1. Nachtrags- Haushaltsplan

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1 1. Nachtrags- Haushaltsplan

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite(n) 01. Haushaltssatzung Wirtschaftspläne (unselbständige Einrichtungen) Ubbo-Emmius-Klinik Vermögensverwaltung Aurich - Norden 1-02 Kreisvolkshochschule Aurich 1-03

3 1. N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G des Landkreises Aurich für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 36 und 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung, in Verbindung mit dem 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung, hat der Kreistag in seiner Sitzung am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: 1 Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden a) der Ergebnishaushalt nicht geändert, b) der Finanzhaushalt nicht geändert, c) der Wirtschaftsplan der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden Vermögensverwaltung - im Erfolgsplan nicht geändert - im Vermögensplan erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des um um Wirtschaftsplanes gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR in der Einnahme in der Ausgabe d) der Wirtschaftsplan der Kreisvolkshochschule Aurich - im Erfolgsplan nicht geändert - im Vermögensplan erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des um um Wirtschaftsplanes gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR in der Einnahme in der Ausgabe e) die Wirtschaftspläne der anderen Einrichtungen nicht geändert. 2 K r e d i t e Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Vermögensplan der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden Vermögensverwaltung wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von EUR um EUR erhöht und damit auf EUR neu festgesetzt

4 - 2 - Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im Vermögensplan der Kreisvolkshochschule Aurich wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 0 EUR um EUR erhöht und damit auf EUR neu festgesetzt. Die Höhe der bisher in den Vermögensplänen der anderen Einrichtungen vorgesehenen Kredite für Investitionen werden nicht verändert. 3 V e r p f l i c h t u n g s e r m ä c h t i g u n g e n Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in den Finanzplänen der Einrichtungen wird gegenüber den bisherigen Festsetzungen nicht verändert. 4 L i q u i d i t ä t s k r e d i t e Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. Die Höchstbeträge bis zu dem Liquiditätskredite für die Sonderkassen der Einrichtungen aufgenommen werden dürfen, werden gegenüber den bisherigen Höchstbeträgen nicht verändert. 5 Kreisumlage: Der Umlagesatz der Kreisumlage wird nicht geändert. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben: Nicht geändert. 7 Deckungsgrundsätze: Nicht geändert. Aurich, den LANDKREIS AURICH DER LANDRAT (L. S.) - Theuerkauf -

5 Nachtrag zum Wirtschaftsplan Ubbo-Emmius-Klinik Ostfriesisches Krankenhaus Vermögensverwaltung Aurich-Norden 2011

6 Vorbericht Ubbo-Emmius-Klinik - Vermögensverwaltung - Erläuterungen zum Nachtragswirtschaftsplan 2011 Ausgaben lfd. Nr. R, S und X R. Die jetzige Strahlentherapie in der Diagnostik, Therapie und räumlichen Umgebung entspricht nicht mehr den derzeitigen Mindesanforderungen. Aufgrund des neu zu beschaffenden Linearbeschleunigers ist nach den Bestimmungen (Strahlenschutz etc.) ein neues Gebäude erforder lich, da aktuelle Geräte der Hersteller nicht mehr in den jetzigen Räumlichkeiten errichtet und betrieben werden können. S. Es sind Mehrkosten für die Baumaßnahme des MVZ und der Bereitschaftsdienstpraxis einzuplanen: Nachträgliche notwendige Einrichtungsergänzungen für den OP-Betrieb im MVZ (A-Septisch und Septisch); Investition in die technische Infrakstruktur für den Serverbetrieb (Trennung KV/UEK) X. Das Kita-Modell in Norden hat sich nachweislich bewährt. Daher soll das selbige Modell an der UEK Aurich umgesetzt werden. Ziel ist es, darüber mehr Ärzte in die Klinik zu gewinnen. Einnahmen lfd. Nr. B, G und H B. Der Eigenanteil für die Strahlentherapie ist mit einem Darlehen in Höhe von zu finanzieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der neuen Technik mehr Patienten therapiert werden können. Dies bedeutet im ambulanten Bereich eine Steigerung der Erlöse, da dieser Bereich nicht budgetiert ist. Mit Betrieb des neuen Gerätes können Verluste bei einem Ausfallkonzept vermieden bzw. reduziert werden. Der Eigenanteil für den Neubau der Kindertagesstätte ist mit einem Darlehen in Höhe von zu finanzieren. Die Mehrkosten für die Umbaumaßnahmen MVZ und die Bereitschaftsdienstpraxis in Höhe von sind mit einem Darlehen zu finanzieren. G. Für den stationären Bereich werden Fördermittel in Höhe von beantragt. H. Für den Neubau der Kindertagesstätte werden Fördermittel in Höhe von beantragt. Weiter erhält die UEK Einnahmen aus Gebühren und Zuschüssen von der Stadt Aurich. Außerdem können weitere Fördermittel des Landes und aus dem EU-Programm nach Betriebaufnahme abgerufen bzw. beantragt werden

