Gleiches Recht für alle!
|
|
- Wilhelm Fuhrmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gleiches Recht für alle! Information zur Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne. (069) Der Magistrat
2 Vorworte Dr. Albrecht Magen Geleitwort des Dezernenten für Integration Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben, einem Antrag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung folgend, die Antidiskriminierungsrichtlinie für die Stadt Frankfurt am Main und Ausführungsbestimmungen beschlossen. Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist seit dem 18. September 2003 in Kraft. Sie soll das friedliche Zusammenleben und Zusammenwachsen der vielfältigen Stadtbevölkerung festigen und fördern. Um die Bürgerinnen und Bürger, die Betroffenen und alle Interessierten zu informieren, werden die wesentlichen Regelungen in dieser Broschüre zusammengestellt. Die Antidiskriminierungsrichtlinie gilt für die Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main und stellt klar, dass Diskriminierung aus Gründen der Abstammung, des Geschlechts, der Hautfarbe, der Sprache, der Heimat oder Herkunft, des Glaubens, der Religion, der politischen Ansichten oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung nicht zulässig ist. Den genauen Wortlaut der Richtlinie und der Ausführungsbestimmungen finden Sie auf der Website des Amts für multikulturelle Angelegenheiten und auf der Seite der Stadt Frankfurt am Main unter der Rubrik Frankfurter Stadtrecht. Dr. Albrecht Magen
3 Hüseyin Sitki Geleitwort des Vorsitzenden der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung Die Antidiskriminierungsrichtlinie, an deren Zustandekommen die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung maßgeblich beteiligt war, ist ein wichtiger und bisher für die Bundesrepublik Deutschland einmaliger Durchbruch. Sie soll allen Menschen, nicht nur den Migranten, mehr Möglichkeiten geben, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Die Stadt Frankfurt am Main bestätigt durch diese Rechtsvorschrift ihre Tradition und ihr Bekenntnis zur Gleichberechtigung aller Menschen. Dies war ein notwendiger und zukunftsweisender Schritt. Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung dankt allen, die am Zustandekommen beteiligt waren und wünscht sich eine umfassende Verbreitung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Wir werden uns weiterhin für die Interessen der ausländischen Bevölkerung einsetzen. Hüseyin Sitki
4 Was bedeutet Diskriminierung? Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung oder Benachteiligung einzelner Menschen oder Menschengruppen aufgrund von Hautfarbe, Sprache, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder anderer persönlicher Merkmale. Was bedeutet die Antidiskriminierungsrichtlinie (ADR) für Sie? Die Antidiskriminierungsrichtlinie schützt Sie vor Diskriminierung in allen Behörden und städtischen Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbietet Diskriminierung aufgrund folgender persönlicher Merkmale: Abstammung, Hautfarbe, Sprache, Heimat oder Herkunft, Glaube, Religion, politische Ansichten oder Weltanschauungen, Geschlecht, Behinderung, Alter sowie sexuelle Ausrichtung. Die ADR gilt jedoch nicht für Landesbehörden wie z.b. das Finanzamt oder die Polizeibehörden. Sie kann auch keine Anwendung finden in privaten Unternehmen oder gegenüber Privatpersonen. Bei welchen Diskriminierungen kann das (AmkA) helfen? Das AmkA hilft Ihnen, wenn Sie sich wegen folgender persönlicher Merkmale diskriminiert fühlen: Abstammung, Hautfarbe, Sprache, Heimat oder Herkunft, Glaube, Religion, politische Ansichten oder Weltanschauung. Fühlen Sie sich in einer Behörde der Stadt Frankfurt am Main durch deren Mitarbeiter/innen aufgrund des Geschlechtes, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert? In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich umgehend an die Leitung der Behörde zu wenden und den Vorfall zu schildern. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, soweit geltende Gesetze und Regelungen innerhalb der Stadtverwaltung angewendet werden.
