Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original?

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1 Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original? Dr. Andreas Ritter Ritter & Partner Rechtsanwälte

2 Gliederung I. Einführung, Beispiele II. Rechtliche Grundlagen III. Thesen IV. Offene Fragen Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

3 I. Einführung - Beispiele Jean Tinguely Heureka, 1964 Ballet des pauvres, 1961 Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

4 I. Einführung - Beispiele Marcel Duchamp Jonathan Meese Wohnungstür Rue Larrey 11, Paris Mutter (gestürzt) mit roter Brille, 2004 Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

5 I. Einführung - Beispiele Damian Hirst Urs Fischer The Physical Impossibility of Death in the Mind of Someone Living, 1991 Untitled, 2011 Untitled, 2011 Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

6 I. Einführung - Beispiele Isenheimer Altar Isenheimer Altar, Colmar Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

7 II. Rechtliche Grundlagen Der Urheber und sein Werk Was bzw. wer wird vom URG geschützt (URG 1)? Wer ist Urheber? Mehrere Urheber (URG 7); Koons, Christo, Immendorf Was ist ein Werk im Sinne des URG?; ready made?, objet trouvé? etc. Bearbeitung eines bestehenden Werks durch einen Dritten (Kopie, Reproduktion; schöpferische Umgestaltungen: Werke zweiter Hand) Freie Nutzung (reine Inspiration, appropriation art?) Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

8 II. Rechtliche Grundlagen Übertragung, Dauer des Urheberrechts Der Schöpfer (Schöpferprinzip) Die Übertragung des Eigentums am Werkexemplar verschafft kein Urheberrecht des Erwerbers am Werk Bestimmungsrecht des Künstler über Tod hinaus höchstens jedoch 70 Jahre (Art. 29 Abs. 2 lit. b URG), nach dessen Tod durch Erben oder andere Rechtsnachfolger wahrgenommen Übertragung durch Rechtsgeschäft (Verbleib der Urheberpersönlichkeitsrechte); Annie Leibovitz Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

9 II. Rechtliche Grundlagen Urheberpersönlichkeitsrechte Vermögensrechtliche Urheberrechte vs. Urheberpersönlichkeitsrechte Schutz der Werkintegrität Art. 11 Abs. 1 URG: Der oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen; a. ob, wann und wie das Werk geändert werden darf; [...] Gesetzlich oder vertraglich erlaubte Änderungen (Zitat, Lizenz etc.) Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

10 II. Rechtliche Grundlagen Urheberpersönlichkeitsrechte Schutz gegen Entstellung; kein genereller Verzicht möglich Recht auf Werkintegrität gilt nicht absolut/unbeschränkt Eigentum und Urheberrecht: Kollision zweier Rechte Werkintegrität und notwendige Konservierung/Restaurierung Sonderfall Installation und Skulptur (insb. site specific art ) Werkintegrität und laufender Unterhalt des Kunstwerks Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

11 II. Rechtliche Grundlagen Urheberpersönlichkeitsrechte Schutz vor Zerstörung Art. 15 Abs. 1 URG: Müssen Eigentümer oder Eigentümerinnen von Originalwerken, zu denen keine weiteren Werkexemplare bestehen, ein berechtigtes Interesse des Urhebers oder der Urheberin an der Werkerhaltung annehmen, so dürfen sie solche Werke nicht zerstören, ohne dem Urheber oder der Urheberin vorher die Rücknahme anzubieten. Sie dürfen dafür nicht mehr als den Materialwert verlangen. Eingeschränkter Schutz bei Werken der Baukunst Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

12 II. Rechtliche Grundlagen Rechte und Pflichten des Restaurators Alters-, Transport-, Manipulationsschaden, Klima- und Umweltschaden; Restauraurierungsschaden? Auftrags-, allenfalls Werkvertragsrecht SKR (Ehrenkodex) Ziff. 1.8.: Neben dem Anspruch, die ästhetischen und historischen Werte zu erhalten, will eine Restaurierungsmassnahme einem Werk die ihm angemessene Wirkung wiedergeben, die noch vorhandene Substanz wieder zur Geltung bringen und seine Aussage nach Form und Inhalt wieder anschaulich und ablesbar machen. Stileinheit und -reinheit sind kein Restaurierungsziel. Konservieren, Restaurieren, Rekonstruieren.. Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

13 III. Thesen Die Zulässigkeit von Restaurierungen hängt u.a. ab von: Willen des Künstlers und dessen Dokumentation ( Wiederlesbarkeit gem. Ziff Ehrenkodex, SKR) Alter des Werks Eigentümer des Werkexemplars (Privatperson oder staatliche Institution?; Erhaltungspflicht?) Fortschritt der Technik Moden Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

14 III. Thesen (Zu den Beispielen) Jean Tinguely: ab welchem Eingriff ist die Zustimmung der Rechteinhaber notwendig? Marcel Duchamp: Problematik des ready-mades Jonathan Meese/Damian Hirst: Grenzen künstlerischer Bestimmung Urs Fischer/auch Dieter Roth: Selbstzerstörung, Alterung etc. als Konzept des Künstlers Isenheimer Altar: Wie steht es nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen? Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

15 IV. Offene Fragen Was genau ist die Wiederlesbarkeit eines Werks? Probleme von neuen Techniken oder Werkmaterial (z.b. Kunststoff, digitale Medien...); Thomas Hirschhorn Problem der Mitwirkung von mehreren Künstlern an einem Werk (Renaissancewerk im 18. Jahrhundert korrigiert ; Atelierwerke; gebrechlicher Künstler) Künstlerwille vs. Restaurierungsauftrag; droit de nonpaternité? Zulässigkeit von Rekonstruktionen?; Paul Thek Urheberrecht des Restaurators? Dr. Andreas Ritter, Ritter & Partner

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