Ein guter Start in die Ausbildung! Martin Bietenbeck

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein guter Start in die Ausbildung! Martin Bietenbeck"

Transkript

1 Ein guter Start in die Ausbildung!

2 Gliederung - Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer - Ausbildungsberater, Helfer in der Not!? - Der betriebliche Ausbildungsplan - Das Berichtsheft - Durchführung der Ausbildung - Die Prüfungen im Garten- und Landschaftsbau

3 Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer

4 Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer Ausschüsse sse der Landwirtschaftskammer - ÜAZ-Ausschuss: Begleitet die Überbetriebliche Ausbildung -Unterausschuss Gartenbau: Bereitet fachliche Entscheidungen zur Ausbildung und Prüfung vor -Berufsbildungsausschuss: Entscheidet über die fachlichen Vorlagen des Unterausschusses -Überregionaler Prüfungsausschuss: Verabschiedet die Prüfungsaufgaben und entscheidet über die Zulassung von Prüflingen

5 Ausbildungsberater/innen...beraten alle an der Ausbildung Beteiligte...sind unabhängig...helfen in Konfliktsituationen...überwachen die Ausbildung...sind Geschäftsführer der Prüfungen...bieten keine kostenlose Rechtsberatung!

6 Der Ausbildungsplan Ausbildungsrahmenplan: - konkretisiert die in der Verordnung vorgegebenen Ausbildungsinhalte - Unterscheidung zwischen sachlicher und zeitlicher Gliederung Betrieblicher Ausbildungsplan: -ist verbindlicher Vertragsbestandteil -ist gerichtlich verwertbar -dient als Hilfestellung zur Erfassung sämtlicher im Betrieb durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen -ist der Fahrplan der Ausbildung -ist das meistunterschätzte Formular im Zusammenhang mit der Ausbildung

7 Der betriebliche Ausbildungsplan

8 Das Berichtsheft 14 BBiG: Ausbildende haben Auszubildende...zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten...und diese durchzusehen -Das Berichtsheft ist während der Ausbildungszeit zu führen -Die regelmäßige Vorlage ist Vertragsbestandteil -Eine Nichtvorlage kann zur Kündigung führen -Jedes Jahr werden ca. 30 Personen aufgrund mangelhafter Berichtsheftführung nicht zugelassen

9 Das Berichtsheft Nicht mehr vorgeschrieben Nicht mehr vorgeschrieben Nicht mehr vorgeschrieben Nicht mehr vorgeschrieben Nicht mehr vorgeschrieben

10 Das Berichtsheft

11 Durchführung hrung der Ausbildung

12 Durchführung hrung der Ausbildung Auswahl von Auszubildenden

13 Durchführung hrung der Ausbildung Der Ausbildungsvertrag

14 Durchführung hrung der Ausbildung Vertragslaufzeit

15 Durchführung hrung der Ausbildung Beurteilung

16 Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung im Ausbildungsberuf Gärtner / Gärtnerin Frau / Herr Max Mustermann Ausbildende/r Musterhaus GmbH hat vom bis Überbetriebliche Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in Wolbeck an dem Lehrgang teilgenommen. Bauen mit Betonfertigteilen Im Abschlusstest wurden von 100 möglichen Punkten 12 Punkte erreicht. Fehlzeiten während des Lehrgangs: 15 Stunden

