Leitfaden für Praktikumsgeber

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1 Leitfaden für Praktikumsgeber für das Modul Strukturierte und begleitete Praxisphase (SbP) am Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bereitschaft, einen Praktikumsplatz für eine/n Bachelor- Studierende/n der Universität Freiburg zur Verfügung zu stellen. Dieser Leitfaden informiert Sie über unsere Zielsetzungen, den Ablauf und die Pflichtelemente des SbP-Moduls. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne persönlich oder per für weitere Fragen zur Verfügung und freuen uns über Anregungen und Kommentare. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Zentrum für Schlüsselqualifikationen Universitätsstraße Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ Mail: sbpmodul@zfs.uni-freiburg.de Internet:

2 Inhaltsverzeichnis 2 I. Hintergrund und Ziele.2 II. Ablauf und Pflichtelemente für Studierende..3 III. Das Praktikum.4 IV. Formales..4 Dauer und Vergütung Praktikumsvertrag und vereinbarung Praktikumsnachweis und zeugnis Versicherungsschutz Betreuung durch die Praktikumsstelle I. Hintergrund und Ziele Das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) ist eine zentrale, lehrorientierte Einrichtung der Universität Freiburg. Am ZfS werden fakultätsübergreifend Lehrveranstaltungen (Module) im Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen (BOK) organisiert und koordiniert. Dieser Bereich ist ein obligatorischer Bestandteil der neu eingeführten Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts und Bachelor of Science). Um ein besonders praxisnahes Angebot zu gewährleisten, verpflichtet das ZfS überwiegend externe Dozentinnen und Dozenten aus der Berufspraxis. Die Studierenden müssen in ihrem Studium, das in der Regel aus einem wissenschaftlichen Haupt- und Nebenfach sowie dem BOK-Bereich besteht, eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erwerben, die sich an dem so genannten ECTS-System orientieren. ECTS steht dabei für das European Credit Transfer System, das die Mobilität der Studierenden gewährleisten und fördern soll. Hinter einem ECTS-Punkt steht ein studentischer Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Für jedes Modul wird ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand festgesetzt und mit einer entsprechenden Anzahl an ECTS-Punkten bewertet. Das Modul Strukturierte und begleitete Praxisphase (SbP) bietet vor allem Bachelor-Studierenden, die in ihrem Hauptfach kein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, die Möglichkeit, sich ein Praktikum von vier oder sechs Wochen Dauer für den BOK-Bereich anerkennen zu lassen. Da das ZfS Bachelor-Studierende aller Fakultäten versorgt, handelt es sich bei diesem integrierten Praktikum nicht um ein Fachpraktikum. Für dieses Modul erhalten die Studierenden sieben ECTS-Punkte für ein vierwöchiges Praktikum bzw. neun ECTS-Punkte für ein sechswöchiges Praktikum. Folgende Ziele werden durch das SbP-Modul angestrebt: Studierende erhalten Einblicke in mögliche Berufsfelder. lernen die Arbeitswelt kennen und sammeln Praxiserfahrung. stärken ihre im Studium erworbenen Schlüsselqualifikationen. erkunden ihre persönlichen Stärken und vergrößern ihre Handlungskompetenz.

3 II. Ablauf und Pflichtelemente für Studierende 3 Das SbP-Modul besteht für die Studierenden aus folgenden obligatorischen Elementen: 1. Praktikumssuche Die Studierenden organisieren sich eigenständig ein Praktikum von vier oder sechs Wochen Dauer. Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. 2. Auftaktworkshop Der Auftaktworkshop findet am Ende des Semesters statt. Daran schließt sich das Praktikum an. Im Auftaktworkshop werden folgende Themen behandelt und erarbeitet: Rückblick auf die Praktikumssuche, Erwartungsabfrage, Lernprozesse und Kompetenzerwerb während des Praktikums, Bestandsaufnahme der eigenen Stärken und Schwächen, Ziele für das Praktikum. 3. Begleitete Praxisphase Das Praktikum findet im Anschluss an den Auftaktworkshop innerhalb der vorlesungsfreien Zeit statt. Die anrechenbare Dauer umfasst entweder vier oder sechs Wochen in Vollzeit bzw. die entsprechende Stundenanzahl in Teilzeit. Die Studierenden werden während ihres Praktikums durch das ZfS begleitet. Eine Kontaktaufnahme durch das ZfS findet per jeweils in der Mitte des Praktikums statt. Dabei geht es vorwiegend um die bereits gewonnenen Erfahrungen bzw. um die Überprüfung der im Auftaktworkshop formulierten Ziele. Eine Antwort der Studierenden ist Pflicht. Während des Praktikums sind die Ansprechpersonen des ZfS per und im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde (Do Uhr) erreichbar. 4. Lerntagebuch Das Lerntagebuch ist eine Methode des selbstgesteuerten Lernens und dient als persönlicher Begleiter, in dem subjektive Lernerfahrungen reflektiert und verarbeitet werden. Dieses muss von der/dem Praktikantin/Praktikanten geführt werden. 5. Reflexionsworkshop Der Reflexionsworkshop findet am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit statt. Mindestens drei Viertel des Praktikums müssen bis zum Workshop absolviert sein. Im Mittelpunkt des Workshops steht der reflektierte Erfahrungsaustausch und die Überprüfung der im Auftaktworkshop gesetzten Ziele. 6. Schriftliche Dokumentation/Praktikumsbericht Die schriftliche Dokumentation dient der abschließenden Reflexion der Erfahrungen während des Praktikums und hat einen Umfang von ca. fünf bis acht Seiten. Sie enthält folgende Elemente: Vorstellung und kurze Beschreibung der Praktikumsstelle Beschreibung der Tätigkeiten/Projekte/Aufgaben abschließende Reflexion der Erfahrungen

