Förderinformationen. Bafa: Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm des BMUB - Überblick
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- Andreas Müller
- vor 7 Jahren
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1 Bafa: Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm des BMUB - Überblick Fördergegenstand Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien r Kommune esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Stand Die exakten jeweiligen technischen Mindestanforderungen und n entnehmen Sie bitte der Richtlinie oder unseren Förderübersichten zu den jeweiligen Förderthemen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zum Teil möglich (bis zum Zweifachen des gewährten es) - genauere Angaben siehe esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, Telefon: 06169/ => "Energie" => "Erneuerbare Energien" => "Biomasse", oder 1 / 1
2 Bafa: Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm des BMUB Fördergegenstand Holzheizungen r Privatperson, Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stand generelle Voraussetzungen: hydraulischer Abgleich muss nachgewiesen werden Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden Kesselwirkungsgrad min. 89 %; Pelletöfen mit Wassertasche min 90 % der Förderantrag ist innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme bei dem BAFA zu stellen Definition Gebäudebestand: vorhandenes Heizungs- oder Kühlsystem wurde vor mehr als zwei Jahren installiert Biomasseanlagen, die Prozesswärme bereitstellen, werden gesondert gefördert Pelletöfen (Warmluftgeräte) werden nicht gefördert A. Basis-Förderung (nur im Gebäudebestand): Pelletofen mit Wassertasche: Nennwärmeleistung von 5,0 kw bis 25,0 kw:2.000 Nennwärmeleistung von 25,1 kw bis max. 100 kw: 80 /kw Pelletkessel: Nennwärmeleistung von 5,0 kw bis 37,5 kw: Nennwärmeleistung von 37,6 kw bis max. 100 kw: 80 /kw auch Kombikessel Biomassepellets und Scheitholz: Pufferspeicher mit min. 55 l/kw für den handbeschickten Teil wird gefordert Pelletkessel mit einem Pufferspeicher von min. 30 l/kw: Nennwärmeleistung von 5,0 kw bis 43,7 kw: Nennwärmeleistung von 43,8 kw bis max. 100 kw: 80 /kw auch Kombikessel Biomassepellets und Scheitholz: Pufferspeicher: min. 55 l/kw Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil wird gefordert Holzhackschnitzelkessel mit einem Pufferspeicher von min. 30 l/kw: Nennwärmeleistung von 5,0 kw bis max. 100 kw: pauschal je Anlage auch Kombikessel Holzhackschnitzel und Scheitholz: Pufferspeicher: min. 55 l/kw Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil wird gefordert Scheitholzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher von min. 55 l/kw: Nennwärmeleistung von 5,0 kw bis max. 100 kw: pauschal je Anlage Nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (Staubemissionen: max. 15 mg/m3) B. Innovationsförderung (im Gebäudebestand und Neubau): Anlagen von 5,0 kw bis max. 100 kw 1. Brennwertnutzung Anlagenart Gebäudebestand inkl. Basisförderung Neubau-Basisförderung + Pelletkessel Pelletkessel mit Pufferspeicher (min. 30 l/kw) Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (min. 30 l/kw) Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (min. 55 l/kw) Partikelabscheidung (min. 50% Reduzierung der Staubemissionen) Anlagenart Gebäudebestand inkl. Basisförderung Neubau-Basisförderung + Fliehkraftabscheider + Zyklone oder Multizyklone nicht förderfähig nicht förderfähig Pelletofen mit Wassertasche Pelletkessel Pelletkessel mit Pufferspeicher (min. 30 l/kw) Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (min. 30 l/kw) Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (min. 55 l/kw) Nachrüstung der Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung im Gebäudebestand: 750 C. Zusatzförderung (zusätzlich zu Basis- und Innovationsförderung): Kombinationsbonus: 500 für förderfähige Solarkollektoranlage oder Wärmepumpe wurde installiert erzeugte Wärme wird einem Wärmenetz zugeführt Gebäude-Effizienzbonus (nur Gebäudebestand): 0,5 mal Basis- oder Innovationsförderung Voraussetzung sind die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 hydraulischer Abgleich, Heizkurvenanpassung, Online-Bestätigung des zul. Sachverständigen Optimierungsmaßnahmen (nur Gebäudebestand): Einzelmaßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitung Errichtung einer Biomasseanlage: 10 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (max. 50 % Basisförderung) Optimierung einer Bestandsanlage (Alter der Anlage: min. 3 und max. 7 Jahre): 100 bis max. 200 Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, solange keine anderen Regelungen getroffen wurden. 1 / 2