17 Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau

18 Fertigkeitsprüfung Note: Kenntnisprüfung Punkte erreichbar erzielt 1) Einsatz von Werkzeugen - Wirtschaftliche Zusammenhänge 10 h Vermessung - Bau und Leben der Pflanze/Pflanzenverwendung 20 h Umsetzung des Planes - Natur - und Umweltschutz 10 falsche Maße falsche Winkel - Betriebliche Abläufe 15 keine Routine falsches Gefälle - Anwendungsbezogene Berechnungen 15 - Böden/Erden/Substrate 10 - Material/Werkstoffe/Geräte Gesamtpunktzahl: ) Be- und Verarbeiten von Note: Note: Bewertung der ZP Materialien und Werkstoffen h Platten h Betonpflaster h Kantensteine Pflanzenkenntnisse 50 Kantensteine falsch eingebaut kein Lot Note: keine Trittfestigkeit keine Ebenflächigkeit Berichtsheftführung ordnungsgemäß Ausbildungsplan fehlt / unvollständig Infoteil / ÜA / Organisation Betrieb fehlt / unvollständig 3) Arbeiten an der Pflanze Note: mit so starken Mängeln, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist: h Bodenbearbeitung h Pflanzarbeit Wochenberichte Pflanzenbeschreibung Pflanzung zu hoch zu tief Sachberichte Unterschriften falscher Schnitt kein Schnitt Bemerkungen: allgemein/berichtsheftführung mangelhaftes Planum

19 Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau M. Bietenbeck

20 Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau

21 Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau

22 Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau

23 Abschlussprüfung im Garten- und Landschaftsbau

24

25 Zusammensetzung der Prüfungskommission am Prüfungstag 1 AG + 1 AN + 1 Lehrer - Mündliche Prüfung durch die gesamte Kommission - Praktische Prüfung durch Teilkommissionen möglich

26 I. Praktische Prüfung* 1. Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die Baustelle übertragen, 2. Herstellen von befestigten Flächen 3. Bauen mit Betonfertigteilen 4. Pflanzungen vorbereiten und durchführen 5. Flächen für Ansaaten vorbereiten und ansäen,,,, Die Abschlussprüfung Summe:, :5 =, x 0,6 =, Note: ===============================================================================. Il. Fächerprüfung* 1. Landschaftsgärtnerische Arbeiten (mündlich) 2. Pflanzenkennntnisse (schriftl. + Bestimmung) 3. Betriebliche Zusammenhänge 4. Wirtschafts- und Sozialkunde + = :2=,,,, * Bei nicht ausreichenden Leistungen siehe Rückseite. Die Ergebnisse einer Ergänzungsprüfung müssen übertragen werden! + Summe:, :4 =, x 0,4 =, Note: =============================================================================== Gesamtergebnis:, =

27 Schriftliche Abschlussprüfung Prüfungsfach Bearbeitungszeit 1 Pflanzenkenntnisse 30 Minuten 2 Betriebliche Zusammenhänge 90 Minuten 3 Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten - Alle Rechenwege sind anzugeben! (Lösungen ohne Rechenwege werden als nicht vorhanden gewertet!) - Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner und Lineal - Stichwortartige Antworten sind möglich!

28 Praktische Prüfungsaufgabe Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

29 Prüfungsplan Gemeinsame Prüfungsaufgaben für NRW

30 Das Landschaftsgärtnerische Gesamtwerk Bestehend aus den Bereichen... Bautechnik (120 Minuten)...und... Vegetationstechnik (75 Minuten)...als Landschaftsgärtnerisches Gesamtwerk!

31 Übersicht 1) Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die Baustelle übertragen 2) Bauen mit Betonfertigteilen 3) Herstellen von befestigten Flächen 4) Pflanzungen vorbereiten und durchführen 5) Flächen für Ansaaten vorbereiten und ansäen

32 Bautechnik Note 1: Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die Baustelle übertragen (ca. 30 min) Inhalte: o Höhen und Winkelmessung o Übertragung der Maße (Schnurgerüst erstellen) auf die gesamte Baustelle o Einsatz der richtigen Materialien und Werkzeuge o Bewertung der Arbeitsabläufe

33 Bautechnik Note 2: Bauen mit Betonfertigteilen (ca. 45 min) Note 3: Herstellen von befestigten Flächen (ca. 45 min) Kriterien: o Ebenheit, Trittfestigkeit und Fugenverläufe o Bewertung der Arbeitsabläufe o maßhaltiger, hammerfester Einbau

