Gemeindenachrichten Nr. 6

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1 Gemeindenachrichten Nr. 6 Gemeinde Bammental Gemeinde Gaiberg Gemeinde Wiesenbach Wahlkreis Nr Sinsheim Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Bammental und die Wahlbezirke der Gemeinde Bammental wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Bammental, Hauptstr. 71, Bammental, Zimmer 1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Gemeinde Gaiberg wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Gaiberg, Hauptstr. 44, Gaiberg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Gemeinde Wiesenbach und die Wahlbezirke der Gemeinde Wiesenbach wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Wiesenbach, Hauptstr. 26, Wiesenbach, Zimmer 3 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver-

2 zeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach 51 Abs. 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o.g. Einsichtsfrist, also bis spätestens am bis 26. Februar 2016 bis Uhr, beim Bürgermeisteramt Rathaus Bammental, Hauptstr. 71, Zimmer 1 Rathaus Gaiberg, Hauptstr. 44, Zimmer 1 Rathaus Wiesenbach, Hauptstr. 26, Zimmer 3 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 41 Sinsheim durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden - die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder - die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder - die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer genannten Fristen entstanden ist, oder

3 5.2.3 wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) beantragt werden. Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbarer Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Nr bis genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

4 Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Bammental, Gaiberg, Wiesenbach, Holger Karl, Bürgermeister Klaus Gärtner, Bürgermeister Eric Grabenbauer, Bürgermeister

5 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses Am Mittwoch, 17. Februar 2016 um Uhr findet im großen Sitzungssaal eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt. Die Einwohner sind hierzu freundlich eingeladen. 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 2 Bauanträge 2.1 Martin-Sigmund Rheindt, Friedrich-Ebert-Anlage 16, Heidelberg Neubau eines Wohnhauses mit Garage Flst.Nr. 5874, Fischersberg Bekanntgabe Kenntnisgabeverfahren 3.1 Thorsten Groß und Tatjana Demovic, Schlehenweg 7a, Leimen Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Flst.Nr. 7423, Großer Höhenweg 26 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Heizungsbauarbeiten des Wohn- und Kindergartengebäudes Im Schlag 4 5. Verschiedenes 6. Genehmigung des Protokolls vom 27. Januar 2016 Bammental, 08. Februar 2016 Holger Karl, Bürgermeister

6 Gemeindekasse Bammental Wir weisen darauf hin, dass die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am zur Zahlung fällig wird. Sollten Sie der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um termingerechte Überweisung der fälligen Beträge. Austausch der Wasserzähler Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Bammental ermittelt Ihren Wasserverbrauch mit einem Wasserzähler. Um eine korrekte Erfassung Ihres Wasserverbrauchs zu garantieren, muss der Wasserzähler nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre gegen einen Neuen ausgetauscht werden. Daher müssen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Wasserzähler ausgetauscht werden. Die Gemeinde Bammental hat die Firma Heinz Maier (Inhaber Hermann Müller) mit dem jährlichen Turnuswechsel beauftragt. Die Firma Heinz Maier ist deshalb derzeit verstärkt im Gemeindegebiet unterwegs, um die betroffenen Wasserzähler auszutauschen. Daher kann es auch sein, dass die Firma Maier unangemeldet bei Ihnen vorbeikommt um den Zählerwechsel vorzunehmen. Wir bitten Sie der Firma Maier Zugang zum Wasserzähler zu gewähren, damit die notwendigen Arbeiten ausgeführt werden können. Sollte niemand angetroffen werden, hinterlässt die Firma Maier eine Mitteilung, damit Sie einen Termin für den erforderlichen Zählerwechsel vereinbaren können. Der Austausch ist für Sie kostenlos und beansprucht eine Montagezeit von ca. 30 Minuten - vorausgesetzt die Absperrventile vor und hinter der Wasseruhr sind funktionstüchtig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Zähler zugänglich ist. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen auch Herr Pitz von der Gemeinde Bammental unter Tel.: gerne zur Verfügung.

7 Getrennt sammeln Umwelt und Rohstoffe schonen: 1. Korken für Kork Im Epilepsiezentrum Kehl-Kork wird aus Flaschenkorken umweltfreundlicher Dämmstoff. Die Korkentonnen stehen im Rathaushof links (neben den Altkleidercontainern). Bitte nur Naturkork! 2. CD-Recycling Ausgediente CDs können sehr gut recycelt werden. Die braune CD - Tonne steht im Rathaushof links (neben den Altkleidercontainern). Bitte nur lose CDs ohne Hüllen einwerfen. CDs mit persönlichen Daten vorher zerkratzen. 3. Ausgediente Energiesparlampen enthalten Quecksilber und dürfen deshalb nicht in den Restmüll. Leider gibt es keine Rücknahmeverpflichtung für den Handel. MANCHE Händler nehmen die Lampen trotzdem zurück. Die Sammelbox der AVR für ausgediente Energiesparlampen (KEINE RÖHREN!) steht im Rathaus Bammental gleich hinter der Eingangstüre. Leuchtstoffröhren bitte zur Schadstoffsammlung (Freitag, , 13:00 17:00 Uhr, und Freitag, , 14:00 17:00 Uhr, Festplatz) 4. Altbatterien muss der Handel lt. Gesetz zurücknehmen. Überall, wo Batterien verkauft werden, gibt es auch Sammelstellen. Die sind manchmal etwas versteckt, deshalb ruhig nachfragen. frd

