Satzung der Eltern-Kind-Initiative Kinderkram e.v. Präambel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Eltern-Kind-Initiative Kinderkram e.v. Präambel"

Transkript

1 Satzung der Eltern-Kind-Initiative Kinderkram e.v. Präambel Der Kindergarten Kinderkram e.v. stellt das Kind in den Mittelpunkt seines Handelns. Vereinsziel ist es, das Kind zu fördern, zu bilden und zu erziehen. Dabei sind die Eltern Partner, mit denen eine kontinuierliche Zusammenarbeit erfolgt. Der Verein lebt von der Initiative aller seiner Mitglieder. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Eltern-Kind-Initiative Kinderkram e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kindererziehung. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eines Kindergartens. 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck. 3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den gemeinnützigen Vereinszweck verwandt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins fördert und unterstützt. 2. Über die Aufnahme von natürlichen und juristischen Personen entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem pädagogisches Team. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. 3. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand entscheidet endgültig. 4. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur Erziehungsberechtigte sein, deren Kinder durch den Verein betreut werden. Bei mehreren Erziehungsberechtigten eines Kindes, kann nur ein Erziehungsberechtigter ordentliches Mitglied sein. Werden zwei oder mehr Kinder einer Familie im Kindergarten betreut erlangen beide Erziehungsberechtigten die ordentliche Mitgliedschaft. 5. Darüber hinaus können auch alle weiteren natürlichen oder juristischen Personen zum Zwecke und zum Wohle des Vereins fördernde Mitglieder werden (Fördermitgliedschaft).

2 Fördermitglieder werden über die Vereinstätigkeiten unterrichtet. Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht. 6. Mitglieder sind verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag zu zahlen. 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Auflösung des Vereins oder Ausschluss. Die Funktionen und satzungsgemäßen Rechte erlöschen damit. 2. Die ordentliche Mitgliedschaft endet automatisch mit der Einschulung des Kindes. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umgewandelt werden. 3. In anderen Fällen kann die Kündigung der Mitgliedschaft unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres, also zum 01. September des Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Austritt auch zu einem früheren Termin erfolgen. Hierüber entscheidet die Elternversammlung. 4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann mit Zweidrittelmehrheit von der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied gegen die Vereinssatzung oder die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu äußern. 5. Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins die eingezahlten Beträge nicht zurück, soweit es sich nicht um verauslagte Beträge handelt. 6 Organe des Vereins 1. Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, die Elternversammlung, der Vorstand und die pädagogische Leitung. 7 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. 2. Eine Elternversammlung kann in eine außerordentliche Mitgliederversammlung vom Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich umgewandelt werden, unter Angabe einer Tagesordnung. Sie ist auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder zu berufen. 3. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. 4. Das Protokoll wird vom Vorstand unterzeichnet. 5. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Grundsätze der Tätigkeit des Vereins. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens Zweidrittel der ordentlichen Mitglieder erschienen sind. Wird eine Mitgliederversammlung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit erneut durch den Vorstand einberufen, ist die zweite Mitgliederversammlung auch bei geringerer Teilnahme beschlussfähig. 6. Stimmberechtigt sind alle erschienenen ordentlichen Mitglieder des Vereins sowie die pädagogische Leitung. Fördermitglieder können an Mitgliederversammlungen teilnehmen,

