1.1 Anlagen zur Durchführung und Prozessgestaltung Fördersatztabelle LEADER Baden-Württemberg LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion

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1 1 1.1 Anlagen zur Durchführung und Prozessgestaltung Fördersatztabelle LEADER Baden-Württemberg LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion Modul 1 Quelle Landesmittel Träger Land EU 01 Kommunale Projekte - 40 % - 60 % Kommunale Projekte zu privat-gewerblichen und privat-nichtgewerblichen Konditionen Quelle Landesmittel Träger Fördersatz 0 Dorferneuerung und -entwicklung 0 a Modernisierung b Umnutzung - 60 % 40 % 1 0 c Baulückenschluss d Anderes - 70 % 0 % 0 Dienstleistungen zur Grundversorgung - 70% 0 % 04 Förderung des Tourismus - 65% 5 % 05 Gründung und Entwicklung von Unternehmen 05 a Existenzgründung - 70% 0 % 05 b Existenzfestigung - 70% 0 % 06 Weitere investive und nicht investive Projekte - 70 % 0 % 1 Die Förderung ist hierbei auf EUR pro neu enstehender Wohnung begrenzt.

2 Modul Private Projekte 07 Dorferneuerung und -entwicklung Quelle Landesmittel Träger Fördersatz 07 a Modernisierung ELR b Umnutzung ELR 60 % 40 % 1 07 c Baulückenschluss ELR d Anderes ELR 70 % 0 % Dienstleistungen zur Grundversorgung (nur Unternehmen unter 50 Beschäftigte) Förderung des Tourismus (nur Unternehmen unter 50 Beschäftigte) Gründung und Entwicklung von Unternehmen (nur Unternehmen unter 50 Beschäftigte) ELR 70 % 0 % ELR 65 % 5 % 10 a Existenzgründung ELR 70 % 0 % 10 b Existenzfestigung ELR 70 % 0 % 11 Gemeinwohlorientierte Projekte ohne Beihilferelevanz ELR 40 % 60 % 1 Die Förderung ist hierbei auf EUR pro neu enstehender Wohnung begrenzt.

3 Modul 1 1 a Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Investitionen für Arten- und Biotopschutz (LPR B und C1) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer Quelle Landesmittel Träger Fördersatz LPR 70 % 0 % 1 b Anträge von Vereinen/ Verbänden LPR 5 % 75 % 1 c Anträge von Landwirten LPR 5 % 95 % 1 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45 % 55 % 1 e besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 5 % 75 % 1 f Anträge im Übrigen LPR 5 % 75 % 1 g 1 h 1 i Biotopentwicklung mit Grunderwerb LPR 45 % 55 % Biotopentwicklung mit Grunderwerb bei LPR 5 % 75 % besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen Anträge im Übrigen bei Biotopentwicklung mit Grunderwerb LPR 5 % 95 % 0 % des jeweiligen Maschinenringsatzes. Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 1 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 0 BNatSchG bzw. NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes.

4 4 1 1 a Investitionen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR D) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer LPR 70 % 0 % 1 b Anträge von Vereinen und Verbänden LPR 5 % 75 % 1 c Anträge von Vereinen und Verbänden bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 5 % 95 % 1 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45 % 55 % 1 e 1 f 1 g 1 h besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 5 % 75 % Anträge von Landwirten und natürlichen Personen für Ställe, bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen und technische Hilfsmittel Anträge von Landwirten und natürlichen Personen für Sonstiges (einschließlich Weidezäune) Anträge von Landwirten und natürlichen Personen für Sonstiges (einschließlich Weidezäune) bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 45 % 55 % LPR 5 % 75 % LPR 5 % 95 % 0 % des jeweiligen Maschinenringsatzes. Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 1 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 0 BNatSchG bzw. NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes.

5 5 14 Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR E1 und E) 14 a Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45 % 55 % 14 b besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 5 % 75 % 14 c Anträge im Übrigen LPR 5 % 75 % 14 d Anträge im Übrigen bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen LPR 5 % 95 % Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) Quelle Landesmittel Träger Fördersatz 15 Qualifizierung / Coaching IMF 10 % 90 % 16 Existenzgründung / Unternehmenserweiterung IMF 50 % 50 % Modul 5 17 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 0 ELER-VO Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 0 ELER-VO Quelle Landesmittel Träger Fördersatz TG % 60 % 0 % des jeweiligen Maschinenringsatzes. Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 1 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 0 BNatSchG bzw. NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes.

6 6 Modul 6 18 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen. Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen. Quelle Landesmittel Träger Fördersatz - 50 % 50 % Modul 7 Regionalmanagement Quelle Landesmittel Träger Land EU 19 Regionalmanagement - 40 % - 60 % Für die zuwendungsfähigen Gesamtkosten gilt eine Kostenobergrenze von Euro je Projekt. Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird auf sechs Monate befristet. Stand:

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