Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner

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1 Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str Köln 0221 / Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein

2 Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

3 Personalstückkosten 250 % 200 % Zuschläge: und und Stunde: Stunde: % Stunde: Stunde: % 150 % 100 % Leerlaufzeit 50 % 0 % Effektiv Effektiv geleistetleistete Stunden ge- Stunden Starre Arbeitszeit: Personalstückkosten bei Leerlauf und Mehrarbeit EF-140

4 klassischer Fall Std. schraffierte Fläche = Volumen (brutto) der Arbeitszeit pro Jahr, gleichmäßig verteilt auf 52 Wochen je 35 Std Wochen flexible Verteilung Wochenarbeitszeit Wochenarbeitszeit Std Std. dasselbe Volumen ungleichmäßig verteilt auf die 52 Wochen des Jahres Wochen EF-200 Volumen und Verteilung der Arbeitszeit

5 1. 1. Ist Ist eine eine direkte Gestaltung der der Verteilung möglich? & & & Voraussetzung: Verlauf Verlauf des des Arbeitszeitbedarfs gut gut vorhersehbar, z.b. z.b. " regelmäßige saisonale Schwankungen " Projektgeschäft mit mit guten guten Erfahrungswerten Bereiche abgrenzen, für für die die identische Bedarfsverläufe bestehen Verteilung jeweils jeweils so so festlegen, daß daß im im Durchschnitt die die vertragliche Arbeitszeit erreicht wird. wird Nur Nur indirekte Gestaltung der der Verteilung möglich & Gestaltung der der ungleichmäßigen Verteilung mit mit Hilfe Hilfe von von Zeitkonten durch durch Vereinbarung von von Spielräumen hinsichtlich Länge Länge und und Lage Lage der der Arbeitszeit. Gestaltung der Verteilung der Arbeitszeit GL-150

6 Arbeitszeitdauer = Volumen z.b. 20 Std./Woche z.b. 35 Std./Woche z.b. 40 Std./Woche Verteilung des Arbeitszeitvolumens Std durch 35 durch Festlegung der Länge bis 8 (10) Std./Tag bis 48 (60) Std./Woche Festlegung der Lage Mo Di Mi Do Fr Sa Tage 10 Kalenderwoche Uhrzeit Werkzeuge der Arbeitszeitgestaltung GL-240

7 Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann auch ungleichmäßig auf mehrere Wochen verteilt werden. Sie muß jedoch im Durchschnitt von längstens sechs Monaten erreicht werden (MTV Metall NRW 4 Nr. 1). Dieser Ausgleichszeitraum wird durch TV Besch auf 12 Monate verlängert. Ist am Ende des zwölfmonatigen Ausgleichszeitraums das Zeitkonto nicht ausgeglichen, muß die Differenz innerhalb der folgenden vier Monate durch Freizeit oder Nacharbeit ausgeglichen werden (Sonderfall NRW 4 TV Besch NRW ). Der Ausgleichszeitraum kann durch freiwillige BV mit Zustimmung der Tarifparteien verlängert werden. Wochenarbeitszeit IRWAZ (35 Std.) Ausgleichszeitraum Tariflicher Ausgleichszeitraum GL-130

8 Die Differenz zwischen der Betriebsnutzungszeit und der Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird individuell durch Freischichten ausgeglichen. Im Beispiel: Betriebsnutzungszeit: Vereinbarte IRWAZ: Vereinbarte IRWAZ: Tägliche Arbeitszeit: Tägliche Arbeitszeit: Differenz pro Tag: Differenz pro Tag: Differenz im Jahr: Differenz im Jahr: 40 Std./Wo. 35 Std./Wo. 8 Std. 1 Std. 27,5 Tage Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Freischichtenanspruch Bei dieser Arbeitszeitverteilung ist folgendes zu beachten: die Betriebsnutzungszeit unterliegt nicht der Mitbestimmung es gilt kein Höchst-Zeitraum für den Ausgleich Ansparen nur an tatsächlichen Arbeitstagen kein Nachgewähren eines freien Tages bei Erkrankung mehr als 5 freie Tage dürfen nicht zusammengefaßt werden (Ausnahme: Bayern) Freischichtenmodell ( 4 Nr. 5 MTV NRW) Quelle: Metall NRW

