Die Schullaufbahn. 1. Die Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres. Vergleich der Stundentafeln der Jahrgangsstufe 5 im G9 neu und im G8

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1 Die Schullaufbahn 1. Die Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2003/04 Vergleich der Stundentafeln der Jahrgangsstufe 5 im G9 neu und im G9 neu Religion/Ethik 2 2 Deutsch Fremdsprache 5 5 Mathematik 4 4 Natur und Technik 2 3 Erdkunde 2 2 Kunst 2 2 Musik 2 2 Sport 2 3 Intensivierung - 3 Wahlpflichtbereich 4 Summe Weder in den Lehrplänen noch in den Stundentafeln sind größere Unterschiede enthalten, die den Übergang der jetzigen G9-Schüler der Jahrgangsstufe 5 (neuer G9-Lehrplan) in die Jahrgangsstufe 6 des (-Lehrplan) erschweren würden; lediglich im Fach Natur und Technik ist eine Übergangsregelung nötig (vgl. dazu KMS vom Nr. VI.8-5 S ). Eine Zuweisung von mehr als den in der Stundentafel vorgesehenen drei Intensivierungsstunden für die Jahrgangsstufe 6 im kommenden Schuljahr gewissermaßen als Kompensation für das Fehlen von Intensivierungsstunden im Schuljahr 2003/04 - erscheint nicht sinnvoll, da dies zu einer zu großen Stundenbelastung (mit zusätzlichem Nachmittagsunterricht) führen würde. 1

2 2. Maßnahmen für Schüler an der Schnittstelle G9/ Zeitlicher Überblick über die Einführung des / / / / / / / /11 Letztes G9- Abitur Erstes - Abitur G9 5 Letzte G9-Klasse Erste -Klasse Wiederholer an der Schnittstelle G9 / ====== Beginn der Qualifikationsphase Probleme mit Wiederholern an der Schnittstelle G9/ betreffen immer denselben Schülerjahrgang (zu 12/13 s. weiter unten), und zwar wenn 2

3 im Schuljahr 2004/ / / / / /1 0 ein G9-Schüler wiederholen muss und im folgende Jahrgangsstufe besucht: Vermeidung des Wiederholens An der Schnittstelle G9/ sind die Bemühungen, eine Wiederholung der Klasse zu vermeiden, noch weiter zu intensivieren, da die unterschiedlichen Stundentafeln und Lehrpläne in einzelnen Fächern zu Problemen für die G9/-Wiederholer führen können. Deshalb müssen bei gefährdeten Schülern des letzten G9-Jahrgangs die Diagnose der Wissenslücken, die Beratung, wie diese geschlossen werden können, und die Fördermaßnahmen verbessert werden. Wenn sich Leistungsprobleme bzw. eine Gefährdung abzeichnen, sollten spätestens ab dem Halbjahr gezielte Fördermaßnahmen durch die Schule angeboten werden (s. u. Punkt 3). Solche Maßnahmen werden derzeit im Zuge verschiedener Schulversuche bereits erprobt. Besondere Maßnahmen für G9/-Wiederholer Schüler, die an der Schnittstelle G9/ dennoch eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen, treffen in einzelnen Fächern aufgrund der Unterschiede der Stundentafeln und der Lehrpläne auf spezielle Probleme. Daher sind für diese Schüler besondere Regelungen sinnvoll und auch mit Blick auf die Frage der Gleichbehandlung von normalen G9-, normalen - und G9/-Wiederholern gerechtfertigt. Freilich ist auch zu bedenken, dass G9/-Wiederholer gegenüber ihren ehemaligen Mitschülern, die das G9 ohne Wiederholung durchlaufen, kein Jahr verlieren. Grundsätzlich sollte gelten, dass die Schule die Problemstellungen im Rahmen der Vorgaben (z. B. hinsichtlich der Dauer 3