5 Welche Angaben benötigen Sie, wenn Sie eine Diskriminierung melden wollen? Sollten Sie von einer Behörde bzw. einem Bediensteten diskriminiert werden, so sollten Sie das AmkA kontaktieren. Wir können aber nur konkret ermitteln bzw. vermitteln, wenn Sie folgendes notieren: Wann und wo fand der Vorgang statt? Name der Dienststelle Name der Person, der Sie Diskriminierung vorwerfen Namen von Zeugen (wenn möglich). Wie kann das AmkA bei einer Diskriminierung helfen? Nachdem Sie uns Ihren Fall von Diskriminierung mitgeteilt haben, werden wir folgende Schritte unternehmen: Das AmkA spricht die von Ihnen genannte Stelle an und klärt den Vorgang. Das AmkA bemüht sich, Ihre Beschwerde zu klären bzw. die Diskriminierung zu beheben. Was können Sie tun, wenn Sie sich von einer Landes-/Bundesbehörde, einer privaten Einrichtung oder Privatperson diskriminiert fühlen? Die ADR gilt nicht für Diskriminierungsmeldungen außerhalb der Stadtverwaltung. Trotzdem können Sie sich an das AmkA wenden. Wir werden dann durch Vermittlung und Beratung versuchen, Ihnen zu helfen. Welche anderen Beschwerdemöglichkeiten haben Sie? Es gibt weitere Anlaufstellen in Frankfurt am Main, die Sie je nach Art des Problems direkt ansprechen können. Sie finden die Adressen in der mehrsprachigen AmkA-Broschüre Was tun bei Gewalt und Diskriminierung?, die Sie bei uns gerne bestellen können.
6 Walter-Kolb-Straße 9 11, Frankfurt am Main
7 So erreichen Sie uns Bus: Linie 36, Haltestelle Elisabethenstraße U-Bahn: Linien 1,2,3, Haltestelle Schweizer Platz Straßenbahn: Linie 16, Haltestelle Gartenstraße/Schweizer Platz S-Bahn: Linien S 1-4, S 14 Haltestelle Südbahnhof Auto: Parkhaus Walter-Kolb-Straße, Frankfurt- Sachsenhausen Bürozeiten: Montags bis Freitags Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. AMKA: Walter-Kolb-Straße 9 11, Frankfurt am Main Fon: (069) /30154, Fax: (069)
8 Impressum Herausgeber: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Text: Redaktion: Herstellung: Gestaltung: Dr. Akli Kebaili Markus Wiegner, Bernd Basten Heinrich Lauck GmbH, DAS MEDIENHAUS Schöne Aussicht/Kommunikationsgestaltung Bestellungen: Stadt Frankfurt am Main Walter-Kolb-Str Frankfurt am Main Tel.: Fax: Ansprechpartner: Dr. Akli Kebaili Tel.: Fax: Stadt Frankfurt am Main 2004
Ratgeber für diskriminierte Jugendliche. DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle
Ratgeber für diskriminierte Jugendliche DISSEN mit mir nicht! Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Antidiskriminierungsstelle Impressum Herausgeber: E-Mail: Verantwortlich für den Inhalt:
MehrGleichbehandlungs-Folder Land Steiermark
Gleichbehandlungs-Folder Land Steiermark Werden Sie diskriminiert? Wir helfen weiter. Wir kennen uns aus. Wir sind verschwiegen. LL Impressum Text und Gestaltung: capito Graz Heinrichstraße 145 8010 Graz
MehrThema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz
Nr. 29 Info-Brief der Landes-Stelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz 2 Warum ist Gleichbehandlung für Sie wichtig? Behinderte
MehrDas Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz
Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz Im Land Salzburg gibt es ein Gleich-Behandlungs-Gesetz. In diesem Gesetz steht: Alle Menschen, die für das Land Salzburg arbeiten, müssen gleich behandelt werden.
MehrRichtlinie der Stadt Offenbach am Main für die Finanzierung von Projekten im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten
Richtlinie der Stadt Offenbach am Main für die Finanzierung von Projekten im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten Wenn Sie ein Projekt planen, können Sie finanzielle Unterstützung von
MehrFür Vielfalt und Chancengleichheit
Für Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt und Chancengleichheit Zu den zentralen Werten von Bertelsmann gehört der partnerschaftliche, respektvolle und vertrauensvolle Umgang miteinander. Hierzu zählt
MehrGrenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur
MehrGrenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?
Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel: Sie werden angefasst. Zum Beispiel an der Brust
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität
MehrHessen: vielfältig und diskriminierungsfrei
Hessen: vielfältig und diskriminierungsfrei Grußwort Sehr geehrte Interessierte, Vielfalt schätzen das ist unser Grundsatz. Deshalb will die Hessische Landesregierung das Bewusstsein der Bevölkerung für
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September
MehrDie Stadtverwaltung Königswinter als Arbeitgeberin
Die Stadtverwaltung Königswinter als Arbeitgeberin 1 Heimatverbunden Die Stadt Königswinter liegt wunderschön am Rhein und im Siebengebirge, es gibt ein aktives soziales und kulturelles Leben und vielfältige
MehrVielfalt Respekt, Toleranz und gute Zusammenarbeit
Vielfalt Respekt, Toleranz und gute Zusammenarbeit Altersgemischte Teams sind deutlich leistungsstärker als Teams mit Mitarbeitern in einem Alter. Bernd Dworschak, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft
MehrRassismus im Betrieb und Ausbildung
Vortrag Rassismus im Betrieb und Ausbildung Kai Venohr, Berlin, 3. November 2016 www.dgb-bildungswerk.de www.forum-politische-bildung.de Überblick 1. Grundlagen im Kampf gegen Rassismus 2. AGG 3. Handlungsmöglichkeiten
MehrGrenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen?
Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? 1 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 3 Frauen hat eine Frau sexuelle Belästigung am Arbeits
MehrDer Oberbürgermeister Mönchengladbach, Integrationsrat. Diskriminierungsschutz in der Kommune, Sachstandsbericht aus den Fachbereichen
Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 28.08.2012 Integrationsrat Berichtsvorlage -öffentlich- Vorlagen-Nr. 2512/VIII Beratungsfolge: Integrationsrat TOP: Diskriminierungsschutz in der Kommune, Sachstandsbericht
MehrPublikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?
Publikation in leichter Sprache Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? 2 Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 2 Frauen hat eine Frau sexuelle
MehrLesMigraS: Informationen zum. Beratungs-Angebot in. leichter Sprache. : :
LesMigraS: Informationen zum Beratungs-Angebot in leichter Sprache : 030 21 91 50 90 @ : info@lesmigras.de Wir beraten Sie. Die Beratung kostet nichts. Die Beratung ist vertraulich. Wir sprechen viele
MehrNein zu Diskriminierung! Die Gleichbehandlungs- Anwaltschaft berät und unterstützt vertraulich und kostenfrei
Nein zu Diskriminierung! Die Gleichbehandlungs- Anwaltschaft berät und unterstützt vertraulich und kostenfrei Impressum Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Anwaltschaft für Gleichbehandlung
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrInklusive Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen
AG Inklusion an Oldenburger Schulen Amt 52 27.03.2017 1 Inklusive Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen Jessica Lucht Koordinatorin für Inklusion
MehrDie evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab.
Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab. 6 Argumente sek feps Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Das Minarett-Verbot löst keine Probleme. Es schafft
MehrVielfältig. Anders. Gleich! Die Anti-Diskriminierungs-Stelle Rheinland-Pfalz
Vielfältig. Anders. Gleich! Die Anti-Diskriminierungs-Stelle Rheinland-Pfalz Anti-Diskriminierungs-Stelle ist ein schweres Wort. Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Ein Mensch wird schlechter behandelt als andere
MehrFachforum Betreuung trifft Migration 22. März 2017
Fachforum Betreuung trifft Migration 22. März 2017 Thementisch 5: Diskriminierungsschutz und Gewaltprävention Referent: Marcus Reinert, Opferperspektive e.v. Opferperspektive e.v. R.-Breitscheid-Str. 1
MehrKöln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle. Behindertenpolitik in Köln
Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Behindertenpolitik in Köln Köln überwindet Barrieren Eine Stadt für alle Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa 10 Prozent der Bevölkerung zwingend
MehrFRAUENSERVICE. Informationen. in leichter Sprache. :
FRAUENSERVICE Informationen in leichter Sprache : 0316 71 60 22 @: office@frauenservice.at - Wir beraten Sie. - Die Beratung kostet nichts. - Die Beratung ist vertraulich. - Wir sprechen viele Sprachen.
MehrWas tun bei Diskriminierung?
