Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
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- Marie Baum
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1 Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1
2 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Für einen Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Welche dies im Einzelfall sind, richtet sich danach, um welche Art von Altersrente es sich handelt. Es werden folgende Arten unterschieden: Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Regelaltersrente: Ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht hat und mindestens fünf Jahre (60 Monate) Beitrags bzw. Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (sogenannte allgemeine Wartezeit) nachweisen kann. Die Regelaltersrente beträgt für Versicherte, die vor 1947 geboren sind, 65 Jahre. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963 wird sie bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Ein vorzeitiger Bezug der Regelaltersrente ist auch unter Inkaufnahme von Abschlägen nicht möglich. Hierfür muss eine der folgenden Arten von Altersrente in Anspruch genommen werden, deren Anspruchsvoraussetzungen im Folgenden beschrieben werden Altersrente für langjährig Versicherte Versicherte, die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, also 35 Jahre mit Beitrags und Ersatzzeiten in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, können die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Versicherte, die vor 1949 geboren sind, können sie ab dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei beziehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn, frühestens ab dem 63. Lebensjahr, ist mit Rentenabschlag möglich. Der Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt beträgt pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns 0,3 Prozent bspw. bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 7,2 Prozent (24 Monate * 0,3 Prozent). Für die Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963 steigt die Altersgrenze für die abschlagfreie Rente stufenweise auf das 67. Lebensjahr an. Ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 63 Jahren ist dann nur noch mit einem Abschlag in Höhe von 14,4 Prozent (48 Monate * 0,3 Prozent) möglich. 2
3 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Versicherte, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, also 45 Jahre mit Beitrags und Ersatzzeiten in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, können auch weiterhin mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist bei dieser Rentenart auch unter Inkaufnahme von Abschlägen nicht möglich. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Personen, bei denen im Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent eingetragen ist und die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können vorzeitig die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Hierfür gelten folgende Regelungen: Für Versicherte, die vor 1952 geboren wurden, liegt die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn bei 63 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Abschlägen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 wird die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Parallel dazu steigt auch die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme unter Inkaufnahme von Abschlägen auf das vollendete 62. Lebensjahr. Für Versicherte, die ab 1964 geboren sind, gilt dann die Altersgrenze von 65 Jahren bzw. von 62 Jahren mit Abschlägen. Eine besondere Regelung gilt für Versicherte, die bereits am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren. Wenn sie in den Jahren 1952 bis 1954 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 eine verbindliche Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben oder wenn in den Jahren 1952 bis 1963 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können sie gemäß dem sogenannten Vertrauensschutz die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei oder ab 60 Jahren mit Abschlägen erhalten. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Diese Art der Altersrente kann nur von Versicherten bezogen werden, die vor dem geboren sind, wenn sie eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, also 15 Jahre mit Beitrags und Ersatzzeiten in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit bzw. Beschäftigung nachweisen können und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren und bei Beginn der Rente auch arbeitslos sind oder sie mindestens 24 Monate Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. 3
4 Für den Bezug der abschlagsfreien Rente muss das 65. Lebensjahr vollendet sein, mit Abschlag kann sie ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden. Wenn Sie unter die sogenannten Vertrauensschutzregelungen fallen, können Sie diese Altersrente sogar noch früher ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erhalten. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie am arbeitslos oder bereits gekündigt waren oder wenn Sie bereits vor dem Altersteilzeit vereinbart hatten. Altersrente für Frauen Frauen, die vor 1952 geboren wurden, können diese Rente beziehen, wenn sie eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, also 15 Jahre mit Beitrags und Ersatzzeiten in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Für den Bezug der abschlagsfreien Rente muss das 65. Lebensjahr vollendet sein. Mit Abschlag kann sie bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bezogen werden. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, maximal 18,0 Prozent (60 Monate * 0,3 Prozent). 4
5 Unterlagen zur Antragstellung auf Altersrente Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung noch nicht alle Informationen zum Versicherungsverlauf vorliegen, sind von Ihnen noch Nachweise über die noch fehlenden Versicherungszeiten (z. B. in Form von, Entgelt oder Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen etc.) vorzulegen. Neben dem Rentenantrag benötigen Sie für die Antragstellung die folgenden Unterlagen bzw. Daten: Unterlagen vorhanden? Personalausweis oder Reisepass Persönliche Steueridentifikationsnummer Geburtsurkunde Aktuelle Bankverbindung: BIC und IBAN Anschrift und Versichertennummer ihrer aktuellen Krankenkasse Bei Beamten/ innen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten Bei Arbeitslosigkeit: Zeiträume der Arbeitslosigkeit Letzter Bescheid der Agentur für Arbeit Bei Altersteilzeit: Nachweis über Altersteilzeit / Altersteilzeitvertrag Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid Wenn Sozialleistungen bezogen werden bzw. wurden: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stellen von z. B.: Unfallrente Krankengeld Leistungen der Agentur für Arbeit / des Jobcenters Leistungen des Arbeitgebers Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch (als Nachweis der Elterneigenschaft um den verminderten Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu beantragen) Wenn Sie während des Rentenbezugs nebenher noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes Bei erhöhtem Entgelt kurz vor Rentenbeginn aufgrund von Einmal oder Sonderzahlungen weisen Sie diese unbedingt bei Antragstellung durch eine Bescheinigung der Arbeitsstelle nach. Bei erhöhtem Entgelt kurz vor Rentenbeginn aufgrund von Einmal oder Sonderzahlungen weisen Sie diese unbedingt bei Antragstellung durch eine Bescheinigung der Arbeitsstelle nach. Bei Antragstellung durch eine dritte Person Vollmacht oder Betreuungsurkunde Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers Den Rentenantrag erhalten Sie bei den Auskunfts und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie in den Gemeinden und Versicherungsämtern. Außerdem können Sie die Formulare telefonisch oder schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder sie über die Internetseite rentenversicherung.de unter Services Formulare & Anträge herunterladen und auch am PC ausfüllen. Wichtig: Einige Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Kopien reichen in vielen Fällen nicht aus. Erkundigen Sie sich vorab z. B. bei Ihrer Auskunfts und Beratungsstelle. Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
6 Wie hoch fällt die zu erwartende Altersrente aus? Die voraussichtliche Höhe ihrer Rente können Sie der Renteninformation bzw. der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Die Renteninformation erhalten alle Versicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr einmal jährlich von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt, sofern sie die Allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr erhalten Versicherte an Stelle der Renteninformation alle drei Jahre die Rentenauskunft. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um Brutto Werte handelt. Hierauf fallen bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern noch Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung an. In Abhängigkeit von der Höhe der Gesamteinkünfte des Rentners sind die Rentenzahlungen auch zu versteuern. Außerdem sollten Sie die Wirkung der Inflation bedenken. Eine voraussichtliche Rente in Höhe von Euro hat bei einer unterstellten Inflationsrate von 2,0 Prozent in 25 Jahren beispielsweise nur noch eine Kaufkraft in Höhe von ca. 610 Euro. Tipp: Eine Prognose Ihrer Einnahmen und Ausgaben im Alter können Sie in der Software Meine Finanzen vornehmen. Mit der Software können Sie auch mögliche Rentensteigerungen sowie die Inflation berücksichtigen. Meine Finanzen Die Software zur Planung der eigenen Finanzen finanzberatung.de 6
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