Entscheidungshilfe zur Feststellung der Transportfähigkeit von Mastschweinen zum Schlachthof. Dr. K. Bleis, Fleischhygieneamt
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- Maria Morgenstern
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Transkript
1 Entscheidungshilfe zur Feststellung der Transportfähigkeit von Mastschweinen zum Schlachthof Dr. K. Bleis, Fleischhygieneamt
2 Gesetzliche Vorgaben Gliedmaßen Wunden Schwanz Mastdarmvorfall Nabelbruch Masteber Kranke Tiere Verstöße Tierschutzgesetz
3 Achtung! Jeder Fall ist individuell zu betrachten! Einzeltier genau ansehen! Hoftierarzt fragen! Im Zweifel nicht transportieren!
4 VO 1/2005 Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten (Art. 3) Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn sie transportfähig sind und ihnen unnötige Verletzungen und Leiden erspart bleiben (Anhang I, Kap. I, Nr. 1)
5 Transportfähig X nicht transportfähig? eventuell transportfähig, vorher abklären wird nicht zur Schlachtung zugelassen - Tötung
6 Transportfähig, wenn: 4 Füße gleichmäßig belastet Allgemeinbefinden okay keine Schmerzen problemlos mit Gruppe mitläuft Wunde verheilt ist Berührung Wunde keine Schmerzen verursacht
7 X nicht transportfähig Gehunfähig: nicht ohne Schmerzen fortzubewegen nicht ohne Hilfe fortzubewegen Gleichgewicht auf Transport nicht zu halten 4 Füße werden nicht gleichmäßig belastet
8 X nicht transportfähig Große offene Wunden: Körperhöhle eröffnet (z.b. offener Nabelbruch) Operationswunde (ganz frisch oder wiedereröffnet) Größere, infizierte, offene Wunden (evtl. mit Eiter oder Maden) Körperoberfläche maßgeblich beeinträchtigt (Haut, Schleimhaut oder Muskeln durchtrennt) Schwellung heiß, gerötet, schmerzempfindlich
9 X nicht transportfähig Organvorfall: Vorfall von Enddarm, (Scheide oder Gebärmutter) - Vorgefallene Organe können beim Transport verletzt werden, evtl. stark bluten Blutverlust bis zum Tod nicht auszuschließen - Zustand kann sich beim Transport verschlimmern
10 : wird nicht zur Schlachtung zugelassen - Tötungsanordnung Tiere sind offensichtlich krank: Bauchfellentzündung Kümmern Fieber Gehirnhautentzündung Rotlauf mehrere Gelenke dick (Polyarthritis) mehrere Eiterbeulen hochgradige Entzündung zwischen Hoden, Bauch und Vorhaut
11 ? Transport unter bestimmten Bedingungen Gesamteindruck des Tieres? Transportdauer, Klima, Ladedichte? Verschlechtert sich Zustand des Tieres durch den Transport? wird das Tier bei der Lebenduntersuchung zugelassen zur Schlachtung? Orientierungsfähigkeit des Tieres (z.b. blinde Schweine (laufen in der Gruppe meist problemlos mit))
12 ? Transport unter bestimmten Bedingungen Leicht beeinträchtigte oder verletzte Tiere, für die der Transport keine zusätzlichen Leiden verursacht Hoftierarzt hinzuziehen Nach Rücksprache mit dem Einkauf des Schlachthofes (und der mit dem amtlichen Tierarzt vor Ort) eventuell einzeln transportieren
13 Kapitel: Glied- maßen
14 X Schmerzen, lahm Inhalt verschmutzt Tierkörper und Schlachtband
15
16 X
17 X
18
19 X
20 ? X = wenn lahm oder frisch = wenn abgeheilt
21 ? X = wenn mit Gelenköffnung = nur Haut
22 ? = wenn gleichmäßig belastet X = dieses Tier siehe nächstes Foto - mit Verletzungen vorne rechts durch Aufstehversuche mit Schmerzen
23 X
24 X Schmerzen, lahm mehrere Abszesse
25 X
26 ? Fraktur alt? = wenn gleichmäßig belastet X = lahm
27 apitel: unden
28 = enn risch, ffen = wenn abgeheilt
29 X? nach Rücksprache mit dem Schlachthoftierarzt event. einzeln transportieren
30 ? X = wenn lahm oder frisch = abgeheilt wenn
31 X
32 apitel: Schwanz und Mastdarm
33
34 ? X = wenn lahm = wenn mehrere Abszesse
35
36 lokal begrenzt, keine Lahmheit
37 X
38 X
39 ? X = wenn lahm oder Schmerzen
40
41
42 beim Transport passiert; geringer Organvorfall
43 X großer Organvorfall
44 X und Anzeige nach Tierschutzgesetz und Tierschutztransport Verordnung
45 Kapitel: Nabelbruch und Eber
46 ? X =wenn schon Wunde vorhanden
47 X
48 X
49 X Schmerzen Blutvergiftung
50 X Schmerzen Blutvergiftung
51 X
52 Schlachtbefund: ausgedehnte Blutungen, hochgradige Bauchfellentzündung, teilweise eitrig-jauchig
53 X Schmerzen Kümmern, Bauchfellentzündung
54 X keine Orientierung Gehirnhautentzündung
55 X kranker Eindruck Kümmern, Blutvergiftung
56 X Krank Rotlauf, ansteckend für Menschen
57 Hautentzündung: Stroh Fliegen
58 X
59 Laut Tierschutzgesetz bzw. Tierschutztransportverordnung verboten: Elastratorringe (Amputationsverbot 6 TSchG) Nasenkrampen ( 2 und 5 TSchG) Treiben mit dem Elektrotreiber oder dem Schlageisen (1/2005, Anhang I, Kap. III Umgang mit Tieren)
60 aber Anzeige laut Amputationsverbot Tierschutzgesetz
61 aber Anzeige laut Amputationsverbot Tierschutzgesetz
62 aber Anzeige laut Tierschutzgesetz
63 Elektrotreibermarken aber Anzeige nach Tierschutztransportverordnung/ -gesetz
64 aber Ermahnung nach Tierschutzgesetz
65 aber Anzeige nach Tierschutzgesetz
66
67 Anzeige Tierschutz
68
69
70 Zum guten Schluss: Der Normalfall im Wartestall Minuten nach einem ruhigen Transport
71 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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