3 mögliche Kumulierung mit folgenden KfW-Förderprogrammen: Energieeffizient Bauen (Pr.-Nr. 153) Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Pr.-Nr. 167) Förderhöchstbetrag: max. das Doppelte der BAFA-Förderbeträge (esländerförderung) esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, Eschborn, Tel.: 06196/ Programminformation: => Energie => Erneuerbare Energien => Biomasse oder Richtlinie: 2 / 2
4 Bafa: Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm des BMUB Fördergegenstand Solarthermische Anlagen r Privatperson, Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stand Antragsberechtigte sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften gefördert werden Solarkollektor-Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, kobinierte WW-Bereitung zur Heizung, solare Kälteerzeugung, Wärmezufuhr zu Wärmenetzen, Kältezufuhr zu Kältenetzen und Bereitstellung von Prozesswärme Definition Gebäudebestand: Vorhandene Heizungs- oder Kühlsysteme müssen vor mehr als zwei Jahren installiert worden sein technische Voraussetzungen: Funktionskontrollgerät oder Wärmemengenzähler: Vakuumkollektoren: ab 20 m² BKF Flächenkollektoren: ab 30 m² BKF Solarkollektoren müssen eine Solar-Keymark-Zertifizierung erhalten haben jährlicher Kollektorrtrag: min. 525 kwh/m² keine Förderung von Absorberanlagen. Antrag auf Basis-Förderung ist innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. Optimierungsmaßnahmenabschluss Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen A. Basisförderung im Gebäudebestand: 1. Ausschließlich Warmwasserbereitung Bruttokollektorfläche (BKF) 2m² bis 10m² m² bis 40m² 50 /m² BKF Mindestvoraussetzungen Bruttokollektorfläche 3m² bis max. 40m² Pufferspeichervolumen Geltungsbereich min. 200 Liter alle Kollektorarten 2. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung Bruttokollektorfläche (BKF) bis 14m² m² bis 40m² 140 /m² BKF Luftkollektoren bis 14m² BKF 140 /m² BKF Mindestvoraussetzungen Bruttokollektorfläche Pufferspeichervolumen Flachkollektor 9m² 40 l/m² Vakuumröhrenkollektor 7m² 50 l/m² Vakuumflachkollektor 7m² 50 l/m² Lufkollektoren keine keine 3. Anlagenerweiterung bei einer Bruttokollektorfläche (BKF) von min. 4 m² bis max. 40 m²: 50 /m² BKF B. Innovationsförderung im Gebäudebestand und Neubau: 1. Ausschließlich Warmwasserbereitung Bruttokollektorfläche (BKF) 20m² bis 100 m² Förderbeträge Gebäudebestand: 100 / m² BKF Neubau: 75 / m² BKF 2. Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Bruttokollektorfläche (BKF) 20m² bis 100 m² Förderbeträge Gebäudebestand: 200 / m² BKF Neubau: 150 / m² BKF Mindestvoraussetzungen: Pufferspeichervolumen: siehe Anforderungen Basisförderung Wohngebäude: min. 3 Wohneinheiten Ein- und Zweifamilienhäuser: min. 50% solarer Deckungsgrad Beherbergungsbetriebe: min. 6 Zimmer Kollektorertrag Trinkwasseranlagen: min. 350 kwh/m² a Kollektorertrag sonstige Anlagen: min. 300 kwh/m² a Nichtwohngebäude: min. 500m² Nutzfläche auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung 3. Wärme- oder Kälteerzeugung (ertragsunabhängige Förderung) Alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen : 0,45 * Kollektorertrag [kwh/a/kollektor] * Kollektoranzahl C. Zusatzförderung: 1 / 2
5 zusätzliche Förderung zur Basis- und Innovationsförderung (kumulierbar) Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahmen nur im Gebäudebestand 1. Kombinationsbonus Zusätzlicher : 500 gefördert werden: Biomasseanlagen (förderfähig) Wärmepumpenanlagen (förderfähig) Wärmenetze Kesseltausch (Brennwerttechnik) 2. Gebäudeeffizienzbonus Zusätzlicher : 500 Anforderungen an Bestandsgebäude: KfW-Effizienzhaus Hydraulischer Abgleich Heizkurvenanpassung Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen 3. Optimierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden Mit Errichtung der ST-Anlage: 10% der Nettoinvestitionskosten aber max. 50% der Basisförderung Nachträglich (nach 3 bis 7 Jahren): 100 bis max. 200 Weitere wichtige Informationen sind in der zugehörigen Richtlinie aufgeführt. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, Eschborn, Tel.: 06196/ solar@bund.de => "Energie" => "Erneuerbare Energien" => "Solarthermie" 2 / 2
6 Bafa: Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm des BMUB Fördergegenstand Wärmepumpen r Privatperson, Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Stand Fördergegenstand: effiziente WP-Anlagen (in Gebäuden) bis max. 100 kw Nennwärmeleistung zur kombinierten WW-Bereitung und Heizung, Raumheizung (WW-Bereitung wesentlich durch EE), Raumheizung Nichtwohngebäude, Wärmezufuhr zu Wärmenetzen, Bereitstellung von Prozesswärme, Nachrüstung bivalenter Systeme Antragsberechtigte sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften generelle Voraussetzungen: Strom- bzw. Gaszähler müssen die Strom- bzw. Brennstoffmenge erfassen Wärmemengenzähler am WP-Ausgang Fachunternehmererklärung über Einhaltung der JAZ-Vorgaben hydraulischer Abgleich muss nachgewiesen werden Heizkurvenanpassung an das Gebäude Prüfbericht über COP-Wert (Strom-WP) bzw. Normnutzungsgrad (Gas-WP) muss vorliegen Umweltzeichen "Euroblume"; WP-Gütesiegel des EHPA der Förderantrag ist innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahme bei dem BAFA zu stellen Luft/Luft-WP werden nicht gefördert, wenn die erzeugte Wärme an die Luft abgegeben wird WP-Anlagen, die Prozesswärme bereitstellen, werden gesondert gefördert Definition Gebäudebestand: ein vorhandenes Heizungs- oder Kühlsystem wurde vor mehr als zwei Jahren installiert A. Basis-Förderung (nur im Gebäudebestand): 1. Luft / Wasser-WP (Strom) Basisförderung: 40 /kw Jahresarbeitszahl: 3,5 Mindestförderbetrag: leistungsgeregelte und/oder monovalente WP: andere WP-Arten: max. Nennleistung: leistungsgeregelte und/oder monovalente WP: 37,5 kw andere WP-Arten: 32.5 kw 2. Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-WP (Strom) / Sorptions-WP (Strom) / WP (Gas) Basisförderung: 100 /kw Jahresarbeitszahl (JAZ) WP-Art Wohngebäude Nichtwohngebäude (Raumheizung) gasbetrieben 1,3 1,25 elektrisch 4,0 3,8 Mindestförderbetrag: Sorptions- und gasbetriebene WP: Sole-WP (Strom) mit Erdsondenbohrungen: andere WP (Strom): max. Nennleistung: Sorptions- und gasbetriebene WP: 45,0 kw Sole-WP (Strom) mit Erdsondenbohrungen: 45,0 kw andere WP (Strom): 45,0 kw B. Innovationsförderung (im Gebäudebestand und Neubau): für Systemeffizienzverbesserungen oder höhere JAZ Gebäudebestand Neubau WP (Strom) JAZ min. 4,5 WP (Gas) JAZ min. 1,5 C. Zusatzförderung (zusätzlich zu Basis- und Innovationsförderung): 1. Lastmanagementbonus: : 500 Pufferspeicher min. 30 Liter/kW Zertifikat: "Smart Grid Ready" 2. Kombinationsbonus: : 500 förderfähige Solarkollektoranlage oder Biomasseanlage wurde installiert PVT Kollektoren (Hybrid-Kollektoren): Wärme wird der WP zugeführt Bruttokollektorfläche min. 7,0 m2 erzeugte Wärme wird einem Wärmenetz zugeführt 3. Gebäude-Effizienzbonus (nur im Gebäudebestand): : 0,5 mal Basis- oder Innovationsförderung Voraussetzung sind die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 zusätzlich 0,5 * Basisförderung entspricht der Basisförderung im Gebäudebestand 1 / 2
7 hydraulischer Abgleich, Heizkurvenanpassung, Online-Bestätigung des zul. Sachverständigen 4. Optimierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden Einzelmaßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitung Errichtung einer WP-Anlage 10 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (max. 50 % Basisförderung) Optimierung einer Bestandsanlage (Alter der Anlage min. 3 und max. 7 Jahre) 100 bis max. 200 (Bagatellgrenze: 100 ) Wärmepumpencheck einer Bestandsanlage (Alter der Anlage min. 1 Jahr) Basis-, Innovations- und Zusatzförderung sind miteinander kumulierbar max. 250 Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, solange keine anderen Regelungen getroffen wurden. mögliche Kumulierung mit folgenden KfW-Förderprogrammen: Energieeffizient Bauen (Pr.-Nr. 153) Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Pr.-Nr. 167) Förderhöchstbetrag: max. Doppelte der BAFA-Förderbeträge (esländerförderung) esamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, Eschborn, Tel: 06196/ => "Energie" => "Erneuerbare Energien" => "Wärmepumpe" 2 / 2
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