TEILNAHMEVEREINBARUNG für das HypoVereinsbank Direct

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1 TEILNAHMEVEREINBARUNG für das HypoVereinsbank Direct Sperr-Hotline: +49 (0) Stand 1. April 2014 Ich möchte alle gegenwärtigen Konten und Depots nachstehend aufgeführte Konten / Depots anmelden zum HVB Direct B@nking Sie erhalten eine Direct B@nking-Nummer sowie ein Kennwort (PIN) und Transaktionsnummern (TAN). Bitte schalten Sie den Direct B@nking Zugang zusätzlich für die Nutzung mit FinTS/HBCI frei. zu meiner bestehenden Direct B@nking-Nummer hinzufügen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung ändern Name des Nutzers (nur eine natürliche Person) Ort Datum Direct B@nking-Nummer (falls vorhanden) Einzel-/Partnernummer des Nutzers (wird von der Bank ergänzt) Kontonummer bei abweichender Postversandadresse NDL Konto-/Depotnummer Berechtigung * Konto-/Depotinhaber (falls vom Nutzer abweichend) * nur eine Berechtigung je Konto/Depot: E = einzeln verfügungsberechtigt (erforderlich bei Depot) A = gemeinsam mit weiteren Verfügungsberechtigten I = Information und Datenerfassung (ohne Verfügungsberechtigung) Wichtiger Hinweis zum Bankgeheimnis Die UniCredit Bank AG (Bank) hat mit der Durchführung des»online-service«zum Direct B@nking für Privatkunden die UniCredit Direct Services GmbH, eine 100 %ige Tochter der Bank, beauftragt. Für Geschäfts- und Firmenkunden steht die»hvb efin SupportLine«zur Verfügung. Die an die UniCredit Direct Services GmbH zu diesem Zweck weiter zu gebenden Daten unterliegen in gleichem Umfang dem Bankgeheimnis und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wie in der Bank. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Nutzer ist bekannt, dass die UniCredit Direct Services GmbH für die Durchführung des»online-services«und der»efin SupportLine«Zugriff auf die hierfür erforderlichen Daten, insbesondere seine Konto- und Depotdaten, erhält. Insoweit entbindet der Nutzer und ggf. der Konto-/Depotinhaber die Bank von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die beigefügten»sonderbedingungen für das HypoVereinsbank Direct B@nking«und die»bedingungen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen des HypoVereinsbank Direct B@nking«. Des weiteren gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«und die»bedingungen für die Nutzung des Persönlichen Postfachs im HVB Direct B@nking«, die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Löschung des Direct B@nking-Zugangs bei Nichtnutzung Die Bank wird diesen Direct B@nking-Zugang automatisiert löschen, wenn über einen Zeitraum von 18 Monaten und mehr keine Nutzung festgestellt wird. Eine zusätzliche Information an den Nutzer erfolgt nicht (1 7) Ausfertigung für den DLB

2 Empfangsbestätigung für PIN Die PIN mit der Abholnummer Empfangsbestätigung für TAN-Liste Die TAN-Liste mit der Abholnummer mobiletan-verfahren Für die Nutzung des mobiletan-verfahrens ist folgende Mobilfunknummer zu verwenden: Unterschrift des Nutzers Unterschrift aller Kontoinhaber * / Gesetzlicher Vertreter ** Online Service (Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr, Samstag 8.00 bis Uhr) Telefon: 089 / onlineservice@unicredit.de * für Geschäftskunden mit Berechtigung I, ohne Vertretungsvollmacht ** bei Minderjährigen Nutzern Interne Bearbeitungsvermerke Vollmacht / Zeichnungsberechtigung liegt vor und entspricht der angegebenen Berechtigung Unterschrift(en) geprüft und in Ordnung Erfassung vorgenommen Versand an DLB Namensstempel / Unterschrift des Erfassers Filialstempel (2 7) Ausfertigung für den DLB

