Schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen
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- Martha Becke
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1 Dezember 2016 Schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen 10. Klassen der Leibniz-Realschule Wolfenbüttel I Die schriftliche Prüfung Die Fächer der schriftlichen Prüfungen sind Deutsch, Mathematik und Englisch. Das Prüfungsergebnis bestimmt die Jahresnote für das jeweilige Prüfungsfach zu einem Drittel. 1. An der Schule wird jährlich eine Prüfungskommission gebildet. Sie besteht aus dem Schulleiter oder der Schulleiterin (Vorsitz), wenn die Schulbehörde nicht eine andere Person beruft. Das vorsitzende Mitglied beruft eine Lehrkraft der Schule zum weiteren Mitglied der Prüfungskommission. 2. Die Mitglieder der Prüfungskommission können an allen Prüfungen einschließlich der Beratungen der Fachprüfungsausschüsse beratend teilnehmen und die Prüfungsergebnisse einsehen. 3. Für die Fächer der schriftlichen Prüfungen werden Fachprüfungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus der unterrichtenden Lehrkraft (Referent, Referentin) und einer weiteren Lehrkraft (Koreferent, Koreferentin). Diese bewerten die Prüfungsleistung. 4. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind hauptsächlich die Themenbereiche und Sachgebiete des 9. und 10.Schuljahres. 5. Schulformbezogene Musteraufgaben, Bewertungsschlüssel und Informationen zum Prüfungsablauf sind den Fachbereichen zugegangen. Die jeweiligen rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 1
2 Fachlehrer und Fachlehrerinnen geben entsprechende Hinweise an die Lerngruppen weiter. 6. Ein Realschulabschluss wird nur erreicht, wenn die Zeugnisnote (!) in Deutsch, Mathematik oder Englisch höchstens einmal schlechter als ausreichend ist. Wer also in zwei von diesen drei Fächern auf dem Zeugnis schlechter als Vier abschneidet, erhält keinen Realschulabschluss. Ein Realschulabschluss ist auch dann nicht erreicht, wenn in einem der oben genannten Langfächer (D, E, M) und in dem Fach der mündlichen Prüfung die Zeugnisnote schlechter als Vier (also mangelhaft oder ungenügend) ausfällt. Beispiel: Auf dem Zeugnis am Ende der 10. Klasse hat jemand in Deutsch eine Fünf und auch in dem Fach der mündlichen Prüfung, angenommen Geschichte, ebenfalls eine Fünf auf dem Zeugnis. Folge: Kein Realschulabschluss möglich! Die anderen Bestimmungen zu Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen bleiben davon unberührt. A DEUTSCH Die Schülerinnen und Schüler (SuS) erhalten einen identischen Pflichtteil und zwei verschiedene Wahlteile und haben anschließend 15 Minuten Zeit, sich für einen der beiden Wahlteile zu entscheiden. Mit der Bearbeitung darf erst nach Abgabe des nicht gewählten Teils begonnen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Sie beginnt mit dem zweimaligen Abspielen eines Hörtextes und der Bearbeitung der dazugehörigen Aufgaben. Die Benutzung eines Wörterbuches ist grundsätzlich zugelassen. Rechtschreibung/Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck werden bei der Gesamtleistung berücksichtigt, aber nicht gesondert geprüft. rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 2
3 B MATHEMATIK Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Mathematik besteht aus einem allgemeinen Teil, einem Hauptteil und vier Wahlteilen, aus denen sich die Schüler/innen zwei auswählen müssen. Geodreieck, Zirkel und entsprechende Stifte werden benötigt. Einen (nicht programmierbaren) Taschenrechner muss auch jeder selbst mitbringen; die Formelsammlung wird von der Schule gestellt. Es darf keine andere Formelsammlung benutzt werden. Der allgemeine Teil und der Hauptteil sind für alle SuS gleich und wird von allen bearbeitet. Im allgemeinen Teil darf kein Taschenrechner und keine Formelsammlung benutzt werden, im Hauptteil und in den Wahlteilen ja. Ablauf der schriftlichen