dem Arbeitgeber-Service eine Rückmeldung geben und auf diese Weise zügig den nächsten Schritt vereinbaren. Diese und viele weitere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung egal, wo Sie gerade online arbeiten. Unsere individuelle Beratung können Sie natürlich auch weiterhin in Anspruch nehmen. Besprechen Sie das einfach mit Ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeber- Service. Sie beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen oder helfen bei der Einrichtung bzw. Benutzung Ihres Arbeitgeber-Accounts. Aus dem Job in den Job So helfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kündigungen mit Hinweisen zur Online-Arbeitsuchendmeldung Manchmal sind auch Kündigungen unumgänglich. Dann ist es wichtig, dass die Betroffenen keine Zeit verlieren. Der Online-Service der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei. Mit der Online-Arbeitsuchendmeldung erhöhen sich die Chancen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz

7 Seite 2 von 5 zu finden und sogar die Freistellung zur Vorsprache in der Agentur für Arbeit wird im Idealfall damit unnötig. Unter der Rubrik eservice auf finden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Link Online-Arbeitsuchendmeldung und sind dort mit wenigen Klicks registrierter Nutzer der JOBBÖRSE und arbeitsuchend gemeldet. Danach können sie in der JOBBÖRSE sofort nach passenden Stellen suchen und sind optimal auf ihr erstes Beratungsgespräch bei ihrer Agentur für Arbeit vorbereitet. Wie können Sie als Arbeitgeber dabei unterstützen? Unsere Empfehlung übernehmen Sie folgenden Textbaustein als Hinweis zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung in Ihr Kündigungsschreiben: Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden ( 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss Ihre Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Zur Wahrung dieser Frist können Sie die elektronische Arbeitsuchendmeldung unter nutzen. Kostenlose Nachhilfe für Azubis Vielleicht kennen auch Sie das Problem: in der Praxis glänzt Ihr Azubi, ist engagiert. In der Berufsschule kommt er kaum mit und die Ausbildung droht zu scheitern. So weit muss es allerdings nicht kommen. Wir bieten für Ihre Azubis kostenlosen Nachhilfeunterricht an: Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nach 57, 59, 74, 75, 77 bis 80 des Sozialgesetzbuches III(SGB III). Welche Auszubildenden werden gefördert? Gefördert werden Jugendliche, denen ohne "Nachhilfeunterricht" ein Abbruch der Ausbildung droht. Was wird gefördert? Bildungsmaßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs-und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Stützunterricht zum Abbau von Sprach-und Bildungsdefiziten sowie zum Erlernen von Fachpraxis und Fachtheorie. Sozialbenachteiligte Azubis können sozialpädagogisch begleitet werden. Wie wird gefördert? Für den Jugendlichen und den Betrieb sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen kostenlos. Wir arbeiten mit Trägern zusammen, die den "Nachhilfeunterricht" durchführen. Die Kosten werden direkt von der Arbeitsagentur an den Träger gezahlt. Der Auszubildende kann einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, wenn sie über seine üblichen Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb hinausgehen. Interesse? Dann wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Düsseldorf Arbeitgeber-Service Düsseldorf Duesseldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder unter der Hotline für Arbeitgeber: Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.

