Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur
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- Stanislaus Gerd Fuhrmann
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1 Einstufung und Kennzeichnung in Registrierungsdossiers Ausfüllen der C&L-Abschnitte von IUCLID 5 Registrierungsdossier Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Terhi Kuljukka-Rabb Referat Einstufung Europäische Chemikalienagentur
2 Überblick Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen in IUCLID 5 Änderungen in IUCLID 5.2 Welche C&L-Daten müssen gemäß REACH-und CLP-Verordnung eingegeben werden?
3 Einstufungs- und Kennzeichnungs- Informationen in IUCLID 5 Dokument in Abschnitt 2 von IUCLID 5 Abschnitt 2.2 (DSD) zwingend bis 30. November 2010 Abschnitt 2.1 (CLP) zwingend ab 1. Dezember 2010 Begründung für Nichteinstufung Für eine erfolgreiche TCC-Prüfung für alle Gefahrenklassen erforderlich Verwenden Sie die Abschnitte der Endpunktzusammenfassung (Endpoint summary) für die wissenschaftliche Begründung der C&L- Entscheidung Automatische Übernahme in den Stoffsicherheitsbericht durch das Plug-In-Tool Zusammenfassung der C&L in Teil B des Stoffsicherheitsberichts
4 Abschnitt Endpoint Summary (Endpunktzusammenfassung) 4
5 Änderungen in IUCLID 5.2 Neue Vorlage CLP notification (CLP-Meldung) In der neuen Vorlage wurde Abschnitt 13 hinzugefügt 1.2 Zusammensetzung/Verunreinigungen und Zusätze Klicken Sie auf das hinzugefügte Feld, um die relevance for C&L of the substance (Relevanz für die C&L des Stoffs) anzugeben Data lacking (Datenmangel) Standardbegründung für Nichteinstufung Pick-lists (Auswahllisten) nach CLP aktualisiert Piktogramme für Kennzeichnung eingeschlossen Neues Feld für die Angabe des ergänzenden Gefahrenhinweises nach CLP für die Kennzeichnung (CLP, Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe f)
6 Änderung Vorlage CLP notification Verwenden Sie die REACH Registration -Vorlagen für die Registrierungsdossiers! Federführende Registranten dürfen keine Vorlagen für Mitglieder verwenden.
7 Änderung Composition/Impurities (Zusammensetzung/Verunreinigungen) Angeben, falls wesentlich für die Einstufung und Kennzeichnung, die Identität von Verunreinigungen und/oder Zusätzen, die als gefährlich bekannt sind REACH, Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe a
8 Änderung Data lacking (Datenmangel) Standardbegründung für Nichteinstufung
9 Gründe für Nichteinstufung data lacking (Datenmangel) sollte gewählt werden, wenn Sie über keine relevanten Daten verfügen, die mit den Einstufungskriterien verglichen werden können; inconclusive (nicht schlüssig) sollte gewählt werden, wenn Sie zwar Daten besitzen, diese aber nicht verlässlich sind (z. B. Daten minderer Qualität) oder wenn Sie verschiedene mehrdeutige Studienergebnisse haben. Die verfügbaren Daten können nicht als sichere Grundlage für die Einstufung angesehen werden; conclusive but not sufficient for classification (schlüssig, aber für die Einstufung nicht ausreichend) sollte in Fällen gewählt werden, in denen ein Stoff in einer geeigneten Qualitätsstudie getestet wurde und aus dem Ergebnis gefolgert wird, dass die Einstufungskriterien nicht erfüllt werden.
10 Änderung Alle Pick-lists (Auswahllisten) nach CLP/GHS aktualisiert
11 Welche C&L-Daten müssen nach den REACH- and CLP-Verordnungen eingegeben werden? Abschnitte 2.1 (CLP) und 2.2 (DSD) Abschnitt 2.2 ab 1. Dezember 2010 freiwillig Einstufungsbegründung unter den Abschnitten der Endpunktzusammenfassung C&L immer mit einer spezifischen Stoffidentität verknüpft Zuordnung von Referenzstoff(en) Spektren und Analysemethoden für die Registrierung erforderlich Erstellung eines Stoffdatensatzes Dossiererstellung und Dossiereinreichung (siehe DSM Teil 05 und IUM Teil 06)
12 C&L (Abschnitt 2.1) General information (Allgemeine Informationen)
13 C&L Gefahreninformationen
14 C&L SCLs und M-Faktoren
15 C&L Kennzeichnungsinformationen 15
16 C&L Tipps und Tricks 16 etc
17 C&L für nichteingestufte Stoffe Falls Ihr Stoff nicht eingestuft ist, klicken Sie auf das Feld not classified Für jede Gefahrenklasse oder Differenzierung muss ein Grund für die Nichteinstufung angegeben werden (CLP Artikel 58 Absatz 11)
18 REACH-IT IUM, Teil 12 (Abschnitt 5.7) Sie werden Schritt für Schritt zur Erstellung und Einreichung der C&L-Meldung geführt Mehr als 90 Screenshots Aktive Links zu anderen Teilen von REACH-IT und ECHA-Leitlinien Inhalt Details über das Ausfüllen von IUCLID Abschnitt 2.1
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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