4 der Nachholfrist) in eigener pädagogischer Verantwortung löst (Rücksprache der Fachlehrkraft mit der Fachlehrkraft des vorangegangenen Schuljahres, der Fachschaft bzw. der Fachbetreuung und Billigung durch die Schulleitung). Außerdem sind derzeit - allgemein oder speziell für den letzten G9- Jahrgang - verschiedene rechtliche Erleichterungen geplant, die bereits in die nächste GSO-Änderung einfließen werden (u. a. Ausweitung der Bestimmungen zum Vorrücken auf Probe, zu Notenausgleich, freiwilligem Wiederholen und Nachprüfung; großzügige Übergangsregelungen für die Höchstausbildungsdauer). Hinsichtlich der einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer sind mehrere Fälle zu unterscheiden. Bei Diskrepanzen zwischen den Lehrplänen des G9 und des in einzelnen Fächern sollten Fördermaßnahmen stattfinden und Nachholfristen eingeräumt werden. In Fächern, die in der -Stundentafel früher einsetzen (z. B. 2. Fremdsprache, ist für G9/-Wiederholer an Nachholfristen bis zu einem Jahr sowie an die Betreuung und Einrichtung von Nachführkursen durch die Schule zu denken, wobei die Schule am Ende (ggf. auch während) der Nachholfrist die Form der Leistungserhebung(en) festlegt. Am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium wird das Fach Informatik in Jahrgangsstufe 10, in der die -Schüler bereits zwei Jahre Vorsprung haben, für G9/-Wiederholer nicht als Vorrückungsfach gelten; vielmehr ist eine sinnvolle Ersatzlösung zu suchen, z. B. die ersatzweise Teilnahme dieser Schüler an anderen Fächern, in denen Nachholbedarf besteht, oder am Informatikunterricht der Jahrgangsstufe 8, um die bisher nicht vermittelten Grundlagen kennen zu lernen. Für die GSO-Änderung zum ist vorgeschlagen, dass für Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen und dadurch in die Form des achtjährigen Gymnasiums wechseln müssen, in Fächern, in denen dabei aufgrund von Lehrplan- und Stundentafelunterschieden besondere Schwierigkeiten auftreten, 16 Abs. 2 GSO entsprechend gilt. In diesen Fällen wird demnach der Schulleiter - wie bisher bereits bei vergleichbaren Situationen des Wechsels der Ausbildungsrichtung o- der bei Schülern, die im Wiederholungsjahr in den Schulversuch Europäisches Gymnasium wechseln mussten - über Sonderregelungen (Dauer der Nachholfrist, Art der in ihr zu erbringenden Leistungserhebungen etc.) entscheiden. Für besondere Härtefälle (z. B. Informatik am NTG) wird das Staatsministerium Sonderregelungen erlassen. Diese werden im kommenden Schuljahr veröffentlicht werden. Einen Sonderfall stellen Wiederholer dar, die von der Kursphase der Oberstufe des G9 ( 12/13) in die neue Oberstufe des ( 11/ 12) kommen. Bevor entschieden werden kann, welche 4

5 Regelungen für diese Schüler gelten, bleibt zunächst die Gestaltung der Oberstufe im künftigen achtjährigen Gymnasium abzuwarten, bei der Lehrkräfte und Schulleiter ihre Vorstellungen einbringen werden. 3. Allgemeine Überlegungen zur Vermeidung des Wiederholens Eine Senkung der Zahl der Wiederholer erscheint aus mehreren Gründen (pädagogischen, volkswirtschaftlichen etc.) wünschenswert. Nur durch Verbesserungen in den Bereichen der Diagnose, der Beratung und der gezielten Förderung kann die Zahl der Wiederholer ohne Senkung des Anforderungsniveaus reduziert werden. Genaue und rechtzeitige Diagnose Im Bereich der Diagnose sollte in den einzelnen Fächern eine noch frühzeitigere und systematische Erhebung und Benennung der Stofflücken und der Gründe erfolgen, die zu einer Gefährdung der betroffenen Schüler führen. Insbesondere Schüler, die nur ausreichende oder schlechtere Leistungen aufweisen, müssen in den jeweiligen Fächern spätestens ab dem Halbjahr konsequent beraten und gefördert werden. Zu denken ist auch an die Erstellung eines Anamnesebogens durch den Beratungslehrer, an allgemeine Begabungstests oder fachspezifische Diagnosetests. Diese Tests sollten für alle Kernfächer in der Unter- und Mittelstufe eingeführt bzw. weiterentwickelt werden; sie geben verlässliche Hinweise auf den fachlichen Leistungsstand und die Lücken. Effiziente Beratung Um eine noch wirkungsvollere Beratung zu ermöglichen, könnte in jeder Schule ein Beraterteam, bestehend aus Unterstufenbetreuer, Mittelstufenbetreuer, Verbindungslehrer, Beratungslehrer und ggf. Schulpsychologen, etabliert werden. Aufgabe der Lehrkräfte aus dem Beraterteam wäre es u. a., spätestens ab Januar Gespräche mit sehr gefährdeten Schülern und deren Eltern zu führen, wobei die Eltern zur Teilnahme an Beratungsmaß- 5

