Konjunkturpaket II der Bundesregierung Was bringt es? Auswirkungen auf die Kommunen!

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1 Konjunkturpaket II der Bundesregierung Was bringt es? Auswirkungen auf die Kommunen! Impulsreferat von Staatssekretär Werner Gatzer 17. März 2009 im Bürgerhaus von Langgöns

2 Deutschland in der Rezession Entwicklung des BIP: reales BIP Wachstum 2008 insgesamt +1,3 % gegenüber Vorjahr (1.Q. noch +1,5 % gegenüber Vorjahresquartal) spürbarer Rückgang seit dem 2. Quartal 2008 (preis-, kalender- und saisonbereinigt 2.Q. -0,5 %, 3.Q. -0,5 %, 4.Q. -2,1 %; jeweils gegenüber Vorquartal) Projektion der Bundesregierung für 2009: Rückgang des realen BIP von 2 ¼ % Einige Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft gehen von einem noch stärkeren Rückgang aus. 2

3 Hauptursachen für den Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Aktivität: weltwirtschaftlicher Abschwung, verstärkt durch Auswirkungen der Finanzkrise, trifft D aufgrund Exportorientierung besonders hart Einbruch der Warenexporte im 4. Quartal dadurch negative Rückwirkungen auf die binnenwirtschaftliche Aktivität, insbesondere die Investitionstätigkeit 3

4 Konjunkturpolitische Maßnahmen Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren Konjunkturpaket I mit einem Volumen von rd. 31 Mrd. (1¼% des BIP) in 2009 und 2010: Impulse für die private und öffentliche Investitionstätigkeit, u. a. - Sicherstellung Finanzierung durch neues KfW-Finanzierungsinstrument für größere KMU (Kreditvolumen 15 Mrd. ), - Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms um 3 Mrd. für 2009 bis 2011, - steuerliche Anreize durch befristete Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten, - zusätzliche öffentliche Investitionen (Verkehr, kommunale Infrastruktur) 4

5 Konjunkturpaket II Gesamtvolumen in den Jahren 2009 und 2010 etwa 50 Mrd. : Stärkung öffentlicher Investitionen: - Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Bund 10 Mrd., Länder 3,3 Mrd. ), davon 6,5 bzw. 8,6 Mrd. (Bund bzw. Bund und Länder) im Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur für Investitionen von Ländern und Kommunen in der Kinderbetreuung, Schulinfrastruktur, Hochschulen, Weiterbildung sowie Forschung 3,5 bzw. 4,6 Mrd. (Bund bzw. Bund und Länder) für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur insbesondere für Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur, Informationstechnologie und Lärmsanierung an kommunalen Straßen - zusätzlich 4 Mrd. Bundesinvestitionen im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 5

6 Konjunkturpaket II Entlastung von Bürgern und Privathaushalten: - Einkommensteuer: Anhebung Grundfreibetrag, Senkung Eingangsteuersatz - steuerfinanzierte Absenkung der GKV-Beiträge - Kinderbonus - Erhöhung der Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern - Umweltprämie von Kredit- und Bürgschaftsprogramm mit Bürgschaftsvolumen von 100 Mrd. Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive: - Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeit - Stabilisierung Beitragssatz zur ALV bei 2,8% im 2. Halbjahr zusätzliche Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie zusätzliche Stellen für die Vermittlung, Betreuung und Leistungsgewährung bei Argen und Arbeitsagenturen 6

7 Zukunftsinvestitionsgesetz zentraler Bestandteil des zweiten Konjunkturpakets. Volumen: 10 Mrd. Finanzhilfen des Bundes 3,3 Mrd. Eigenbeitrag von Ländern und Kommunen Umsetzung durch Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sowie Verwaltungsvereinbarung (von Bundestag und Bundesrat beschlossen) 7

8 Schwerpunkt Kommunen Entscheidung über Umsetzung in Kommunen durch Länder 70 % der Finanzhilfen (9,3 Mrd. ) sollen für kommunalrelevante Investitionen (Trägerneutralität) verausgabt werden gleiche Chancen auf Mittelzuteilung für finanzschwächere Kommunen Zusätzlichkeit der geförderten Investitionen unbürokratische Bereitstellung der Mittel Doppelförderungsverbot weit abgegrenzte Förderbereiche, zwei Schwerpunkte (Bildung, sonstige Infrastrukturinvestitionen), Vorgaben des Art. 104b GG sind zu beachten 8

9 Zukunftsinvestitionsgesetz Förderschwerpunkte I. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) d) kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) e) Forschung; II. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) e) Informationstechnologie f) sonstige Infrastrukturinvestitionen. 9

10 Art 104 b Abs. 1 GG (vorgesehene Änderung fett) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungs-befugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die 1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder 2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder 3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren. 10

