Gesetze und Verordnungen

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1 Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau durch Gesetzte vorgeschrieben. Auf den Seiten der Energieberatung der Hertener Stadtwerke finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Wozu dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz? Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) soll der Ausbau Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung gefördert werden. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung mindestens 30 Prozent betragen und danach weiter kontinuierlich erhöht werden. Um welche Energieformen geht es im EEG? Windenergie Wasserkraft solare Strahlungsenergie Geothermie (Erdwärme) Biomasse (einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas) Grubengas (ist eigentlich keine Erneuerbare Energie, wird aber vom

2 Gesetz eingeschlossen, weil sich die CO2- und Methanbilanz durch die Verwertung verbessert) Welche Erneuerbaren Energien kommen in der Region infrage? In unserer Region werden hauptsächlich Windenergie, Geothermie und solare Strahlungsenergie (vor allem durch Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Umgebungswärme) genutzt. Was muss ich beim Bau einer Photovoltaikanlage beachten? Klären Sie zunächst mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen in Herten also mit den Hertener Stadtwerken ob ein Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz möglich ist. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Anlagen zur Stromerzeugung. Achten Sie auf die Ausrichtung und den Neigungswinkel der Dachfläche. Optimal sind Südrichtung und ein Neigungswinkel von 35. Bei Süd-West- oder Süd-Ost-Ausrichtung und einem Neigungswinkel bis 50 vermindert sich der Ertrag aber nur um rund 7 Prozent. Informieren Sie sich vorab beim Gewerbeamt und Finanzamt. Als Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage sind Sie automatisch Unternehmer die eingespeiste Energie wird Ihnen vergütet. Wie viel Geld bekomme ich für meinen Solarstrom?

3 Den aktuellen Vergütunggsatz finden Sie auf der Seite der >>Bundesnetzagentur. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme. Bindend für die Höhe der Vergütung sind das Jahr der Inbetriebnahme, die Größe der Anlage und die Aufstellungsart. Kann ich den von meiner Anlage produzierten Strom auch selbst nutzen? Das ist seit 2009 möglich. Der Vergütungsanspruch verringert sich zwar. Aber je mehr Energie selbst genutzt wird, desto weniger verringert sich die Vergütung. So soll ein Anreiz zur Eigennutzung geschaffen werden. Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Wozu dient das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz? Dieses Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Bisher bezieht Deutschland nur etwas mehr als 6 Prozent seiner Wärme aus Erneuerbaren Energien. Dabei wird mehr als die Hälfte der Endenergie, die in Deutschland verbraucht wird, für die Kälte- und Wärmeerzeugung benötigt. Fast drei Viertel davon werden durch Mineralöl und Heizgas gedeckt. Um welche Energieformen geht es im EEWärmeG?

4 Geothermie (Erdwärme) Umweltwärme (der Luft oder dem Wasser entnommene Wärme außer Abwärme) solare Strahlungsenergie (Solarthermie) Biomasse (laut Biomasserverordnung) Abwärme, die aus technischen Prozessen oder baulichen Anlagen stammt, zählt nicht zu den Erneuerbaren Energien. Welche Auflagen muss ich laut EEWärmeG erfüllen? Wenn Sie ein Haus bauen wollen, müssen Sie Ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken. Folgende Alternativen stehen zur Wahl: Solare Strahlungsenergie: min. 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Gasförmige Biomasse: min. 30 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Flüssige Biomasse: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Feste Biomasse: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Geothermie: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Umweltwärme: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 Was regelt die EnEV? Die EnEV regelt folgende Bereiche:

5 Energieausweise für Bestandsgebäude und Neubauten Energetische Mindestanforderungen von Neubauten Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie die Warmwasserversorgung Energetische Inspektion von Klimaanlagen Ordnungswidrigkeiten Für welche Gebäude gilt die EnEV? Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude und Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden (etwa Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (etwa Zelte), oder die einer ganz speziellen Nutzung dienen (etwa Ställe). Heizkostenverordnung (HeizkostenV) Was regelt die Heizkostenverordnung? Bei zentraler Beheizung und Warmwasserbereitung regelt die HeizkostenV, wie die Kosen auf die Gebäudenutzer verteilt werden. Ausschlaggebend dafür ist der jeweilige Verbrauch. So soll ein Anreiz geschaffen werden, Heizenergie einzusparen. Davon ausgenommen sind besonders energieeffiziente Gebäude, zum Beispiel Passivhäuser. Hier wäre die Erfassung der Verbrauchsdaten

6 teuerer als die zu erwartende Heizkostenersparnis. Wie werden die Heizkosten verteilt? Die Verteilung der Heizkosten richtet sich nach dem energetischen Standard des Gebäudes: Die Heizenergiekosten werden zu 70 % verbrauchsabhängig auf den Nutzer verteilt, wenn die Wärmeleitungen größtenteils gedämmt sind, aber den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht entsprechen, und die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden. Die Heizkosten werden bei allen anderen Gebäuden mit überwiegend gedämmten Wärmeleitungen zu 50 bis 70 % verbrauchsabhängig auf die Nutzer verteilt. Sind die Wärmeleitungen im Gebäude überwiegend ungedämmt, erfolgt die Verteilung der Heizkosten verbrauchsabhängig zu 50 % auf den Nutzer. Wie werde ich über meinen Verbrauch informiert? Ist der Energieverbrauch abgelesen, müssen die Werte innerhalb von einem Monat an den Nutzer übermittelt werden. Wenn der Verbraucher die Daten selbst abrufen kann, entfällt die Mitteilungspflicht. Wie werden die Kosten für die Warmwasserbereitung verteilt?

7 Die Kosten für den Energieanteil der Warmwasserbereitung werden gemessen am tatsächlichen Verbrauch auf die Nutzer verteilt. Der Verbrauch ist idealerweise mit einem Wärmemengenzähler für Warmwasser zu ermitteln. Dieser wird ab 2014 Pflicht. Auch bei der Warmwasserbereitung gilt eine Ausnahme für Passivhäuser. Wie kann ich den Verteilungsschlüssel ändern? Der Eigentümer kann den Verteilungsschlüssel durch Maßnahmen zur Energieeinsparung ändern, zum Beispiel durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder die Verbesserung der Wärmedämmung der Fassade. Solche Änderungen müssen den Nutzern mitgeteilt werden. Vermieter, die ihren Verteilungsschlüssel transparent machen möchten, können ihren Mietern eine Verbrauchsanalyse zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür können allerdings auch auf die Mieter umgelegt werden.

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