Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
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- Krista Catharina Kaufman
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1 Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
2 Beschäftigung sichern Chancen in der Krise nutzen! Qualifizieren statt Entlassen! Nicht alle Branchen werden gleichermaßen betroffen sein. Wir werden regionale Unterschiede beobachten. Seite 2
3 Service der Bundesagentur für Arbeit 1. Information und Beratung von Betrieben 2. WeGebAU: Erweiterte Finanzierung der Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen 3. Finanzierung von Kurzarbeit 4. Förderung von Qualifizierung während Kurzarbeit Seite 3
4 1. Information und Beratung Individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten und arbeitsrechtlichen Fragen ( 111/112 BetrVG) Entscheidungshilfe und Unterstützung bei Beantragung finanzieller Hilfen Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit ist erster An- sprechpartner Seite 4
5 2. WeGebAU: Erweiterte Finanzierung der Weiterbildung für Beschäftigte Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für un- oder angelernte Beschäftigte zum Nachholen eines Berufsabschlusses unabhängig von der Unternehmensgröße Persönliche Voraussetzungen sind für Arbeitnehmer mit Berufsabschluss erfüllt, wenn aufgrund einer länger als 4 Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit der Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber, wenn er unoder angelernte Beschäftigte unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Weiterbildung freistellt Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten Seite 5
6 Erweiterte Finanzierung der Weiterbildung Maßnahmen im Konjunkturpaket II: Zur Verfügung stehende Mittel für NRW: derzeit 46,3 Mio ; Aufstockung wird erfolgen Weiterbildungsförderung soll für weitere Personenkreise geöffnet werden Seite 6
7 3. Finanzierung von Kurzarbeit Ziel: Vermeidung von Entlassungen eingearbeiteter Kräfte Erhalt der Arbeitsplätze bei vorübergehendem Arbeitsausfall Erhalt des funktionsfähigen Betriebs Ersatz des Entgeltausfalls Flexibilität bei Verbesserung der Auftragslage; geringere Ausfallzeiten als bei Entlassungen Seite 7
8 Finanzierung von Kurzarbeitergeld Maßnahmen im Konjunkturpaket II: Ausreichend ist Entgeltausfall von 10 % je MA; bisherige Regelung, wonach davon mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein mussten, wird für zwei Jahre ausgesetzt Arbeitszeitkonten müssen vorher nicht genutzt werden Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeit- geber zur Hälfte - bei Qualifizierung sogar zu 100% - in den Jahren 2009 und 2010 Vereinfachung der Antragstellung und des Verfahrens; aufwändige Einzelfallprüfung entfällt Entlassung von Leiharbeitnehmern nicht vorgegeben Seite 8
9 4. Förderung von Qualifizierung während Kurzarbeit Förderung der Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld für gering qualifizierte Arbeitnehmer volle Übernahme der Qualifizierungskosten (9,3 Mio für NRW) für Fachkräfte anteilige Erstattung der Weiterbildungs- kosten (bundesweit 16,5 Mio ; Zuteilung NRW folgt) Anteilige Förderung der Weiterbildungskosten richtet sich nach Art der Maßnahme Personenkreis Betriebsgröße Inhalte allgemein auf dem Arbeitsmarkt nutzbar betriebs- oder arbeitsplatzspezifische Maßnahmen 60% benachteiligte Arbeitnehmer + 10% Kleinunternehmen + 20% 25% schwerbehinderte Arbeitnehmer + 10% Mittlere Unternehmen + 10% nicht benachteiligte Arbeitnehmer + 0% Großunternehmen + 0% Maximal können 80% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Seite 9
10 Förderung von Qualifizierung während Kurzarbeit Maßnahmen im Konjunkturpaket II: Währung der Qualifizierung können bis zu 100% der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in den Jahren 2009 und 2010 übernommen werden Vereinfachte Umsetzung durch Weiterbildung im eige- nen Betrieb und mit eigenem Personal; Qualifizierungsmaßnahme muss nicht zertifiziert werden Seite 10
11 Weitere Maßnahmen des Konjunkturpaketes im Überblick Qualifizierung Zuschüsse zur Qualifizierung für die Wiedereinstellung von Arbeitneh- mern in der Leiharbeit werden zur Verfügung gestellt. Sonstiges Der gesetzliche Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird zum langfristig auf 3,0 % abgesenkt. Kurzfristig wird der Beitragssatz bis zum auf 2,8 % abgesenkt. Seite 11
12 Weiterer Prozess Gesetzgebungsverfahren bis Ende Februar Maßnahmen treten rückwirkend zum in Kraft Seite 12
13 Vorbereitung der Bundesagentur für Arbeit Seite 13
14 Vorbereitung der Bundesagentur für Arbeit Ab Inkrafttreten des Gesetzes stellen die Arbeitgeber-Services in den örtlichen Arbeitsagenturen die Umsetzung sicher. Die Arbeitsagenturen bieten Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kammern und Verbände an. Seite 14
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