Prüfung: a Ausgabe der vier Wahlteile und Auswahl von zwei Wahlteilen (15 Minuten Zeit) b Abgabe der zwei nicht gewählten Wahlteile c Ausgabe des allgemeinen Teils: maximale Bearbeitungszeit 50 Minuten, frühere Abgabe führt zur Verlängerung des Hauptteils und der beiden Wahlteile; die Gesamtbearbeitungszeit für alle Prüfungsaufgaben beträgt 150 Minuten. d Abgabe des allgemeinen Teils und Aushändigung des Hauptteils, der Formelsammlung und des Taschenrechners e Bearbeitung des Hauptteils und der beiden Wahlteile; Bearbeitungszeit: 100 Minuten plus die restliche Zeit bei verfrühter Abgabe des allgemeinen Teils C ENGLISCH Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsteile Listening, Reading, Mediating und Writing. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Seit dem Schuljahr 2013/14 ist eine zusätzliche mündliche Teilprüfung hinzugekommen. (Die Bewertung der mündliche Teilprüfung fließt in Form von Punkten am Ende zu einem Drittel in die Gesamtbewertung der schriftlichen Abschlussprüfung Englisch ein.) rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 3
4 Die SuS erhalten für den Prüfungsteil Writing zwei Vorschläge und haben 15 Minuten Zeit, sich für einen der beiden Vorschläge zu entscheiden. Mit der Bearbeitung darf erst nach Abgabe des nicht gewählten Vorschlags begonnen werden. Die vier Prüfungsteile werden wie folgt gewichtet: Listening: 30 % Reading: 30 % Writing: 30 % Mediating: 10 % Grammatik, Wortschatz und Rechtschreibleistungen werden nicht gesondert getestet. Entsprechende Kenntnisse fließen in die Bewertung ein. Jeder darf ein zweisprachiges Wörterbuch benutzen. MÜNDLICHER TEIL DER ABSCHLUSSPRÜFUNG ENGLISCH Diese Überprüfung der Sprechkompetenz löst den Anspruch der Kerncurricula ein, die Bedeutung der mündlichen Kommunikation zu stärken. Sie ist Bestandteil der schriftlichen Abschlussprüfung Englisch und hat mit den übrigen mündlichen Prüfungen nichts zu tun. Alle Schüler des 10.Jahrgangs nehmen an der Prüfung teil. Schriftliche und mündliche Prüfung finden zu unterschiedlichen Zeiten statt. Diese mündlichen Prüfungen Englisch finden am 22./23. März 2017 statt. Ein spezieller Plan wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer Englisch informieren die Lerngruppen rechtzeitig über Einzelheiten und erklären das Verfahren ausführlich. Die mündliche Teilprüfung Englisch dauert Minuten. An jeder mündlichen Teilprüfung nehmen zwei Schüler/innen teil, bei ungerader Schülerzahl ist eine Dreiergruppe möglich. Die Prüfungsgruppen werden ausgelost und einen Tag vor der Prüfung durch Aushang bekannt gegeben. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen, eine gesonderte Vorbereitungszeit ist nicht vorgesehen. Prüfer (interlocutor) und Protokollant (assessor) wählen selbstständig die Aufgaben, Blätter, Realien, Szenarien und Medien aus. rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 4
5 Die Fachlehrkraft des Prüflings kann Prüfer/in, nicht jedoch Protokollant/in sein. Der/die Prüfer/in erläutert kurz die Aufgaben, greift nur ein, wenn Kandidaten verstummen oder Fragen äußern. Ansonsten ist die Rolle des Prüfers, der Prüferin zurückhaltend passiv. Der/die Protokollant/in bewertet mithilfe eines vorgegebenen Bewertungsrasters. Bestandteile der mündlichen Teilprüfung Englisch: 1. speaking about yourself: questions and answers (1-2 Minuten pro Kandidat) 2. speaking prompts: überwiegend monologische Aufgabe mithilfe von pictures, audio materials oder realia (2-3 Minuten pro Kandidat) 3. paired / group discussion: Diskussion von visual material oder Ähnliches (2-4 Minuten pro Kandidat) Leistungsfeststellung Die einzelnen Teile der mündlichen Teilprüfung Englisch werden nicht gesondert beurteilt: Es gibt eine Gesamtpunktzahl für die mündliche Leistung. Prüfer/in und Protokollant/in bewerten nach vorgegebenem Raster, ermitteln die Punktzahl und teilen diese dem Kandidaten im Anschluss mit. Die Abschlussprüfung Englisch besteht somit aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Teilprüfung. Dieser mündliche Teil fließt zu einem Drittel in die Gesamtnote der Abschlussprüfung Englisch ein. 7. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden landesweit einheitlich gestellt. 8. Die schriftlichen Prüfungen sind landeseinheitlich absolut verbindlich terminiert (in Klammern der festgelegte Nachschreibtermin): rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 5