3 TEILNAHMEVEREINBARUNG für das HypoVereinsbank Direct Sperr-Hotline: +49 (0) Stand 1. April 2014 Ich möchte alle gegenwärtigen Konten und Depots nachstehend aufgeführte Konten / Depots anmelden zum HVB Direct B@nking Sie erhalten eine Direct B@nking-Nummer sowie ein Kennwort (PIN) und Transaktionsnummern (TAN). Bitte schalten Sie den Direct B@nking Zugang zusätzlich für die Nutzung mit FinTS/HBCI frei. zu meiner bestehenden Direct B@nking-Nummer hinzufügen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung ändern Name des Nutzers (nur eine natürliche Person) Ort Datum Direct B@nking-Nummer (falls vorhanden) Einzel-/Partnernummer des Nutzers (wird von der Bank ergänzt) Kontonummer bei abweichender Postversandadresse NDL Konto-/Depotnummer Berechtigung * Konto-/Depotinhaber (falls vom Nutzer abweichend) * nur eine Berechtigung je Konto/Depot: E = einzeln verfügungsberechtigt (erforderlich bei Depot) A = gemeinsam mit weiteren Verfügungsberechtigten I = Information und Datenerfassung (ohne Verfügungsberechtigung) Wichtiger Hinweis zum Bankgeheimnis Die UniCredit Bank AG (Bank) hat mit der Durchführung des»online-service«zum Direct B@nking für Privatkunden die UniCredit Direct Services GmbH, eine 100 %ige Tochter der Bank, beauftragt. Für Geschäfts- und Firmenkunden steht die»hvb efin SupportLine«zur Verfügung. Die an die UniCredit Direct Services GmbH zu diesem Zweck weiter zu gebenden Daten unterliegen in gleichem Umfang dem Bankgeheimnis und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wie in der Bank. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Nutzer ist bekannt, dass die UniCredit Direct Services GmbH für die Durchführung des»online-services«und der»efin SupportLine«Zugriff auf die hierfür erforderlichen Daten, insbesondere seine Konto- und Depotdaten, erhält. Insoweit entbindet der Nutzer und ggf. der Konto-/Depotinhaber die Bank von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die beigefügten»sonderbedingungen für das HypoVereinsbank Direct B@nking«und die»bedingungen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen des HypoVereinsbank Direct B@nking«. Des weiteren gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die»sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«und die»bedingungen für die Nutzung des Persönlichen Postfachs im HVB Direct B@nking«, die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Löschung des Direct B@nking-Zugangs bei Nichtnutzung Die Bank wird diesen Direct B@nking-Zugang automatisiert löschen, wenn über einen Zeitraum von 18 Monaten und mehr keine Nutzung festgestellt wird. Eine zusätzliche Information an den Nutzer erfolgt nicht (3 7) 03.14

4 Empfangsbestätigung für PIN Die PIN mit der Abholnummer Empfangsbestätigung für TAN-Liste Die TAN-Liste mit der Abholnummer mobiletan-verfahren Für die Nutzung des mobiletan-verfahrens ist folgende Mobilfunknummer zu verwenden: Unterschrift des Nutzers Unterschrift aller Kontoinhaber * / Gesetzlicher Vertreter ** Online Service (Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr, Samstag 8.00 bis Uhr) Telefon: 089 / onlineservice@unicredit.de * für Geschäftskunden mit Berechtigung I, ohne Vertretungsvollmacht ** bei Minderjährigen Nutzern (4 7) 03.14

