Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW
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- Theresa Wagner
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1 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 1 von 9 Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath c/o Dr. David Bothe Neuenhaus 20a Bergisch Gladbach WWW: moitzfeldherkenrath@gmx.de Bergisch Gladbach, den Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Landesplanungsbehörde Fürstenwall Düsseldorf Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW Nachfolgend nehmen wir, die Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath mit zur Zeit mehr als Mitgliedern, zu dem Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) Stellung. Hintergrund Zielsetzung unserer Bürgerinitiative ist der Schutz und Erhalt der Freiflächen auf dem Höhenzug zwischen den Ortsteilen Bergisch Gladbach Moitzfeld und Bergisch Gladbach Herkenrath ( Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath siehe Lageplan in Abbildung 1), denen aufgrund vielfältiger, gutachterlich belegter Freiraumfunktionen 1 eine große Bedeutung zukommt: Landschaftsschutz und Biotopverbund Stadtklimatische Bedeutung (Kaltluftgestehungsgebiet für die westlichen Verdichtungsräume) Brut- und Nahrungsraum für artenschutzrelevante Vogelarten Sicherung von Quellgebieten Erhaltung besonders schutzwürdiger Böden Naherholungs- und Freizeitregion 1 Eine Zusammenstellung findet sich z.b. im Freiraumkonzept der Stadt Bergisch Gladbach, online abrufbar unter:
2 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 2 von 9 Gleichzeitig besteht ein erheblicher Entwicklungsdruck für dieses Gebiet durch konkurrierende Raumansprüche: Das im Januar 2012 verabschiedete Gewerbekonzept der Stadt Bergisch Gladbach 2 sieht beispielsweise vor, auf dem Höhenzug ein 20ha großes Gewerbegebiet auszuweisen, und damit statt der aktuell dort bestehenden Freiräumen zwischen den Ortsteilen Moitzfeld und Herkenrath eine durchgehende Bebauung/-siedlung zu schaffen (vgl. Abbildung 4 im Anhang). Vergleichbare Pläne wurden bereits vor rd. 20 Jahren verfolgt, so dass davon auszugehen ist, dass unabhängig von der Umsetzung der aktuell diskutierten Pläne von einem langfristig bestehenden Entwicklungsdruck auszugehen ist. Abbildung 1: Lageplan Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath Quelle: Eigene Darstellung unter Verwendung einer Karte des Geoportals Bergisch Gladbach Stellungnahme LEP Wir regen daher an, im Zuge des LEP folgende Änderungen / Ergänzungen vorzunehmen, um einen langfristigen Schutz der wichtigen Freiraumfunktion dieses Gebietes zu gewährleisten. Der Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag zu den angestrebten Zielen des LEP. Daher sollte an den betreffenden Stellen das Gebiet in die entsprechenden zeichnerischen Festlegungen des LEP aufgenommen werden. Nachfolgend gliedern wir unsere Stellungnahme entsprechend der betreffenden im LEP genannten Ziele und Grundsätze. 2 Online abrufbar unter
3 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 3 von Landesweiter Biotopverbund Gebiete für den Schutz der Natur Wir regen an, das Gebiet um die NSG Hardt / Volbachtal / Krebsbachtal in den Landesweiten Biotopverbund (7.2-1) aufzunehmen und als Gebiet für den Schutz der Natur (7.2-2) auszuweisen. Begründung: 1. Der Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath befindet sich mitten innerhalb eines engen Verbundsystems verschiedener Naturschutzgebiete (siehe Abbildung 2). 