6 Deutsch: Mittwoch, 26. April 2017 (Donnerstag, ) Englisch: Donnerstag, 27. April 2017 (Dienstag, ) Mathematik: Donnerstag, 4. Mai 2017 (Mittwoch, ) 9. Die Prüfungen beginnen jeweils um 8.00 Uhr. Der Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben. Alle Handys werden vor Beginn eingesammelt. 10. Die schriftlichen Prüfungen treten an die Stelle einer schriftlichen Lernkontrolle (Klassenarbeit) im 2. Halbjahr. 11. Ein Prüfling, der infolge Krankheit oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender Umstände an einem Prüfungsteil nicht teilnimmt, hat die Gründe unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Bei Erkrankung ist sofort ein ärztliches Zeugnis/Attest vorzulegen. 12. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (Schulleiter/in) entscheidet darüber, ob die Nichtteilnahme gerechtfertigt ist. Ist sie nicht gerechtfertigt, so gilt der versäumte Prüfungsteil als mit ungenügend (Sechs) bewertet. Ist die Nichtteilnahme gerechtfertigt, so regelt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission die Fortsetzung der Prüfung. Dies gilt entsprechend für die mündliche Prüfung. 13. Über die schriftlichen Prüfungen wird ein Protokoll angefertigt, das einen Sitzplan enthält; notiert werden außerdem: Zeitplan für die Abgabe der Arbeiten, Aufsichtszeiten der Lehrkräfte, Zeiten für SuS, die den Raum verlassen. Besonderheiten und Auffälligkeiten sind ebenfalls zu vermerken. Der Fachprüfungsausschuss setzt die Prüfungsnote im Prüfungsfach fest. 14. Die Zeugnisnote wird in D, M, E wie folgt ermittelt: rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 6
7 Die Zeugnisnote setzt sich aus Jahresnote (zwei Drittel) und Prüfungsnote (ein Drittel) zusammen. Beispiel: Jahresnote (ermittelte Note aus den mündlichen, fachspezifischen und schriftlichen Leistungen des Schuljahres bis zur Prüfung) = 3,37; diese Note wird bei der Berechnung ungerundet mit einer Nachkommastelle in die weitere Notenermittlung einbezogen = 3,3 (Vorzensur) Bei einer Prüfungsnote von 4 ergibt sich rechnerisch folgende Zeugnisnote: Jahresnote + Jahresnote + Prüfungsnote : 3 = Zeugnisnote (3,3 + 3,3 + 4) : 3 = 3,53 Das Ergebnis entspricht (in der Regel) einer 4 auf dem Zeugnis. 15. Die Prüfungskommission kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer schriftlichen Prüfungsleistung eine z u s ä t z l i c h e mündliche Prüfung in dem betroffenen Fach ansetzen. In diesem besonderen Fall informiert der Schulleiter/die Schulleiterin darüber bis spätestens Mittwoch, 24. Mai (unter besonderen Umständen auch später). Dies gilt auch für das Fach Englisch. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu dem von der Schule bestimmten Termin schriftlich verlangt. Dies gilt auch für das Fach Englisch. Ein diesbezüglicher schriftlicher Antrag sollte unbedingt mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin abgesprochen werden, um vermeidbare Frustrationen und unnötige Belastungen des Prüflings zu vermeiden. Anträge sind über den Fachlehrer/die Fachlehrerin an den Schulleiter/die Schulleiterin zu richten. Der jeweilige Antragsschluss hängt vom Rückgabedatum der schriftlichen Prüfungsarbeiten ab und wird zeitnah festgelegt und mitgeteilt. Die Einzelpläne sind unbedingt zu beachten! rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 7
