Schätzung des gemeinen Wertes von Schweinen nach 16 Tiergesundheitsgesetz

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1 Schätzung des gemeinen Wertes vn Schweinen nach 16 Tiergesundheitsgesetz Vrbemerkungen Diese Schätzhilfe sll vr allem Amtstierärzte unterstützen, die im Tierseuchenfall gesetzlich für die Schätzung der Höhe der zu leistenden Entschädigung zuständig sind. Diese Schätzhilfe dient der Ermittlung des gemeinen Wertes vn Schweinen nach 16 TierGesG. Grundsätzlich ist zu beachten, dass es sich bei dieser nach dem TierGesG vrgesehenen Entschädigung für Tierverluste um eine Leistung besnderer Art im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung und nicht um einen Schadenersatz handelt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert des zu entschädigenden Schweines. Dabei sind flgende Punkte zu beachten: Basis für die Ermittlung des gemeinen Wertes sind die zum Tdeszeitpunkt aktuellen Marktntierungen für lebende und geschlachtete Schweine in Bayern. Diese finden sich in den in Bayern geltenden Markt- und Auktinsntierungen (amtliche Marktberichte des BBV; Bayerisches Landwirtschaftliches Wchenblatt). Eigenschaften, die den Wert eines Tieres steigern, sind entsprechend zu berücksichtigen (z.b. Verwendung als Zuchttier, Bitiere). Mängel am Tier, die nicht inflge der Tierseuche entstanden sind (Vrschäden), sind wertmindernd zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind: - Zukunfts- der Liebhaberwerte - Umsatzsteuer - Mängel am Tier, die aufgrund der Tierseuche entstanden sind. Der gemeine Wert kann den gesetzlich festgelegten Höchstsatz der Entschädigung vn 1500,- pr Schwein zwar überschreiten, die BTSK darf aber keine Entschädigung über den Höchstsatz pr Tier hinaus leisten ( 16 Abs. 2 S 1 TierGesG). Im Falle vn angerdneten Seuchentötungen ist die 30-Tages-Frist gemäß 18 Abs. 1 Satz 2 TierGesG zu beachten. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig Kntakt 1

2 zur BTSK aufzunehmen. S kann zügig und einvernehmlich die Ermittlung des gemeinen Wertes und die Auszahlung der Entschädigung erflgen. Die BTSK stellt als Anlage Schätztabellen im MS-Excel-Frmat zur Verfügung, die auf dieser Arbeitshilfe aufbauen. Die grau hinterlegten Felder in den Tabellen sind geschützt und nur vn der BTSK veränderbar. Die weißen Bereiche der Tabellen müssen ausgefüllt werden. Zugrunde liegende Marktntierungen: Ntierung Ringferkel Ntierung Südferkel Ntierung deckfähige Jungsauen (EGZH) Ntierung Zuchtläufer Ntierung Lebendpreis Schweine c-spitze Bayern (Ntierung c-spitze Bayern) Ntierung Schlachtpreis Handelsklasse M Sauen (Ntierung M Sauen) Ntierung Schlachtpreis Handelsklasse V Eber (Ntierung V Eber) Abkürzungen: BTSK LFL LG LW SG TierGesG Bayerische Tierseuchenkasse Landesanstalt für Landwirtschaft Lebendgewicht Lebenswche Schlachtgewicht Tiergesundheitsgesetz 2

3 1. Ferkel Gemeiner Wert Ferkel (bis 10. Lebenswche) = Wert neugebrenes Ferkel + (Wertzuwachs pr Lebenswche x Anzahl Lebenswchen) + Impfzuschlag Gemeiner Wert Babyferkel = 0,7 x Ntierung Ringferkel + Impfzuschlag Als Aufzuchtzeit für das marktübliche 28 kg-ferkel werden 10 Wchen (ab Geburt) zu Grunde gelegt. Der Wert eines neugebrenen Ferkels wird pauschal mit 28 veranschlagt. Der Wertzuwachs pr Lebenswche (LW) ergibt sich, indem vn der Ntierung Ringferkel der Wert eines neugebrenen Ferkels (28 ) abgezgen und die Differenz durch 10 (Wchen) geteilt wird. Impfzuschlag: für nachgewiesene Impfungen können Zuschläge (2-fach: + 2,90, 3-fach: + 4,00 ) gewährt werden. Der gemeine Wert eines Babyferkels (Alter ca. 4 Wchen) beträgt pauschal 70 % der Ntierung Ringferkel zuzüglich ggf. nachgewiesener Impfksten. Beispiel: Tötung eines Ferkels in LW 6 Ntierung Ringferkel: 50,00 Wert neugebrenes Ferkel: 28,00 Wertzuwachs pr LW: (50-28 ) : 10 = 2,20 Gemeiner Wert: 28 + (2,20 x 6) = 41,20 3