2. Dabei weist allein das NSG Hardt bereits derzeit eine Fläche von 164ha aus. Es ist daher unverständlich, warum diese Flächen nicht bereits im aktuellen Entwurf des LEP in der zeichnerischen Festlegung aufgeführt sind (als Darstellungsgrenze wird 150ha genannt). 3. Östlich und westlich des Höhenzugs Moitzfeld/Herkenrath liegen dabei in unmittelbarer Nachbarschaft weitere NSG. Die NSG Hardt (164ha), Volbachtal (90ha) und NSG Krebsbachtal (41ha) sowie weitere unmittelbar benachbarte Gebiete (Grube Cox 22ha / Tongrube Oberauel 24ha / Grube Weiß 13ha) bilden durch die räumliche Nähe einen Biotopverbund mit allein über 350ha geschützter Fläche. 4. Dieser Biotopverbund ist zudem von hoher Bedeutung für die Entwicklung bestehender und neuer Habitate für die Gelbbauchunkenpopulation (FFH-Art, aktuell ist bereits das NSG Grube Weiß ein Natura 2000 Gebiet) 5. Eine immer wieder diskutierte Erschließung des Höhenzugs Moitzfeld/Herkenrath ignoriert diese aus der geographischen Lage unmittelbar ersichtliche, wichtige Funktion des Höhenzuges zur Biotopvernetzung völlig. Der aktuell existierende Biotopverbund von über 350ha würde durch eine durchgehende Bebauung zwischen den Ortsteilen Moitzfeld / Herkenrath vollständig unterbrochen und durchschnitten. 6. Diese wichtige Funktion des Biotopverbunds sollte durch die Aufnahme eines entsprechenden Gebietes für den Schutz der Natur (GSN) in den LEP zur Verbindung der existierenden NSG (in Abbildung 2 exemplarisch skizziert) Rechnung getragen werden. 7. Diese Forderung wird sowohl von der Bezirksregierung Köln 3 sowie von der Stadt Bergisch Gladbach selbst vorgetragen 4, deren Stellungnahmen wir in dieser Hinsicht vollständig unterstützen. 3 Wir beziehen uns auf die Stellungnahme der Bezirksregierung, die als Anlage zu TOP 5 der 17. Regionalratssitzung vom beigefügt wurde. Dort heißt es u.a. (S. 16): Auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach befinden sich großflächige NSG, die in den landesweiten Biotopverbund einbezogen werden sollten. Das nördlich von Bergisch Gladbach Bensberg gelegene NSG Hardt erreicht mit über 160 ha schon für sich die Darstellungsschwelle des LEP-Entwurfs. Weiterhin bilden die östlich davon gelegenen eng beieinander gelegenen NSG Volbachtal (ca. 90 ha), Krebsbachtal (ca. 40ha) sowie das NSG Tongrube Oberauel und das NSG Grube Weiß (35 ha) zusammen einen für die Darstellung eines GSN relevanten Gebietskomplex.
4 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 4 von 9 Abbildung 2: Lage Naturschutzgebiete / Skizze Ergänzung GSN Quelle: Eigene Abbildung unter Verwendung eines Ausschnitts der zeichnerischen Festlegung des LEP NRW Grünzüge (7.1-6) Wir regen an, den in der zeichnerischen Festlegung von Köln ausgehenden, zwischen den Ortsteilen Bergisch Gladbach-Refrath / Bensberg und Heidkamp / Innenstadt verlaufenden West-Ost Grünzug nach Osten zu erweitern (siehe Skizze in Abbildung 3). Begründung: 1. Der LEP weist besondere Grünzüge aus für Schutz, Pflege und Entwicklung des Freiraumes, da diese in den Verdichtungsräumen durch konkurrierende Raumansprüche stark bedroht sind. Der Höhenzug Moitzfeld / Herkenrath ist Teil eines derartigen Grünzuges, der wichtige Freiraumfunktionen leistet. 