Gewalt kennt kein Alter

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1 Gewalt kennt kein Alter Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Department für Gerichtsmedizin Medizinische Universität Wien

2 Gewalt gegen ältere Menschen = einzelne/ wiederholte Handlung, oder das Fehlen einer angemessenen Handlung, die im Rahmen einer Beziehung geschieht, in der Vertrauen erwartet wird und die einer älteren Person Schaden oder Leid zufügt = Menschenrechtsverletzung sowie signifikante Ursache von Verletzungen, Krankheit und Verzweiflung... The Toronto Declaration on the Global Prevention of Elder Abuse. WHO, 2002

3 Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen Gewalt durch aktives Tun Körperliche Gewalt Sexualisierte Gewalt Psychische Gewalt

4 Körperliche Gewalt Erscheinungsformen Verletzungen: Hautrötungen, Hämatome, Frakturen, Schnitt-, Rissquetsch-, Brandwunden, etc. dauerhafte Behinderungen: verminderte Seh-, Hör- und Bewegungsfähigkeit Tod

5 Sexualisierte Gewalt Erscheinungsformen = jede nicht gebilligte, nicht gewünschte oder geduldete Sexualpraktik reicht vom unerwünschten Herstellen einer sexualisierten Atmosphäre über sexistisches Bloßstellen bis hin zum Zwang zu sexuellen Handlungen oder Vergewaltigungen

6 Erscheinungsformen Psychische Gewalt gekennzeichnet durch respektlose bzw. verletzende Aussagen, Handlungen oder Haltungen von Gewaltausübenden Beispiele: Drohungen, Beschuldigung, Demütigung, Erniedrigung, Einschüchterung, ständige Kontrolle, Essensentzug, Psychoterror

7 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen = mechanische (z.b. Bettgitter, Gurtsysteme) und medikamentöse (Psychopharmaka, Sedativa) Fixierungen, Einsperren, etc. insb. mechanische Fixierungen verursachen bei regelmäßigem und dauerhaftem Gebrauch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht fachgerecht angewandte Fixierungen können Verletzungen (z.b. Hautabschürfungen, Hämatome, Nervenschädigungen, Frakturen) sowie auch den Tod der Betroffenen zur Folge haben

8 Erscheinungsformen Gewalt durch Unterlassen von Handlungen passive Vernachlässigung aktive Vernachlässigung psychische Vernachlässigung

9 Erscheinungsformen Vernachlässigung von Pflegebedürftigen bewusste/ unbewusste Verweigerung von dringend benötigten Leistungen und menschlicher Zuwendung Nichtbeachtung, Einschränkung/ Verweigerung der Kommunikation, Distanzlosigkeit

10 Erscheinungsformen Vernachlässigung von Pflegebedürftigen erfolgt meist subtil und im Verborgenen wird Betroffenen, vom Umfeld und ev. von den Gewaltausübenden selbst auch nicht immer wahrgenommen Übergriffe meist nicht aktenkundig hohe Dunkelziffer

11 Gewaltfolgen Körperliche Folgen Akute Verletzungen, z. B. durch Stiche und Hiebe hervorgerufen, Schnitt-, Rissquetschund Brandwunden, Hämatome, Frakturen (Nasenbein-, Arm,- Rippenbrüche), Kieferund Zahnverletzungen. Dauerhafte Behinderungen. Gynäkologische Beschwerden. (Psycho-)somatische Folgen Chronische Schmerzen wie Kopf-, Rücken-, Brust- und Unterleibsschmerzen. Magen-, Darmstörungen, Übelkeit, Brechreiz. Allgemein: Chronische Anspannungen, Angst und Verunsicherung, die sich als Stressreaktionen in psychosomatischen Beschwerdebildern manifestieren können. Psychische Folgen Posttraumatische Belastungs-störungen. Depressionen, Angst- und Panikattacken. Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche. Verlust von Selbstachtung und Selbstwertgefühl. Suizidalität. Gesundheitsgefährdende Risiken Rauchen. Übermäßiger Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum. Essstörungen.