8 Kleidermarkt in Bammental! Der beliebte Kindersachen-Gebrauchtwarenmarkt findet am Samstag, 19. März 2016 von Uhr bis Uhr in der Elsenzhalle statt. Dabei wird gut erhaltene, modische Kinderkleidung (Frühling/Sommer), Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Dreiräder, Fahrräder etc. angeboten. 15% des Verkaufserlöses gehen wieder an eine gemeinnützige Organisation. Wenn sie verkaufen wollen: Es handelt sich um einen Kommissionsverkauf, d.h., wir verkaufen zu ihren Preisen. Nicht verkaufte Ware wird vom Verkäufer zurückgenommen. Deshalb bitte alle Artikel mit robusten Hängeetiketten versehen. Liefern sie bitte in einem Wäschekorb an, der auf allen Seiten mit der Verkäufernummer versehen ist. Bitte beachten: Legen sie eine Liste bei, auf der sie die Ware durchnummerieren. Begrenzung auf 30 Kleidungsstücke und 5 Paar Schuhe. Wir nehmen keine Plüschtiere an. Wir nehmen nur saubere, intakte Ware an. Wir übernehmen keine Haftung für ihre Ware. Mädchenkleider und Jacken bitte auf Bügeln anliefern. Anlieferung: Samstag, Uhr Uhr Verkauf: Samstag, Uhr Uhr Abholung: Samstag, Uhr Uhr Etikettenbeispiel: gelochtes Etikett hängend befestigen Verkäufernummer fortlaufende Listennummer (rote Schrift) Preis (volle Euro oder 50 Cent) Artikelbeschreibung Artikelgröße Am Samstag, ab 9.00 Uhr erhalten sie Verkäufernummern bei: Daniela Dopf-Haaf 06223/46457 Ute Molitor 06223/47663

9 Förderprogramm 50x50 der Gemeinde Bammental Vom bis förderte die Gemeinde den Austausch von alten Heizungspumpen gegen elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen. Insgesamt 27 Anträge wurden eingereicht und erhielten einen Zuschuss in Höhe von 50. Mit dieser Maßnahme sollen der Energieverbrauch und der Ausstoß von CO 2 im Gemeindegebiet reduziert werden, um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem Austausch veralteter Heizungspumpen können bis zu 90 % des Stromverbrauchs und bis zu 240 kg CO 2 pro Jahr eingespart werden. spart Geld, geht schnell, ist einfach - Heizungspumpentausch Um die Zahl alter Heizungspumpen zu reduzieren hat das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kampagne meine Sparpumpe. Jetzt tauschen! initiiert. Diese informiert über die Vorteile eines Heizungspumpentauschs und bietet Informationen auf der Internetseite an: Noch immer finden sich Unmengen von alten Heizungspumpen in den Kellerräumen. Dabei lohnt sich ein genauerer Blick auf Ihre Heizungsanlage auch bei den aktuell milden Temperaturen. Ineffiziente Heizungspumpen laufen nicht nur an kalten Tagen und verbrauchen Strom, sondern im schlimmsten Fall laufen diese das ganze Jahr über unbemerkt im Heizungskeller. Wie alt Ihre Heizungspumpe ist erkennen Sie am Typenschild, das in der Regel vorn auf der Pumpe angebracht ist. Sollte Ihre Pumpe älter als 10 Jahre sein lohnt sich der Austausch auch wenn sie noch funktioniert. Handwerker können alte Pumpen im Normalfall relativ einfach austauschen und benötigen gerade mal eine halbe Stunde. Ein Pumpentausch kostet inklusive Montage zwischen 300 und 450 Euro und lohnt sich finanziell meist schon nach 2 bis 4 Jahren. Bei einer Lebenszeit von 15 bis 20 Jahren können mit einer neuen Heizungspumpe bis zu Euro Kostenersparnis erreicht werden. Bei der Installation einer neuen Heizungspumpe ist es auch immer sinnvoll einen hydraulischen Abgleich vom Installateur durchführen zu lassen. Durch diese Maßnahme sinkt neben dem Strom- auch der Heizenergieverbrauch und Sie sparen doppelt! Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich über die Kampagne meine Sparpumpe. Jetzt tauschen! und die Vorteile eines Heizungspumpentauschs. Susanne Lang

10 und Gemeinde Bammental Energieberatung unabhängig, unverbindlich, kostenlos ein Service Ihrer Gemeinde Bammental Die nächsten Beratungstage im Rathaus Bammental: Donnerstag, 11. und 25. Februar 2016, bis Uhr, Besprechungszimmer 2. OG. Terminvereinbarungen: Tel / bzw. beate.friedetzki@bammental.de (Frau Friedetzki) oder / bzw. kerstin.homoki@bammental.de (Frau Homoki). Tel / bzw. info@kliba-heidelberg.de (KliBA Heidelberg direkt). Bitte beachten Sie auch den KliBA - Energiespar - Tipp in den Gemeinsamen Mitteilungen und Nachrichten. Heute geht es ums Energiesparen beim Surfen im Internet.

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