6 nahmen stärker zu verpflichten wären. In einzelnen besonders schwierigen Fällen könnten hier auch Klassenelternsprecher und Elternbeirat eingebunden werden, z. B. als Vermittler zwischen Lehrern und betroffenen Eltern. Gezielte Förderung Gezielte Förderung kann z. B. in individuellen Lerntipps und vom Fachlehrer erstellten Wiederholungsprogrammen, Nachhilfe durch Schüler ( Schüler helfen Schülern ) unter Anleitung von Lehrern oder auch in Zusatzunterricht durch Lehrkräfte bestehen; eine wichtige Rolle werden in diesem Zusammenhang auch die Intensivierungsstunden spielen (bei großen Lücken ist auch der Besuch von Intensivierungsstunden in einer Jahrgangsstufe tiefer vorstellbar). Wichtig ist, dass die Nachführmaßnahmen rechtzeitig, spätestens zu Beginn des zweiten Halbjahrs eingeleitet und die betroffenen Schüler zur Teilnahme daran ggf. verpflichtet werden. Um die Förderung noch stärker auf besondere Problemfächer zu konzentrieren, könnte ein Schüler auf Antrag ggf. auch zeitweilig vom Unterricht in Nichtproblemfächern befreit werden. Die in den Bereichen Diagnose, Beratung und Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen sollten von intensiver Fortbildung der Lehrkräfte begleitet und nach angemessener Zeit evaluiert werden. 4. Fremdsprachen Die Vermittlung von Fremdsprachen ist ein wesentliches Merkmal des Gymnasiums, dem auch im neuen besondere Bedeutung zukommt. An der Schnittstelle Grundschule/Gymnasium ist insbesondere eine bessere Abstimmung des Übergangs vom Englischunterricht in der Grundschule zum Gymnasium nötig. Bei der Erstellung des neuen - Lehrplans und der Genehmigung der Schulbücher muss hierauf genau geachtet werden. Hinsichtlich der Fremdsprachen am Gymnasium sind im Zuge der Umstellung auf die achtjährige Form mehrere Aspekte zu bedenken: Schulen, die Französisch oder Latein als erste Fremdsprache anbieten, sollten auch im versuchen, einen Englisch-Brückenkurs (aus dem Wahlunterrichtsbudget; evtl. einstündig) bzw. besondere För- 6

