Ehrungsordnung der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schwaben
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- Lorenz Lichtenberg
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1 Ehrungsordnung der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schwaben Erstgenehmigung durch die Generalversammlung März 2005 Stand März 2014 Inhalt 1. Ehrungsübersicht 2. Voraussetzungen 3. Vergabe von Ehrungen 4. Sonstige Ehrungen 5. Salut- und Böllerschießen 6. Totenehrung
2 1 Ehrungsübersicht 1 Ehrenzeichen der SG in Silber Ehrenzeichen der SG in Gold Ehrenzeichen der SG in Großgold Ehrenurkunde der SG für 20-jährige Mitgliedschaft Sportehrenzeichen in Bronze Sportehrenzeichen in Silber Sportehrenzeichen in Gold Ehrenmitgliedschaft Ehrenschützenmeisteramt Ehrenschützenmeister Sonstige Ehrungen und Totenehrung 2 Voraussetzungen zum Erhalt der Ehren- und Sportehrenzeichen 2.1 Ehrenzeichen der SG in Silber Das Mitglied muss mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre Mitglied sein und muss sich Verdienste um die SG erworben haben. 2.2 Ehrenzeichen der SG in Gold Das Mitglied muss mindestens 40 Jahre alt und 10 Jahre Mitglied sein und muss sich große Verdienste um die SG erworben haben, z.b.:10 Jahre Inhaber eines Ehrenamtes 15 Jahre Repräsentation der SG bei externen Schießveranstaltungen Unterstützung der SG in ideeller und/oder materieller Weise über einen Zeitraum von 15 Jahren bzw. in herausragender Weise Das Mitglied muss das Ehrenzeichen der SG in Silber bereits 5 Jahre besitzen. 2.3 Ehrenzeichen der SG in Großgold Das Mitglied muss mindestens 60 Jahre alt und 20 Jahre Mitglied sein und muss sich sehr große Verdienste um die SG erworben haben, z.b.: 20 Jahre Inhaber eines Ehrenamtes 15 Jahre Repräsentation der SG bei externen sportlichen Wettkämpfen (z.b. auf Gauebene) Unterstützung der SG in ideeller und/oder materieller Weise über einen Zeitraum von 20 Jahren bzw. in stark herausragender Weise Das Mitglied muss das Ehrenzeichen der SG in Gold bereits 10 Jahre besitzen. Anmerkung zu 2.1. bis 2.3.: Alle Ehrenzeichen können auch an Nichtmitglieder vergeben werden. Hierzu ist jedoch ein einstimmiger Beschluss des Schützenmeisteramtes und ein mehrheitlicher Beschluss des Gesellschaftsausschusses erforderlich. 2.4 Ehrenurkunde der SG für 20 jährige Mitgliedschaft Jede Person, die 20 Jahre Mitglied in der Gesellschaft ist, erhält eine Urkunde über die 20 Jährige Mitgliedschaft. Anmerkung zu 2.4.: Die Ehrung wird nicht rückwirkend (vor 2003) vergeben, erstmalig zur Generalversammlung Maßgeblich ist das Erreichen der 20-jährigen Mitgliedschaft bis zum Datum der Generalversammlung. 1 Aufgeführt sind nur Ehrungen, die von der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schw. vergeben bzw. erteilt werden, nicht jedoch Ehrungen der übergeordneten Schützenverbände wie Schützengau Donau- Ries, Schützenbezirk Schwaben, BSSB oder DSB S:\Schützenverein\Satzung\2014\Ehrungsordnung ab März 2014.docx Seite 2 von 5
3 2.5 Sportehrenzeichen in Bronze Das Mitglied muss durch schießsportliche Leistungen über mehrere Jahre auf sich aufmerksam gemacht haben, z.b. 5 Jahre erfolgreiche Teilnahme an div. Rundenwettkämpfen als Vertreter der SG mehrere Teilnahmen als Vertreter der SG an externen Meisterschaften mit überdurchschnittlichen Leistungen. Es dürfen nicht mehr als fünf Ehrungen pro Jahr ausgesprochen werden. Als Ausnahme ist die Ehrung einer ganzen Mannschaft als eine Ehrung zu betrachten. 2.6 Sportehrenzeichen in Silber Das Mitglied muss durch hohe schießsportliche Leistungen über mehrere Jahre auf sich aufmerksam gemacht haben, z.b. 10 Jahre erfolgreiche Teilnahme an div. Rundenwettkämpfen als Vertreter der SG mehrere Teilnahmen als Vertreter der SG an externen Meisterschaften mit herausragenden Leistungen bzw. Platzierungen, wie Gaumeister, ab 10. Platz bei Bezirksmeisterschaften usw. Es dürfen nicht mehr als zwei Ehrungen pro Jahr ausgesprochen werden. Als Ausnahme ist die Ehrung einer ganzen Mannschaft als eine Ehrung zu betrachten. 