12 Schlüsselfunktion des Gesundheitspersonals Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte sind oft die ersten und einzigen Ansprechpartner/innen für die Opfer erkennen von erlittener Gewalt ist nicht nur ausschlaggebend für konkrete Hilfe in der Notsituation, sondern auch für Aufklärung der Gewalttat jedem Verdacht auf Gewalthandlungen ist nachzugehen

13 Hinweise auf Gewalt gegen Ältere Betroffene wirken verängstigt, scheu od. sind aggressiv haben unerklärbare körperliche Beschwerden, die wiederholt und gleichartig auftreten befinden sich in stark reduziertem Ernährungs-/ schlechtem Pflegezustand haben wechselnde Arztkontakte ( Arzt-hopping ) und/oder Arzttermine nicht einhalten Berzlanovich A, Schleicher B, Rásky É: Gewalt gegen ältere Pflegebedürftige. Medical Tribune, Plattform Geriatrie 2012; 39:30

14 Red Flags Deutliche Warnsignale mehrseitige und mehrzeitige Verletzungen Verletzungen, die nicht mit der Erklärung ihres Entstehens übereinstimmen chronische Beschwerden, die keine offensichtlichen physischen Ursachen haben blaue Flecken an nicht sturz- oder anstoßtypischen Stellen, geformte Blutunterlaufungen, Frakturen Schürfungen an Hand-/Fußgelenken

15 Vorgehen im Verdachtsfall Bei akute Lebensgefahr für die von Gewalt Betroffenen Polizei werden Anzeichen auf Gewalt wahrgenommen, müssen die Auffälligkeiten dokumentiert werden zur Meinungsfindung können Expert/inn/en aus dem Gewaltschutzbereich um ihre Einschätzung gebeten werden

16 Ärztliche Untersuchung Allgemeinuntersuchung Erhebung eines Genitalstatus gynäkologische Untersuchung Dokumentation Spurensicherung

17 Ärztliche Untersuchung Spurensicherung, wenn körperliche und / oder sexuelle Übergriffe in den letzten Stunden stattgefunden haben

18 Spurensicherungsset Spurensicherung: Faltbare Kartonboxen Wattetupfer Sicherstellung der Bekleidung: A4 Kuverts Papiersäcke Blut- und Urinproben: Plastiksäcke Informationsblatt für Opfer Dokumentation: Checkliste f. Untersuchung Kurzcheckliste f. Spurenabnahme

19 Dokumentation sowohl medizinisch zu versorgenden Verletzungen als auch die aus therapeutischer Sicht nicht relevanten Bagatelltraumen sind festzuhalten objektive Beschreibung aller Verletzungen keine Interpretation über Entstehung der Befunde keine Beurteilung darüber, ob das Verletzungsbild mit geschilderten Vorfall übereinstimmt oder nicht alle Verletzungen und Fremdspuren am Körper des Opfers fotografieren

20 MedPol Untersuchungsbogen zur Verletzungsdokumentation Projektleitung: Mag. Martina Stöffelbauer,.BK 1.4 Kriminalstrategie Umsetzung: Mag. Rudolf Gross,.BK 6.1; Gerhard Rubenz,.BK 6.2; Andreas Schmidl, BMI II/1/a; Oberst Harald Stöckl, BMI II/2; CI Strohmaier Manfred,.BK 1.4 Kriminalstrategie; ORat Dr. Hans-Peter Stückler;. BK 1.4 Kriminalstrategie; Dr. Jochen Rausch, aä. Dienst Konzeption: Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Projektbegleitung: Österr. Gesellschaft für Gerichtsmedizin und Österr. Ärztekammer

21 Untersuchungsbogen

22 Untersuchungsbogen

23 Kontaktinformationen Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Department für Gerichtsmedizin Medizinische Universität Wien Sensengasse 2 A Wien Tel.: Fax: andrea.berzlanovich@meduniwien.ac.at

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