8 Seite 3 von 5 Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertentrecht Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, wenigstens 5 Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für diejenigen Firmen, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird zum Jahresbeginn die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Diese ist pro unbesetztem Pflichtplatz zu zahlen und variiert, abhängig vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, zwischen 115 Euro und 290 Euro. Die Ausgleichsabgabe wird an die Integrationsämter überwiesen, die diese Mittel wiederum zur Beschäftigungsförderung für schwerbehinderte Menschen in Betrieben einsetzen. Die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Ausgleichsabgabe werden im sogenannten Anzeigeverfahren erhoben. Zum Jahresbeginn werden die betroffenen Unternehmen von der Bundesagentur schriftlich an den Abgabetermin erinnert. Dem Schreiben liegt eine CD mit der REHADAT-Elan Software bei. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber/in bei der Erstellung der Anzeige und kann auch unter kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Sie darüberhinaus weitere Informationen zur Installation sowie zur Anwendung des Programms. Grundsätzlich sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, bis zum eines Jahres die Meldung für das vorherige Jahr selbstständig zu erledigen und an ihre örtliche Agentur für Arbeit zu übersenden. Diese kann für bestimmte schwerbehinderte Beschäftigte eine Mehrfachanrechnung aussprechen, bei schwerbehinderten Auszubildenden erfolgt z.b. grundsätzlich eine Anrechnung auf 2 Pflichtplätze. Sie können Ihre Ausgleichsabgabe auch durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen verringern. Lassen Sie sich hierzu von uns informieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie über die Einstellung schwerbehinderter Menschen nachdenken. Wir haben bestimmt auch für Sie interessante Bewerberinnen und Bewerber. Marco Keltenich, Tel.: Stefanie von Rüden, Tel.: Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Düsseldorfer Tage der Studien-und Berufsorientierung vom 4. bis 9. April 2014 Eine einmalige Chance für Ihr Unternehmen zur Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit! Über die Studien-und Berufsorientierungstage erreichen Sie den Nachwuchs von morgen. Die Aktionstage sind zeitlich komprimiert auf vier Tage. Damit ist Ihr Engagement gut plan-und überschaubar. Über Anzahl, Darstellung und Gestaltung Ihrer Angebote entscheiden Sie selbst. Hierzu einige Anregungen: Sie führen "klassische" Betriebserkundungen durch. Das sind Erkundungen durch den Betrieb/die Einrichtung/die Hochschule mit anschließendem Gespräch. Gerne können Sie aber auch Mitmachaktionen anbieten, bei denen Jugendliche sich ausprobieren können. Diese Form kommt -so die Erfahrung -bei den Jugendlichen besonders gut an. Im Idealfall bieten Sie eine Mischung aus beiden Elementen an.

9 Seite 4 von 5 Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe aller Schulformen bis hin zu Gymnasien und Berufskollegs werden an den Düsseldorfer Tagen der Berufsorientierung teilnehmen. Besonders die erste berufliche Orientierung zum Kennenlernen von Berufsfeldern auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum passenden Auszubildenden in Ihrem Unternehmen. Vor allem in diesem Bereich ist Ihre Mitarbeit gefragt! Aber auch im Bereich Ausbildungs-und Studienplätze für die Abgangsschülerinnen und schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe von Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs gibt es in den Schulen Informationsbedarf. Anmeldungen und Buchung bis zum : Weitere Informationen gibt es im Düsseldorfer Kompetenzzentrum: 0211/ bzw. baecker@unternehmerschaft.de So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service Unser Arbeitgeber-Service bietet Ihnen einen schnellen und effektiven Service ohne weitere Kosten rund um die Themen Ausbildungs- und Personalvermittlung, Beratung und Förderung. Wir sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhrund freitags von 8:00 bis 16:00 Uhrfür Sie erreichbar. Telefon: (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.) Fax: 0211/ Kaufmännische Branchen/Handel/Banken/Öffentlicher Dienst/Medizin/ Werbung/Unternehmensberatung/ Immobilienbranche/Steuerberater, Anwälte/Versicherungen/ Duesseldorf.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Gewerblich-technische Branchen/Hotels und Gaststätten/Handwerk/IT/ Frisöre Duesseldorf.241-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Personaldienstleister Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Vermittlung behinderter Menschen in betriebliche Arbeits- und Ausbildungsplätze Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Arbeitgeber am Düsseldorf Airport Duesseldorf.Flughafen@arbeitsagentur.de Informationen zur Qualifizierungsberatung für Unternehmen erhalten Sie von: Julia Stötzel Telefon (0211) Bettina van Zanten Telefon (0211) Silvia Weitzel Telefon (0211) Duesseldorf.Qualifizierungsberatung@arbeitsagentur.de Informationen zu familienbewusster Personalpolitik und Teilzeitberufsausbildung erhalten Sie von Silke Uellendahl, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Telefon: 0211 / duesseldorf.96@arbeitsagentur.de/duesseldorf

10 Seite 5 von 5 Der Arbeitgeber-Service ist eine Kooperation von Arbeitsagentur und Jobcenter Düsseldorf. Impressum Herausgeber: Agentur für Arbeit Düsseldorf Presse und Marketing Grafenberger Allee Düsseldorf duesseldorf.pressemarketing@arbeitsagentur.de DER NEWSLETTER FÜR ARBEITGEBER IHRER AGENTUR FÜR ARBEIT

