Die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland
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- Anneliese Frank
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1 Die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland Siegfried Harrer und Sarah Sensen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV), Bonn
2 Gliederung Einführung: Warum brauchen wir eine Rote Liste für Nutzpflanzen? Entstehung und Inhalt der Roten Liste Die Rote Liste: Grundlage politischer Erhaltungsmaßnahmen Probleme/ Kritik an der Roten Liste Ausblick
3 Von den über Blütenpflanzen in Deutschland (2.800 inkl. CWR) Die Vielfalt der in der Landwirtschaft genutzten Nutzpflanzen hat sich im letzten Jahrhundert weltweit verringert
4 Verlust innerartlicher Vielfalt Quelle: IÖW Beispiel Weizen: Die Gattung Triticum umfasst ca. 28 Arten mit rund 600 Varietäten. Am Ende des 19. Jhd. in D: 7 Weizenarten mit insgesamt 58 Varietäten im Anbau. Ende der 70er Jahre: noch 2 Arten und 3 Varietäten. Heute sind mehr als 90% der Weichweizensorten phänologisch mehr oder weniger identisch und der Varietät lutescens zuzuordnen.
5 Wofür brauchen wir eine Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland? Die Rote Liste soll auf den Verlust der Diversität bei Nutzpflanzen aufmerksam machen Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von PGR unterstützen Grundlage: Nationales Fachprogramm fordert die Erstellung und Pflege einer Liste von gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen (3.2.4) mit den dazugehörigen Maßnahmen: Definition geeigneter Kriterien zur Aufnahme von Arten und Sorten auf die Liste und Veröffentlichung und jährliche Aktualisierung der Liste auf Basis der Empfehlungen des BEKO durch das IBV der BLE, unter Nutzung aller verfügbaren Informationen des Bundes, der Länder und sonstiger Experten
6 Was beinhaltet die Rote Liste? Die Rote Liste beinhaltet Nutzpflanzen auf Sortenebene Die Sorten der Roten Liste sind. nicht zugelassen und/oder geschützt regional angepasst historisch bedeutsam kulturell bedeutsam gefährdet Die Rote Liste umfasst nur Arten, Sorten, Landsorten und Varietäten, die in Deutschland an lokale Bedingungen angepasst und von Bedeutung waren.
7 Entstehung der Roten Liste aus Vor- und Zuarbeiten Sortenliste der Deutschen Genbank Obst Vorschläg e von NGO s Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Fördersorte nliste 2007 KULAP Meldungen der Länder Vorschläge von Experten Liste aus dem JKI mit vorhandenen Akzessionen in den Genbanken des IPK und des JKI Die Rote Liste ist aus verschiedenen Vor- und Zuarbeiten entstanden, die in der Roten Liste zusammengeführt worden sind.
8 Aufbau der Roten Liste Quelle: S. Sensen, IBV Derzeit enthält die Rote Liste gefährdete einheimische Nutzpflanzensorten.
9 Entstehung der JKI-Liste EUROSTAT IPKAkzessionen Abgleich Treffer Liste der kreisfreien Städte und Landkreise Verwaltungsgemeinschaften Gemeinden Manuelle Überprüfung der Liste und Ergänzung durch weitere Zuarbeiten bzw. Vorarbeiten
10 Vor- und Nachteile des IT-gestützten Ansatzes Nachteile: Die Zuordnung der Akzessionsnamen zu geographischen Bezeichnungen ist häufig nicht eindeutig. Sorten, die nicht nach ihrem geographischen Ursprungsgebiet benannt sind, werden auf diese Weise nicht gefunden. Vorteile: Möglichkeit eines systematischen Aufbaus des geplanten Informationssystems für förderfähige Nutzpflanzensorten Eine akzessionsweise Verlinkung mit dem Informationssystem des IPK: Erleichterte Recherche nach weiteren Informationen zu der Akzession und leichtere Bestellmöglichkeit Abgleich mit den Informationen des BSA möglich: Sortenschutz und Auslauffristen der Sorten
11 Die Rote Liste: Grundlage politischer Erhaltungsmaßnahmen Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Förderfähig sind für die Dauer von fünf Jahren: 1 der landwirtschaftliche Anbau gefährdeter heimischer Nutzpflanzen BLE-Liste, 2009 (wird laufend abgestimmt mit BEKO & BMELV) 2 die Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen BLE: Rote Liste 2008 (2010; wird abgestimmt mit FB-TGR & BMELV) 3 die Zucht und Erhaltung gefährdeter Stämme und Wildpopulationen von Fischarten BLE-Liste, März 2009 (abgestimmt mit FA-AGR & BMELV) Z.Z. sind 356 Sorten der Roten Liste nach der GAK förderfähig. Die Rote Liste dient hier als Referenzliste, die ggf. angepasst werden kann. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Saatgutverfügbarkeit.
12 Erhaltungssortenrichtlinie (2008/62/EG) Dient der Schaffung von Ausnahmeregelungen für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut von Landsorten und anderen Sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind. Kriterien für Erhaltungssorten: Zugehörigkeit zu einer Art, die im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz gelistet sind Werden traditionell in bestimmten Gebieten angebaut (Ursprungsregionen) Besitzen einen landeskulturellen Wert Sind mindestens 2 Jahre aus der Sortenliste oder aus dem gemeinschaftlichen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gestrichen Die Rote Liste enthält z.z. 567 Sorten, die als Erhaltungssorten gekennzeichnet sind.
13 Referenzliste im Rahmen der Erhaltungssortenrichtlinie Länder müssen dem Antragsteller einer Erhaltungssorte jeweils eine Bescheinigung ausstellen, dass die Sorte für die Erhaltung der genetischen Ressourcen eine Bedeutung hat Die Rote Liste dient als Referenz, ein Eintrag auf der Roten Liste ist aber nicht Voraussetzung Stimmt weitestgehend aber nicht vollständig mit der GAK-Liste überein (gleiche Kriterien). Ziel des IBV ist eine Rote Liste, die alle bedrohten Sorten aufnehmen soll und GAK- und Erhaltungssorten als Teilmengen enthält.
14 Weitere Richtlinien mit Bezug zur Roten Liste Richtlinie 2008/90/EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Obstarten zur Fruchterzeugung Richtlinie 2009/145/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten Richtlinie 2010/60/EU mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt
15 Probleme/Kritik an der Roten Liste Genannt wurden bisher u.a. ex-situ-erhaltung alter Sorten in Genbanken reicht völlig aus GAK-Förderung wird von den Ländern nicht genutzt Zu enge geographische Beschränkung der Sorten bei Gemüse (historisch nicht begründbar)
16 Ausblick Die online-version ( der Roten Liste soll publiziert werden Die Rote Liste soll um weitere Sorten ergänzt werden: Eine Expertengruppe ist z.z. mit der Ausarbeitung von Kriterien beauftragt
17 Prinz Albrecht Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Williams Christ Rheinische Rote
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