5 SONDERBEDINGUNGEN FÜR DAS HYPOVEREINSBANK DIRECT Nähere Angaben zur Bank sind im Preis- und Leistungsverzeichnis enthalten. Stand: Gültig zum 1. April Leistungsangebot (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Direct B@nking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Direct B@nking abrufen. (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als»nutzer«bezeichnet. Konto und Depot sind im Folgenden einheitlich mit»konto«benannt und Konto-/Depotinhaber einheitlich mit»kontoinhaber«. (3) Zur Nutzung des Direct B@nking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Direct B@nking Der Nutzer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Direct B@nking die mit der Bank vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber der Bank als berechtigter Nutzer auszuweisen (siehe Nr. 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nr. 4). 2.1 Personalisierte Sicherheitsmerkmale Personalisierte Sicherheitsmerkmale, die auch alphanumerisch sein können, sind: die Direct B@nking Nummer, die persönliche Identifikationsnummer (PIN), einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), der Nutzungscode für die elektronische Signatur. 2.2 Authentifizierungsinstrumente Die TAN sowie die elektronische Signatur können dem Nutzer auf folgenden Authentifizierungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden: auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN, mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (mobiletan), auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel befinden. Für eine Chipkarte benötigt der Nutzer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät. 3 Zugang zum Direct B@nking Der Nutzer erhält Zugang zum Direct B@nking, wenn dieser die Direct B@nking Nummer und seine PIN oder die elektronische Signatur der Bank übermittelt hat, die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung des Nutzers ergeben hat und keine Sperre des Zugangs (siehe Nrn. 8.1 und 9) vorliegt. Nach zur Verfügungsstellung des Zugangs zum Direct B@nking kann der Nutzer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen. 4 Direct B@nking Aufträge 4.1 Auftragserteilung und Autorisierung Der Nutzer muss per Direct B@nking übermittelte Aufträge (z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN oder elektronische Signatur) autorisieren und der Bank mittels Direct B@nking übermitteln. Die Bank bestätigt mittels Direct B@nking den Eingang des Auftrags. 4.2 Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Direct B@nking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufmöglichkeit im Direct B@nking ausdrücklich vor. 5 Bearbeitung von Direct B@nking Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Direct B@nking-Seite der Bank oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Direct B@nking-Seite der Bank angegebenen oder im»preis- und Leistungsverzeichnis«bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß»preis- und Leistungsverzeichnis«der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: Der Nutzer hat sich mit dem vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmal legitimiert. Die Berechtigung des Nutzers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. Das Direct B@nking-Datenformat ist eingehalten. Das gesondert vereinbarte Direct B@nking-Verfügungslimit ist nicht überschritten. Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die vorstehenden Ausführungsbedingungen vor, führt die Bank die Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für den jeweiligen Geschäftsvorfall geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen und dem Nutzer über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Direct B@nking eine Information zur Verfügung stellen. 6 Information des Kontoinhabers über Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mittels Direct B@nking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. 7 Sorgfaltspflichten des Nutzers 7.1 Technische Verbindung zum Direct B@nking Der Nutzer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Direct B@nking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Direct B@nking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen. 7.2 Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente (1) Der Nutzer hat seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nr. 2.1) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten Direct B@nking- Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nr. 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die je nach eingesetztem Authentifizierungsinstrument im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist und/oder die Personalisierten Sicherheitsmerkmale kennt, kann das Direct B@nking-Verfahren missbräuchlich nutzen (5 7) 03.14