11 Seite 1 von 5 AUSGABE November 2013 / NR. 33 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit der neuen Ausgabe des Newsletters für Arbeitgeber möchten wir Sie wieder über interessante Angebote Ihrer Arbeitsagentur Düsseldorf und des Jobcenters Düsseldorf informieren. Unser eservice bringt Sie schneller ans Ziel. Sparen Sie Zeit bei Ihrer Personalsuche mit dem Online-Service der Bundesagentur für Arbeit Herkömmliche Wege reichen für die Mitarbeitersuche oftmals nicht mehr aus. Nutzen Sie deshalb den Online-Service der Bundesagentur für Arbeit schnell, bequem und kostenfrei! Wie profitieren Sie davon? Sie können rund um die Uhr Ihre Stellen selbstständig ausschreiben. Der Arbeitgeber-Service betreut Ihr Stellenangebot, um mit Ihnen gemeinsam den zu Ihnen passenden Mitarbeiter zu finden. Über den gemeinsamen Arbeitgeber-Account arbeiten Sie mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Düsseldorf online zusammen. Sie nutzen einen gemeinsamen Datensatz und sind auf diese Weise stets und ohne Zeitverlust über den aktuellen Stand des Stellenbesetzungsprozesses informiert. Sie können auch selbst nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber suchen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ein innovatives Suchverfahren ermöglicht einen Abgleich zwischen Ihren Anforderungen und den Stärken bzw. Kompetenzen der in Frage kommenden neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über das Bewerbungsmanagement können Sie übersichtlich und bequem Bewerbungsdaten speichern. Vermittlungsvorschläge Ihrer Agentur für Arbeit können Sie unmittelbar online einsehen, dem Arbeitgeber-Service eine Rückmeldung geben und auf diese Weise zügig den nächsten Schritt vereinbaren. Diese und viele weitere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung egal, wo Sie gerade online arbeiten. Unsere individuelle Beratung können Sie natürlich auch weiterhin in Anspruch nehmen. Besprechen Sie das einfach mit Ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeber- Service. Sie beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen oder helfen bei der Einrichtung bzw. Benutzung Ihres Arbeitgeber-Accounts. Aus dem Job in den Job So helfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kündigungen mit Hinweisen zur Online-Arbeitsuchendmeldung Manchmal sind auch Kündigungen unumgänglich. Dann ist es wichtig, dass die Betroffenen keine Zeit verlieren. Der Online-Service der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei. Mit der Online-Arbeitsuchendmeldung erhöhen sich die Chancen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz

12 Seite 2 von 5 zu finden und sogar die Freistellung zur Vorsprache in der Agentur für Arbeit wird im Idealfall damit unnötig. Unter der Rubrik eservice auf finden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Link Online-Arbeitsuchendmeldung und sind dort mit wenigen Klicks registrierter Nutzer der JOBBÖRSE und arbeitsuchend gemeldet. Danach können sie in der JOBBÖRSE sofort nach passenden Stellen suchen und sind optimal auf ihr erstes Beratungsgespräch bei ihrer Agentur für Arbeit vorbereitet. Wie können Sie als Arbeitgeber dabei unterstützen? Unsere Empfehlung übernehmen Sie folgenden Textbaustein als Hinweis zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung in Ihr Kündigungsschreiben: Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden ( 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss Ihre Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Zur Wahrung dieser Frist können Sie die elektronische Arbeitsuchendmeldung unter nutzen. Kostenlose Nachhilfe für Azubis Vielleicht kennen auch Sie das Problem: in der Praxis glänzt Ihr Azubi, ist engagiert. In der Berufsschule kommt er kaum mit und die Ausbildung droht zu scheitern. So weit muss es allerdings nicht kommen. Wir bieten für Ihre Azubis kostenlosen Nachhilfeunterricht an: Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nach 57, 59, 74, 75, 77 bis 80 des Sozialgesetzbuches III(SGB III). Welche Auszubildenden werden gefördert? Gefördert werden Jugendliche, denen ohne "Nachhilfeunterricht" ein Abbruch der Ausbildung droht. Was wird gefördert? Bildungsmaßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs-und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Stützunterricht zum Abbau von Sprach-und Bildungsdefiziten sowie zum Erlernen von Fachpraxis und Fachtheorie. Sozialbenachteiligte Azubis können sozialpädagogisch begleitet werden. Wie wird gefördert? Für den Jugendlichen und den Betrieb sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen kostenlos. Wir arbeiten mit Trägern zusammen, die den "Nachhilfeunterricht" durchführen. Die Kosten werden direkt von der Arbeitsagentur an den Träger gezahlt. Der Auszubildende kann einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, wenn sie über seine üblichen Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb hinausgehen. Interesse? Dann wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Düsseldorf Arbeitgeber-Service Düsseldorf Duesseldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder unter der Hotline für Arbeitgeber: Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.