34 Vegetationstechnik Note 4: Pflanzungen vorbereiten und durchführen (ca. 40 min) Kriterien: opflanzdichte opflanzschnitt (Heister zum Hochstamm) obaumbindung ogießrand oder Mulde obewertung der Arbeitsabläufe Note 5: Flächen für Ansaaten vorbereiten und ansäen (ca. 35 min) Kriterien: oebenheit und Trittfestigkeit osaatbild und Saatgutmenge obewertung der Arbeitsabläufe

35 Umsetzung der praktischen Prüfungsaufgabe

36 Prüfungsgespr fungsgespräch Dauer ca. 10 Minuten Inhalte ausschließlich zur praktischen Arbeit Das Gespräch dient der Notenfindung

37

38 Mündliche Prüfung

39 Bestehensregelung Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn im Gesamtergebnis nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. wenn in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung mehr als eine Prüfungsaufgabe mit mangelhaft bewertet worden ist.. wenn eine Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet worden ist. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn max. zwei schriftliche Prüfungsfächer mit mangelhaft bewertet worden sind wenn eine schriftliche und eine praktische Aufgabe (oder die mündliche Prüfung) mit mangelhaft bewertet worden sind

40 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!

-Werker/in im Gartenbau- in NRW. Martin Bietenbeck, LWK-NRW

-Werker/in im Gartenbau- in NRW. Martin Bietenbeck, LWK-NRW -Werker/in im Gartenbau- Durchführung hrung der Prüfungen in NRW 1 Ausbildungsberufe mit Werker-Regelungen; Stand: 31.12.2006 Gärtner/in Hauswirtschafter/in Landwirt/in Forstwirt/in Ausb./Umsch. Werker/innen

Mehr

10 Abschlussprüfung. GaWAusbV: 10 Abschlussprüfung

10 Abschlussprüfung. GaWAusbV: 10 Abschlussprüfung GaWAusbV: 10 Abschlussprüfung 10 Abschlussprüfung (1) 1 Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu 8 Abs. 1) aufgeführten Fertigkeiten und einfachen Kenntnisse sowie

Mehr

Das Gewerk in der Abschlussprüfung Name Vorname

Das Gewerk in der Abschlussprüfung Name Vorname Das Gewerk in der Abschlussprüfung Name Vorname Seite Definition 3 Bestandteile 7 Arbeitsschritte eines Gewerks 8 Gewerkplan 11 Schnitt durch ein Gewerk 12 Beispiele für ein Prüfungsgewerk 13 [2] Was versteht

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Regelung der Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe und Rheinland über die Berufsausbildung und Prüfung zum Werker / zur Werkerin im Gartenbau vom 03.05.2000 Die

Mehr

Bewertungsprotokoll Praktische Prüfung Garten- und Landschaftsbau

Bewertungsprotokoll Praktische Prüfung Garten- und Landschaftsbau Bewertungsprotokoll Praktische Prüfung Garten- und Landschaftsbau Name Prüfling: Prüfer 1:... Prüfer 2:... Beginn:.Uhr Ende:.....Uhr Nr. Arbeitsplatz: Plan Nr: Prüfungsaufgaben: Note: 1. Ausführungspläne

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Die Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe

Die Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Berufsbildung, Fachschulen Regelung der Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe und Rheinland über die Berufsausbildung und Prüfung zum Werker/zur Werkerin in der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft

Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Hinweise zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen während der Ausbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Auszubildende haben während ihrer Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.

Mehr

Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter / Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.

Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter / Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Garten- und Landschaftsbau

Garten- und Landschaftsbau Ausbildungsplan Gartenbauwerker Garten- und Landschaftsbau gemäß 6 der Verordnung über die Berufsausbildung von Behinderten im Gartenbau vom 02. November 2004 (SächsGVBl, Nr. 14, vom 30. Dezember 2004)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m

Mehr

VERORDNUNG über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

VERORDNUNG über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten VERORDNUNG über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

ZWISCHENPRÜFUNG IM GARTENBAU Fachrichtung G a r t e n - u n d Landschaftsbau

ZWISCHENPRÜFUNG IM GARTENBAU Fachrichtung G a r t e n - u n d Landschaftsbau ZWISCHENPRÜFUNG IM GARTENBAU Fachrichtung G a r t e n - u n d Landschaftsbau 26. Januar 2017 Name, Vorname: Ausbildungsbetrieb liegt im Regierungsbezirk: (bitte ankreuzen!) Oberbayern Schwaben Prüfungsanweisung:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1586 vom 19.

Mehr

Regelung für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher zum/zur. Lagerfachhelfer/Lagerfachhelferin

Regelung für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher zum/zur. Lagerfachhelfer/Lagerfachhelferin Regelung für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher zum/zur Lagerfachhelfer/Lagerfachhelferin Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern erlässt aufgrund des Beschlusses des

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Vom 11. März 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 S. 1638 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin [Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Mehr

Lagerfachhelfer/-in Ausbildungsregelung für Behinderte Ausbildungsrahmenplan

Lagerfachhelfer/-in Ausbildungsregelung für Behinderte Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsregelung für Behinderte Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsregelung für Behinderte Die Industrie- und Handelskammer Rostock erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22.

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik Vom 3. Oktober 1980 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1911 vom 11. Oktober 1980) geändert durch die Erste Verordnung zur

Mehr

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998)

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998) über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und / zur Fachangesellten für Medien- und vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1257 vom 15. Juni 1998) zur Änderung

Mehr

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005

Mehr

Prüfungsleistung: Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die Baustelle übertragen

Prüfungsleistung: Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die Baustelle übertragen 0,00 0,0 m Beet +0,14 0,00 +0,12 +0,14 +0,16 0,00 +0,12 Praktische Abschlussprüfung Gärtner/Gärtnerin Gewerk 7, Blatt 1 Prüfungsleistung: Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnisse lesen und auf die

Mehr

Warum muss ein Berichtsheft geführt werden?

Warum muss ein Berichtsheft geführt werden? Hinweise zur Führung des Berichtsheftes inkl. Herbarium Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau Warum muss ein Berichtsheft geführt werden? 1. Mit Abschluss Ihres Berufsausbildungsvertrages ( 3 Abs. 7)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur in Vom 15. Juli 2004 Aufgrund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002 über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 08. Februar 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15. Februar 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Industriekaufmann / frau

Industriekaufmann / frau Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der

Mehr

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin. ModellBTechAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin. ModellBTechAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin ModellBTechAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin Vom 24. April 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 946 vom 30. April 1997) Auf Grund des 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

Hinweise zur Führung des Berichtshefts im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin

Hinweise zur Führung des Berichtshefts im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin Hinweise zur Führung des Berichtshefts im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin Intensivierte Ausbildung im Bereich Beraten und Verkaufen in den Fachrichtungen Baumschule und Zierpflanzenbau Warum muss ein

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/ zur Buchbinderin in der Fassung vom 11. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07

Mehr

Ausbildungsnachweis: Wer schreibt, der bleibt!

Ausbildungsnachweis: Wer schreibt, der bleibt! Ausbildungsnachweis: Wer schreibt, der bleibt! Vorwort Die Qualität der betrieblichen Berufsausbildung sowie deren Sicherung in Form von Ausbildungsnachweisen ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen

Mehr

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2)

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM 01.08.2017 HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) PRÜFUNG Zur gestreckten Abschlussprüfung: Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Mehr

Umsetzung einer Leistungsbeschreibung

Umsetzung einer Leistungsbeschreibung Betriebliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau Ausbildungsbetrieb Karl Mustermann GmbH Umsetzung einer Leistungsbeschreibung Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Der Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg hat am 10.12.2018 folgende Empfehlung verabschiedet: 1. Auszubildende haben

Mehr