3 besitzen jedoch nur ein Rede- und Antragsrecht. Ein ordentliches Mitglied kann sich vertreten lassen durch den anderen Erziehungsberechtigten seines betreuten Kindes. Sind beide Erziehungsberechtigten ordentliche Mitglieder, dann hat der Vertretungsberechtigte zwei Stimmen. Die pädagogische Leitung kann einem anderen Mitglied des pädagogischen Teams zur Vertretung ihre Stimme übertragen. Die Vertretungsvollmacht kann nur schriftlich erteilt werden. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet die Vollmachtserteilung bei Abstimmung nachzuweisen. 7. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einer Zweidrittelmehrheit eine Satzungsänderung, den Ausschluss eines Mitgliedes und die Auflösung des Vereins. Alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt. 8. Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Gegenstände der Entscheidung a) die Wahl des Vorstandes b) die Genehmigung des Tätigkeitsberichts, der Rechnungslegung und des Haushaltsplans c) die Entlastung des Vorstandes d) Satzungsänderungen e) die Wahl des Rechnungsprüfers f) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge g) die Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder. h) Abschluss und Kündigung von Darlehens- und Kreditverträgen i) die Abberufung eines gewählten Vorstandsmitglieds j) Ausschluss von Eltern k) die Auflösung des Vereins. 8 Elternversammlung 1. Der Elternversammlung gehören als Mitglieder die Eltern und Bezugspersonen der Kinderbetreuungsstätte und der Vorstand an. 2. Die Elternversammlung entscheidet über die Höhe der monatlichen Beiträge zum Unterhalt des Kindergartenbetriebes 3. Abschluss und Kündigung von Verträgen, die den Verein sechs Monate oder länger binden (Mietverträge, Arbeitsverträge usw.) 4. Die Elternversammlung stimmt über die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen des Kindergartens mit einem Geschäftswert von mehr als 500 ab. 5. Die Elternversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden. 6. Die Elternversammlungen werden protokolliert. Das Protokoll wird in der folgenden Versammlung genehmigt. 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 2 Personen, die sich die Bereiche Koordination, Personal und Finanzen untereinander aufteilen.

4 2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. 3. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. 4. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Auslagen im Interesse des Vereins können bei entsprechender Belegung erstattet werden. 5. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins nach außen. Er fasst seine Beschlüsse mehrheitlich. 6. Jedes Vorstandsmitglied ist allein für den Verein vertretungsberechtigt. 7. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für alle nachfolgend genannten Arten von Rechtsgeschäften die Zustimmung der Elternversammlung notwendig ist. a) Kauf- und sonstige Verträge mit einem Geschäftswert von mehr als 500. b) Abschluss und Kündigung von Verträgen, die den Verein sechs Monate oder länger binden (Mietverträge, Arbeitsverträge usw.). c) Abschluss und Kündigung von Darlehens- und Kreditverträgen. 8. Dem Verein gegenüber sind die Vorstandsmitglieder an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Elternversammlung gebunden. 9. Die Vorstandsmitglieder haften nur im Falle einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung. Im Übrigen ist ihre Haftung gegenüber dem Verein und den Mitglieder ausgeschlossen. 10. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind: a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Elternversammlung b) Aufstellung der Tagesordnung c) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie der Elternversammlung d) Vorbereiten des Haushaltsplans des Kindergartens e) Buchführung des Vereins Der Vorstand und die pädagogische Leitung regeln folgende Angelegenheiten: f) Erstellung des Tätigkeitsberichtes g) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern h) Beschlussfassung über Personalangelegenheiten 10 Pädagogische Leitung 1. Die pädagogische Leitung wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und ist auch gleichzeitig die leitende Erzieherin im Kindergarten. 2. Die pädagogische Leitung erarbeitet Aufgaben und Ziele sowie die Erziehungskonzeption der Eltern-Kind-Initiative und legt sie in Absprache mit der Elternversammlung fest.

5 11 Auflösung des Vereins 1. Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Mitglieder den Verein als aufgelöst erklären. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks kann die Mitgliederversammlung bestimmen, an welche Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft das Vereinsvermögen fällt, zwecks Verwendung für die Erziehung von Kindern. 12 Inkrafttreten der Satzung Die bestehende Satzung vom wird mit Beschluss vom geändert. Zuletzt geändert durch den Beschluss vom

EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung

EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str. 42 81925 München Tel.: 089 / 95 76 07 34 Die Schlümpfe e.v. Satzung München, April 2007 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Eltern-Kind-Initiative

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative Mäcki Löffel e. V.

Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative Mäcki Löffel e. V. Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative Mäcki Löffel e. V. Vereinssatzung der Eltern-Kind-Initiative,,Mäcki Löffel e. V. 2 von 6 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Mäcki Löffel

Mehr

1. Der Verein führt den Namen "Eltern-Kind-Initiative VILLA KUNTERBUNT e.v.".

1. Der Verein führt den Namen Eltern-Kind-Initiative VILLA KUNTERBUNT e.v.. Satzung Villa Kunterbunt 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Eltern-Kind-Initiative VILLA KUNTERBUNT e.v.". 2. Der Verein hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister

Mehr

Eltern-Kind- Initiative Spielzeit e. V. SATZUNG. Stand: Januar Name, Sitz, Geschäftsjahr

Eltern-Kind- Initiative Spielzeit e. V. SATZUNG. Stand: Januar Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Eltern-Kind- Initiative Spielzeit e. V. Balanstrasse 16 81669 München Tel.: 0 89 / 4 89 12 52 Stand: Januar 2014 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Eltern-Kind-Initiative

Mehr

Satzung der Kindergruppe Gänseblümchen e.v. Waldorforientierte Eltern-Kind-Initiative Waldhornstraße München

Satzung der Kindergruppe Gänseblümchen e.v. Waldorforientierte Eltern-Kind-Initiative Waldhornstraße München Satzung der Kindergruppe Gänseblümchen e.v. Waldorforientierte Eltern-Kind-Initiative Waldhornstraße 78 80997 München Stand April 2011 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kindergruppe

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. VEREINSSATZUNG Elterninitiative Sonnenschein e.v. Neufassung I 29.03.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Das Geschäftsjahr

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Satzung der unabhängigen Eltern-Kind-Initiative Die sd&m-zwerge e.v. Seite 1 von 7. Satzung. Die sd&m-zwerge. unabhängige Eltern-Kind-Initiative

Satzung der unabhängigen Eltern-Kind-Initiative Die sd&m-zwerge e.v. Seite 1 von 7. Satzung. Die sd&m-zwerge. unabhängige Eltern-Kind-Initiative Satzung der unabhängigen Eltern-Kind-Initiative Die sd&m-zwerge e.v. Seite 1 von 7 Satzung Die sd&m-zwerge - unabhängige Eltern-Kind-Initiative von sd&m-eltern e.v. Satzung der unabhängigen Eltern-Kind-Initiative

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Mitti Forstenried e.v. -Elterninitiative-

Satzung des gemeinnützigen Vereins Mitti Forstenried e.v. -Elterninitiative- Satzung des gemeinnützigen Vereins Mitti Forstenried e.v. -Elterninitiative- l Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mitti Forstenried e.v.'' 2. Der Verein hat seinen Sitz in München

Mehr

Satzung. Satzung des Olytolli e.v., Stand , Seite 1 von 5 Nadistraße München Tel

Satzung. Satzung des Olytolli e.v., Stand , Seite 1 von 5 Nadistraße München Tel Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Olytolli. 2. Der Verein hat seinen Sitz in München und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Satzung KinderHOUSE e.v.

Satzung KinderHOUSE e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung KinderHOUSE e.v. Errichtungsdatum 09.11.2016 (1) Der Verein führt den Namen KinderHOUSE e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in München und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Waldkindergarten Buxtehude e.v.

Waldkindergarten Buxtehude e.v. Waldkindergarten Buxtehude e.v. Postfach 1620 D-21606 Buxtehude Telefon 0170 / 50 77 164 E-Mail: info@waldkindergarten-buxtehude.de I n t e r n e t : www.waldkindergarten-buxtehude.de Stand: März 2017

Mehr

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V.

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. S a t z u n g des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Verein der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums

Mehr

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v.

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Waldkindergarten Sehnde e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer

Mehr

1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

1. Der Verein führt den Namen ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule. SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Waldkindergartens Maienkäfer e.v.

Satzung des Waldkindergartens Maienkäfer e.v. Satzung des Waldkindergartens Maienkäfer e.v. Anschrift: Waldkindergarten Maienkäfer e.v. Engelswaldweg 4, 89542 Herbrechtingen 1 Name, Sitz, Eintragung 1. Der Verein trägt den Namen: Waldkindergarten

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Krabbelkäfer e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 (Name und Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Little Home Köln. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v." (3) Der Sitz des Vereins ist Marktstr.

Mehr

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden

Mehr

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Reisen mit Rollstuhl e.v. Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v. Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Marketing; er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.

Mehr

Satzung des Vereins Waldkindergarten Embsen und Umgebung e.v.