13 Seite 3 von 5 Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertentrecht Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, wenigstens 5 Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für diejenigen Firmen, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird zum Jahresbeginn die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Diese ist pro unbesetztem Pflichtplatz zu zahlen und variiert, abhängig vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, zwischen 115 Euro und 290 Euro. Die Ausgleichsabgabe wird an die Integrationsämter überwiesen, die diese Mittel wiederum zur Beschäftigungsförderung für schwerbehinderte Menschen in Betrieben einsetzen. Die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Ausgleichsabgabe werden im sogenannten Anzeigeverfahren erhoben. Zum Jahresbeginn werden die betroffenen Unternehmen von der Bundesagentur schriftlich an den Abgabetermin erinnert. Dem Schreiben liegt eine CD mit der REHADAT-Elan Software bei. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber/in bei der Erstellung der Anzeige und kann auch unter kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Sie darüberhinaus weitere Informationen zur Installation sowie zur Anwendung des Programms. Grundsätzlich sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, bis zum eines Jahres die Meldung für das vorherige Jahr selbstständig zu erledigen und an ihre örtliche Agentur für Arbeit zu übersenden. Diese kann für bestimmte schwerbehinderte Beschäftigte eine Mehrfachanrechnung aussprechen, bei schwerbehinderten Auszubildenden erfolgt z.b. grundsätzlich eine Anrechnung auf 2 Pflichtplätze. Sie können Ihre Ausgleichsabgabe auch durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen verringern. Lassen Sie sich hierzu von uns informieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie über die Einstellung schwerbehinderter Menschen nachdenken. Wir haben bestimmt auch für Sie interessante Bewerberinnen und Bewerber. Marco Keltenich, Tel.: Stefanie von Rüden, Tel.: Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Düsseldorfer Tage der Studien-und Berufsorientierung vom 4. bis 9. April 2014 Eine einmalige Chance für Ihr Unternehmen zur Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit! Über die Studien-und Berufsorientierungstage erreichen Sie den Nachwuchs von morgen. Die Aktionstage sind zeitlich komprimiert auf vier Tage. Damit ist Ihr Engagement gut plan-und überschaubar. Über Anzahl, Darstellung und Gestaltung Ihrer Angebote entscheiden Sie selbst. Hierzu einige Anregungen: Sie führen "klassische" Betriebserkundungen durch. Das sind Erkundungen durch den Betrieb/die Einrichtung/die Hochschule mit anschließendem Gespräch. Gerne können Sie aber auch Mitmachaktionen anbieten, bei denen Jugendliche sich ausprobieren können. Diese Form kommt -so die Erfahrung -bei den Jugendlichen besonders gut an. Im Idealfall bieten Sie eine Mischung aus beiden Elementen an.