7 dermaßnahmen (über Intensivierungsstunden) für Latein oder Französisch anzubieten. Das Vorziehen der 2. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 6 und der 3. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 erfordert eine Umstellung der Schüler. Das Angebot, die erste oder zweite Fremdsprache durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen zu können, wird auch in den Stundentafeln des achtjährigen Gymnasiums aufrechterhalten werden (nunmehr allerdings ab Jahrgangsstufe 10 statt wie bisher ab Jahrgangsstufe 11). Der wenig erfreulichen Entwicklung, dass Schüler vor der 1. oder 2. Fremdsprache in eine spät beginnende Fremdsprache fliehen und dort nur ihren Pflichtpunkt anstreben, könnte durch eine Einbringungsverpflichtung für die spät beginnende Fremdsprache entgegengewirkt werden. Die Voraussetzungen für das Latinum werden am über den Pflichtunterricht im Fach Latein als erster oder als zweiter Fremdsprache am Ende von Jahrgangsstufe 10 erworben, wenn mindestens die Note ausreichend erzielt wird. Schüler, die Latein durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen, können das Latinum über eine von der Schule entworfene Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9 erwerben. Auch im achtjährigen Gymnasium wird es die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts geben. Aus verschiedenen Gründen (Frage der Mittleren Reife, Beginn der Qualifikationsphase für das Abitur bereits mit Jahrgangsstufe 11) werden dafür folgende Möglichkeiten empfohlen: Für gute Schüler eignet sich ein Auslandsaufenthalt während des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 10. Von solchen Schülern kann erwartet werden, dass sie im 2. Halbjahr den Anschluss ohne große Probleme finden und sowohl die Mittlere Reife als auch die Zulassung zur Qualifikationsphase im Klassenverband erlangen. Alternativ können Schüler erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 10 (also mit Mittlerer Reife) für ein Schuljahr ins Ausland gehen und danach mit Jahrgangsstufe 11 beginnen. 5. Abschlüsse und Durchlässigkeit Die bestehenden Regelungen für den Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses durch Gymnasiasten sollten beibehalten werden. Zu diskutieren wird sein, ob Gymnasiasten, die bereits ein 7

8 Schuljahr wiederholt haben, schon am Ende der Jahrgangsstufe 8 die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Quali zu erwerben. Diesen Schülern, die bereits nach Jahrgangsstufe 8 die neunjährige Schulpflicht erfüllt haben, würde dadurch ein besserer Übergang in das Berufsleben ermöglicht. Der Erwerb des Qualis nach Jahrgangsstufe 8 käme dann auch nur für diese Schülergruppe in Betracht. Der Mittlere Schulabschluss für Gymnasiasten wird weiterhin nach Jahrgangsstufe 10 verliehen. Allerdings dürfen die Änderungsbestrebungen in anderen Ländern nicht aus den Augen verloren werden. Übertritt von der Realschule in das Gymnasium Es bleibt abzuwarten, ob nach Einführung des Schulversuchs FOS 13 der Übertritt in das Gymnasium für Realschüler mit Mittlerer Reife an Attraktivität verliert. Für Nichtgymnasiasten, die an einer vertieften kulturellen und sprachlichen Bildung interessiert sind, sollten auch weiterhin Übertrittsmöglichkeiten in das Gymnasium offen gehalten werden. Vor der Mittleren Reife Für den Übertritt von der Realschule an das Gymnasium sollten folgende Möglichkeiten beibehalten bzw. geschaffen werden: Die bisherigen Regelungen für den Übertritt bzw. die Aufnahme von Realschülern in die Jahrgangsstufen 5 mit 10 des Gymnasiums (Erreichen bestimmter Notengrenzen bzw. Bestehen einer Aufnahmeprüfung; vgl. 4, 13 und 14 GSO) sollten beibehalten werden. Nach der Mittleren Reife Schüler mit Mittlerer Reife sollten nach einer Beratung durch das aufnehmende Gymnasium hinsichtlich der 2. Fremdsprache wie bisher in Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums übertreten können. Für den Übertritt von der Realschule, der Wirtschaftsschule und der M-10 der Hauptschule sollte nach dem Erwerb der Mittleren Reife für sehr gute Schüler unter den Bedingungen von 15 GSO der direkte Übertritt in Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums weiterhin möglich sein; anders als bisher müssten die dafür erforderlichen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache allerdings bereits vorausgesetzt werden, da 8

9 mit der Jahrgangsstufe 11 im bereits die Qualifikationsphase beginnt. Schüler mit Mittlerer Reife könnten auch in einer neuen Übergangsklasse in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums geführt werden. Diese neue Übergangsklasse sollte eine universelle Übergangsklasse sein, d.h., sie sollte keine Spezifizierung nach Ausbildungsrichtungen aufweisen. Die Anschlussklasse bisheriger Art entfällt. 9

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