2.7 Sportehrenzeichen in Gold Das Mitglied muss durch sehr hohe schießsportliche Leistungen über mehrere Jahre auf sich aufmerksam gemacht haben, z.b. 15 Jahre erfolgreiche Teilnahme an div. Rundenwettkämpfen als Vertreter der SG Teilnahme als Vertreter der SG an Meisterschaften mit stark herausragenden Leistungen bzw. Platzierungen, wie mehrmaliger Gaumeister, ab 3. Platz bei Bezirksmeisterschaften oder ab 10. Platz bei Landesmeisterschaft. Es darf nur eine Ehrung pro Jahr ausgesprochen werden. Als Ausnahme ist die Ehrung einer ganzen Mannschaft als eine Ehrung zu betrachten. Anmerkung zu 2.5. bis 2.7.: Mit dem Sportehrenzeichen dürfen nur Mitglieder der SG und nur solche, die bei der erzielten Leistung oder Platzierung für die SG gestartet sind (Ausnahme ist z.b. die Gau- oder Bezirksmannschaft), geehrt werden. In der Regel ist bei der Vergabe die Reihenfolge zu beachten. Diese kann jedoch bei besonderen schießsportlichen Leistungen gebrochen werden. 2.8 Ehrenmitgliedschaft Das Mitglied muss mindestens 60 Jahre alt und seit 25 Jahre Mitglied in der SG sein. Es muss das gesellschaftliche Leben über mehrere Jahre entscheidend mit geprägt haben. Es dürfen zusammen mit dem Ehrenschützenmeisteramt nicht mehr als fünf Mitglieder mit dieser Auszeichnung bedacht werden. 2.9 Ehrenschützenmeisteramt mit oder ohne Stimmrecht im Gesellschaftsausschuss Vergeben werden die Ehrungen zum Ehrensportwart, Ehrenjugendleiter, Ehrenschriftführer oder Ehrenschatzmeister. Das Mitglied muss mindestens 60 Jahre alt und seit 25 Jahren Mitglied in der SG sein. Es muss das gesellschaftliche Leben über mindestens 10 Jahre als Mitglied des Schützenmeisteramtes entscheidend mit geprägt und die Funktion erster Sportwart, erster Schatzmeister, erster Schriftführer oder erster Jugendleiter inne gehabt haben. Es dürfen zusammen mit den Ehrenmitgliedern nicht mehr als fünf Mitglieder mit dieser Auszeichnung bedacht werden. S:\Schützenverein\Satzung\2014\Ehrungsordnung ab März 2014.docx Seite 3 von 5
4 2.10 Ehrenschützenmeister mit Sitz und Stimmrecht im Gesellschaftsausschuss Es darf nur ein ehemaliger erster Schützenmeister mit dieser Auszeichnung bedacht sein. Das Mitglied muss mindestens 60 Jahre alt und seit 25 Jahren Mitglied in der SG sein. Es muss das gesellschaftliche Leben als erster Schützenmeister über mindestens 15 Jahre in herausragender Weise mit geprägt haben. Es dürfen zusammen mit den Ehrenmitgliedern nicht mehr als fünf Mitglieder mit dieser Auszeichnung bedacht werden. 3 Vergabe von Ehrungen Über die Vergabe der in 2.8. bis aufgeführte Ehrungen entscheidet die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Alle Ehrungsvorschläge werden in einer gesonderten Sitzung vom Schützenmeisteramt und den Ausschüssen vor der Generalversammlung ausgearbeitet bzw. vorbereitet. Jedes Mitglied kann formlos (schriftlich) Vorschläge an das Schützenmeisteramt einreichen. 4 Sonstige Ehrungen Diese Ehrungen werden nur durchgeführt, wenn der/die Betroffene aktiv am Gesellschaftsleben teilnimmt bzw. in früherer Zeit teilgenommen hat. 4.1 Geburtstage (60., 65., 70., 75., usw.) Besuch im Privathaus des zu Ehrenden mit einer Abordnung, bestehend aus mindestens einer Person des Schützenmeisteramtes und einer Personen des Gesellschafts- und /oder Gaststättenausschusses verbunden mit der Übergabe eines Geschenkes. Auf Wunsch des Jubilars kann die Abordnung auch in einer Lokalität (z.b. Schützenhaus) erfolgen. Passives Mitglied - Geschenk in Höhe von 20,- Aktives Mitglied - Geschenk in Höhe von 30,-. Mitglied des Vorstandes oder eines Ausschusses - Geschenk in Höhe von 40,- Ist/war das Mitglied aktives Mitglied, im Vorstand bzw. einem Ausschuss, so ist eine Böllerabordnung möglich. Dies entscheidet das Schützenmeisteramt individuell. 