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1 Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Änderungen durch die Abgeltungsteuer für den Privatanleger ab Consulting GmbH Ulbig Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Anlagestrategien im Hinblick auf die neue Rechtslage: Sparpläne als Riesterund Rürup-Verträge im Vergleich zu einem freien Fonds-Sparplan. Abgeltungsteuer aus der Sicht einer Fondsgesellschaft.

2 Die Abgeltungsteuer Ab 2009 gelten für Kapitalanleger neue Steuerregeln!

3 Die Abgeltungsteuer macht alles einfacher!!! Als Beispiel für die immer weiter fortschreitende Zerstückelung und Verkomplizierung des Steuerrechts sei die Abgeltungsteuer angeführt. Sie lässt sich mit Fug und Recht als deutscher Weg zur Steuervereinfachung apostrophieren. Aus der gut gemeinten Idee, die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erleichtern, ist im politischen Prozess ein steuertechnisches Monster geworden, bestehend aus einer begünstigenden Ausnahme, etlichen Rückausnahmen, mehreren Optionsrechten und unzähligen Übergangsregelungen StB Prof. Dr. Homburg aus Hannover anlässlich des 30. Dt. Steuerberatertages im Herbst 2007

4 Ist Ihnen diese Situation bekannt?

5 Was ist eigentlich die Abgeltungsteuer? Fragen und Antworten wie Ihre Geldanlagen zukünftig besteuert werden und was das für die Rendite bedeutet.

6 Wie wirkt eigentlich die Abgeltungsteuer? Aktiensparplan: Vergleich Ratensparplan 100 monatlich ,00 Rendite: 8% , ,00 Laufzeit: 30 Jahre , , , , , , ,00 0, Entwicklung mit Abgeltungsteuer Entwicklung ohne Abgeltungsteuer

7 Wie wirkt eigentlich die Abgeltungsteuer? Besteuerungsvergleich bei Zinsen: Alt-Regelung - Abgeltungsteuer Besteuerung Zinsen bisherige Rechtslage Besteuerung Zinsen Abgeltungsteuer Zinsertrag nach Steuern: 52,33% Einkommensteuer: 42% (Spitzensteuersatz) Zinsertrag nach Steuern: 72,14% Abgeltungsteuer: 24,55% SolZ 2,31% (5,5% d. ESt.) KiSt. 3,36% (8% d. ESt.) SolZ 1,35% (5,5% d. ESt.) KiSt. 1,96% (8% d. AbgSt.)

8 Wie wirkt eigentlich die Abgeltungsteuer? Besteuerungsvergleich bei Dividenden: Alt-Regelung - Abgeltungsteuer Besteuerung Dividenden bisherige Rechtslage (Halbeinkünfteverfahren) Besteuerung Dividenden Abgeltungsteuer Ertrag nach Steuern: 76,17% Einkommensteuer: 42% (Spitzensteuersatz) Ertrag nach Steuern: 72,14% Abgeltungsteuer: 24,55% SolZ 1,16% (5,5% d. ESt.) KiSt. 1,68% (8% d. ESt.) SolZ 1,35% (5,5% d. ESt.) KiSt. 1,96% (8% d. AbgSt.)

9 Wie wirkt eigentlich die Abgeltungsteuer? Besteuerungsvergleich bei Veräußerungsgewinnen: Anschaffung und Veräußerung eines Wertpapiers nach Ablauf der Jahresfrist Besteuerung Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Jahresfrist bisherige Rechtslage Besteuerung Veräußerungsgewinne generell Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinn nach Steuern: 100,00% Veräußerungsgewinn nach Steuern: 72,14% Abgeltungsteuer: 24,55% SolZ 1,35% (5,5% d. ESt.) KiSt. 1,96% (8% d. AbgSt.)