4 2. Sauen Gemeiner Wert Sau (bis 5. Wurf) = Ntierung deckfähige Jungsauen + Zuchtzuschlag + Trächtigkeitszuschlag Gemeiner Wert Sau (ab 6. Wurf) = Ntierung M Sauen x Schlachtgewicht + Trächtigkeitszuschlag Bei den Berechnungen wird vn einer durchschnittlichen Absetzqute vn 12 Ferkeln/Sau ausgegangen. Ein Zuchtzuschlag wird für die ersten fünf Trächtigkeiten gewährt; er errechnet sich aus der Differenz der durchschnittlichen Schlachtgewichte (SG) vn Alt- und Jungsauen, multipliziert mit der Ntierung M Sauen. Durchschnittliches SG Altsauen: 183 kg (Inf LFL für 2013). Durchschnittliches SG Jungsauen: 96 kg (Inf LFL für 2013). Die durchschnittlichen SG sind in den Tabellen vrgegeben; Änderungen werden durch die BTSK eingepflegt. Beispiel Zuchtzuschlag: Ntierung M Sauen 1,31 /kg SG, SG Altsau: 183 kg, SG Jungsau: 96 kg Zuschlag: (183 kg 96 kg) x 1,31 /kg = 113,97 Der Trächtigkeitszuschlag beträgt pauschal 20,00 pr Trächtigkeitswche, beginnend ab dem nachgewiesenen Besamungszeitpunkt. Beispiel gemeiner Wert Sau: 3. Trächtigkeit, Tötung in Trächtigkeitswche 10 Ntierung deckfähige Jungsauen: 324,75 Gemeiner Wert: 324, , ,00 = 638,72 Der gemeine Wert vn Sauen ab dem sechsten Wurf entspricht dem Schlachtwert (Ntierung M Sauen x SG [geschätzt]) zuzüglich Trächtigkeitszuschlag. Bei der Schätzung des SG vn Altsauen ist vn einer Ausschlachtung vn 75 % auszugehen. 4

5 Beispiel gemeiner Wert Sau: frisch besamt, 7 Würfe geschätztes Lebendgewicht: 250 kg, Ausschlachtung 75 % -> SG = 187,5 kg Ntierung M Sauen: 1,31 /kg SG Gemeiner Wert: 187,5 kg x 1,31 /kg = 245,63 5

6 3. Mastschweine Gemeiner Wert Mastschwein = Einkaufspreis + Wertzuwachs pr Tag x Masttage Basiswerte sind der nachgewiesene Einkaufspreis der Ferkel der die Ntierung für Südferkel zum Einstalltermin (im geschlssenen System) und die Ntierung c-spitze Bayern. Beim fertigen Mastschwein wird vn einem Lebendgewicht (LG) vn 120 kg ausgegangen. Die Masttdauer vm Ferkel (28 kg) bis zum fertigen Mastschwein (120 kg) beträgt im Mittel 120 Tage. Die Schätztabelle interpliert zwischen dem Einkaufspreis der Ferkel und dem Wert für das fertige Mastschwein. Bei längerer Mastdauer können Zuschläge entsprechend den nachgewiesenen täglichen Zunahmen gemacht werden. Der Wertzuwachs pr Tag vm Ferkel bis zum fertigen Mastschwein errechnet sich, indem vm Wert des fertigen Mastschweins [LG x (Ntierung c-spitze Bayern:100)] die Ntierung Südferkel (der der nachgewiesene Einkaufspreis) abgezgen und die Differenz durch die Mastdauer (120 Tage) geteilt wird: Masttage: Anzahl der Masttage vm Ferkel bis zur Tötung/ Verenden Beispiel: gemeiner Wert Mastschwein, Tötung am 80. Masttag Ntierung Südferkel: 65,50 Ntierung c-spitze Bayern: 145,10 /100 kg LG Masttage: 80 Gemeiner Wert: 65,50 + {[120 kg x (145,10 /100 kg : 100) 65,50 ] : 120 x 80} = = 65, ,41 = 137,91 Werden Schweine schwerer der länger (Bi) gemästet der werden andere Preise erzielt als die Ntierung, muss der Tierhalter dies im Einzelfall belegen (mindestens die 3 letzten Abrechnungen). Die nachgewiesenen Leistungen der Preise können dann in der Frmel die Ntierungen und Durchschnittsgewichte ersetzen. 6

7 4. Eber Gemeiner Wert Eber = Ankaufspreis (Ankaufspreis : 36) x Besitzmnate Basis der Wertermittlung beim Eber sind der Ankaufspreis und ggf. die Ntierung V Eber. Darüber hinaus wird vn einer Standardnutzungsdauer für Eber vn 36 Mnaten ausgegangen. Ebenfalls sind die Besitzmnate zu ermitteln. Beispiel gemeiner Wert Eber: Ankaufspreis: 600 Besitzmnate bei Tötung: 20 Gemeiner Wert: (600 : 36) x 20 = ,67 x 20 = ,33 = = 266,67 Bei Ebern, deren errechneter gemeiner Wert geringer als der Schlachtwert ausfällt, gilt der Schlachtwert als gemeiner Wert. Schlachtwert = Ntierung V Eber x SG SG = LG x Ausschlachtungsgrad Der Ausschlachtungsgrad beträgt beim Eber durchschnittlich 80%. Beispiel gemeiner Wert Eber (zur Schlachtung): Ntierung V Eber: 1,06 /kg SG Lebendgewicht: 225 kg Schlachtgewicht: 180 kg bei Ausschlachtungsgrad vn 80% Gemeiner Wert: 180 kg x 1,06 /kg = 190,80 5. Zuchtläufer/ Jungeber Der gemeine Wert vn Zuchtläufern und Jungebern wird bestimmt wie der gemeine Wert vn Mastschweinen; für Zuchtläufer kann die Ntierung Südferkel jedch durch die Ntierung Zuchtläufer ersetzt werden. Bayerische Tierseuchenkasse, Nvember

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