Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe?

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1 Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Jasmine Minger, Fürsprecherin, Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT

2 Beispiel Lara and Michael leben seit 7 Jahren zusammen und sind nicht verheiratet. Sie haben ein gemeinsames Kind. Michael arbeitet als Schreiner mit einem 100% Pensum und Lara arbeitet als Praxisassistentin seit der Geburt des ersten Kindes mit einem reduzierten Pensum von 60%. Lara hat einen Oldtimer und Michael antike Möbel in die Beziehung eingebracht. Im Laufe der Beziehung wurden diverse Sache zusammen angeschafft. Vor Kurzem haben sie gemeinsam ein Haus gekauft. Wer bekommt was bei der Trennung? Erhält Lara Unterhaltszahlungen?

3 Übersicht 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen 3. Konkubinatsvertrag 4. Erbvertragliche Regelungen 5. Kindsverhältnis / Kindes- und Betreuungsunterhalt 6. Steuerrechtliche Aspekte 7. Fazit

4 1. Definition BGE 118 II 235, E. 3b: Als Konkubinat im engeren Sinne gilt eine auf längere Zeit, wenn nicht auf Dauer angelegte umfassende Lebensgemeinschaft von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts mit grundsätzlich Ausschliesslichkeitscharakter, die sowohl eine geistig-seelische, als auch eine körperliche und eine wirtschaftliche Komponente aufweist und auch etwa als Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft bezeichnet wird. BGE 134 V 369, E : Der Begriff der Lebensgemeinschaft zweier Personen differenziert nicht nach deren Geschlecht. Darunter ist somit eine Gemeinschaft von Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts zu verstehen, was auch dem in der Gesellschaft heute üblichen Sprachgebrauch entspricht.

5 2. Rechtsgrundlagen Keine gesetzlichen Bestimmungen Vertragliche Vereinbarung (sog. Konkubinatsvertrag) Richterrecht und analoge Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen der einfachen Gesellschaft (Art. 530 ff. OR)

6 3. Konkubinatsvertrag Eigentumsverhältnisse Folgende Vermögenswerte befinden sich bei Abschluss des vorliegenden Vertrags je im Alleineigentum der Parteien: Lara Oldtimer / Michael Antiker Esstisch. Die Liegenschaft an der Zeughausgasse 18 in 3011 Bern liegt im Miteigentum der Parteien. Aufgabenteilung Kinderbetreuung und Hausarbeit, Obhut für Kinder bei Trennung Finanzielle Gesichtspunkte des Zusammenlebens (z.b. Lebensunterhaltskosten)

7 Vermögen Regelung betreffend neue Anschaffungen nach Abschluss des Konkubinatsvertrages Schuldentragung Kindesunterhalt nach Auflösung des Konkubinats (bereits von Gesetzes wegen) Unterhalt für Partner nach Auflösung des Konkubinats (Betreuungsunterhalt ab 1. Januar 2017)

8 4. Erbvertragliche Regelungen Der Konkubinatspartner hat im Unterschied zum Ehegatten keinen Pflichtteilsanspruch. Ohne erbvertragliche Regelung resp. ohne testamentarische Begünstigung geht der Partner leer aus. Einsetzung als Alleinerbe möglich (Pflichtteilsansprüche beachten) Achtung: Öffentliche Beurkundung durch Notar zwingend

9 5. Kindsverhältnis / Kindes und Betreuungsunterhalt Keine Vermutung der Vaterschaft während des Konkubinats Vaterschaft muss ausdrücklich anerkannt werden (Art. 276 ff. ZGB) Per 1. Januar 2017 Inkrafttreten des neuen Kinderunterhaltsrechts Bisher: Nach der Trennung ist lediglich Kindesunterhalt geschuldet. Für den eigenen Unterhalt muss der betreuende Elternteil selbst aufkommen. Ab 1. Januar 2017: Zum Kindesunterhalt ist zusätzlich ein Betreuungsunterhalt geschuldet. (Erwerbsausfallersatz)

10 6. Steuerrechtliche Aspekte Konkubinatspaare werden separat besteuert. Keine Faktorenaddition wie bei Ehegatten. Erbschaftssteuer: Reduzierter Satz, wenn mit der zuwendenden Person seit mindestens zehn Jahren in Wohngemeinschaft mit gleichem steuerrechtlichem Wohnsitz gelebt wurde. Fazit: Unter 10 Jahren ist die volle Steuer geschuldet.

11 7. Fazit Befassung mit dem Thema (Ehe oder Konkubinat) Konkubinatsvertrag gibt Sicherheit und vermeidet Risiken Erbvertragliche Regelungen bedürfen zwingend der öffentlichen Beurkundung

12 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jasmine Minger Fürsprecherin Von Graffenried & Cie Recht Zeughausgasse 18, 3011 Bern T , F jasmine.minger@graffenried.ch

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