7 Vermögensplan - Nachtrag Ubbo-Emmius-Klinik Aurich/Norden - Vermögensverwaltung - Lfd. Nr. Bezeichnung Ansatz 2011 Nachtrag 2011 Veränderung Einnahmen A. Fördermittels des Landes nach 9 Abs. 2 KHG für Darlehenstilgung B. Aufnahme eines langfristigen Darlehens G. Fördermittel des Landes nach 9 Abs. 1 KHG H. Fördermittel des Landes für Neubau Kita Aurich Gesamteinnahmen des Vermögensplans Ausgaben K. Kleine Baumaßnahmen R. Neubau Strahlentherapie S. Umbau Medizinisches Versorgungszentrum und KV Bereitschaftsdienstpraxis T. Wärmedämmende Maßnahmen der Schwesterwohnheime incl. einer neuen Heizungskesselanlage. V. Nach 9 Abs. 2 KHG geförderte Darlehenstilgung W. Übrige Darlehenstilgungen X. Neubau Kindertagesstätte an der UEK Aurich Gesamtausgaben des Vermögensplans

8 Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Kreisvolkshochschule Aurich 2011

9 Vorbericht Die Kreisvolkshochschule unterhält seit 2003 eine Betriebsstätte in Cuxhaven, die sich durch eine sehr gute Auftragslage auszeichnet. Sie ist derzeit in angemieteten Hallen und Räumlichkeiten der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne der Bundeswehr in Cuxhaven-Altenwalde untergebracht. Mit Datum vom hat uns das Dienstleistungszentrum der Bundeswehr den Mietvertrag zum gekündigt, da die KVHS Aurich derzeit keine militärischen, sondern ausschließlich zivile Ausbildungsaufträge in den angemieteten Räumen durchführt. Die umgehende Such nach geeigneten Ersatzräumlichkeiten in einer erforderlichen Gesamtgröße von ca. 900 qm zur Anmietung in Cuxhaven ergaben folgendes Bild: Sofern eine Anmietung in dieser Größenordnung mit auf die Ausbildungsbelange geeigneten infrastrukturellen Voraussetzungen überhaupt möglich ist, muss mit einer Jahreskaltmiete von ca ,- gerechnet werden. Der Ankauf eines Industriegrundstückes zur Größe von bis m2 und der Bau einer Stahlbauhalle, die sowohl die Bedürfnislage der KVHS Aurich wie auch die Eignung für eine ggfs. spätere Veräußerung oder Verpachtung an klein- und mittelständische Betriebe berücksichtigt, würde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca ,00 vermögenswirksam zu Buche schlagen. Abschreibung und Verzinsung verursachen jährliche Kosten von ca ,00 (sh. auch beigefügte Kapital und Zinsberechnung), also die Hälfte der Kosten im Vergleich zur Anmietung. Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ist daher nur die Investitionslösung verantwortbar mit den Folgen für die Änderung des Vermögensplanes der KVHS Aurich. Die Auswirkungen auf den Erfolgsplan sind erst im Geschäftsjahr 2012 zu dokumentieren, da der Erfolgsplan 2011 nur geringfügig beeinflusst wird. Im Vermögensplan sind dementsprechend in der Position 4.2 Erwerb von Grundstücken ,00 und in der Position 4.3 Baumaßnahmen ,00 neu veranschlagt worden. Beide Positionen sind gegenseitig deckungsfähig. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über einen aufzunehmenden Kredit in Höhe von ,00 (sh. Position 8). Die KVHS Aurich ist durch ihre Leistungsfähigkeit in der Lage den Schuldendienst für den aufzunehmenden Kredit selbständig aufzubringen. Eine Belastung des Landkreishaushaltes erfolgt nicht. Zudem kann der aufzunehmende Kredit als rentierlich eingestuft werden

10 Vermögensplan der Kreisvolkshochschule Aurich Bezeichnung Planansatz Nachtrag Veränderungen +/- Bemerkungen Ausgaben EURO EURO EURO 1. Zuführung Rücklagen 2. Zuführung zu Rückstellungen 3. Zuweisungen/Zuschüsse an Dritte 4. Sachinvestionen 4.1 Erwerb v. Grundstücken deckungsfähig mit Erwerb v. Sachanlagen Baumaßnahmen deckungsfähig mit Erwerb von Beteiligungen u. Finanzdarlehnen (ohne Darlehen) 6. Gewährung von Darlehen 7. a. Kredittilgung b. Sondertilgung Gesamtausgabe des Vermögensplans

11 Vermögensplan der Kreisvolkshochschule Aurich Bezeichnung Planansatz Nachtrag Veränderungen +/- Bemerkungen Einnahmen 1. Zuwendungen des Trägers der Einrichtung für 1.1 festgesetztes Kapital 1.2 Rücklagen 2. Entnahmen aus den Rücklagen EURO EURO EURO 3. Zuweisungen/Zuschüsse von Dritten und vom Träger 3.1 für Investitionen von beweglichen Sachen 3.2 zur Erhöhung des Kapitals 3.3 für Baumaßnahmen und Grundstücke 4. Beiträge 5. Einnahmen aus Abschreibungen , ,00 6. Einnahmen aus dem Abgang von Anlagevermögen 6.1 Grundstücke 6.2 Bewegliche Sachen des Anlagemermögens 6.3 Beteiligungen und Finanzanlagen (ohne Darlehen) 7. Rückflüsse aus gewährten Darlehen 7.1 Umsatzsteuerrückvergütung 8. Kreditaufnahme , ,00 Gesamteinnahmen des Vermögensplans , , ,00-3 -

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