9 Längerfristige Ansparung von Arbeitszeit

10 100% Vollzeitbeschäftigung Vollzeitgehalgehalt Höherversicherungsbeiträge z. Rentenversicherung Aufstockungsbetrag Teilzeitgehalt Freistellung Ruhestand Das Blockmodell bei Altersteilzeit ATZ 030

11 Altersteilzeit per freiwilliger Betriebsvereinbarungen mit folgenden Regelungspunkten ( 3): maximale Teilnehmerzahl im Betrieb Auswahlkriterien, falls mehr Interessenten als ATZ-Möglichkeiten vorhanden Modelle (Dauer, Beginn, Ende) Zusätzlich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nötig. Merkmale des Modells: Dauer zwischen 2 und 6 Jahren möglich ( 4) 1-3 Jahre Ansparphase 1-3 Jahre Freistellungsphase Aufstockung des Entgelts auf 82% des Vollzeitnetto Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 95% Tarifliche Altersteilzeit nach 3 Nr.3 TV ATZ NRW

12 Altersteilzeit für Arbeitnehmer nach Vollendung des 61. Lebensjahres, soweit keine freiwillige BV nach 3 besteht Merkmale des Modells: frühestens mit Vollendung des 61. Lebensjahres Dauer zwischen 2 und 4 Jahren möglich 1-2 Jahre Ansparphase 1-2 Jahre Freistellungsphase Wahlrecht für den Beschäftigten: ATZ zu tariflichen Bedingungen (Aufstockung 82% / 95%) gegen Eigenbeitrag von 2,5 Monatsentgelten ATZ zu gesetzlichen Bedingungen (Aufstockung 70% /90%) ohne Eigenbeitrag Tarifliche Altersteilzeit nach 11 TV ATZ NRW

13 Langzeitkonten 12 TV ATZ NRW Zur Erfüllung der Eigenbeteiligung können die Betriebsparteien die Möglichkeit von Langzeitkonten vereinbaren, die zweckgerichtet zur Finanzierung der Altersteilzeit dienen. Die Beschäftigten können in diese Langzeitkonten Zeitguthaben und Zuschläge einbringen. Die Einzelheiten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Ansparzeit soll frühestens fünf Jahre vor Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, darf jedoch nicht vor dem vollendeten 50. Lebensjahr beginnen. Langzeitkonten nach TV ATZ NRW

14 16 Insolvenzsicherung Der Arbeitgeber berät geeignete Maßnahmen mit dem Betriebsrat und stellt sicher, dass im Falle der vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses durch Insolvenz des Arbeitgebers alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung gesichert sind. Die Insolvenzsicherung von Langzeitkonten nach 12 erfolgt, sobald der Altersteilzeitarbeitsvertrag abgeschlossen ist oder das zu diesem Zweck gebildete Guthaben 150 Stunden übersteigt. Der Arbeitgeber weist gegenüber dem Betriebsrat bzw. soweit keine Betriebsvereinbarung besteht gegenüber dem Beschäftigten jährlich die ausreichende Sicherung nach. Die Art der Sicherung kann betrieblich festgelegt werden. Insolvenzsicherung nach TV ATZ NRW

15 Das 4. Buch Sozialgesetzbuch 7d Abs. 1 sieht eine Absicherung der Wertguthaben gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor, wenn kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und das Wertguthaben incl. des AG-Anteils am Gesamtsozialverrichtungsbeitrag größer als das 3-fache der monatlichen Bezugsgröße (2003: EUR West / EUR Ost) ist und der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Monate nach der ersten Gutschrift übersteigt Das Flexi-Gesetz Pflicht zur Insolvenzsicherung ZK-082

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