6 (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der Personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht elektronisch gespeichert (z. B. im Kundensystem) werden. Bei Eingabe von Personalisierten Sicherheitsmerkmalen ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können. Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben werden (z. B. nicht auf Online-Händlerseiten). Die Personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht außerhalb des Direct weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per . Die PIN und der Nutzungscode für die elektronische Signatur dürfen nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. Der Nutzer darf zur Autorisierung eines Auftrags nicht mehr als eine TAN verwenden. Beim mobiletan-verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden, nicht gleichzeitig für das Direct genutzt werden (z. B. bei Verwendung von sog. Smartphones und Internetzugang mittels GSM-Karte). 7.3 Sicherheit des Kundensystems Der Nutzer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Direct insbesondere die empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. 7.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Soweit die Bank dem Nutzer Daten aus seinem Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Nutzers (z. B. Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung anzeigt, ist der Nutzer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen Daten zu prüfen. 8 Anzeigepflichten und Unterrichtungspflichten 8.1 Sperranzeige (1) Stellt der Nutzer den Verlust, den Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments oder die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals fest, muss der Nutzer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Nutzer kann gegenüber der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben. (2) Der Nutzer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder das Authentifizierungsinstrument oder ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. 8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 9 Nutzungssperre 9.1 Sperre auf Veranlassung des Nutzers (1) Die Bank sperrt auf Veranlassung des Nutzers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 den Direct B@nking-Zugang des Nutzers und ggf. auch weitere Direct B@nking Zugänge des Nutzers / anderer Nutzer oder Authentifizierungsinstrumente. (2) Sofern nicht anders vereinbart, muss sich der Nutzer zur Aufhebung einer Sperre mit der Bank in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten des Direct B@nking wiederherzustellen. 9.2 Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Direct B@nking-Zugang für einen Nutzer sperren, wenn sie berechtigt ist, den Vertrag über die Nutzung des Direct B@nking aus wichtigem Grund zu kündigen, sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals besteht. (2) Die Bank wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. 9.3 Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die Personalisierten Sicherheitsmerkmale beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kontoinhaber unverzüglich. 9.4 Automatische Sperre eines chip-basierten Authentifizierungsinstruments (1) Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn dreimal in Folge der Nutzungscode für die elektronische Signatur falsch eingegeben wird. Die Chipkarte mit Signaturfunktion kann dann nicht mehr für das Direct B@nking genutzt werden. (2) Der Nutzer kann sich mit der Bank in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten des Direct B@nking wiederherzustellen. 10 Haftung 10.1 Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Direct B@nking Auftrag und einem nicht oder fehlerhaft ausgeführten Direct B@nking Auftrag Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht oder fehlerhaft ausgeführten Auftrag richtet sich nach den für den jeweiligen Geschäftsvorfall vereinbarten Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) (6 7) 03.14

7 10.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Nutzer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments oder eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals, ohne dass das Authentifizierungsinstrument verlorengegangen, gestohlen worden oder sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Nutzer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat. (3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 150 Euro nach Absätzen 1 und 2 hinaus, wenn der Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeigeund Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. (4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Nutzer die Sperranzeige nach Nr. 8.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang und hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers kann insbesondere vorliegen, wenn er den Verlust, den Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments oder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nr. 8.1 Abs. 1), ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal im Kundensystem gespeichert hat (siehe Nr. 7.2 Abs Spiegelstrich), ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nr. 7.2 Abs. 1 Satz 1), ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat (siehe Nr. 7.2 Abs. 2, 3. Spiegelstrich), ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal außerhalb des Direct B@nking-Verfahrens, beispielsweise per , weitergegeben hat (siehe Nr. 7.2 Abs. 2, 4. Spiegelstrich), ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat, z. B. im Originalbrief, in dem es dem Nutzer mitgeteilt wurde (siehe Nr. 7.2 Abs. 2, 5. Spiegelstrich), mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet (siehe Nr. 7.2 Abs. 2, 6. Spiegelstrich), beim mobiletan-verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden, auch für die technische Verbindung zum Direct B@nking-Zugang nutzt (siehe Nr. 7.2 Abs. 2, 7. Spiegelstrich) die Sicherheitshinweise der Bank zum Direct B@nking nicht beachtet (siehe Nr. 7.3), oder die Kontrolle der Auftragsdaten mit den von der Bank angezeigten Daten unterlässt (siehe Nr. 7.4). (6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den mitgeteilten Verfügungsrahmen Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige Beruht eine nicht autorisierte Wertpapiertransaktion vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder des Authentifizierungsinstruments und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kontoinhaber und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens Haftung der Bank ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Aufträge entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können (7 7) 03.14

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