Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim

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1 Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1

2 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Elternabenden (Treffen der Klassenpflegschaft). Im Schulgesetz wird das Verhältnis zwischen Eltern und Schule wie folgt beschrieben: Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft ( 1 Schulgesetz). Aus dem Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung ergeben sich u.a. folgende Regelungen für Elternabende: Pro Schulhalbjahr findet mindestens ein Elternabend statt. Der/die Elternvertreter/in einer Klasse muss binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einladen, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse, sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten. Der Schulleiter und der Vorsitzende des Elternbeirats sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen; sie sind hierzu einzuladen. Die Leitung des Elternabends erfolgt durch den/die gewählte/n Elternvertreter/in (nicht durch den Stellvertreter). Bei dessen/deren Verhinderung erfolgt die Sitzungsleitung durch den/die Klassenlehrer/in. Bei Wahlen/Abstimmungen innerhalb der Klasse haben Vater und Mutter je eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur bei Anwesenheit ausgeübt werden. Bei der Wahl der Elternvertreter haben Lehrkräfte kein Stimmrecht. Bei allen anderen Fragen, welche die Klasse betreffen, haben auch die an der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte Stimmrecht. Die Wahl der Elternvertreter findet auf Antrag geheim statt. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, wird durch Handzeichen abgestimmt. Auch Schülervertreter/innen (Klassensprecher/innen) können an den Elternabenden teilnehmen. Sie können zur Teilnahme an der Diskussion bei geeigneten Tagesordnungspunkten eingeladen werden. Einladungen können zu geeigneten Tagesordnungspunkten auch an alle Schüler einer Klasse oder an weitere Personen erfolgen. Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind nicht öffentlich. * Schulgesetz für Baden-Württemberg vom (GBl. S. 397) zuletzt geändert (GBl. S. 669/2005). ** Verordnung für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen vom 16. Juli 1985 (GBl. S. 234); zuletzt geändert (GBl. S. 594/2001; KuU S. 372/2001). 2

3 2. Elternabende am Dietrich Bonhoeffer Gymnasium Weinheim Pro Schulhalbjahr findet mindestens ein Elternabend statt. Diese beiden Elternabende werden für die Klassenstufen 5-8 und 9-13 zentral an jeweils unterschiedlichen Terminen abgehalten. Die zentralen Termine für die beiden Elternabende der Klassenstufen 5-8 und 9-13 werden gemeinsam zwischen Elternbeirat und Schulleitung vereinbart Einladung, Ort, Teilnahme der Lehrkräfte Die beiden zentralen Elternabende beginnen um Uhr. Sie sollen maximal 120 Minuten dauern. Die Berichte der Lehrkräfte finden zwischen und Uhr statt. Die Klassenkonferenzen behandeln ab Uhr und gegebenenfalls nach Uhr andere wichtige Angelegenheiten. Am ersten (zentralen) Elternabend eines Schuljahres nehmen neben dem/der Klassenlehrer/in bis zu 3 weitere Lehrkräfte aus Hauptfächern teil. Jede Lehrkraft soll in maximal Minuten die Klassenkonferenz über den Unterricht, die Notenermittlung und sonstige relevante Fragen informieren. Am zweiten (zentralen) Elternabend nehmen bis zu 3 Lehrkräfte aus Nebenfächern teil. Sofern erforderlich, können zum zweiten Elternabend auch Lehrkräfte aus Hauptfächern eingeladen werden. In der 5. Klasse beginnt der erste Elternabend bereits um Uhr. Es sind in einer Klasse weitere Elternabende möglich, wenn dies erforderlich ist [ 8(2) Elternbeiratsverordnung]. Diese zusätzlichen Elternabende können neben aktuellen Entwicklungen innerhalb einer Klasse auch einzelne Themen (z.b. Gewalt- oder Suchtprävention) behandeln. Termine und Tagesordnungspunkte der Elternabende sollen grundsätzlich eng mit dem/der Klassenlehrer/in abgestimmt werden. Jeder Elternabend muss vorher bei der Schulleitung angemeldet werden (kann über Klassenlehrer/in erfolgen). Es muss sichergestellt werden, dass der für den Elternabend vorgesehene Raum verfügbar ist. Die Einladung und Festlegung der Tagesordnung zum ersten zentralen Elternabend im Schuljahr erfolgt durch die Schulleitung. Die Tagesordnung für den zweiten zentralen Elternabend wird in Zusammenarbeit zwischen den Elternvertretern einer Klasse und dem Klassenlehrer entwickelt. Die Einladung für den zweiten (ebenfalls zentralen) Elternabend erfolgt durch die Elternvertreter einer Klasse. Die Elternvertreter einer Klasse legen mit dem/der Klassenlehrer/in eine Tagesordnung fest und sollten diese rechtzeitig (1-2 Wochen vorher) den Eltern zukommen lassen. Elternabende finden grundsätzlich in der Schule statt Tagesordnung, mögliche Themen, Ablauf Wahlen (zum Beginn des Schuljahres) 3