4.2 Hochzeiten Bei der kirchlichen Hochzeit stehen die Schützen Spalier und werden, je nach Stellung des Mitglieds, zusätzlich durch die Böllergruppe vertreten. Findet keine kirchliche Hochzeit statt, wird beides bei der standesamtlichen Hochzeit durchgeführt. Dies wird vorab mit dem Brautpaar geklärt. Hinweis: Ein Böllern in der Stadt ist untersagt. Wo stattdessen das Böllern stattfinden soll, wird mit dem Brautpaar ebenfalls vorab besprochen. Das Spalier muss mindestens bestehen aus einer Person des Schützenmeisteramtes und sechs Mitgliedern der SG (und ggf. einem Fahnenträger von den sechs Mitgliedern fungieren dann zwei als Fahnenbegleiter). Werden Böller geschossen, ist 5. zu beachten. Dem Mitglied ist an der standesamtlichen Hochzeit ein Geschenk, entsprechend seiner Stellung in der SG (passiv oder aktiv, Funktion ja oder nein), zu überreichen. Passives Mitglied - Geschenk in Höhe von 40,- Aktives Mitglied - Geschenk in Höhe von 60,-. Mitglied des Vorstandes oder eines Ausschusses - Geschenk in Höhe von 100,- S:\Schützenverein\Satzung\2014\Ehrungsordnung ab März 2014.docx Seite 4 von 5
5 5 Böllerschießen bzw. Salut 5.1 Geschossen wird bei Hochzeiten (siehe 4.2). 5.2 Geschossen wird bei Geburtstagen (siehe 4.1). 5.3 Die Böllerabordnung muss aus mindestens vier Schützen bestehen. 5.4 Es sind drei Salutschüsse bzw. Salven pro Standort abzugeben. 5.5 Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten. 5.6 Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Salutschießens. 5.7 Wird für ein Mitglied ein Salutschießen durchgeführt, so trägt die SG die Kosten. 5.8 Einzelböllerschützen (mit entsprechender Prüfung und staatlicher Genehmigung) sind für sich selbst verantwortlich. Sie gelten nicht als Böllerabordnung. 6 Totenehrung Generell unterscheidet sich die Form der Totenehrung durch die Verdienste des Verstorbenen um die SG. Bei allen Beerdigungen nimmt eine Fahnenabordnung der Schützengesellschaft an der Trauerfeier und anschließenden Beisetzung teil. 6.1 Passives Mitglied Das verstorbene Mitglied erhält eine Schale an das Grab. 6.2 Früher aktives Mitglied Das verstorbene Mitglied erhält einen Kranz an das Grab. 6.3 Aktives Mitglied Das verstorbene Mitglied erhält einen Kranz, der von einer Fahnenabordnung 2 am Grab niedergelegt wird. 6.4 Mitglied, früher oder zurzeit im Gesellschafts- bzw. Gaststättenausschuss Das verstorbene Mitglied erhält einen Kranz, der von einer Fahnenabordnung am Grab niedergelegt wird. Eine Person des Schützenmeisteramtes spricht kurze Dankesworte am Grab. 6.5 Mitglied, früher oder aktuell im Schützenmeisteramt, Ehrenmitglied oder Ehrenschützenmeister Das verstorbene Mitglied erhält einen Kranz, der von einer Fahnenabordnung am Grab niedergelegt wird. Der Schützenmeister hält eine Grabrede mit einer kurzen Würdigung der Verdienste des Verstorbenen. Ist der Schützenmeister verhindert, so hat diese durch seinen Stellvertreter zu erfolgen. Ist dieser verhindert, dann wird er durch den Schriftführer ersetzt. Anmerkung zu 6.1 bis 6.5: In Ausnahmefällen können die von 6.1. bis 6.4. aufgeführten Totenehrungen auch Nichtmitgliedern zuteil werden. Hierüber entscheidet das vollzählig geladene Schützenmeisteramt mit allen anwesenden Stimmen in einer kurzen Besprechung. 2 Die Fahnenabordnung muss aus einer ausreichenden Anzahl Schützen bestehen, mindestens jedoch aus drei. S:\Schützenverein\Satzung\2014\Ehrungsordnung ab März 2014.docx Seite 5 von 5
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