6 Ethisches Verhalten
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- Babette Vogel
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1 6 Ethisches Verhalten 6.1 Ethisches Verhalten Grundlagen Zahlreiche Institutionen oder Berufsgruppen haben bisher Deklarationen über den Umgang mit Personen bzw. Patientinnen bzw. Patienten verabschiedet. Darin sind zahlreiche Lebenseventualitäten erfasst. Allein der Weltärztebund verabschiedete Deklarationen mit weit mehr als 300 Seiten. logopädieaustria das Thema des ethischen Umganges außerordentlich ernst. Die Begründung dafür ist, dass wir Logopädinnen und Logopäden es oftmals mit Patientengruppen zu tun haben, die nur über ein sehr eingeschränktes Vermögen zur Deklaration des eigenen Willens verfügen. Dazu zählt vom Neugeborenen, über die multimorbide geriatrische bis zur körperlich/geistig beeinträchtigten PatientIn eine nicht unbeträchtliche Personengruppe in der täglichen Praxis. Folglich hat logopädieaustria für den Umgang mit PatientInnen einen Ethik-Kodex herausgegeben sowie als Instrument der Einhaltung der Regeln eine Ethik-Kommission vorgesehen. Die zugrunde gelegten Regulative werden in der Folge dargestellt. 6.2 Ethik-Kodex und Ethik-Kommission Die LogopädIn muss den von ihrem Berufsverband vorgeschriebenen Ethik-Kodex einhalten. PatientInnen, dem kollegialen Umfeld und der Öffentlichkeit. 34
2 7 Anhang 7.1 Ethikkodex Ethik-Kodex und Ethik-Kommission des Berufsverbandes logopädieaustria 1. Grundsätzliches Dem Leitbild des Berufsverbandes logopädieaustria ist unter anderem zu entnehmen, dass für die LogopädIn die Erhaltung, Verbesserung bzw. Wiederherstellung menschlicher Kommunikation im verbalen und nonverbalen Bereich und den damit in Zusammenhang stehenden Grundfunktionen, im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. Dabei wollen LogopädInnen Begegnung unter Wahrung der Menschenwürde ermöglichen und die präventiven/ therapeutischen Maßnahmen auf die KlientInnen/PatientInnen und ihr soziales Umfeld Die für die Aufrechterhaltung dieser qualitativen Grundhaltung erforderlichen Kernaufgaben der LogopädInnen sind die Prävention, Beratung, Beurteilung, Diagnose, Therapie und wissenschaftliche Erforschung der im Leitbild angeführten Störungen und Behinderungen. Erforderlichenfalls liegt es in der Verantwortung der LogopädIn, andere Berufsgruppen bei zu ziehen und interdisziplinär zusammenzuarbeiten. Ganz im Sinne der Kernaufgaben, wissenschaftlicher Erkenntnisse in ihre logopädische Arbeit. Der Aspekt der Wahrung der Menschenwürde ist ein klares ethisches Bekenntnis unseres professionelle Qualität in der Logopädie zu gewährleisten. Dazu ist auf der institutionellen Ebene des Vorstandes von logopädieaustria ein Komitee für Qualitätssicherung eingerichtet worden sowie ein System für die Qualitätsentwicklung. Das Verfassen des Qualitätshandbuches ist eine Ausdrucksform des gelebten Qualitätsmanagements. 35
3 2. Ethik-Kodex 2.1. Persönliche Verantwortung Praktizierende LogopädInnen besitzen die von der Berufsvertretung (logopädieaustria) und den Ausbildungsinstitutionen geforderten und anerkannten Fach-, Methoden-, Sozial-, und Selbstkompetenzen. ihres Wissens und Könnens nach dem neuesten Stand der Wissenschaft, Forschung und Lehre, damit sie ihren KlientInnen/PatientInnen die bestmögliche, zeitgemäße KlientInnen/PatientInnen auch anzubieten LogopädInnen unterlassen Aktivitäten, die ihrem Beruf und dem Berufsstand schaden LogopädInnen wahren die Würde ihres Berufes unter Berücksichtigung der vom Berufsverband logopädieaustria erstellten Richtlinien des Ethik-Kodex, des Leitbildes LogopädInnen vereinbaren das Honorar zu Beginn der Erfüllung der logopädischen Kernaufgaben mit den KlientInnen/PatientInnen. Das Honorar verstößt nicht gegen die Interessen der KlientInnen/PatientInnen und/oder des Berufsstandes LogopädInnen, die in öffentlichen oder privaten Institutionen arbeiten, akzeptieren keine Regelungen und Direktiven, die ihre professionelle Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und Integrität beeinträchtigen und sie unterstützen andere LogopädInnen bei der Erhaltung dieser Grundwerte Unter Wahrung entsprechender Rahmenbedingungen unterstützen praktizierende LogopädInnen Studierende der Logopädie beim Erlangen der theoretischen und praktischen Kompetenzen. Institutionen und Organisationen zusammen, die durch ihre Interessen und Aktivitäten haben Die primäre Verantwortung der LogopädIn liegt in der Leistung eines professionellen Beitrags zur Erhaltung, Verbesserung bzw. Wiederherstellung menschlicher Kommunikation im verbalen und nonverbalen Bereich und den damit im Zusammenhang stehenden Grundfunktionen LogopädInnen evaluieren die Wirksamkeit ihrer Interventionen und sie beenden die therapeutische Beziehung, wenn die KlientIn/PatientIn keine (Ver)Besserung mehr erfährt LogopädInnen machen im Rahmen ihrer Professionalität keine Unterschiede bezüglich 36
4 der Rasse, der Kultur, der Religion, der gesellschaftlichen Stellung, der Lebensführung, der Weltanschauung, des Alters und des Geschlechts LogopädInnen lassen sich auf keine Beziehungen ein, die den Therapieverlauf behindern können LogopädInnen lassen Studierende nur dann therapieren, wenn ausreichende Aufsicht gewährleistet ist und von der LogopädIn dabei die volle Verantwortung übernommen wird. KlientInnen/PatientInnen müssen in diesen Fällen vorinformiert werden und sie haben das Recht, diese Vorgehensweise abzulehnen. PatientInnen. LogopädInnen können in drei Fällen von dieser Verschwiegenheit entbunden werden und zwar bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der KlientInnen/PatientInnen oder von ermächtigten Verwandten oder nahen Angehörigen oder einer Rechtsvertretung, sodann, wenn das Erfordernis besteht, nahe Verwandte oder Angehörige, im Interesse der KlientInnen/PatientInnen zu informieren, schließlich, wenn Kenntnis über den Missbrauch von Minderjährigen besteht LogopädInnen verfügen von jeder KlientIn/PatientIn über eine ausreichende der Dokumentation sicher. zu Wo erforderlich, arbeiten LogopädInnen zusammen. Austausch mit anderen KollegInnen. logopädieaustria, seine Mitglieder und die einzelnen LogopädInnen informieren die Öffentlichkeit über die relevanten Aspekte der Kommunikation und deren Störungen und Behinderungen und sie achten auf die Richtigkeit der Informationen. zu diesen Methoden. logopädieaustria, seine Mitglieder und die einzelnen LogopädInnen leisten einen Beitrag zur Erhaltung und Erweiterung der Versorgung der Österreichischen Bevölkerung mit logopädischen Leistungen durch LogopädInnen Die Würde der PatientInnen in der Forschung darf nicht beeinträchtigt werden. PatientInnen oder deren Vertretungspersonen müssen im Rahmen von Forschungsprojekten informiert werden und für deren Durchführung bedarf es ihrer Zustimmung. werden. 37
5 PatientInnen haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt aus dem Forschungsprojekt auszusteigen Werden für die Projektdurchführung medizinische Unterlagen verwendet, bedarf es der vorherigen Zustimmung der für die Dokumentation verantwortlichen Personen und der PatientInnen. 3. Ethik-Kommission Die Ethik-Kommission ist jene Institution, die den Berufsstand der LogopädInnen in ethischen Belangen leitet und repräsentiert. Sie sorgt für die Wahrung und Weiterentwicklung des Ethik-Kodex und seiner Inhalte innerhalb des Berufsstandes und erforderlichenfalls für die Bekanntmachung und Vertretung derselben, insbesondere gegenüber Teilöffentlichkeiten, mit denen der Berufsverband logopädieaustria und seine Mitglieder in ethischen Belangen und Fragestellungen zu tun hat. Die Ethik-Kommission ist eingebettet in den Vorstand des Berufsverbandes logopädieaustria. Ethik-Kodex und seiner Inhalte. Dadurch kommt die ethische Grundhaltung des Vorstandes unisono zum Ausdruck (Passive Konstellation der Ethik-Kommission als kollektive Grundhaltung = Ethik-Kommission besteht aus allen Vorstandspersonen). Im Falle konkreter Aufgabenstellungen zur Erfüllung des Zwecks der Ethik-Kommission, bestimmt der Vorstand einen ausgewählten Personenkreis für die Erfüllung der konkreten Aufgabe (Aktive Konstellation der Ethik-Kommission als konkrete Aufgabenerfüllung = Ethik- Kommission besteht aus ausgewählten Personen für die konkrete Aufgabenstellung) Aufgaben der Ethik-Kommission Die Ethik-Kommission hat folgende Aufgaben: Wahrung und Weiterentwicklung des Ethik-Kodex Bekanntmachung und Vertretung des Ethik-Kodex Beratung in Fragen mit ethischer Relevanz Überprüfung der Einhaltung des Ethik-Kodex Kritische Stellungnahme bei Wahrnehmung unethischer Sachverhalte Setzen von Sanktionen (Enthebung der Mitgliedschaft bzw. Ausschluss aus dem Berufsverband) 38
Ethik-Kodex und Ethik-Kommission des Berufsverbandes
Ethik-Kodex und Ethik-Kommission des Berufsverbandes logopädieaustria 1. Grundsätzliches Dem Leitbild des Berufsverbandes logopädieaustria ist unter anderem zu entnehmen, dass für die LogopädIn die Erhaltung,
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