Gefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich

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1 Gefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich Dr. Rochus Nepf Bereich Lebensmittel, AGES Fachdialog Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Übersicht AGES - Ein Unternehmen stellt sich vor Rolle der AGES Information der Öffentlichkeit: Produktwarnungen Verantwortung des Lebensmittelunternehmers 2 1

2 AGES Film 3 Übersicht AGES - Ein Unternehmen stellt sich vor Rolle der AGES Information der Öffentlichkeit: Produktwarnungen Verantwortung des Lebensmittelunternehmers 4 2

3 EU Mitgliedsstaaten Lebensmittelunternehmer Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Lebensmittelrechts (= Eigenkontrolle) Mitgliedsstaaten nationale Behörden stellen sicher, dass Lebensmittelsicherheit von den Lebensmittelunternehmen eingehalten wird (= amtliche Kontrolle) Kommission kontrolliert mit EU-Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) die Kontrollen der nationalen Behörden (=Gemeinschaftskontrolle) Risikoanalyse RIK Ministerien EFSA AGES RIB EK RIM BMGF Landeshauptmann Risikobewertung (RIB) Risikomanagement (RIM) Risikokommunikation(RIK) Wissenschaftlich Gefahrenidentifizierung Gefahrenbeschreibung Expositionsabschätzung Risikobeschreibung Verbrauchervertreter Konsultation der Beteiligten Abwägung strategischer Alternativen Wahl von Präventionsund Kontrollmöglichkeiten Austausch von Informationen und Meinungen 6 3

4 Bundesminister für Gesundheit, Landeshauptmann Betriebsrevisionen Kontrollbericht Lebensmittelaufsicht Durchsetzung des Lebensmittelrechts Institute für Lebensmitteluntersuchung der AGES; Lebensmitteluntersuchsanstalten der Länder Wien, Kärnten, Vorarlberg Erstellen von Befunden und Gutachten Proben von Waren, die dem LMSVG unterliegen Anzeige Maßnahmen Organstrafmandat Verwaltungsstrafbehörde vorläufige Beschlagnahme bei Nichtbefolgung und aus Gesundheits- oder Täuschungsschutzgründen erforderlich bei Gesundheitsschädlichkeit Absehen von der Strafe Staatsanwaltschaft Sicherstellung und keine Aktivitäten nach Art. 19 VO (EG) Nr.178/ Lebensmittelprobe Probenbeschreibung Organoleptische (sensorische) Untersuchung Der Sachverhalt wird dargestellt. Prüfbericht und Gutachten Begutachtung Analytik Die Ergebnisse werden interpretiert. Stoffe werden nachgewiesen und Zusammensetzungen überprüft

5 Prüfbericht und Gutachten Beanstandung Lebensmittelaufsicht Keine Beanstandung Maßnahmen gem. 39 LMSVG: 1. die Einschränkung oder das Verbot des Inverkehrbringens oder der Verwendung; 2. die teilweise oder gänzliche Schließung von Betrieben; 3. die Untersagung oder Einschränkung der Benützung von Räumen und Betriebsmitteln; 11. die Anpassung der Kennzeichnung; 12. die Durchführung betrieblicher Verbesserungen, insbesondere bei der Herstellung, Lagerung, Verwendung, Dokumentation und Eigenkontrolle, einschließlich der Vorlage von Untersuchungszeugnissen in begründeten Fällen; Abschluss 9 Beanstandungsgründe (gem. 5 LMSVG): - nicht sicher gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/ gesundheitsschädlich - nicht sicher gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/ für den menschlichen Verzehr ungeeignet - verfälscht oder wertgemindert ohne deutliche und allgemein verständliche Kenntlichmachung - den nach den 4 Abs. 3, 6 oder 57 Abs. 1 erlassenen Verordnungen nicht entsprechen - zur Irreführung geeigneten Angaben - krankheitsbezogene Angaben

6 Lebensmittelkontrolle in A 2009 Anzahl Beanstandungen Planproben ( gs /irreführend/lmkv) (58/885/1416) 15 % (0,2%/4%/6%) Verdachtsproben ( gs /irreführend/lmkv) (146/288/579) 43 % (2%/4%/9%) Gesamt ( gs /irreführend/lmkv) (204/1173/1995) 21% (0,7%/4%/6,5%) 11 Europäische Dimension RASFF/RAPEX in Zahlen Europa 2009 (2008): 3322 (3099) Meldungen wurden über das RASFF an MSt gemeldet (plus 4767 (3975) Folgemeldungen), davon (1389) Grenzzurückweisungen (Importkontrollen) (1161) Informationsmeldungen (nicht am europäischen Markt) (549) Warnmeldungen Alerts (am europäischen Markt) A-Kontaktstelle 2009 (2008): 1040 (970) Meldungen bearbeitet und davon (424) Meldungen für weitere Erhebungen an LM-Aufsichten (175 davon mit sicherem österreichischen Bezug) (91) Meldungen aus Österreich an die Europäische Kommission odavon waren 88 (68) Proben als gesundheitsschädlich beurteilt

