Die Mütterrente. Alles, was Sie wissen müssen.
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- Kurt Mann
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1 Die Mütterrente. Alles, was Sie wissen müssen. Nicht geschenkt. Sondern verdient.
2 Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich, dass wir mit der Mütterrente den Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ein starkes Signal der Anerken- nung und des Dankes der Gesellschaft geben. Wir honorieren damit die Erziehungsleistung der Mütter und Väter, die nicht die Betreu- ungsmöglichkeiten hatten, wie es sie heute gibt. Knapp 10 Millionen Menschen profitieren von der neuen Mütterrente. Für sie gilt: Die Mütterrente ist nicht geschenkt, sie ist verdient. Ihre Andrea Nahles Bundesministerin für Arbeit und Soziales
3 Was bringt mir die Mütterrente? Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten ab sofort bei der Berechnung der Rente stärker einbezogen. Statt wie bisher lediglich einen Entgeltpunkt pro Kind für Mütter und Väter anzu- rechnen, werden nun zwei Entgeltpunkte angerechnet sofern das Kind vor 1992 geboren wurde. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Rege- lung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen Brutto-Pauschalbetrag von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von 343,32 Euro (West) bzw. 316,68 Euro (Ost). Wer zurzeit noch nicht in Rente ist, erhält für die spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Auf die Grundsicherung im Alter wird die Mütterrente angerechnet.
4 Mehr Geld für Erziehungsleistung Wie erhalte ich die Mütterrente? Wer bereits Rente bezieht, braucht keinen Antrag zu stellen, die Erhöhung wird automatisch ausbezahlt. Bei allen anderen erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeit ebenfalls automatisch im Rahmen des Rentenantragsverfahrens. Um die Mütterrente zu erhalten, müssen Sie also nichts weiter tun. Wer profitiert von der Mütterrente? Von der neuen Mütterrente profitieren alle Eltern, die vor 1992 Kinder bekommen haben das sind allein 2014 gut 9,5 Millionen Menschen. Wann erhalte ich die neue Mütterrente? Die Mütterrente gilt ab dem 1. Juli Aus organisatorischen Gründen erfolgt die erste Auszahlung erst Ende des Jahres 2014 rückwirkend zum 1. Juli Danach erfolgt die Aus- zahlung monatlich mit der normalen Rentenzahlung.
5 Eine Beispielrechnung Sabine hat zwei Kinder, die 1970 und 1973 zur Welt kamen. Bisher wurde ihr für jedes Kind ein Rentenpunkt angerechnet. Das entsprach monatlich 28,61 Euro (Ost: 26,39 Euro). Mit der neuen Mütterrente bekommt Sabine nun zwei Punkte pro Kind angerechnet. Sie erhält nun: * Regelung gilt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Alle Summen sind Bruttosummen.
6 Haben Sie Fragen zur Mütterrente oder generell zum Rentenpaket? Rufen Sie unsere Renten-Hotline unter an. Wir sind montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr für Sie erreichbar. Oder schreiben Sie uns unter Ausführliche Informationen über das Rentenpaket finden Sie auch im Internet: Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion Bonn Stand: Juli 2014 Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: A 868 Telefon: Telefax: Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Internet: Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: Fax: Gebärdentelefon: sip.bmas.buergerservice-bund.de Druck: Hausdruckerei BMAS Titelbild: Peter Rigaud Bild der Ministerin: BMAS/Knoll Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber. Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Außerdem ist diese kostenlose Publikation gleichgültig wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist nicht zum Weiterverkauf bestimmt.
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