Was tun bei Diskriminierung? Diskriminierung Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt? Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis Mag.a Birgit Gutschlhofer, Mag. a Ulrike Salinger Was ist Diskriminierung?
MehrBeratungsangebote für Betroffene von rassistischer Diskriminierung in Bremen und Bremerhaven
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1034 Landtag 19. Wahlperiode 25.04.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsangebote für Betroffene von rassistischer
MehrVerhaltenskodex. 28. August 2018
Verhaltenskodex 28. August 2018 Inhalt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit 1 2 Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten 1 Einhaltung von Gesetzen 1 Bestechung und Korruption 1 Wettbewerbs- und
MehrStellungnahme zum Entwurf. eines Gesetzes zur Bekämpfung von. Diskriminierung auf Grund der Rasse oder ethnischen Herkunft
Am Modenapark 6/8 A-1030 Wien Tel.: + 43 1 712 56 04 Fax: + 43 1 712 56 04 30 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund der Rasse oder ethnischen Herkunft (Wiener
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht Grundlagen Gesetz vom Juli 2006 Umsetzung von 4 EU-Richtlinien, die Diskriminierung wegen Rasse, ethn. Herkunft und Geschlecht verbieten Eine Beweislastregel
MehrDer Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel
Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel Eine Information in leicht verständlicher Sprache Behinderten-Beauftragte können Männer oder Frauen sein. Wir verwenden im Text immer nur die männliche
MehrGrenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. Eine Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der E U- Grundrechteagentur F
MehrLEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark
LEITFADE FÜR EIE BELÄSTIGUGSFREIE ARBEITSPLATZ GLEIC EHADLUG steiermark E TZ SE I D ZE RE G R TE F BEI K T I TA R F T E M RÄ U P FÜR GSK D U E R D A A ÜH T F S EIT D F L U Mag.aDr.in Sabine Schulze-Bauer
MehrEKATO Verhaltenskodex
EKATO Holding GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliche Richtlinien 2. Umgang mit Informationen und geistigem Eigentum 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit 4. Soziale Verantwortung 5. Einhaltung des Verhaltenskodex
MehrDas Diskriminierungs- Quiz
Das Diskriminierungs- Quiz 1 von 6 Europäern musste in den letzten 12 Monaten Diskriminierung erleiden* Wie viele kennen Sie? * Eurobarometer-Umfrage 296 zu Diskriminierung in der Europäischen Union -
MehrBiG-Bildungsinstitut im Gesundheitswesen
BiG-Bildungsinstitut im Gesundheitswesen (Ute Galonski) Auf der Union 10 45 141 Essen Ute Galonski BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen gemeinnützige GmbH - Essen Diversity - Nutzung der Vielfalt Gesellschaftliche
MehrPraxiszentrum. Lebensphase Alter / Menschen mit Behinderungen / Sonstige. Iim Wintersemester / Sommersemester 2015.
Praxiszentrum Lebensphase Alter / Menschen mit Behinderungen / Sonstige Iim Wintersemester 2014-15 / Sommersemester 2015 Heidrun Stenzel Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften Fachhochschule Köln
MehrNach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen
Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters
MehrWer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?
Merkblatt für Mitarbeiter und Honorarkräfte Zielsetzung des Gesetzes Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
MehrDienstvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz 2 Präambel Zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Gesamtpersonalrat beim Magistrat der Stadt Bremerhaven wird nach 62 des
MehrGibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe
Gibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe Rechtlicher Diskriminierungsschutz in Deutschland Judith Ciganović ein Beitrag zur Tagung: Nach der Bundestagswahl Das Ringen um die künftige Migrationspolitik
MehrRichtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen
Hochschule Reutlingen Reu tlingen Univer sity Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen 1. Präambel Als Ausbildungsstätte hat die Hochschule Reutlingen
MehrIntegrationsbeirat als ein Beispiel der Integration
Stadtteilforum Mitte Integrationsbeirat als ein Beispiel der Integration Liubov Belikova Vorsitzende des Integrationsbeirates Frankfurt (Oder) Iris Wünsch stellvertretende Vorsitzende des Integrationsbeirates
MehrIG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrEU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Volker Kaufmann
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien Volker Kaufmann Antidiskriminierungskampagne der Europäischen Union Charta der Grundrechte (2000) Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierung (2001 2006) Chancengleichheit
MehrHerausforderungen und Handlungsfelder. Betriebliche Personalarbeit im Zeichen des. demographischen Wandels. Ausgangslage. Prof. Dr.