14 Seite 4 von 5 Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe aller Schulformen bis hin zu Gymnasien und Berufskollegs werden an den Düsseldorfer Tagen der Berufsorientierung teilnehmen. Besonders die erste berufliche Orientierung zum Kennenlernen von Berufsfeldern auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum passenden Auszubildenden in Ihrem Unternehmen. Vor allem in diesem Bereich ist Ihre Mitarbeit gefragt! Aber auch im Bereich Ausbildungs-und Studienplätze für die Abgangsschülerinnen und schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe von Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs gibt es in den Schulen Informationsbedarf. Anmeldungen und Buchung bis zum : Weitere Informationen gibt es im Düsseldorfer Kompetenzzentrum: 0211/ bzw. baecker@unternehmerschaft.de So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service Unser Arbeitgeber-Service bietet Ihnen einen schnellen und effektiven Service ohne weitere Kosten rund um die Themen Ausbildungs- und Personalvermittlung, Beratung und Förderung. Wir sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhrund freitags von 8:00 bis 16:00 Uhrfür Sie erreichbar. Telefon: (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.) Fax: 0211/ Kaufmännische Branchen/Handel/Banken/Öffentlicher Dienst/Medizin/ Werbung/Unternehmensberatung/ Immobilienbranche/Steuerberater, Anwälte/Versicherungen/ Duesseldorf.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Gewerblich-technische Branchen/Hotels und Gaststätten/Handwerk/IT/ Frisöre Duesseldorf.241-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Personaldienstleister Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Vermittlung behinderter Menschen in betriebliche Arbeits- und Ausbildungsplätze Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Arbeitgeber am Düsseldorf Airport Duesseldorf.Flughafen@arbeitsagentur.de Informationen zur Qualifizierungsberatung für Unternehmen erhalten Sie von: Julia Stötzel Telefon (0211) Bettina van Zanten Telefon (0211) Silvia Weitzel Telefon (0211) Duesseldorf.Qualifizierungsberatung@arbeitsagentur.de Informationen zu familienbewusster Personalpolitik und Teilzeitberufsausbildung erhalten Sie von Silke Uellendahl, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Telefon: 0211 / duesseldorf.96@arbeitsagentur.de/duesseldorf

15 Seite 5 von 5 Der Arbeitgeber-Service ist eine Kooperation von Arbeitsagentur und Jobcenter Düsseldorf. Impressum Herausgeber: Agentur für Arbeit Düsseldorf Presse und Marketing Grafenberger Allee Düsseldorf duesseldorf.pressemarketing@arbeitsagentur.de DER NEWSLETTER FÜR ARBEITGEBER IHRER AGENTUR FÜR ARBEIT

16 Seite 1 von 5 AUSGABE November 2013 / NR. 33 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit der neuen Ausgabe des Newsletters für Arbeitgeber möchten wir Sie wieder über interessante Angebote Ihrer Arbeitsagentur Düsseldorf und des Jobcenters Düsseldorf informieren. Unser eservice bringt Sie schneller ans Ziel. Sparen Sie Zeit bei Ihrer Personalsuche mit dem Online-Service der Bundesagentur für Arbeit Herkömmliche Wege reichen für die Mitarbeitersuche oftmals nicht mehr aus. Nutzen Sie deshalb den Online-Service der Bundesagentur für Arbeit schnell, bequem und kostenfrei! Wie profitieren Sie davon? Sie können rund um die Uhr Ihre Stellen selbstständig ausschreiben. Der Arbeitgeber-Service betreut Ihr Stellenangebot, um mit Ihnen gemeinsam den zu Ihnen passenden Mitarbeiter zu finden. Über den gemeinsamen Arbeitgeber-Account arbeiten Sie mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Düsseldorf online zusammen. Sie nutzen einen gemeinsamen Datensatz und sind auf diese Weise stets und ohne Zeitverlust über den aktuellen Stand des Stellenbesetzungsprozesses informiert. Sie können auch selbst nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber suchen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Ein innovatives Suchverfahren ermöglicht einen Abgleich zwischen Ihren Anforderungen und den Stärken bzw. Kompetenzen der in Frage kommenden neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über das Bewerbungsmanagement können Sie übersichtlich und bequem Bewerbungsdaten speichern. Vermittlungsvorschläge Ihrer Agentur für Arbeit können Sie unmittelbar online einsehen, dem Arbeitgeber-Service eine Rückmeldung geben und auf diese Weise zügig den nächsten Schritt vereinbaren. Diese und viele weitere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung egal, wo Sie gerade online arbeiten. Unsere individuelle Beratung können Sie natürlich auch weiterhin in Anspruch nehmen. Besprechen Sie das einfach mit Ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeber- Service. Sie beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen oder helfen bei der Einrichtung bzw. Benutzung Ihres Arbeitgeber-Accounts. Aus dem Job in den Job So helfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kündigungen mit Hinweisen zur Online-Arbeitsuchendmeldung Manchmal sind auch Kündigungen unumgänglich. Dann ist es wichtig, dass die Betroffenen keine Zeit verlieren. Der Online-Service der Bundesagentur für Arbeit hilft dabei. Mit der Online-Arbeitsuchendmeldung erhöhen sich die Chancen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz

17 Seite 2 von 5 zu finden und sogar die Freistellung zur Vorsprache in der Agentur für Arbeit wird im Idealfall damit unnötig. Unter der Rubrik eservice auf finden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Link Online-Arbeitsuchendmeldung und sind dort mit wenigen Klicks registrierter Nutzer der JOBBÖRSE und arbeitsuchend gemeldet. Danach können sie in der JOBBÖRSE sofort nach passenden Stellen suchen und sind optimal auf ihr erstes Beratungsgespräch bei ihrer Agentur für Arbeit vorbereitet. Wie können Sie als Arbeitgeber dabei unterstützen? Unsere Empfehlung übernehmen Sie folgenden Textbaustein als Hinweis zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung in Ihr Kündigungsschreiben: Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden ( 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits-oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss Ihre Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Zur Wahrung dieser Frist können Sie die elektronische Arbeitsuchendmeldung unter nutzen. Kostenlose Nachhilfe für Azubis Vielleicht kennen auch Sie das Problem: in der Praxis glänzt Ihr Azubi, ist engagiert. In der Berufsschule kommt er kaum mit und die Ausbildung droht zu scheitern. So weit muss es allerdings nicht kommen. Wir bieten für Ihre Azubis kostenlosen Nachhilfeunterricht an: Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nach 57, 59, 74, 75, 77 bis 80 des Sozialgesetzbuches III(SGB III). Welche Auszubildenden werden gefördert? Gefördert werden Jugendliche, denen ohne "Nachhilfeunterricht" ein Abbruch der Ausbildung droht. Was wird gefördert? Bildungsmaßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs-und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Stützunterricht zum Abbau von Sprach-und Bildungsdefiziten sowie zum Erlernen von Fachpraxis und Fachtheorie. Sozialbenachteiligte Azubis können sozialpädagogisch begleitet werden. Wie wird gefördert? Für den Jugendlichen und den Betrieb sind die ausbildungsbegleitenden Hilfen kostenlos. Wir arbeiten mit Trägern zusammen, die den "Nachhilfeunterricht" durchführen. Die Kosten werden direkt von der Arbeitsagentur an den Träger gezahlt. Der Auszubildende kann einen Zuschuss zu den Fahrkosten erhalten, wenn sie über seine üblichen Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb hinausgehen. Interesse? Dann wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit Düsseldorf Arbeitgeber-Service Düsseldorf Duesseldorf.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder unter der Hotline für Arbeitgeber: Dieser Anruf ist für Sie gebührenfrei.

18 Seite 3 von 5 Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertentrecht Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, wenigstens 5 Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für diejenigen Firmen, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird zum Jahresbeginn die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Diese ist pro unbesetztem Pflichtplatz zu zahlen und variiert, abhängig vom Grad der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, zwischen 115 Euro und 290 Euro. Die Ausgleichsabgabe wird an die Integrationsämter überwiesen, die diese Mittel wiederum zur Beschäftigungsförderung für schwerbehinderte Menschen in Betrieben einsetzen. Die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Ausgleichsabgabe werden im sogenannten Anzeigeverfahren erhoben. Zum Jahresbeginn werden die betroffenen Unternehmen von der Bundesagentur schriftlich an den Abgabetermin erinnert. Dem Schreiben liegt eine CD mit der REHADAT-Elan Software bei. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber/in bei der Erstellung der Anzeige und kann auch unter kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Sie darüberhinaus weitere Informationen zur Installation sowie zur Anwendung des Programms. Grundsätzlich sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, bis zum eines Jahres die Meldung für das vorherige Jahr selbstständig zu erledigen und an ihre örtliche Agentur für Arbeit zu übersenden. Diese kann für bestimmte schwerbehinderte Beschäftigte eine Mehrfachanrechnung aussprechen, bei schwerbehinderten Auszubildenden erfolgt z.b. grundsätzlich eine Anrechnung auf 2 Pflichtplätze. Sie können Ihre Ausgleichsabgabe auch durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen verringern. Lassen Sie sich hierzu von uns informieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie über die Einstellung schwerbehinderter Menschen nachdenken. Wir haben bestimmt auch für Sie interessante Bewerberinnen und Bewerber. Marco Keltenich, Tel.: Stefanie von Rüden, Tel.: Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Düsseldorfer Tage der Studien-und Berufsorientierung vom 4. bis 9. April 2014 Eine einmalige Chance für Ihr Unternehmen zur Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit! Über die Studien-und Berufsorientierungstage erreichen Sie den Nachwuchs von morgen. Die Aktionstage sind zeitlich komprimiert auf vier Tage. Damit ist Ihr Engagement gut plan-und überschaubar. Über Anzahl, Darstellung und Gestaltung Ihrer Angebote entscheiden Sie selbst. Hierzu einige Anregungen: Sie führen "klassische" Betriebserkundungen durch. Das sind Erkundungen durch den Betrieb/die Einrichtung/die Hochschule mit anschließendem Gespräch. Gerne können Sie aber auch Mitmachaktionen anbieten, bei denen Jugendliche sich ausprobieren können. Diese Form kommt -so die Erfahrung -bei den Jugendlichen besonders gut an. Im Idealfall bieten Sie eine Mischung aus beiden Elementen an.

19 Seite 4 von 5 Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe aller Schulformen bis hin zu Gymnasien und Berufskollegs werden an den Düsseldorfer Tagen der Berufsorientierung teilnehmen. Besonders die erste berufliche Orientierung zum Kennenlernen von Berufsfeldern auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum passenden Auszubildenden in Ihrem Unternehmen. Vor allem in diesem Bereich ist Ihre Mitarbeit gefragt! Aber auch im Bereich Ausbildungs-und Studienplätze für die Abgangsschülerinnen und schüler der Sekundarstufe I und der Oberstufe von Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs gibt es in den Schulen Informationsbedarf. Anmeldungen und Buchung bis zum : Weitere Informationen gibt es im Düsseldorfer Kompetenzzentrum: 0211/ bzw. baecker@unternehmerschaft.de So erreichen Sie den Arbeitgeber-Service Unser Arbeitgeber-Service bietet Ihnen einen schnellen und effektiven Service ohne weitere Kosten rund um die Themen Ausbildungs- und Personalvermittlung, Beratung und Förderung. Wir sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhrund freitags von 8:00 bis 16:00 Uhrfür Sie erreichbar. Telefon: (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.) Fax: 0211/ Kaufmännische Branchen/Handel/Banken/Öffentlicher Dienst/Medizin/ Werbung/Unternehmensberatung/ Immobilienbranche/Steuerberater, Anwälte/Versicherungen/ Duesseldorf.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Gewerblich-technische Branchen/Hotels und Gaststätten/Handwerk/IT/ Frisöre Duesseldorf.241-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Personaldienstleister Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Vermittlung behinderter Menschen in betriebliche Arbeits- und Ausbildungsplätze Duesseldorf.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Arbeitgeber am Düsseldorf Airport Duesseldorf.Flughafen@arbeitsagentur.de Informationen zur Qualifizierungsberatung für Unternehmen erhalten Sie von: Julia Stötzel Telefon (0211) Bettina van Zanten Telefon (0211) Silvia Weitzel Telefon (0211) Duesseldorf.Qualifizierungsberatung@arbeitsagentur.de Informationen zu familienbewusster Personalpolitik und Teilzeitberufsausbildung erhalten Sie von Silke Uellendahl, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Telefon: 0211 / duesseldorf.96@arbeitsagentur.de/duesseldorf

20 Seite 5 von 5 Der Arbeitgeber-Service ist eine Kooperation von Arbeitsagentur und Jobcenter Düsseldorf. Impressum Herausgeber: Agentur für Arbeit Düsseldorf Presse und Marketing Grafenberger Allee Düsseldorf duesseldorf.pressemarketing@arbeitsagentur.de DER NEWSLETTER FÜR ARBEITGEBER IHRER AGENTUR FÜR ARBEIT

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