für das Fach Politik/Wirtschaft des Wahlpflichtbereiches

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1 Schulinternes Curriculum des St. Joseph-Gymnasiums Rheinbach für das Fach Politik/Wirtschaft des Wahlpflichtbereiches Jahrgangsstufe 8/9

2 Inhaltsverzeichnis Inhalte des Wahlpflichtbereichs Wirtschaft/Politik Seite 3 Grundsätze der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I Seite 4

3 Inhalte des Wahlpflichtfaches Politik/Wirtschaft in Klassenstufe 8 und 9 Klassenstufe 8: Konsumenten und Produzenten Jugendstrafrecht 3 Wie arbeitet ein Unternehmen? Abteilungen eines Unternehmens, Marketing, Absatz, Produktpolitik, Preis- und Konditionenpolitik 4 Optional: Werbung aus Verbraucherund Unternehmersicht Werbung, Bedürfnisse, Beeinflussung Quartal Thema Kernbegriffe Handlungsorientierung 1 Wirtschaftliche Grundlagen Markt, Angebot, Nachfrage, Preisbildung, Geld, Erkundung Wochenmarkt Wirtschaftskreislauf, 2 Informierte Verbraucher/rechtliche Situation eines Jugendlichen Bedürfnisse, Konsum, Verbraucherrechte, Jugendschutzrechte, beschränkte Haftpflichtigkeit, Jugend testet: Produkte auf dem Prüfstand (s. Computerunterstütztes Planspiel zum Aufbau bzw. zur Arbeit eines Unternehmens Analyse von Werbebotschaften Klassenstufe 9: Arbeitnehmer und Investoren Quartal Thema Kernbegriffe Handlungsorientierung 1 Soziale Marktwirtschaft Freie Marktwirtschaft, Soziale Marktwirtschaft, Planwirtschaft Experten-Anhörung (z.b. Sozialverbände, Arge etc.) Sozialer Ausgleich, staatliche Wirtschaftspolitik 2 Gewerkschaften und Geschichte der Gewerkschaften, Tarifautonomie, Planspiel zu Tarifverhandlungen Bedeutung des Lohns 3 Banken im Wirtschaftskreislauf Geld und Geldpolitik, europäische Währungsunion, Investitionsstrategien Tarifauseinandersetzung Börsen- oder Bankenspiel (s. z.b. Bankenspiel des Bankverlags) 4 Optional: Globalisierte Wirtschaft Export, Import, Wettbewerb, Globalisierung Globalisierung am Beispiel der Automobilindustrie erforschen

4 Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Politik in der Sekundarstufe I Allgemeines Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und dient der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen werden darauf ausgerichtet, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen sollen für die Schülerinnen und Schüler eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Grundsätzlich sind alle Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei kommt den prozessbezogenen Kompetenzen der gleiche Stellenwert wie den inhaltsbezogenen Kompetenzen zu. Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche gelten die folgenden Regelungen: Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten Klassenarbeiten dienen der schriftlichen Überprüfung von Lernergebnissen. Sie sind so angelegt, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht erworbene Sachkenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können. Sie werden angemessen vorbereitet und haben klar verständliche Aufgabenstellungen.

5 Die Aufgabenstellungen sollen die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln und die drei Anforderungsbereiche abdecken (AFB I: Reproduzieren; AFB II: Reorganisation, Zusammenhänge herstellen; AFB III: Verallgemeinern, Reflektieren und Bewerten).

6 In der folgenden Tabelle sind die prozentualen Anteile der Punkte angegeben, ab denen in etwa die verschiedenen Noten erreicht sind. Hierbei kann es sich nur um eine ungefähre Zuordnung handeln, da Noten pädagogische und nicht mathematische Bewertungsinstrumente sind. Note sehr gut (1) gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) ungenügend (6) ab ca.: 90% 75% 60% 45% 20% 0% Sonstige Leistungen im Unterricht Der Bewertungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht" erfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Zu Sonstigen Leistungen zählen beispielsweise: sinnvolle Beiträge zum Unterrichtsgespräch aktive Auseinandersetzung mit gestellten Aufgaben, auch in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit Verfügbarkeit von politischem Grundwissen Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen Einbringen kreativer Ideen Finden von Beispielen und Gegenbeispielen Veranschaulichen, Zusammenfassen und Beschreiben politischer Sachverhalte konstruktives Umgehen mit Fehlern angemessenes Verwenden politischer Fachsprache Erläutern von Hausaufgaben

7 zielgerichtetes Beschaffen von Informationen (z.b. Schulbuch, Lexika, Internet, Umfragen) kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit) Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten und deren Darstellung Präsentationen, auch mediengestützt (z.b. Plakat, Modell, Referat) angemessene Führung eines Heftes sinnvolles Umgehen mit (technischen) Hilfsmitteln (z.b. Computerprogrammen wie Excel, Power Pointe) ggf. kurze, schriftliche Überprüfungen Übertragung von politischen Kompetenzen auf gewohnte und neuartige Situationen Darlegen des eigenen Denk- und Lernprozesses, z.b. mithilfe eines Lerntagebuches oder Portfolios Reflektieren des eigenen Lernstandes, z.b. anhand von Selbstdiagnosebögen.

8 Die folgende Tabelle beschreibt, wie die jeweiligen sonstigen Leistungen zu benoten sind: KRITERIEN FÜR DIE LEISTUNGSBEWERTUNG IM UNTERRICHT DER SEK. I Note Klasse 8 Klasse 9 Note: sehr gut gleichmäßig hohe und selbstständige Mitarbeit im Unterricht; sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; sehr sichere Kenntnisse; Abstraktionsfähigkeit; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung; angemessene und richtige Verwendung von Fachbegriffen; gleichmäßig hohe und selbstständige Mitarbeit im Unterricht; Erkennen eines Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang; sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige Abstraktion; fundierte Kenntnisse; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung; angemessene, klare sprachliche vermittelte Fachkenntnisse und Methoden Darstellung und richtige Verwendung von werden sicher beherrscht und angewendet; vollständiges, ordentliches Heft/Portfolio Fachbegriffen; vermittelte Fachkenntnisse und Methoden werden sicher beherrscht und zielorientiert angewendet; vollständiges, ordentliches Heft/Portfolio

9 Note: gut Note: befriedigend gleichmäßig hohe und selbstständige gleichmäßig hohe und selbstständige Mitarbeit im Unterricht; Mitarbeit im Unterricht; Verständnis schwierigerer Sachverhalte Verständnis schwierigerer Sachverhalte und deren Einordnung in den und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas; Gesamtzusammenhang des Themas; gute Grundkenntnisse; Abstraktionsfähigkeit Fähigkeit zur Problemerkennung; gute Grundkenntnisse; sachgerechte und angemessene Fähigkeit zur Problemerkennung und Verwendung von Fachbegriffen; Lösung; vermittelte Fachkenntnisse und Methoden es sind Kenntnisse vorhanden, die über werden beherrscht und angewendet; die Unterrichtsreihe hinausreichen; ansprechendes Heft/Portfolio sachgerechte und angemessene Verwendung von Fachbegriffen; vermittelte Fachkenntnisse und Methoden werden beherrscht und angewendet; ansprechendes Heft/Portfolio insgesamt regelmäßig freiwillige Mitarbeit insgesamt regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht; im Unterricht; im Wesentlichen richtige Wiedergabe im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff; aus unmittelbar behandeltem Stoff; solide Grundkenntnisse; solide Grundkenntnisse; vermittelte Fachkenntnisse und Methoden vermittelte Fachkenntnisse und Methoden

10 Note: ausreichend werden überwiegend beherrscht und werden überwiegend beherrscht und angewendet; angewendet; gelegentlich selbstständige Anwendung gelegentliche Verknüpfung mit von Fachbegriffen; Kenntnissen des Stoffes der gesamten weitestgehend ansprechendes Unterrichtsreihe; Heft/Portfolio gelegentlich selbstständige Anwendung von Fachbegriffen; weitestgehend ansprechendes Heft/Portfolio nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht; Unterricht; Äußerungen beschränken sich auf die Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig; Wesentlichen richtig; Grundkenntnisse in Einzelfällen abrufbar; fachliches Verständnis und Gebrauch von vermittelte Fachkenntnisse und Methoden Fachbegriffen nur unter intensiver werden mit Einschränkungen beherrscht; Anleitung; unvollständiges Heft/Portfolio vermittelte Fachkenntnisse und Methoden werden mit Einschränkungen beherrscht und angewendet; unvollständiges Heft/Portfolio

11 Note: mangelhaft Note: ungenügend überwiegend passives Verhalten im Unterricht; Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig; sehr lückenhafte Sach- und Methodenkompetenz; defizitäre Grundkenntnisse; unvollständiges, unordentliches Heft/ Portfolio keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht; Äußerungen nach Aufforderung sind falsch; nicht zu motivieren. überwiegend passives Verhalten im Unterricht; Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig; sehr lückenhafte Sach- und Methodenkompetenz; defizitäre Grundkenntnisse; unvollständiges, unordentliches Heft/ Portfolio keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht; Äußerungen nach Aufforderung sind falsch; nicht zu motivieren.

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