Betriebliche Personalarbeit im Zeichen des demographischen Wandels Herausforderungen und Handlungsfelder Berlin, 27./28. August 2013 1Duale Hochschule Baden n-württemberg Ravensburg Ausgangslage Demographische
MehrSalzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG)
Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG) Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung Gleichbehandlung und Antidiskriminierung Zielgruppen Für Privatpersonen Keine Diskriminierung
MehrTagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL
Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit
MehrDer Oberbürgermeister. Die Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender. Die Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender
Der Oberbürgermeister Die Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender Die Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender Lesben, Schwule und Transgender in Köln Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender
Mehr3) Diskriminierungsverbot des Bürgers in der Verwaltungspraxis
3) Diskriminierungsverbot des Bürgers in der Verwaltungspraxis a. Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
MehrRichtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)
Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung vom 24.05.2017 (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Aufgrund 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrEinführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de
Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Module für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung, Stand: DGB BILDUNGSWERK August 08 DGBe.V. BILDUNGSWERK e.v. bildungswerk.de Ziel des Gesetzes
MehrCompliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH
Compliance Richtlinien der C2C-Cooperation GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht 5 6 1. 2. 3. 4. 5. 6.. 8. 9.. 11. 12. 13. 14. Definition und Anwendungsbereich Informationspflicht Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
Mehrdes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Auskunft über die Beschäftigung in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4035 09. 05. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
MehrPARITÄTISCHE Vorschläge für eine Charta der Grundrechte in der Europäischen Union
PARITÄTICHE Vorschläge für eine Charta der Grundrechte in der Europäischen Union INHALT: Vorbemerkung... 2 A) Nichtdiskriminierung... 3 B) Familienleben... 3 C) Hilfe in Notlagen... 3 D) Gesundheitliche
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ostrowicz/Scholz Merkblatt AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf Bibliografische Information
MehrDie Oberbürgermeisterin. Sprachmittlerpool für die Stadt Köln. Sprachmittlerpool. für die Stadt Köln.
Die Oberbürgermeisterin Sprachmittlerpool für die Stadt Köln Sprachmittlerpool für die Stadt Köln www.stadt.koeln Kommunikationsbarrieren beheben! Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen beziehungsweise
MehrVIELFALT BRAUCHT UNS ALLE
Nr. 1590 Donnerstag, 20. Dezember 2018 VIELFALT BRAUCHT UNS ALLE Guten Tag, wir sind die 2C Klasse der NMS Brüsslgasse. Wir waren heute in der Demokratiewerkstatt und hier haben wir eine Zeitung gemacht.
MehrGleiches Recht. Jedes Geschlecht.
Leichte Sprache Gleiches Recht. Jedes Geschlecht. Themenjahr 2015 www.gleiches-recht-jedes-geschlecht.de Gleiches Recht. Jedes Geschlecht. Das ist unser Thema für das Jahr 2015. Im deutschen Grund-Gesetz
MehrEinfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen
Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung Herzlich Willkommen Doris Liebscher Antidiskriminierungsbüro Leipzig Maria Wersig Universität
MehrFragen und Antworten zum Bericht über Homophobie
Fragen und Antworten zum Bericht über Homophobie - Welches sind die wichtigsten Ergebnisse des Berichtes? Die Hauptschlussfolgerung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bezieht sich
MehrHerzlich Willkommen zur Konferenz VIELFALT in COTTBUS/CHÓŚEBUZ (ER)LEBEN!
Herzlich Willkommen zur Konferenz VIELFALT in COTTBUS/CHÓŚEBUZ (ER)LEBEN! Begrüßung und Einführung in die Konferenz Gesamtmoderation: Axel Bremermann Regionalreferent für Bildung und Integration Was wir
MehrRADAR für gleichbehandlung gegen diskriminierung, 2008
RADAR Für Gleichbehandlung Gegen Diskriminierung RADAR, das Büro für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung, arbeitet in de Regionen Rotterdam-Rijnmond, Zuid-Holland-Zuid und Midden- en West-Brabant.