4 Bericht des/der Klassenlehrer/s/in (z.b. zum Entwicklungsstand der Klasse, Stundentafel, Fächerwahl, AGs, Lern- und Arbeitsmittel, Klassenarbeiten, Hausaufgaben, außerunterrichtliche Veranstaltungen, Schülermitverantwortung, Schülerbeförderung) Berichte von Fachlehrern (z.b. Entwicklungsstand der Klasse in einem bestimmten Fach, zu Inhalten des Unterrichts, zu Klassenarbeiten und mündlichen Noten) Bericht der Elternvertreter (z.b. aus der Arbeit des Elternbeirats) Besondere Probleme (z.b. Unterrichtsausfall, Leistungsentwicklung in einzelnen Fächern) Themenspezifische Elternabende z.b. zu Sucht- und Gewaltprävention (Einladung von externen Referenten) Klassenfahrten Klassenfeste In Klasse 5: Grundlegende Informationen zur Schule und zu schulischen Abläufen Sonstiges (unter diesem Punkt soll Eltern auf jedem Elternabend Gelegenheit gegeben werden, Probleme anzusprechen und Anregungen zu geben) Ein Musterformular für Einladungen zu Elternabenden steht auf der Homepage des Elternbeirats zum Download bereit. Es ist sinnvoll, eine Anwesenheitsliste zu führen. Es kann zu Beginn des Elternabends festgelegt werden, wie viel Zeit für die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte zur Verfügung stehen soll. 3. Kommunikationsfreundliche Atmosphäre und Umgang mit Konflikten Die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern bzw. innerhalb der Elternschaft soll auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und eines respektvollen Umgangs erfolgen. Elternvertreter sollen von den Eltern über Angelegenheiten, welche die Klasse betreffen, informiert werden. Durch eine entsprechende Sitzordnung (z.b. Hufeisen, Kreis) soll ein kommunikationsfreundliches Klima geschaffen werden, in welchem das Gespräch zwischen Eltern und Lehrern auf gleicher Augenhöhe und auf der Grundlage gegenseitigen Respekts erfolgt. In Konfliktsituationen soll die Sitzungsleitung mäßigend wirken und auf sachliche Meinungsäußerung hinwirken. Durch die Bereitstellung von Namensschildern (Name der Eltern und evtl. auch des Kindes) kann eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden. Bei Wortbeiträgen sollten sich Eltern zunächst mit ihrem Namen vorstellen. Rednerliste führen und auf Redezeit achten. 4

5 Zeitlimit für einzelne Tagesordnungspunkte beachten. Bei strittigen Punkten kann ein Meinungsbild erstellt werden (z.b. durch Ermittlung von Handzeichen für die unterschiedlichen Optionen, zwischen denen die Eltern in einer Frage zu entscheiden haben). Notfalls Fahrplan für weiteres Vorgehen entwickeln. Die Sitzungsleitung sollte die Ergebnisse der Beratungen über einen Tagesordnungspunkt zusammenfassen und sofern erforderlich auf mögliche Optionen hinweisen, welche zur Abstimmung stehen. 5

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