2. Nach dem Freiraumkonzept der Stadt Bergisch Gladbach vom ist der Höhenzug als besonders schutzwürdig klassifiziert, u.a. aufgrund der Bedeutung für den Landschaftsschutz und Biotopverbunds da der Höhenzug Teils des überregionalen Grünzuges bis zur Rheinebene ist (siehe Abbildung 5 im Anhang) 4 Wir beziehen uns auf den Entwurf der Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach Stand , die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am vorgelegt wurde. Dort heißt es u.a. (S. 12): Ziel Gebiete für den Schutz der Natur dient der Sicherung und dem Schutz des landesweiten Biotopverbunds. Dieses Ziel wird von der Stadt Bergisch Gladbach begrüßt. In der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln wird angeregt, die Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) um festgesetzte Naturschutzgebiete (NSG), die einzeln oder im Zusammenhang eine Größenordnung von 150 Hektar erreichen, zu ergänzen. Unter anderem wird vorgeschlagen, im Bereich von Bergisch Gladbach die zusammenhängenden Naturschutzgebiete Hardt, Volbachtal, Krebsbachtal sowie die NSG Oberauel und Grube Weiß in das Verbundsystem aufzunehmen. Die Stadt Bergisch Gladbach stimmt mit diesem Vorschlag überein,
5 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 5 von 9 Stadtklimatischen Bedeutung da der Höhenzug Kaltluftgestehungsgebiet und Teil der Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung für die westlich liegenden Verdichtungsräume ist (siehe Abbildung 6 im Anhang). 3. Der Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath ist dabei erkennbar ein elementarer Teil des bereits im LEP ausgewiesenen Grünzuges östlich von Köln, da nur über diesen Höhenzug der im LEP ausgewiesene Grünzug an die Freiflächen des Bergischen Lands im Osten angebunden wird. Allerdings befindet sich der Höhenzug Moitzfeld- Herkenrath bereits außerhalb der zeichnerischen Festlegung des Grünzuges im LEP (diese endet rd. 2km weiter westlich). 4. Die aktuell und in der Vergangenheit vorgebrachten Pläne, den Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath für ein weiträumiges Gewerbegebiet zu nutzen, verdeutlichen, dass gerade an dieser Stelle konkurrierende Raumansprüche den Grünzug bedrohen. Eine Umsetzung des aktuellen Gewerbekonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach würden dazu führen, dass dieser im LEP festgelegte Grünzug nach Osten begrenzt würde. 5. Der Grünzug sollte in der zeichnerischen Festlegung des LEP daher über die Engstelle zwischen den Ortsteilen Bergisch Gladbach Herkenrath und Moitzfeld hinaus nach Osten fortgeführt werden, um den langfristigen Bestand dieser Grünachse und deren Anschluss an die Freiflächen des Bergischen Landes sicherzustellen (siehe skizzierter Verlauf in Abbildung 3). Abbildung 3: Vorschlag Ergänzung Grünzug Quelle: Eigene Abbildung unter Verwendung eines Ausschnitts der zeichnerischen Festlegung des LEP NRW
6 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 6 von 9 Wir bitten um Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Neuaufstellung des LEP. Mit freundlichen Grüßen
7 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 7 von 9 Anhang: Abbildung 4: Potentielle Gewerbeflächen Bergisch Gladbach Das Gewerbekonzept priorisiert die Entwicklung der Option 7 ( Voislöhe ) auf dem Höhenzug Moitzfeld/Herkenrath. Quelle: Gewerbekonzept Stadt Bergisch Gladbach, eigene Ergänzungen.
8 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 8 von 9 Abbildung 5: Lage des Höhenzugs in einem überregionalen Grünzug Quelle: Freiraumkonzept Stadt Bergisch Gladbach, Karte 4.1 (Ausschnitt), eigene Ergänzungen.
9 BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v Seite 9 von 9 Abbildung 6: Klimatische Bedeutung des Höhenzugs Quelle: Freiraumkonzept Stadt Bergisch Gladbach, Karte 2.6.2/2.6.3 (Ausschnitt), eigene Ergänzungen.
Bürgerantrag gemäß 24 Abs.1 GO NW gegen die Berücksichtigung eines Gewerbegebiets Voislöhe im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
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