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Sebastian Busch / Eva Kocher / Horst Welkoborsky Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligung verhindern - Gleichstellung fördern BUND VERLAG Abkürzungen 11 Literatur 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)
MehrAGG Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz. Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ostrowicz/Scholz Merkblatt AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf Bibliografische Information
MehrKinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht
Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren
MehrPositive Benachteiligungen Handlungsmöglichkeiten nach dem AGG
Positive Benachteiligungen Handlungsmöglichkeiten nach dem AGG Tagung Diversity und Diversity Management Schwerpunktthema: Nationalität, Ethnizität, Migrationshintergrund Migrationshintergrund & Diversity
MehrFrauen-Notruf Hannover Selbst-Behauptung und Selbst-Verteidigung für Frauen und Mädchen
Frauen-Notruf Hannover 05 11-33 21 12 Selbst-Behauptung und Selbst-Verteidigung für Frauen und Mädchen Impressum Geschrieben vom: Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.v. Hannover Goethestraße
MehrHandlungskompetenz in interkulturellen Begegnungen. Eine Fortbildungsreihe des Amts für multikulturelle Angelegenheiten
Handlungskompetenz in interkulturellen Begegnungen. Eine Fortbildungsreihe des Amts für multikulturelle Angelegenheiten von Dr. Uta George Dr. Akli Kebaili Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen
MehrAnlage zu Finanzhilfevereinbarungen, Verträgen und Einzelverträgen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die eingeleitet wurden mit Finanzmitteln aus dem
Anlage zu Finanzhilfevereinbarungen, Verträgen und Einzelverträgen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die eingeleitet wurden mit Finanzmitteln aus dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (
MehrFür Integration und gleichberechtigtes Zusammenleben
4 Thema Ausländische Arbeitnehmer Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Für Integration und gleichberechtigtes Zusammenleben Mehr als 7,3 Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in
MehrForschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG
Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG Die Expertise im Überblick Die Expertise analysiert den rechtlichen Rahmen der Beschwerdemöglichkeiten nach 13 AGG
Mehr2. Art. 37 der Verfassung des Landes Sachsen Anhalt ( Kulturelle und ethnische Minderheiten )
Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 1 I. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
MehrInformation zum Schlichtungs-Verfahren. Was können Menschen mit Behinderungen tun, wenn sie ungerecht behandelt werden?
Information zum Schlichtungs-Verfahren Was können Menschen mit Behinderungen tun, wenn sie ungerecht behandelt werden? Einleitung Diese Information zeigt Ihnen, was Sie alles tun können, wenn Sie benachteiligt
MehrInput: Diskriminierung erkennen und handeln!
Input: Diskriminierung erkennen und handeln! 30. Oktober 2010 Antidiskriminierungsworkshop des Bremer Rates für Integration Referentin: Inga Schwarz, basis & woge e.v. Diskriminierung ist Alltagserfahrung
MehrIhr Recht auf gute Verwaltung
Ihr Recht auf gute Verwaltung 1 bürgernah Die Volksanwaltschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger da. kostenlos Die Beratung bei der Volksanwaltschaft kostet nichts. unabhängig Die Volksanwaltschaft
MehrInhalt. AbkÅrzungen Literatur... 15
5 Inhalt AbkÅrzungen... 11 Literatur... 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)... 17 1. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht....... 17 2. Schutz vor Benachteiligung und FÇrderung von Gleichstellung
MehrMinimumkriterien Stand April 2015 ZukunftVIELFALT 2014
Minimumkriterien Stand April 2015 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES Erläuterungen... 3 HANDLUNGSFELDER Kommunikation & Information... 4 Organisations- & Führungskultur... 5 Personalmanagement... 6 Qualifizierung...
MehrWie Städte Diversität gestalten
Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity Wie Städte Diversität gestalten Karen Schönwälder
MehrGleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?
Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage
MehrSatzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein
Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Satzung beschlossen: Rechtsgrundlagen: 7 und 41 Abs.
MehrSatzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main
Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Gemäß 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 1.4.1993 (GVBl. I 1992, S. 534), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
MehrIch etabliere Werte. Kreativdirektorin. Dorottya K.
