Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand RKCOE Beraterkreis e.u. (in Folge kurz Beraterkreis genannt), führt Beratung, Coaching und Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (in Folge Klient genannt) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Klienten erkennt Beraterkreis nicht an, es sei denn, diese sind schriftlich vereinbart. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. 2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Beraterkreis, die Gültigkeit und der Umfang sind im Angebot definiert. Zahlungsziel prompt netto Kassa, sofern im Angebot nicht anders definiert. Änderungen sind vorbehalten. Beraterkreis ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Für Beraterkreis -Leistungen werden die im jeweiligen Angebot definierten Honorare ausgewiesen. Nebenkosten, wie z.b. Reise- und Übernachtungskosten von Trainern etc. werden dem Klienten gesondert in Rechnung gestellt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Honorars. Eine Anfrage wird nach Bestätigung und Terminvereinbarung durch Beraterkreis für beide Seiten verbindlich. Der Rechnungsbetrag wird prompt nach Erhalt der Rechnung netto Kassa fällig. Alle Honorare verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 1 von 5

2 3. Absage eines Termins Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Coaching: Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 75 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Sollte ein bestätigter Termin durch den Klienten nur zum Teil wahrgenommen werden, fallen für den Klienten sämtliche Kosten an. Trainings, Beratung: Bis vier Wochen vor Trainings-/Beratungsbeginn: Nach einer verbindlichen Anmeldung trägt der Klient bei Absage einen Kostenanteil von 50% des vereinbarten Honorars sowie alle Kosten etwaiger Zusatzleistungen (z.b. Stornogebühren von Seminarräumlichkeiten etc.), sofern diese anfallen und vereinbart sind. Es fallen an bei einer Absage von: Vier bis zwei Wochen vor dem Training: 75% des vereinbarten Honorars Weniger als zwei Wochen vor dem Training: 100% des vereinbarten Honorars Geht Beraterkreis keine schriftliche Rücktrittserklärung zu oder erscheint der Kandidat nicht zur Veranstaltung, wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt. Alle sonstigen, vom Klienten zu tragenden Kosten (Hotel, Verpflegung, etc.) sind vom Klienten mit dem entsprechenden Anbieter selbst zu klären. Seite 2 von 5

3 4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Coaching: Beraterkreis ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme allfälliger Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Trainings, Beratung: Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Beraterkreis wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen von Beraterkreis nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Beraterkreis berechtigt, das Training/die Beratung abzusagen bzw. einen Alternativtermin vorzuschlagen. Im Falle eines Rücktritts ohne Alternativtermin durch Beraterkreis erhält der Klient die an Beraterkreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche, wie Schadensersatz, bestehen für den Klienten nicht. 5. Copyright Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Coaching- und Trainingskonzepten und Unterlagen gehört allein Beraterkreis. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Beraterkreis ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Seite 3 von 5

4 6. Versicherungsschutz Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beraterkreis -Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von firmeninternen Team-Coachings, Seminaren, Workshops etc. ist immer der Auftraggeber. 7. Haftung Informationen und Ratschläge in Beraterkreis -Veranstaltungen sowie in allen Dokumentationen sind durch Beraterkreis sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Beraterkreis handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. 8. Vertraulichkeit Beraterkreis verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Beraterkreis, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. 9. Mitwirkungspflicht des Klienten Coaching erfolgt auf Grundlage des zwischen Beraterkreis und dem Klienten geführten vorbereitenden Gesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Beraterkreis macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und Erfolge nicht garantiert werden. Beraterkreis steht dem Klienten als Prozessbegleiter bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Seite 4 von 5

5 10. Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist einseitig oder in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden. Beide Parteien verpflichten sich innerhalb dieser Zeit eventuell laufenden wechselseitig eingegangenen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 11. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz von Beraterkreis Gerichtsstand ist Wien. Seite 5 von 5

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