Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision

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1 Revision Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag Zusammenfassung Revisionsergebnisse Ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen Internes Kontrollsystem... 3 Anlage Abkürzungsverzeichnis Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August 2013

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Leistung Arbeitnehmer SGB II zu prüfen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Leistungen für Auszubildende, die trotz des grundsätzlichen Leistungsausschlusses gemäß 7 Abs. 5 SGB II Leistungen nach 27 SGB II erhalten können. Durch die Revision sollte festgestellt werden, ob die Leistungen für Auszubildende nach 27 SGB II ordnungsgemäß erbracht werden und ob ein themenbezogenes Internes Kontrollsystem implementiert wurde. Daraus ergaben sich für die Revision folgende Zielfragen: Werden Leistungen in Trägerschaft der BA an Auszubildende im Sinne des 7 Abs. 5 SGB II nach 27 Abs. 2 SGB II ordnungsgemäß erbracht? Stellen die ge durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Fachaufsicht eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach 27 Abs. 2 SGB II sicher? Die Beurteilung von IT-Kontrollen und datenschutzrechtlicher Aspekte war nicht Gegenstand dieser Revision. 2. Zusammenfassung Die Leistungen in Trägerschaft der BA an Auszubildende im Sinne des 7 Abs. 5 SGB II nach 27 Abs. 2 SGB II waren in allen geprüften ge bis auf wenige Ausnahmen ordnungsgemäß erbracht worden. In 19 von 120 Bedarfsgemeinschaften waren 38 von insgesamt 828 Entscheidungen (5 %) fehlerhaft getroffen worden. Fehlerschwerpunkte waren nicht erkennbar, es handelte sich um individuelle Einzelfehler (Ziffer 3.1). Vor dem Hintergrund der festgestellten niedrigen Fehlerquote besteht bei der Fachaufsicht kein Handlungsbedarf (Ziffer 3.2). 3. Revisionsergebnisse 3.1 Ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen In 19 von 120 Bedarfsgemeinschaften waren 38 von insgesamt 828 Entscheidungen (5 %) fehlerhaft getroffen worden. Fehlerschwerpunkte waren nicht erkennbar, es handelte sich um individuelle Einzelfehler. Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der 51, 57 und 58 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach 27 SGB II hinaus gemäß 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, da grundsätzlich ein Anspruch auf vorrangige Ausbildungsförderung besteht. Sollbeschreibung Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August

4 In bestimmten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Ausbildung an Auszubildende ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringen. Nach 27 Abs. 2 SGB II i. V. m. 21 Absätze 2, 3, 5 und 6 SGB II erhalten die Auszubildenden folgende Leistungen, soweit sie hilfebedürftig sind: Mehrbedarfe für werdende Mütter, Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen, unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen. Leistungen nach 27 Abs. 2 SGB II werden nur erbracht, soweit die Auszubildenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen ( 11 bis 11b SGB II) oder Vermögen ( 12 SGB II) decken können. Als Bedarf für diesen Personenkreis ist der Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Regelbedarf, Mehrbedarf und Bedarf für Unterkunft und Heizung) zu Grunde zu legen. Ist Einkommen vorhanden, das diesen Bedarf übersteigt, wird dieses Einkommen auf den Mehrbedarf angerechnet. Die Leistungen nach 27 SGB II gelten nicht als Arbeitslosengeld II (ALG II). Somit entfällt eine Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung während des Bezugs dieser Leistungen. Insgesamt wurden in 4 ge 120 laufende Leistungsfälle mit den in A2LL eingetragenen Ausschlussgründen Anspruch auf BAföG/BAB oder teilweise Ausschluss: Zuschuss nach 22 Abs. 7 SGB II/ggf. ZB-KV geprüft. Feststellungen In 19 der 120 Bedarfsgemeinschaften (BG) waren 38 von insgesamt 828 Entscheidungen (5 %) fehlerhaft getroffen worden. Die Fehlerquoten lagen in den 4 geprüften ge zwischen 2 % und 7 %. Insbesondere wurden folgende Fallgestaltungen festgestellt: Der Ausschlussgrund war nicht mit Beginn der Ausbildung berücksichtigt bzw. falsch in A2LL erfasst worden. Ein Auszubildender war, obwohl ein Ausnahmetatbestand nach 7 Abs. 6 SGB II vorgelegen hatte, von den Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen worden. (10 fehlerhafte Entscheidungen) Es war nicht erkannt worden, dass bei Leistungen nach 27 SGB II Beiträge zur Sozialversicherung nicht zu entrichten waren. (5 fehlerhafte Entscheidungen) Die sonstigen Absetzungsbeträge nach 11b SGB II waren bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt worden. (5 fehlerhafte Entscheidungen) Das zu berücksichtigende eigene Einkommen der Auszubildenden war fehlerhaft berechnet worden. (4 fehlerhafte Entscheidungen) Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August

5 Das den Bedarf übersteigende Einkommen der weiteren Mitglieder der BG war nicht oder fehlerhaft berücksichtigt worden. (4 fehlerhafte Entscheidungen) Der Mehrbedarf für werdende Mütter war über den Entbindungstermin hinaus bzw. nicht gewährt worden. (3 fehlerhafte Entscheidungen) Der Mehrbedarf für Alleinerziehende war nicht mit Beginn der Ausbildung bzw. nicht gewährt worden. (3 fehlerhafte Entscheidungen) Aus Sicht der Internen Revision ergibt sich über die Korrektur der Einzelfälle hinaus kein Handlungsbedarf. Bewertung 3.2 Internes Kontrollsystem Vor dem Hintergrund der festgestellten niedrigen Fehlerquote besteht bei der Fachaufsicht kein Handlungsbedarf. Um die recht- und zweckmäßige Umsetzung der Leistungen sowie eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, richten die ge Interne Kontrollsysteme ein, die bei Fehlern Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Verminderung vorsehen. Kontrollmaßnahmen gewährleisten die Umsetzung der im Rahmen des Internen Kontrollsystems festgelegten Maßnahmen. Zu den Kontrollen gehören organisatorische Sicherungsmaßnahmen (systembasierte Kontrollen) und die Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Fachaufsicht. In einer ge war für die Bearbeitung der Anträge für Leistungen an Auszubildende eine zentrale Bearbeitungsstelle eingerichtet worden. In dieser ge war mit 2 % die geringste Fehlerquote im Rahmen dieser Revision festgestellt worden. In den übrigen 3 ge war die Bearbeitung dieser Leistungen nicht gebündelt worden. In allen geprüften ge lagen Fachaufsichtskonzepte bzw. Regelungen in Form von Dienstanweisungen vor. Diese beinhalteten keine spezifischen Regelungen zur Fachaufsicht über die Gewährung von Leistungen nach 27 SGB II. Sollbeschreibung Feststellungen Die Durchführung der Fachaufsicht über die Gewährung von Leistungen nach 27 SGB II fand im Zusammenhang mit der Prüfung der Gewährung von Alg II insgesamt (Einkommen, Neuanträge, prozessunabhängige Prüfung) statt. Die Auswahl der zu prüfenden Akten erfolgte in allen ge zufallsorientiert, so dass grundsätzlich die Möglichkeit bestand, dass auch Fälle nach 27 SGB II in die Fachaufsicht einbezogen werden. Die Dokumentation der Fachaufsicht war in einer ge mit dem Tool Unterstützung der Fachaufsicht (UFa-Tool) Alg II und in 3 ge mit einem eigenen Prüfbogen durchgeführt worden. Vor dem Hintergrund der festgestellten niedrigen Fehlerquote besteht bei der Fachaufsicht kein Handlungsbedarf. Bewertung Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August

6 Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August

7 Anlage Abkürzungsverzeichnis A2LL Alg II BA BAB BAföG BG ge IT opds SGB II UFa ZB-KV Arbeitslosengeld II Leistungen zum Lebensunterhalt (web-basierte Fachsoftware zur Umsetzung des SGB II Leistungsrechts) Arbeitslosengeld II Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe Bundesausbildungsförderungsgesetz Bedarfsgemeinschaft gemeinsame Einrichtung nach 44b SGB II Informationstechnik Operativer Datensatz (Fachsoftware für Einzeldatensatzlieferungen aus A2LL) Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Unterstützung der Fachaufsicht Zusatzbeitrag-Krankenversicherung Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) August

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