4 III. Das Praktikum 4 Bei einem Praktikum stehen für die Praktikantinnen/Praktikanten der Lernprozess, das Sammeln von Erfahrungen und die Erweiterung der eigenen Handlungskompetenz im Vordergrund. Dazu können Sie beitragen, indem Sie den Praktikantinnen/Praktikanten während der Zeit bei Ihnen Einblicke in verschiedene Bereiche Ihrer Organisation ermöglichen, sie an regelmäßigen Arbeitsabläufen und Besprechungen teilhaben lassen, idealerweise ein kleines Projekt bzw. eine begrenzte Aufgabenstellung zur selbstständigen Bearbeitung überlassen und eine feste Ansprechperson zur Seite stellen. Für Sie als Praktikumsgeber bieten sich durch den/die Praktikanten/Praktikantin folgende Chancen: Durch die Sichtweise der/des Praktikantin/Praktikanten können Arbeitsabläufe hinterfragt werden. Neue Ideen können eingebracht werden. So genannte Schubladenthemen können bearbeitet werden. Sie können Ihr Image Ihres Unternehmens und die Unternehmenskultur vermitteln. Kontakte zur Universität und zu potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können geknüpft werden. Aufgabenstellungen für die Praktikantinnen/Praktikanten: Da es sich bei dieser Praxisphase nicht um ein Fachpraktikum handelt, gibt es von Seiten der Universität keine Vorgaben, welche Aufgaben der/die Praktikant/in bevorzugt bearbeiten bzw. was er/sie lernen soll. Es lohnt sich aber für beide Seiten, wenn Sie sich im Vorfeld über mögliche Aufgabenfelder Gedanken machen und diese mit der/dem Praktikantin/Praktikanten besprechen. IV. Formales Dauer und Vergütung Die anrechenbare Dauer umfasst entweder vier oder sechs Wochen in Vollzeit bzw. die entsprechende Stundenanzahl in Teilzeit. Das Praktikum kann bei Ihnen auch länger als sechs Wochen dauern, allerdings wird die längere Dauer für die Studierenden nicht als Studienleistung angerechnet. Eine Vergütung der/des Praktikantin/Praktikanten ist wünschenswert. Sie richtet sich nach den Bedingungen der Praktikumsstelle. Betreuung durch die Praktikumsstelle Bitte benennen Sie in Ihrer Einrichtung eine Betreuungsperson, die den/die Praktikanten/Praktikantin während der Dauer des Praktikums anleitet und ihm/ihr als Ansprechperson zu Verfügung steht. Praktikumsvertrag und -vereinbarung Zwischen dem/der Praktikant/in und Ihnen als Praktikumsstelle muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden. Das ZfS hat dafür einen

5 Mustervertrag vorbereitet. Der/Die Praktikant/in muss dem ZfS den unterschriebenen Vertrag bis spätestens zum Auftaktworkshop in Kopie vorlegen. 5 Wenn Sie einen eigenen Vertrag verwenden möchten, benötigen wir unbedingt das Formblatt Praktikumsvereinbarung, das von Ihnen und von dem/der Praktikanten/Praktikantin ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Diese Vereinbarung muss dem ZfS spätestens bis zum Auftaktworkshop vorgelegt werden. Der Mustervertrag und das Formblatt stehen auf der ZfS-Homepage unter als Download bereit. Praktikumsnachweis und -zeugnis Nach Beendigung des Praktikums benötigt das ZfS von Ihnen einen Nachweis über das abgeleistete Praktikum mit Angabe der Praktikumsdauer. Dafür füllen Sie bitte das Formblatt Bescheinigung aus. Bitte stellen Sie der/dem Praktikantin/Praktikanten außerdem ein qualifiziertes Zeugnis aus. Dieses Zeugnis muss jedoch nicht beim ZfS vorgelegt werden. Versicherungsschutz/Haftung Während des Praktikums sind die Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen ihres Studiums weiterhin immatrikuliert und somit unfall-, haftpflicht- und krankenversichert. Die Haftung des/der Praktikanten/Praktikantin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Optionaler Eintrag in die Praktika-Datenbank des DGB Die Studierenden haben die Möglichkeit, nach Abgabe der Dokumentation Ihre Eckdaten zum Praktikum in die Praktika-Datenbank des DGB einzutragen: Für eine gelungene Durchführung des Moduls sind wir auf Ihre Hilfe und Zusammenarbeit angewiesen und freuen uns über Rückmeldungen, Anregungen und Wünsche von Ihrer Seite. Mit freundlichen Grüßen Ihr ZfS-Team Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Zentrum für Schlüsselqualifikationen Universitätsstraße Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ Mail: sbpmodul@zfs.uni-freiburg.de Internet:

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