8 Rechenbeispiel bei zusätzlicher mündlicher Prüfung im schriftlichen Fach: Prüfungsnote (schriftlich) = 4 Prüfungsnote der mündlichen Nachprüfung im schriftlichen Prüfungsfach = 3 Die oben genannte Prüfungsnote wird nun neu ermittelt: schriftliche Prüfungsnote + schriftliche Prüfungsnote + Prüfungsnote der Nachprüfung = neue Prüfungsnote ( ) : 3 = 3,6 Diese Note wird aufgerundet zu der neuen Prüfungsnote = 4 Das bedeutet, dass sich die Prüfungsnote durch eine zusätzliche mündliche Prüfung nur dann verbessert, wenn die Note der mündlichen Prüfung mindestens um 2 Noten besser als die schriftliche ist. II Die mündliche Prüfung Für alle verbindlich ist eine mündliche Prüfung. Zugelassene Fächer sind: Physik, Chemie, Biologie, Kunst, Erdkunde, Geschichte, Politik, Wirtschaft, Religion, Werte und Normen, ein Profilfach. Diese Prüfung findet am Montag, und Dienstag, statt. Terminübersichten werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben und sind absolut verbindlich einzuhalten. 1. In der mündlichen Prüfung wird grundsätzlich 15 Minuten, höchstens 20 Minuten geprüft. Zur mündlichen Prüfung gehört eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Die Vorbereitung findet unmittelbar vor der Prüfung unter Aufsicht einer Lehrkraft der Schule statt. Während der Vorbereitung darf sich der Prüfling Aufzeichnungen als Grundlage für seine späteren Ausführungen machen. (Dies gilt entsprechend für ein Kolloquium.) 2. An die Stelle der mündlichen Prüfung kann eine besondere Prüfungsleistung treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren ist und in einem Kolloquium präsentiert und erörtert werden muss. Das Thema stellt der Fachlehrer/die Fachlehrerin. rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 8
9 Es handelt sich um eine schriftliche Ausarbeitung bis zu 8 DIN A 4 Seiten. Einzelheiten sind abzusprechen. Die Arbeit muss dem Schulleiter/der Schulleitung spätestens am Montag, den 8. Mai 2017 vorliegen. Beispielrechnung: Jahresnote 1. und 2. Halbjahr in Erdkunde = 3,5 Mündliche Prüfung = 3 (3,5 + 3,5 + 3) : 3 = 3,33 (entspricht auf dem Zeugnis einer 3) 3. Für die Fächer der schriftlichen Prüfung und für die Dokumentation der besonderen Prüfungsleistung bestehen die Fachprüfungsausschüsse aus der unterrichtenden Lehrkraft (Referent, Referentin) und einer weiteren Lehrkraft (Koreferent, Koreferentin). Diese bewerten die Prüfungsleistung. 4. Für die Fächer der mündlichen Prüfung und das Kolloquium der besonderen Prüfungsleistung besteht der Fachprüfungsausschuss aus der unterrichtenden Fachlehrkraft als prüfendem Mitglied und einer weiteren Lehrkraft, die die Niederschrift anfertigt. Das prüfende Mitglied ist für die Aufgabenstellung und Durchführung der Prüfung oder des Kolloquiums verantwortlich; das weitere Mitglied kann ebenfalls Fragen stellen. 5. Weichen bei der Beschlussfassung über die Bewertung die Einzelnoten um eine Notenstufe voneinander ab, so gilt der Notenvorschlag des prüfenden Mitglieds. Weichen die Einzelnoten um mehr als eine Notenstufe ab, so entscheidet das vorsitzende Mitglied der PRÜFUNGSKOMMISSION NACH ANHÖRUNG der beiden Fachprüfungsausschussmitglieder. 6. Jedes Mitglied der Prüfungskommission und des Fachprüfungsausschusses kann Einspruch erheben, wenn es einen Beschluss des Fachprüfungsausschusses für fehlerhaft hält. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Über den Einspruch entscheidet die Schulbehörde. rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 9