Satzung des Vereins Waldkindergarten Embsen und Umgebung e.v. Satzung des Vereins Waldkindergarten Embsen und Umgebung e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen Waldkindergarten Embsen und Umgebung. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Vereinssatzung. 3. Fassung, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom

Vereinssatzung. 3. Fassung, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom Vereinssatzung 3. Fassung, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.03.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Montessori-Schule Kassel 1. Der

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales

VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Satzung des Bocholter Tauschring e. V.

Satzung des Bocholter Tauschring e. V. Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG. vom 30.November Name und Sitz des Vereins

Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG. vom 30.November Name und Sitz des Vereins Freunde und Förderer der Grundschule Göggingen-West e. V. SATZUNG vom 30.November 2011 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Grundschule Augsburg Göggingen-West

Mehr

Förderverein Satzung

Förderverein Satzung Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg

Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg Anlage 3 1 Name und Sitz des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen: Verein für die Betreuung an der Johannes-Kepler-

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v.

Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v. Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v. 1 (Name, Sitz und Eintragung) (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster. (2) Der Verein

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. Satzung Satzung Orang-Utans in Not e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Schulfördervereins der Grundschule Theresianum in Breisach

Satzung des Schulfördervereins der Grundschule Theresianum in Breisach 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Schulförderverein TESS(Theresianum, Eltern, Schüler, Sponsoren). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich

Mehr

Satzung des Springkraut e.v.

Satzung des Springkraut e.v. Satzung des Springkraut e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Springkraut e.v. Verein zur Förderung von Zirkuskultur. (2) Er hat den Sitz in Dresden. (3) Er ist in

Mehr

Satzung des Vereins Lebendig Lernen

Satzung des Vereins Lebendig Lernen Satzung des Vereins Lebendig Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Lebendig Lernen. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung trägt

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk Satzung Inhalt INHALT... 1 1 (NAME UND SITZ)... 2 2 (GESCHÄFTSJAHR)... 2 3 (ZWECK DES VEREINS)... 2 4 (SELBSTLOSE TÄTIGKEIT)... 2 5 (MITTELVERWENDUNG)...

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung

Mehr

Satzung des Vereins Mieter & Vermieter Rechte

Satzung des Vereins Mieter & Vermieter Rechte Satzung des Vereins Mieter & Vermieter Rechte 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Mieter & Vermieter Rechte. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Hygiene in Südostniedersachsen e. V..

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Hygiene in Südostniedersachsen e. V.. Verein zur Förderung der Hygiene in Südostniedersachsen e. V. S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Hygiene in Südostniedersachsen e. V.. (2) Der Verein

Mehr

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das

Mehr

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18.

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Satzung des Vereins Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Mai 2010) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Enrichment

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft

Mehr

Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom )

Vereinssatzung Nachhaltiges Wohnen in Krefeld (Fassung vom ) 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Nachhaltiges Wohnen in Krefeld e. V. Sitz des Vereins ist Krefeld. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung des Myanmar Development Aid e.v.

Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Von der Mitgliederversammlung geändert am 26.07.2016 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Myanmar Development Aid e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz am

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rehabilitationssportverein Wasungen (2) Er hat den Sitz in Wasungen (3)

Mehr

Förderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf

Förderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Mehr

Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz eingetragen werden. Und führt nach der Eintragung den Namenszusatz e.v..

Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz eingetragen werden. Und führt nach der Eintragung den Namenszusatz e.v.. S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der im Jahre 2015 gegründete Verein führt den Namen Die kleinen Wölfe Naturkindergarten Vaihingen an der Enz. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Vaihingen

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v. Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 2 5 Ende der Mitgliedschaft... 3 6 Organe des Vereins...

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012 RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Die Gründungsmitglieder sind der AMI

Mehr

BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.

BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V. Satzung Betin Günes Turkish Chamber Orchestra e.v. BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V. June 17, 2014 Verfasst von: Thomas Lindt Satzung des Vereins Fö rderverein Betin Gu neş Turkish Chamber Orchestra

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA). Satzung der German Labour History Association (GLHA) 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA). Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am

Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 07.02.2015 Präambel Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der

Mehr

Frau und Familie e. V.

Frau und Familie e. V. Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr