Registration Evaluation Authorisation of CHemicals

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Registration Evaluation Authorisation of CHemicals"

Transkript

1 Beratung zum neuen EU-Chemikalienrecht Registration Evaluation Authorisation of CHemicals 1

2 Was ist REACH? REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung 1907/2006/EG Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) REACH regelt, dass alle Chemikalien, die auf den EU-Markt gelangen, registriert sein müssen. Ausnahmen: Pestizide, Nahrungsmittel, Pharma, Kosmetika, Polymere, radioaktive Stoffe Als EU-Verordnung gilt REACH unmittelbar keine separate Umsetzung in nationales Recht REACH ist am in Kraft getreten. 2

3 Wen betrifft REACH? REACH betrifft vor allem Inverkehrbringer von Stoffen Inverkehrbringer: Hersteller sowie Importeure von Stoffen aus Nicht-EU-Staaten Stoffe: chemische Substanzen Ebenfalls betroffen: Inverkehrbringer von Zubereitungen und Produkten Zubereitung: Gemisch aus mehreren Stoffen Produkt: definiert sich über Form statt über Material (Tasse Keramik) Registrierpflicht bei Produkten, aus denen Stoffe freigesetzt werden Verwender von Stoffen, Zubereitungen und Produkten Diese dürfen nur eingesetzt werden, wenn die entsprechende Verwendung registriert/zugelassen ist Verwender müssen prüfen, ob die für ihre Produktion relevanten Chemikalien weiter verfügbar bleiben. 3

4 Wer hat welche Aufgaben? Hersteller bzw. Importeure: Stoffe registrieren bzw. zulassen Bewertung der Risiken ihrer Stoffe (Nachweis der Unbedenklichkeit) Empfehlungen für Risikominderungsmaßnahmen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (Verwendungsverbote, Suche nach Alternativen bei besonders gefährlichen Stoffen) Nachgeschaltete Anwender: Einbindung in die Datenbeschaffung (Offenlegung der Verwendung) Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen Behörden: Europäische Chemikalienagentur: Registrierung und Dossierprüfung Europäische Kommission: Zulassungsentscheidung Landesbehörden: Stoffevaluierung, Punktuelle Überwachung der Umsetzung und Eingreifen bei Gesetzesverstößen 4

5 Welche Fristen gelten für die Umsetzung? VORBEREITUNG Einrichtung der Agentur in Helsinki Vorregistrierung alle Stoffe >1t/a (Ausnahmen: z.b.abfälle, Arzneimittel) 1. Registrierungsphase: CMR Stoffe >1t/a Stoffe der Zuordnung N (Umweltgefährlich) >100t/a Hohe Volumina >1000t/a R E G I S T R I E R U N G ALLE Stoffe > 100 t/a ALLE Stoffe > 1 t/a Nicht vorregistrierte Stoffe unterliegen einem sofortigem!verwendungsverbot!

6 Vorregistrierung Alle von REACH betroffenen Chemikalien können durch die Hersteller / Importeure vorregistriert werden. Meldung zwischen 1.6. und an die Europäische Chemikalienagentur (Helsinki) Nur dann können die Übergangsfristen in Anspruch genommen werden. Keine Vorregistrierung: Stoff darf ab dem nicht mehr vermarktet werden!!! (Ausnahmefall: Stoff ist bereits registriert) Im Anschluss: SIEF Substance Information Exchange Forum alle Hersteller einer Substanz Möglichkeit, gemeinsam eine Registrierung vorzubereiten (Kostenersparnis) 6

7 IUCLID 5 Software für Vorregistrierung und Registrierung Steht seit Juni 2007 zur Verfügung In Verbindung mit kommerzieller oder freier Software lauffähig 7

8 Registrierung Das Registrierungsverfahren beginnt mit der Vorregistrierung. Für die eigentliche Registrierung ist ein Registrierungsdossier bei der Europäischen Chemikalienbehörde einzureichen. Der Inhalt des Registrierungsdossiers und der Umfang der notwendigen Daten richten sich grundsätzlich nach der Höhe der jährlichen Produktions- /Importmenge (Tonnen pro Jahr) pro Stoff als solchem oder in Zubereitungen im jeweiligen Unternehmen. Je höher die jährliche Produktions-/Importmenge ist, desto umfangreicher sind die einzureichenden Informationen. Die Informationen erstrecken sich vor allem auf chemisch-physikalische Eigenschaften, die je nach Mengenstufe um weitere ökotoxikologische/ toxikologische Daten zu ergänzen sind t/a < 100 t/a < 1000 t/a > 1000 t/a

9 Zulassung 9 Bestimmte, besonders gefährliche Stoffe bedürfen neben der Registrierung auch einer Zulassung. Stoffkriterien: - CMR: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch - PBT: persistent, bioakkumulierend, toxisch - vbvp: sehr bioakkumulierend und sehr persistent In Produkten enthaltene CMRs, PBTs und vbvps (über 1t/a und 0,1 %) bedürfen auch der Zulassung Zulassungskriterien: - Umwelt- und Gesundheitsrisiken, auch durch Verluste, Emissionen, etc. sind unter Kontrolle, sonst: - Sozioökonomischer Nutzen größer als Risiko - Keine Alternativen verfügbar Die Zulassung ist von den Herstellern/Importeuren/Anwendern bei der Europäischen Chemikalienagentur zu beantragen. Zulassung ist zeitlich begrenzt und wird anschließend geprüft. Bestimmte Verwendungen können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden.

10 Stoffsicherheitsbericht Mit den Registrierungsunterlagen ist ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen. - Produktions-/Importmenge von mehr als 10 t/a - Die Stoffsicherheitsbeurteilung muss alle für den Stoff gemeldeten Verwendungen umfassen. - Der Stoffsicherheitsbericht muss immer aktuell und zur Einsicht bereitgehalten werden; er muss nicht an nachgeordnete Anwender weitergegeben werden. Schritte der Stoffsicherheitsbeurteilung: Ermittlung schädlicher Wirkung auf - die Gesundheit des Menschen, - durch physikalisch-chemische Eigenschaften, - die Umwelt sowie - Ermittlung von PBT- und vpvb-eigenschaften Nachgeordnete Anwender von Stoffen müssen selbst einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, wenn ihre Verwendung des Stoffes nicht in dem vom Hersteller/Importeur erstellten Sicherheitsbericht enthalten ist. 10

11 Sicherheitsdatenblatt / Informationsblatt Jeder Hersteller/Importeur muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, wenn der Stoff/die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung - gefährlich oder - die Kriterien als PBT - oder vpvb -Stoff erfüllt oder - es sich um einen sonstigen zulassungspflichtigen Stoff handelt - Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz bestehen Das Sicherheitsdatenblatt muss bei Inkrafttreten der REACH-Verordnung vorliegen, wenn der Stoff zum ersten Mal in Verkehr gebracht wird. Denjenigen Stoffen, für die kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist, ist in der professionellen Lieferkette ein Informationsblatt beizufügen. - Für das Informationsblatt gelten grundsätzlich ähnliche Regelungen wie für das Sicherheitsdatenblatt. 11

12 Ihre nächsten Schritte Eigene Betroffenheit prüfen In welcher Rolle bin ich betroffen (Hersteller? Importeur?) Mit welchen Stoffen bin ich betroffen? Werden im Jahr mehr als 1 t je Stoff gehandelt? Gelten Ausnahmen für die Stoffe (Pharma, Lebensmittel, Abfälle, Biozide, etc.?) Datenlage prüfen Welche Mengenschwellen erreichen die Stoffe? Handelt es sich um Gefahrstoffe? Welche Registrierungs-/Zulassungs-Fristen ergeben sich daraus? Welche Daten zu Stoffeigenschaften stehen bereits zur Verfügung? Maßnahmenplan erstellen 12

13 Unsere Dienstleistungen rund um REACH Beratung Schulung Recherchen erweiterte Sicherheitsdatenblätter nach REACH Stoffsicherheitsberichte IUCLID5 Registrierung Zulassung Konsortien Agent Alleinvertretung Laboranalytik 13

14 Beratung, Schulung und Workshops Einstiegsberatung z.b. in Form eines Workshops zur Klärung der grundlegenden Fragen: In welchen Rollen ist der Unternehmer von REACH betroffen? Mit welchen Stoffen ist der Unternehmer von REACH betroffen? Welche Ausnahmetatbestände können in Anspruch genommen werden? Stimmen die firmeninternen Gruppierungen mit der von REACH geforderten Systematik überein (Stoffgemische, Verunreinigungen, etc.)? Welche Daten sind intern über die Stoffe bereits verfügbar? Interne Zuständigkeiten/externe Kontakte mit Relevanz für REACH Bei Ihnen im Haus Umfang: halbtägig oder ganztägig Wir liefern das REACH-Know-How, Sie kennen Ihr Unternehmen und Ihre Produkte Ziel: Maßnahmenplan der nächsten Schritte zur REACH-Konformität Ihres Unternehmens Alternativ bieten wir auch Schulungen oder Beratung ganz nach Ihren Wünschen 14

15 Recherchen DEKRA Umwelt verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beurteilung von Chemikalien und Datenrecherche. Wir ermitteln für Sie REACH-konforme Nomenklatur der Stoffe Welche Regelungen gelten für die Stoffe? Können Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden? Unterliegen die Stoffe der Pflicht zur Registrierung oder Zulassung? Welche weiteren Verwendungen sind relevant? Auf dieser Basis kann beurteilt werden, welche Stoffdaten für REACH verfügbar sein müssen. Fehlende Stoffdaten können wir für Sie recherchieren. 15

16 Sicherheitsdatenblätter und Stoffsicherheitsberichte DEKRA Umwelt verfügt über ein ausgezeichnetes Renommee als Ersteller von Sicherheitsdatenblätter für Hersteller und Lieferanten von Chemikalien. Wir aktualisieren Ihre bestehenden Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in verschiedenen Sprachen DEKRA Umwelt ist als Messstelle nach 9 Abs. 6 GefStoffV zugelassen und verfügt somit über langjährige Erfahrung bei der Bewertung des sicheren Umgangs mit Chemikalien. Wir können die Stoffsicherheitsbeurteilung für Sie durchführen pragmatisch, effizient und gesetzeskonform Wir erstellen den Stoffsicherheitsbericht für die Registrierung 16

17 Registrierung / Zulassung Schwerpunkt von REACH ist die Registrierung und für einige besonders gefährliche Stoffe die Zulassung. Wir unterstützen Sie bei diesen Verfahren. Auf Wunsch führen wir die Registrierung/Zulassung komplett für Sie durch. Wir installieren IUCLID5 und übernehmen die Dateneingabe für Sie. Vorregistrierung Erstellen von Registrierungsdossiers Datenrecherche Laboranalytik Betreuung von Zulassungsverfahren Datenrecherche Laboranalytik 17

18 Konsortien / Agent / Alleinvertretungen Zur Kostensenkung kann die Registrierung/Zulassung gemeinsam mit anderen Herstellern/Importeuren durchgeführt werden. Um zu vermeiden, dass Konkurrenten Informationen über Stoffmengen, Herstellungsverfahren oder Importquellen erhalten, kann die Registrierung an einen Agenten delegiert werden. Hersteller in Nicht-EU-Staaten können einen Alleinvertreter beauftragen, alle Pflichten aus REACH für ihn wahrzunehmen. DEKRA steht für Neutralität und Sicherheit. Wir können Ihre Pflichten aus REACH übernehmen, damit Sie Kosten sparen Geschäftgeheimnisse wahren Sich nicht in eine fremde Rechtssystematik einarbeiten müssen 18

19 Laboranalytik DEKRA Umwelt bietet Ihnen das komplette Spektrum für Analytik nach REACH! Chemisch-physikalische Analytik in den DEKRA Labors DEKRA verfügt über 3 Laborstandorte mit spezifischer Ausrichtung. Wir sind akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC Für Spezialaufgaben verfügt DEKRA über ein Netzwerk von Partnerlaboren Ökotoxikologie Toxikologie Mikrobiologie etc. Sie haben einen Ansprechpartner für alle Parameter DEKRA steht für Qualität 19

20 Ihre Ansprechpartner Jochen Dettke Projektleiter REACH DEKRA Umwelt GmbH, Umweltgutachterorganisation Handwerkstraße 15, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ Dr. Thomas Heinz Dipl. Chemiker DEKRA Umwelt GmbH, Handwerkstraße 15, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ Mail: 20

Was ist REACH? 2015 DEKRA Assurance Services GmbH Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung von DEKRA.