10 1) Wie ist die Rechtslage bis Ende 2008? Folgende Erträge aus Kapitalanlagen sind nach momentaner Rechtslage steuerpflichtig: Zinsen und Dividenden auf Guthaben, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Investmentfonds abzügl. Werbungskosten auf Nachweis oder pauschal mit 51 (Ehegatten:102 ) abzügl. Sparerfreibetrag 750 (Ehegatten: ) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb von 12 Monaten Freigrenze für Gewinne die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden: 512 (Ehegatten: ) Werbungskostenabzug auf Nachweis

11 2) Wann startet die Abgeltungsteuer und welche Anlagen betrifft sie? Ab dem erfasst die Abgeltungsteuer pauschal alle Kapitalanlagen. Kapitalanlagen, die bis getätigt werden, fallen nur mit den Zinserträgen und Dividenden unter die Abgeltungsteuer, nicht aber mit den Wertzuwächsen. Ausnahme: sog. Zertifikate fallen schon unter die Abgeltungsteuer, sofern diese nach dem angeschafft wurden und der Verkaufserlös nach dem zufließt! Die Abgeltungsteuer betrifft grundsätzlich - alle Zinsen und Wertzuwächse aus festverzinslichen Wertpapieren, Festgeldern und Genussscheinen. - alle Dividenden und Kursgewinne aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten

12 3) Wie hoch ist die Abgeltungsteuer? Abgezogen werden 25% von allen: Zinsen Dividenden Kursgewinnen dazu kommt noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Berechnungsbeispiel Abgeltungsteuer Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne Abgeltungsteuer Ermäßigung wegen Kirchensteuer (25% d. Kirchensteuer) Abgeltungsteuer nach Kirchensteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 25,00% 8,00% 5,50% mit Kirchensteuer Einkommensteuer 100,00 25,00-0,45 24,55 1,95 1,35 ohne Kirchensteuer 100,00 25,00 25,00 1,38 Steuern gesamt 27,85 26,38 Netto-Ertrag nach Kirchensteuer 72,15 73,62

13 4) Welche Anlagen sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen? alle Wertzuwächse aus Kapitalanlagen, die vor dem angeschafft wurden Lebensversicherungen mit Abschluss vor dem und mindestens 12 Jahren Laufzeit Lebensversicherungen mit Abschluss ab dem , mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 60. Lebensjahr (Besteuerung der Erträge zu 50% mit individuellem Steuersatz) Private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträge Verkauf von Münzen, Gold und Kunstgegenständen (aber: 1-jährige Spekulationsfrist) Verkäufe von Immobilien und geschlossenen Immobilienfonds (aber: 10-jährige Spekulationsfrist)

14 5) Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen? (I) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen Zinsen aus Darlehen zwischen Privat-Personen (Privatdarlehen) Zinsen bei sog. back-to-back-finanzierungen : Es handelt sich hierbei um Zinsen aus einer Kapitalanlage, die ein Anleger von einer Institution (z.b. Bank) erhält, bei der er oder eine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft an der er wiederum beteiligt ist, auch Darlehensverbindlichkeiten hat und die Kapitalanlage im Zusammenhang mit dem Darlehen steht (z.b. Sicherheit).

15 5a) Exkurs: Was ist eine back-to-back- Finanzierung?

16 5) Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen? (II) Dividenden aus Kapitalanteilen (Aktien und GmbH-Anteile), die zu einem Betriebsvermögen gehören. Besteuerung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Teileinkünfte-Besteuerung: 60% der Einkünfte (bisher: 50%; Halbeinkünfte ) werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Abzug von Betriebsausgaben, begrenzt auf 60% der Kosten. Besteuerung bei Kapitalgesellschaften 5% der Einkünfte werden mit ca. 29% Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert.

17 5) Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen? (III) Auf Antrag: Dividenden aus Kapitalanteilen (Aktien und GmbH-Anteile), die zum Privatvermögen gehören. Ein Antrag zur Besteuerung nach der Teileinkünfte-Besteuerung mit 60% ist möglich, wenn der Steuerpflichtige zu mind. 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder zu mind. 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese beruflich tätig ist (z.b. als Geschäftsführer). Der Vorteil des Antrags liegt darin, dass über den Sparerpauschbetrag hinaus Werbungskosten geltend gemacht werden können!

18 6a) Wie bekommt der Fiskus die Abgeltungsteuer und wann zahle ich keine? Die Banken ziehen automatisch die Abgeltungsteuer von allen ü Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden) ü und realisierten Kursgewinnen (Gewinne die aus Verkäufen von Wertpapieren resultieren) ab und führen diese direkt an den Fiskus ab.