7 Lebensmittelkontrolle in A RASFF/RAPEX Schwerpunktaktionen Expertenwissen Ergebnisse sonst. Planproben Berichtswesen Interpretation der Ergebnisse Schlussfolgerungen Umsetzung des neuen Plans Probenplanerstellung Andere Aktivitäten (Kommunikation, Publikation, Trainings, ) Risikomanagers! 13 Lebensmittelkontrolle in A Einzelproben Gesamtbild

8 Übersicht AGES - Ein Unternehmen stellt sich vor Rolle der AGES Information der Öffentlichkeit: Produktwarnungen Verantwortung des Lebensmittelunternehmers 15 Was tut die AGES? Untersuchen, begutachten und kommunizieren (BMG, LMA und falls notwendig auch Medien!) RASFF/RAPEX Kontaktstelle AGES ist Drehscheibe der behördlichen Information Information der Öffentlichkeit im Auftrag des BMG (Wichtig: LMSVG Novelle Änderung 43 LMSVG epidemiologischer Verdacht allein kann auch schon zu Warnung führen)

9 43 Abs. 1 LMSVG-Novelle: - Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsschädlichen Lebensmittel 43 Abs.3 neu LMSVG Novelle: - Information der Öffentlichkeit in Zusammenhang mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch 17 z.zt. konsumentenfreundlich geordnet nach Datum, nicht nach Priorität (LM-Warnung durch BMG, freiwilliger Produktrückruf)

10

11 Übersicht AGES - Ein Unternehmen stellt sich vor Rolle der AGES Information der Öffentlichkeit: Produktwarnungen Verantwortung des Lebensmittelunternehmers 21 Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers Pflichten des Unternehmers gemäß BasisVO - Sicherheit keine nicht sicheren LM- oder FM - Verantwortung Sicherheitsverantwortung der LM und FM - Rückverfolgbarkeit alle Lieferanten/Empfänger rasch feststellbar - Transparenz unverzügliche Information an Behörden - Sofortmaßnahmen Rückrufaktionen - Prävention Eigenkontrollen - Zusammenarbeit mit den Behörden zur Risikoverringerung

12 Verantwortung des Lebensmittelunternehmers Art. 19 BasisVO Abs. 1: Rücknahme/Rückruf Verständigung der Behörden! Abs. 2: Spezielle Bestimmungen für die Bereiche Einzelhandel und Vertrieb Informationen zur Rückverfolgbarkeit, Mitarbeit bei Maßnahmen Abs. 3: Bei Gesundheitsschädlichkeit unverzügliche Information an die Behörde samt Informationen über getroffene Maßnahmen vonseiten des Unternehmens Abs. 4: Zusammenarbeit mit den Behörden LMSVG Novelle! enthält VO-Ermächtigung für BM nähere Vorschriften zu erlassen, welche Maßnahmen vom Lebensmittelunternehmer gem. Art. 19 BasisVO getroffen werden müssen (-> 38 Abs. 4 LMSVG Novelle) 23 Take-Home-Messages Lebensmittelunternehmer tragen die primäre Verantwortung für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Die amtliche Kontrolle überprüft diese Einhaltung durch geplantes (risikobasiertes) und anlassbezogenes Vorgehen. Die AGES (Bereich Lebensmittel) ist ein Teil der amtlichen Kontrolle und untersucht und begutachtet Proben, zieht aber nicht selber amtliche Proben. Lebensmittelunternehmer müssen mit den Behörden zusammenarbeiten. Ein nicht sicheres gesundheitsschädliches Lebensmittel hat eine europäische Dimension und die Öffentlichkeit muss informiert werden. Ein begründeter epidemiologischer Verdacht, dass eine Lebensmittel weitere Menschen gefährdet führt auch zur Information der Öffentlichkeit und bekommt somit auch eine europäische Dimension. Die Rückrufe werden mehr Vorsorge ist besser als Nachsorge

13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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