Was ist REACH? 2015 DEKRA Assurance Services GmbH Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung von DEKRA. REACH Basics Was ist REACH? REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung 1907/2006/EG Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) REACH regelt, dass

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage!

REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! Spielregeln & Vorbereitung REACH-Roadshow 2008 Fachverband d. chemischen Industrie Regeln im Überblick 1. Juni 2008 Stoffe 1. Juni 2007 > 1 t/a Registrierung

Mehr

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:

Mehr

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die

Mehr

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste -Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts 13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:

Mehr

Die neue REACh Verordnung. Chemikalienpolitik im Wandel

Die neue REACh Verordnung. Chemikalienpolitik im Wandel Die neue REACh Verordnung Chemikalienpolitik im Wandel Referent: Dr. Hans-Jürgen Dankert Was ist REACh? Die neue REACh = Verordnung Registrierung Evaluierung (Bewertung) Chemikalienpolitik im Wandel Autorisierung

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel

REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH Eine Einführung in das neue EU-Chemikalienrecht für Zulieferer von Akzo Nobel REACH bedeutet Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien Was bedeutet REACH? Die REACH-Verordnung

Mehr

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis

REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis The Chemical Company 1 Worum geht es bei REACH? REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung,

Mehr

Registrierung. Evaluierung Autorisierung. CHemikalien. Die REACH-Verordnung

Registrierung. Evaluierung Autorisierung. CHemikalien. Die REACH-Verordnung Eckpfeiler einer Registrierung Datenanforderungen, Technisches Dossier, Stoffsicherheitsbeurteilung Dr. Marko Sušnik Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

REACH: Erste Schritte zur Umsetzung

REACH: Erste Schritte zur Umsetzung IHK-Merkblatt REACH: Erste Schritte zur Umsetzung REACH stellt alle Unternehmen, die mit Stoffen und Zubereitungen umgehen, vor große Herausforderungen. Betroffen sind nicht nur Hersteller und Importeure,

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS

Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS Die EU-Verordnung REACH Seit dem September des Jahres 1981 verpflichtet das damals neue Chemikaliengesetz (ChemG) Hersteller und Importeure, Stoffe anzumelden,

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg

Mehr

Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

REACH aus Sicht der Behörde

REACH aus Sicht der Behörde REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von

Mehr

Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien

Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März

Mehr

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling REACh Workshop in der Handelskammer Hamburg 15.04.2016 Dr. Oliver Rohling REACh-Verordnung (EC) No 1907/2006 Als Verordnung direkt gültig in allen EU- Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen

Mehr

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete

Mehr

Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014

Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation Heidenheim, 2014 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation 1. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement@Voith 2. RoHS 3. REACH 4. Sicherheitsdatenblatt

Mehr

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung

Mehr

Graphic Arts REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien.

Graphic Arts REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Graphic Arts REACH Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. REACH Hintergründe, die Bedeutung für Lacke und Beschichtungen und wie ACTEGA Terra den Herausforderungen gerecht wird.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet

Mehr

Zwischenstand bei REACH

Zwischenstand bei REACH Bayerischer Arbeitsschutztag 2008 Zwischenstand bei REACH Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München, den 04.07.2008 Dr. Reinhard Zeitler Referat für Chemikaliensicherheit

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen

Mehr

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten

Mehr

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung

Mehr

REACH: Definitionen, Begriffe

REACH: Definitionen, Begriffe REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und

Mehr

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

REACH & GHS systematisch ansetzen, zielsicher umsetzen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

REACH & GHS systematisch ansetzen, zielsicher umsetzen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH REACH & GHS systematisch ansetzen, zielsicher umsetzen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Damit Sie der neuen Herausforderung sicher begegnen: TÜV SÜD Um den Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die von bestimmten

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011 Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung

Mehr

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII

Mehr

REACH und die Kosmetikbranche

REACH und die Kosmetikbranche REACH und die Kosmetikbranche Salzburg, 10.11.2006 Mag. Thomas Wimmer WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik Email: thomas.wimmer@wko.at Tel. 0590 900 4393 Überblick Inhalt des Vortrags: Stand des

Mehr

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien

Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien Fracking-Workshop im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.10.2013 in Hannover