19 6b) Wie bekommt der Fiskus die Abgeltungsteuer und wann zahle ich keine? In folgenden Fällen wird keine Abgeltungsteuer einbehalten: ü Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind nicht höher als der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 (Ehegatten: ). ü Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag bleibt zusammengefasst als Sparerpauschbetrag erhalten. Die erteilten Freistellungsaufträge bleiben bestehen. Ab 2009 werden keine Werbungskosten (Depotgebühr, Vermögensverwaltungsgebühr, Schuldzinsen, ) mehr anerkannt, sondern nur noch der Sparerpauschbetrag!!! ü Ihre Einkünfte sind insgesamt unter dem Grundfreibetrag in Höhe von derzeit (nicht verheiratet) bzw (verheiratet). In diesem Fall können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die Sie dann Ihrer Bank vorlegen.

20 7) Wann muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben? (I) Generell ist die Besteuerung der Kapitalanlagen mit der Abgeltungsteuer erledigt. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung nichts mehr angeben. Aber: Ausländische Kapitalerträge und Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (vgl. Frage 6) müssen Sie in der Steuererklärung angeben. In folgenden Fällen kann die Angabe in der Steuererklärung sinnvoll sein: Ihr Grenzsteuersatz liegt unter 25% (zve: Ledige / Ehegatten ). Ihre Kapitaleinkünfte werden dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Abgeltungsteuer wird auf die Jahressteuer angerechnet. Die Freistellungsaufträge wurden bei den Banken nicht richtig verteilt. Sie möchten Verluste aus alten Aktienverkäufen mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnen.

21 7) Wann muss ich meine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben? (II) Zusätzlich kann es noch folgende Problembereiche (z.b. Zertifikate) geben, die eine Angabe in der Steuererklärung erforderlich machen: bei Besteuerung von Finanzinnovationen, die vor 2009 angeschafft wurden die Bank behält Abgeltungsteuer vom gesamten Veräußerungsgewinn ein, obwohl dieser nach der Alt-Regelung eventuell steuerfrei ist. die Bank bemisst die Abgeltungsteuer auf Basis einer Ersatzbemessungsgrundlage, was zu einem zu hohen Steuerabzug führt. Dies kann der Fall sein bei: fehlenden Anschaffungskosten, da sich der Steuerabzug dann am Veräußerungserlös bemisst Depotübertragungen, da dies als Veräußerung der Wertpapiere gesehen wird Veräußerung von Wertpapieren, die vor 1994 angeschafft wurden, da die Banken hier das Wahlrecht haben, den Steuerabzug von 30% der Einnahmen vorzunehmen.

22 8) Was müssen private Kapitalanleger in Zukunft beachten? (I) Ab 2009 ist jeder Ertrag aus Kapitalanlagen voll steuerpflichtig egal ob Zinsen, Dividende oder Kursgewinn (Erwerb ab )! Bisher wurden nur 50% der Dividenden und Kursgewinne (innerhalb Jahresfrist) besteuert (sog. Halbeinkünfte-Verfahren). Ab 2009 sind nicht nur Dividenden sondern auch alle Kursgewinne zu 100% steuerpflichtig. Die 1-jährige Spekulationsfrist entfällt. Nur noch bei Wertpapieren mit Kaufdatum bis können Sie Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei vereinnahmen. Die Freigrenze (512 / ) für Gewinne innerhalb der Jahresfrist entfällt.

23 8) Was müssen private Kapitalanleger in Zukunft beachten? (II) Ausgeschüttete Zinsen, Dividenden und Kursgewinne (Erwerb ab ) aus Investmentfonds unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer (Ausnahme: offene Immobilienfonds). Bei Fonds die nicht ausschütten (thesaurierend) gilt Folgendes: Zinsen und Dividenden werden jährlich versteuert (ausschüttungsgleiche Erträge). Kursgewinne auf Fondsebene bleiben steuerfrei. Erst beim Verkauf der Anteile (erworben ab ) wird Abgeltungsteuer abgezogen. Folgende Transaktionen werden zukünftig als Neuerwerb behandelt und somit ab 2009 von der Abgeltungsteuer erfasst: Aktien- oder Fondstausch Tranchenwechsel von Vorzugsaktien in Stammaktien

24 9) Wie können zukünftig Kursverluste verrechnet werden? Künftig können Verluste aus Aktienverkäufen nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Die Verrechnungsmöglichkeit mit anderen Spekulationsgewinnen (z.b. aus Immobilien-Verkäufen) ist ab 2009 nicht mehr möglich. Ab Kaufdatum können Verluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen verrechnet werden. Für Alt-Verluste (vom Finanzamt festgestellt) greift eine Übergangsregelung: Diese Verluste können Sie noch bis 2013 mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.