11 5 Abs. 2 VV ZuInvG Die Zusätzlichkeit in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben ist in der Höhe gegeben, in der die in den Jahren 2009 bis 2011 (Förderzeitraum) von Ländern einschließlich ihrer ausgegliederten Bereiche sowie der Kommunen konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge einen Vergleichswert übersteigen, der auf 60 Prozent der von Ländern einschließlich ihrer ausgegliederten Bereiche sowie der Kommunen konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge der Jahre 2004 bis 2008 (Referenzzeitraum) festgesetzt wird; alternativ kann jedes Land die entsprechenden Beträge der Jahre 2006 bis 2008 (alternativer Referenzzeitraum) als Vergleichswert festlegen. Die im Förderzeitraum im Vergleich zum jeweiligen Referenzzeitraum jahresdurchschnittlich geringeren Einnahmen des Landes für investive Zwecke von Dritten, zum Beispiel aus dem investiven Anteil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz, sowie die in Bremen aufgrund der Sanierungsstrategie vorgenommenen überdurchschnittlichen Investitionsausgaben im jeweiligen Referenzzeitraum werden vom Vergleichswert abgesetzt. Zum Ausgleich länderspezifischer Sondereffekte und auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführender Veränderungen der Investitionsausgaben wird der sich nach Satz 1 und 2 ergebende Vergleichswert um einen pauschalen Betrag in Höhe von 5 Prozent vermindert (Referenzwert). Der sich nach den Sätzen 1 bis 3 ergebende Referenzwert wird nachträglich um den Prozentsatz reduziert, um den die durchschnittlichen Ist-Steuereinnahmen des Förderzeitraums hinter den Ist-Steuereinnahmen des Jahres 2008 zurückbleiben. Weitere Sondereffekte und auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführende Veränderungen der Investitionsausgaben können nachträglich als den Referenzwert zusätzlich mindernd berücksichtigt werden. Bund und Länder stellen einvernehmlich bis zum 31. Juli 2009 den Referenzwert für jedes einzelne Land fest. 11

12 Antizyklische Finanz- und Wirtschaftspolitik aktuell notwendig kreditfinanzierte Politik expansive Konjunkturpolitik durch Verzicht auf Gegenfinanzierung 12

13 Investitions- und Tilgungsfonds zur Finanzierung des Konjunkturpakets II Sondervermögen des Bundes Volumen: 21 Mrd. Euro eigene Kreditermächtigung verbindliche Tilgungsregelung Tilgung durch Bundesbankgewinn 13

14 Schuldenbremse nachhaltige Finanzpolitik vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung durch Pakt für Beschäftigung und Stabilität Schuldengrenze im Grundgesetz nachhaltige Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes ab 2020 keine strukturelle Neuverschuldung mehr für die Länder 14

15 Hessen erhält folgende Förderbeträge: Bundesprogramm 718,72 Mio. Bildungsinfrastruktur sonstige Infrastruktur 467, 17 Mio. (65 %) 251,55 Mio. (35 %) Für das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes gilt: Anteil der Bundesmittel darf 75 % des Gesamtvolumens nicht übersteigen. Gesamtinvestitionen 958,29 Mio. Bund 718,75 Mio. Land/Kommunen 239,57 Mio. 75 % 25% 15

16 Umsetzung in Hessen Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes (rd. 958 Mio. incl. Eigenanteil Land/Kommunen von rd. 240 Mio. ) Hessisches Sonderinvestitionsprogramm mit den Schwerpunkten Schulen und Hochschulen (1,7 Mrd. ) Erleichterungen bei der Vergabe 16

17 Kommunale Finanzsituation insgesamt Kommunale Finanzsituation besser als die des Bundes seit 2006 erzielten die Kommunen insgesamt Überschüsse Tiefpunkt bei kommunalen Investitionen (im Jahr 2005) ist überwunden verfestigte Spreizung zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen 17

18 Kommunale Finanzsituation Finanzierungssalden Finanzierungssalden der Gemeinden/GV in Deutschland insgesamt in Mio. Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, 2007 Kassenstatistik 18

19 Kommunale Finanzsituation insgesamt Sachinvestitionen Sachinvestitionen der Gemeinden/GV in Deutschland insgesamt in Mio. Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, 2007 Kassenstatistik 19

20 Finanzielle Situation der Kommunen insgesamt in Hessen 2007 Überschuss von 1,26 Mrd. seit 2004 entwickelten sich die Steuereinnahmen positiv 2007 war die Zuwachsrate bei den Investitionen höher als bei den Kommunen in Deutschland insgesamt im Vergleich zu den Kommunen in Deutschland wiesen die hessischen Kommunen aufgrund der hohen Steuereinnahmen eine günstigere Einnahmestruktur auf gleichwohl dürfte sich die Situation der einzelnen Kommunen sehr differenziert darstellen 20

21 Kommunale Finanzsituation Hessen Finanzierungssalden Finanzierungssalden der Gemeinden/GV in Hessen in Mio. Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, 2007 Kassenstatistik 21

22 Kommunale Finanzsituation Hessen Sachinvestitionen Sachinvestitionen der Gemeinden/GV in Hessen (+14,0%) (+12,0%) (+10,0%) (+8,0%) (+6,0%) in Mio. Euro (+4,0%) (+2,0%) (+0,0%) (-2,0%) (-5,5%) (-2,3%) (-1,0%) (-3,8%) (+12,4%) (-4,0%) (-6,0%) (-8,0%) Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, 2007 Kassenstatistik 22

23 Fazit Die Bundesregierung hat rechtzeitig gehandelt. Die Maßnahmen sind konjunkturgerecht, zielgenau, befristet. Die Maßnahmen stärken das Vertrauen bei Bürgern und Wirtschaft. Den Ländern wird ermöglicht, schnell und entsprechend der Probleme vor Ort zu investieren und eigenverantwortlich zu entscheiden. 23

24 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

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