Dorottya K. Kreativdirektorin Ich etabliere Werte. Traumjob Erzieherin. Traumjob Erzieher: Die Welt hat viele Gesichter. Kinder brauchen Orientierung. In der Kita lernen sie für ihr Leben. Migrantinnen
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Pflichten des Arbeitgebers Gesetzesvorgaben Unsere Maßnahmen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung 12 Abs. 1 AGG Die zuständige Stelle wird bei Vorliegen einer
MehrNetzwerk Antidiskriminierung e.v. Region Reutlingen - Tübingen. Beratung Empowerment Bildung Einmischung
Netzwerk Antidiskriminierung e.v. Region Reutlingen - Tübingen Beratung Empowerment Bildung Einmischung Fortbildung für Lehrer*innen Aktiv gegen Ausgrenzung in Kindertageseinrichtungen Netzwerk Antidiskriminierung
Mehr:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe
:D inklusiv! Inklusion als Querschnittsaufgabe Fachtagung am Donnerstag, 30. Juni 2016 Eine inklusive Gesellschaft braucht uns alle! Ein lebenswertes Düsseldorf für alle Bürgerinnen und Bürger ist das
MehrWir verändern. Beratungs- und Koordinierungsstelle Für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Beratungs- und Koordinierungsstelle Für Frauen und Mädchen mit Behinderung Ein Projekt des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, finanziell unterstützt von AKTION Mensch e.v. 5 Jahre 2004 bis 2009 Koordinatorin:
MehrKinder-Rechtekatalog. Meine Rechte und die der Anderen
Kinder-Rechtekatalog Meine Rechte und die der Anderen Dieser Rechtekatalog gehört: Liebe Mädchen und Jungen, du hältst den Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche der Stiftung Ev. Jugendhilfe Menden in
MehrAlter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden.
Kanton Basel-Stadt Alter, Migration und Gesundheit Wo stehen wir? Wohin müssen wir? Philipp Waibel Leiter Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt Verantwortlich für die Umsetzung von Basel 55+ 1 Generelle
MehrMeine Rechte und die der Anderen
Rechtekatalog für unsere Kinder und Jugendlichen Meine Rechte und die der Anderen Ev. Jugendhilfe Menden Dieser Rechtekatalog gehört: Seite 2 Wir danken allen Kindern und MitarbeiterInnen, die an der Entwicklung
MehrGender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm
Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm roehm@ljrbw.de 05.06.2013 copyright by Gerlinde Röhm 1 Geschlechterbewusste Pädagogik ist eine pädagogische Haltung, in der die
MehrKinder- und Jugendrechte
Hier sind alle Deine persönlichen wichtigen Ansprechpartner in einer Liste aufgeführt. Funktion Name / Adresse Telefonnummer Betreuer/in Koordinator/in Pädagogische Leitung Stefan Sauermann 0241 95 36
MehrVersicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung
Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung Uwe Schumacher 15.06.2011 Agenda 1. Europäische Rechtsprechung
MehrDiskriminierung Was ist das?
Diskriminierung Was ist das? Barcamp Antidiskriminierung 30.03.2013 in Chemnitz @kattenevare 1 Übersicht - Was ist Diskriminierung? - Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und Beispiele - Was verstehen
MehrIMMANUEL BERATUNG KLOSTERVIERTEL
IMMANUEL BERATUNG KLOSTERVIERTEL Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Allgemeine unabhängige Sozialberatung Migrationsberatung Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Wir unterstützen
MehrBRAUNSCHWEIGER ELTERNNETZWERK INTERKULTURELL
BRAUNSCHWEIGER ELTERNNETZWERK INTERKULTURELL Mein Kind und ich: starke Eltern starke Bildungspartner*innen Fotos: MoNo-Photography.de samira.ciyow@braunschweig.de BRAUNSCHWEIGER ELTERNNETZWERK INTERKULTURELL
MehrJEDER FÜR ALLE ALLE FÜR JEDEN. Nr. 348
Nr. 348 Freitag, 15. Jänner 2010 JEDER FÜR ALLE ALLE FÜR JEDEN Wir sind die Klasse 4B der Jakob-Thoma-Hauptschule in Mödling. In unserem heutigen Workshop geht es um Partizipation - also Mitreden und Mitbestimmen.
Mehr