25 10) Wie sieht die neue Verlustverrechnung genau aus? Verlustverrechnung ab 2009 Besonderer Verlustverrechnungstopf Gewinne aus Aktienverkäufen Verluste aus Aktienverkäufen 1. Schritt: Verrechnung Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Aktienverkäufen. Gewinnüberschuss 2. Schritt: Ein Gewinnüberschuss wird in den allgemeinen Verrechnungstopf übertragen. (Ein Verlustüberschuss wird auf Folgejahre vorgetragen) - Zinserträge - Dividenden - Gewinne aus Beteiligungsverkäufen Allgemeiner Verlustverrechnungstopf - negative Stückzinsen - negative Zwischengewinne - Veräußerungsverluste (ohne Aktien) - ausländische Quellensteuer 3. Schritt: Sämtliche verbleibenden Kapitalerträge werden mit dem Verrechnungspotential des Allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet. Übersteigende Beträge werden der Abgeltungsteuer unterworfen. Die Verlustverrechnungstöpfe werden für jeden einzelnen Anleger und für jedes Institut geführt.

26 11) Welche Strategien und Empfehlungen können wir Ihnen geben? (I) Depotstruktur und Anlagestrategie überprüfen: Die Abgeltungsteuer wirkt ab dem Im Laufe des Jahres 2008 sollten Sie Ihre Depotstruktur und Anlagestrategie überprüfen. Die bisherigen Regelungen zu den Spekulationsgewinnen gelten noch für alle Kapitalanlagen die bis zum angeschafft werden. Renditen steigern: Die Abgeltungsteuer frisst ¼ der Kapitalerträge auf. Deshalb sollten Sie bei Ihren Kapitalanlagen zukünftig noch mehr wie bisher auf eine gute Rendite achten und nur geringe Beträge niedrig verzinst parken. Kosten senken: Werbungskosten sind nicht mehr abziehbar. Deshalb verringert jeder uro an Gebühren die Rendite. Versuchen Sie Kontoführungs- bzw. Vermögensverwaltungsgebühren zu verringern. Legen Sie Ihr Kapital in Depots an bei denen die Kosten gering sind.

27 11) Welche Strategien und Empfehlungen können wir Ihnen geben? (II) Bankbelege gründlich archivieren: Sammeln und archivieren Sie Ihre Bankbelege gründlich. Nur so können Sie im Zweifelsfall nachweisen welche Kapitalanlagen Sie vor dem Stichtag erworben haben Abrechnungen prüfen: Prüfen Sie Ihre Abrechnungen, Depotauszüge und Jahresbescheinigungen, die Sie von den Banken bekommen genau, damit zum Start der Abgeltungsteuer alle Kapitalanlagen und Erträge fehlerfrei bescheinigt sind. Trennung Alte Wertpapiere von den Neuen Wertpapieren : Eventuell kann es Sinn machen (z.b. bei großen Vermögen) zum ein zweites Depot zu eröffnen, in dem dann nur die neuen Wertpapiere gehalten werden, die mit allen Erträgen unter die Abgeltungsteuer fallen. Auf diese Weise kommt es nicht zu einer Vermischung von alten und neuen Wertpapieren - die Abgeltungsteuer beim Verkauf von vermischten Wertpapierbeständen wird vermieden.

28 11) Welche Strategien und Empfehlungen können wir Ihnen geben? (III) Anlage in Investmentfonds: Auch mit der Abgeltungsteuer ist die Anlage in Investmentfonds nach wie vor interessant. Spezielle Fonds können Vorteile bieten: z.b. Dachfonds Diese Fonds legen das Fondsvermögen nur wiederum in anderen Fonds an. Der Anleger, der vor dem Dachfonds erwirbt, wechselt später automatisch und flexibel zwischen verschiedenen Fonds, ohne steuerpflichtige Erträge zu generieren. Mehr zum Thema Dachfonds hören Sie noch in den weiteren Vorträgen. z.b. Zielspar- und Laufzeitenfonds Diese Fonds helfen Anlegern Kapital ohne Steuerbelastung von Aktien in Zinspapiere umzuschichten. Die Fondsmanager schichten hierbei zu einem festgelegten Zeitpunkt Aktien in festverzinsliche Wertpapiere um und verringern somit den Risikograd des Fonds. Diese Fonds empfehlen sich, wenn das angelegte Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird (z.b. Renteneintritt). S

29 Zum Schluss ein Ausblick?!

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