10 III Abschließende Hinweise 1. Zuhörerinnen und Zuhörer Bei einer mündlichen Prüfung und dem Kolloquium dürfen mit Einverständnis des Prüflings zuhören und bei der Beratung des Fachprüfungsausschusses anwesend sein: ein Mitglied des Schulelternrates ein Mitglied des Schülerrates bis zu zwei SuS des neunten Jahrgangs Ohne Einverständnis können bis zu zwei Personen zuhören, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt. Die Zuhörer/innen sind zur Verschwiegenheit über alle Vorgänge während der Prüfung verpflichtet und werden auf die Schweigepflicht vom Referenten beziehungsweise von der Referentin hingewiesen. Die Zuhörer/innen erhalten für die Dauer der Prüfung die Aufgabenstellung ausgehändigt. Sie dürfen während der Prüfung oder des Kolloquiums keine Aufzeichnungen machen. Die Prüfungskommission oder das prüfende Mitglied der Fachprüfungskommission kann Zuhörerinnen und Zuhörer ausschließen, wenn dies zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufs erforderlich ist. 2. Unternimmt ein Prüfling einen Täuschungsversuch oder stört die Prüfung nachhaltig, so bestimmt die Prüfungskommission, dass der Prüfungsteil mit ungenügend bewertet wird. Internet: 10
11 3. Die Prüfungskommission stellt nach den Ergebnissen der Fachprüfungsausschüsse die Noten fest. Sie werden in Listen festgehalten und den SuS in angemessener Form mitgeteilt. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung werden am jeweiligen Prüfungstag bekannt gegeben. 4. Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs keinen der zu vergebenden Realschulabschlüsse erreicht und die Schule verlässt oder vorzeitig aus dem 10. Schuljahrgang abgeht, erhält den Hauptschulabschluss. Dieser Abschluss wird durch einen Gleichstellungsvermerk im Abgangszeugnis bescheinigt. 5. Treten bei der Berechnung des Durchschnittswertes Bruchteile auf, so wird streng nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet, zum Beispiel 3,4 = 3 3,5 = Wer den 10. Schuljahrgang wiederholt, muss auch die Prüfung wiederholen. Prüfungsleistungen der vorherigen Prüfung werden nicht angerechnet. 7. Wer bereits den vorhergehenden Schuljahrgang wiederholt hat, darf den zehnten Schuljahrgang nur dann wiederholen, wenn die Klassenkonferenz dies mit Zweidrittelmehrheit zulässt. 8. Alle 10. Klassen sind bereits im Dezember 2015 auf die Prüfungsteile mit ihren Besonderheiten hingewiesen worden. Die Fachlehrer/innen informieren regelmäßig speziell während des gesamten Schuljahres. Sie stehen für Fragen zur Verfügung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen eigenverantwortlich und zuverlässig mündliche und schriftliche Informationen beachten, besonders Aushänge. rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 11
12 9. Eine zu beantragende freiwillige zusätzliche mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (E, M, D) ist nur sinnvoll, wenn eine echte Verbesserungschance besteht. Das Durchrechnen der Vorzensuren und die Abwägung der realen Chancen muss mit der Fachlehrkraft vor Antragstellung unbedingt erfolgt sein! Bei der Berechnung der Prüfungsergebnisse mit Hilfe einer mündlichen Nachprüfung sollten bereits vorab alle Berechnungen berücksichtigt werden, um für die Schüler und Schülerinnen eine reale Einschätzung hinsichtlich der verschiedenen möglichen Endleistungen zu gewährleisten. Dabei muss beachtet werden, dass eine Prüfungsnote wie eine Zeugnisnote immer eine ganze Zahl sein muss. Dies geschieht durch einfache Rundung. Note der mündlichen Nachprüfung Berechnung der neuen Note Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 3,0 (3) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 3) : 3 = 3,2 Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 3,3 (3) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 3) : 3 = 3,2 Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 3,6 (4) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 4) : 3 = 3,5 Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 4,0 (4) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 4) : 3 = 3,5 Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 4,3 (4) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 4) : 3 = 3,5 Nachprüfungsberechnung: ( ) : 3 = 4,6 (5) Zeugnisnotenberechnung: (3,3 + 3,3 + 5) : 3 = 3,8 Zeugnisnote Wir wünschen allen eine gute Vorbereitungszeit und viel Erfolg. Mit freundlichem Gruß Sabine Nolte (Realschulrektorin) rs-leibniz@versus-wf.de Internet: 12
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