Mehr

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe

REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Leitfaden zur Chemikalienverordnung REACH REACH, die neue Chemikalien-Verordnung: ein Leitfaden für Handwerksbetriebe Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit

Mehr

Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden

Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Im Unterschied zur chemischen Industrie (d.h. den Herstellern von Stoffen) ergeben sich bei den Mitgliedern

Mehr

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel

Mehr

Überblick. 4. Die Überwachung von REACH in der EU -Informationsfluss und Aufgaben- 5. Ausblick

Überblick. 4. Die Überwachung von REACH in der EU -Informationsfluss und Aufgaben- 5. Ausblick Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 11.02.2014, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium

Mehr

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne

Mehr

Grundsätzliches Vorgehen

Grundsätzliches Vorgehen Rockwood Lithium GmbH, Industriepark Höchst, Gebäude G 879, 65926 Frankfurt An alle Kunden der Rockwood Lithium GmbH Ihr Zeichen Unser Zeichen/Name Product Safety Telefon +49 69 401 26-0 Telefax +49 69

Mehr

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung

Mehr

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium

Mehr

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON

REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen Dezember 2006 IM AUFTRAG VON DURCHGEFÜHRT VON REACH in der Praxis Ein Leitfaden für Unternehmen INHALT EINLEITUNG Was ist REACH?... 5 TEIL A: ERLÄUTERUNGEN...

Mehr

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ,

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, 15.01.2009 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung

Mehr

REACH für nachgeschaltete Anwender

REACH für nachgeschaltete Anwender REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette

REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette Ist die Verteidigungsindustrie von REACH 2018 und der Pflicht zur Registrierung von chemischen Stoffen betroffen? Alle Branchen sind von der

Mehr

Unternehmensspezifische Vorbereitung Chemikalienmanagements, Vorbereitung der Registrierung, Kunden-Lieferanten Dialog

Unternehmensspezifische Vorbereitung Chemikalienmanagements, Vorbereitung der Registrierung, Kunden-Lieferanten Dialog Unternehmensspezifische Vorbereitung Chemikalienmanagements, Vorbereitung der Registrierung, Kunden-Lieferanten Dialog Christian Gründling Workshop REACH- Registrierung Teil Wien, 9. Mai 206 ECHA Prognose

Mehr

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

REACH. Eine Herausforderung. Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender

REACH. Eine Herausforderung. Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender REACH Eine Herausforderung für IHR Unternehmen Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender Wer ist betroffen? Wer muss handeln? Welche Termine sind einzuhalten? Was passiert, wenn man die

Mehr

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt 0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung

Mehr

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Neuerungen im Gefahrstoffrecht Fachliche und rechtliche Vorgaben Welche Konsequenzen haben REACH, GHS und die Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Wasserversorger? Autor: Dirk Ruhland, BG ETEM, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Legale Rollenspiele Hersteller, Importeur, Nachgeschalteter Anwender, Arbeitgeber - verschiedene Rollen unter REACH, CLP, GefStoffV, etc.

Legale Rollenspiele Hersteller, Importeur, Nachgeschalteter Anwender, Arbeitgeber - verschiedene Rollen unter REACH, CLP, GefStoffV, etc. 1. Der Rechtsrahmen und welche Rollen es gibt 2. Klebstoffhersteller Klebstoffanwender: Welche Rechtsvorschriften sie verbindet 3. Inverkehrbringen vs. Arbeitsschutz Inverkehrbringen: REACH und seine Rollen

Mehr

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS

RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS CREATING TOMORROW`S SOLUTIONS RECHT IM BERUF DES CHEMIKERS Jan Weiß, Wacker Chemie AG, Rechtsabteilung, WS 2017/2018 WS 2017 / 2018 0 of 34 INHALT 1. Grundzüge des deutschen und des europäischen Rechts

Mehr

Ausgewählte Fragen und Antworten zu REACH

Ausgewählte Fragen und Antworten zu REACH Ausgewählte Fragen und Antworten zu REACH FAQ des BfR vom 29. Juli 2010 Im Jahr 2007 trat die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Kraft. REACH (Registration,

Mehr

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Glossar* (R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Abnehmer eines Erzeugnisses (R) Industrieller oder

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr