Info-Paket. Die Online-Scheidung. Ein Überblick zur Ehescheidung mit Online-Auftrag. (letzte Aktualisierung )

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1 1 Info-Paket Die Online-Scheidung Ein Überblick zur Ehescheidung mit Online-Auftrag (letzte Aktualisierung )

2 2 Inhalt I. Was bedeutet Online-Scheidung? 1) Seit wann kann man sich online scheiden lassen? 2) Für wen eignet sich die Online-Scheidung? II. Der Ablauf der Online-Scheidung 1) Der Scheidungsauftrag übers Internet 2) Das Scheidungsverfahren bis zum Scheidungsbeschluss III. Der Scheidungsauftrag (mit Auftragsmuster) IV. Verfahrenskostenhilfe bei der Online-Scheidung V. Die Scheidungskosten (mit Kostenbeispielen) VI. Die Vorteile der Online Scheidung Impressum: Herausgeber: Kanzlei Kah Rechtsanwalt Christian Kah Steinweg Naumburg Tel: Fax: Mail:

3 3 I. Was bedeutet Online-Scheidung? 1) Seit wann kann man sich online scheiden lassen? Die Online-Scheidung, also die Scheidung mit einem über das Internet erteilten Scheidungsauftrag, wird in Deutschland etwa seit dem Jahr 2000 angeboten. Zunächst gab es nur eine Hand voll Anbieter. Deren Zahl stieg bis heute immens, wobei mittlerweile auch viele Rechtsanwälte diese Art der Scheidung direkt anbieten. Der Scheidungsservice über uns wird seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich angeboten, wobei es sich um eine Scheidungsplattform mit weitergehenden Beratungsangeboten handelt. 2) Für wen eignet sich die Online-Scheidung? Die Online-Scheidung eignet sich besonders für alle Scheidungsverfahren, in denen beide Eheleute die Scheidung wollen und sich über alle Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht für minderjährige Kinder, Hausratsteilung usw.) bereits geeinigt haben. Aufgrund der Reform des Scheidungsrechts seit dem muss eine solche Einigung dem Gericht im Scheidungsantrag mitgeteilt werden. Bei Einvernehmlichkeit beider Eheleute reicht es dazu vollkommen aus, wen ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehepartner im Scheidungsverfahren ohne eigenen Rechtsanwalt auftritt. Es ist also nicht so, wie oft geglaubt wird, dass beide Eheleute einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen. Dies ist schlichtweg nicht möglich. Dennoch tritt nach außen nur ein Rechtsanwalt auf, welcher allerdings nur für eine Partei Erklärungen abgibt und insbesondere den Scheidungsantrag stellt. Dafür ist in Deutschland der Rechtsanwalt zwingend erforderlich. Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu, Dafür wird kein eigener Rechtsanwalt benötigt. Da der Kontakt zum Rechtsanwalt im Vorfeld der Online-Scheidung zunächst per E- Mail oder telefonisch erfolgt, sollten sich beide Eheleute darüber im Klaren sein, dass im Rahmen einer Online-Scheidung keine größeren Streitigkeiten geklärt werden können. Sollte es also erhebliche Streitigkeiten zwischen den Eheleuten geben, empfiehlt sich, dass jede Partei einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragt. Derartige Streitigkeiten kommen in den meisten Scheidungsverfahren jedoch nicht vor, so dass die Online-Scheidung aus Zeit- und Kostengründen für die meisten Scheidungswilligen eine gute Alternative darstellt. II. Ablauf der Online-Scheidung

4 4 1) Der Scheidungsauftrag übers Internet Der Scheidungsauftrag über das Online-Formular wird von einem Ehepartner erteilt. Nach Auftragserteilung werden weitere Informationen, eine Vollmacht und die Rechtsanwaltsabrechnung an den Ehepartner versandt. Der Info-Brief enthält alle Informationen zum weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens. Die Vollmacht muss unterzeichnet und an den Rechtsanwalt zurück gesendet werden. Die Abrechnung muss je nach Vereinbarung zumindest teilweise beglichen werden. Darüber hinaus wird noch eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt. 2) Das Scheidungsverfahren bis zum Scheidungsbeschluss Nachdem alle Unterlagen vorliegen, reicht der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Amtsgericht ein. Nach ca. 1 Woche übersendet das Amtsgericht dann eine Gerichtskostenvorschussrechnung, welche beglichen werden muss. Erst dann wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt und das Scheidungsverfahren beginnt. Nun erhält der andere Ehepartner Gelegenheit zum Scheidungsantrag schriftlich Stellung zu beziehen. Zumeist wird kurz erklärt, dass er dem Scheidungsantrag zustimmt. Nun wird das Verfahren zum Versorgungsausgleich eingeleitet. Wenn die Berechnung erfolgt ist, wird ein Scheidungstermin durch das Amtsgericht festgesetzt und alle Beteiligten erhalten eine Ladung. Zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute persönlich erscheinen und auch der Rechtsanwalt ist anwesend. Der Termin dauert gewöhnlich keine 15 Minuten. Beider Eheleute werden nach dem Trennungszeitpunkt befragt und müssen bestätigen, dass sie geschieden werden möchten. Dann stellt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und das Gericht erklärt die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Am Ende der Sitzung wird der Scheidungsbeschluss verkündet (ausgesprochen). Dieser wird dann 1 Monat nach Zustellung rechtskräftig. III. Der Scheidungsauftrag (mit Auftragsmuster) Der Scheidungsauftrag wird bei der Online-Scheidung über ein sogenanntes Online- Auftragsformular erteilt. Bei finden Sie das Auftragsformular. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per und Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Der Kontakt erfolgt ab jetzt per oder Telefon.

5 5 Hier möchten wir Ihnen ein Beispiel für einen Scheidungsauftrag (Auftragsformular) aufzeigen: 1) Angaben zu Ihrer Person: Vorname * Nachname * Geburtsname * Geburtstag (TT.MM.JJ) * Geburtsort * Staatsangehörigkeit * Straße Hausnummer * PLZ Ort * Telefon (optional) * Wiederholung * derzeitiger Beruf * derzeitiger Arbeitgeber Nettoeinkommen/Monat * 2) Angaben zur Person des Ehepartners/der Ehepartnerin: Vorname * Nachname * Geburtsname * Geburtstag * Geburtsort * Staatsangehörigkeit * Straße Hausnummer * PLZ Ort * derzeitiger Beruf * derzeitiger Arbeitgeber Nettoeinkommen/Monat *

6 6 3) Angaben zur Ehe: Datum der Eheschließung * Standesamt der Trauung * Heiratsregisternummer * Die Heiratsregisternummer befindet sich auf der Heiratsurkunde. Datum der Trennung * Bitte geben Sie hier den Tag der endgültigen Trennung beider Ehepartner an. Die Trennung kann auch bereits in der ehelichen Wohnung stattgefunden haben. Entscheidend ist eine getrennte Haushaltsführung. Wo befand sich die letzte eheliche Wohnung? * Wie erfolgte die Trennung? * Geben Sie hier an, wo Sie zuletzt zusammen gewohnt haben. z.b. am...zog die Ehefrau aus d 4) Angaben zu ehelichen Kindern. Eheliche Kinder Hier müssen Sie nur Angaben machen, soweit aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Bei welchem Elternteil leben die Kinder/lebt das Kind? Geben Sie hier bitte Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes/der Kinder an. Tragen Sie bitte ein, bei welchem Ehepartner das Kind/die Kinder zur Zeit leben. Soll es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben? Hinweis: ja oder nein Anträge über die elterliche Sorge o.ä werden in diesem Verfahren nicht eingereicht. Sie sollten sich hier außergerichtlich einigen. 5) Folgesachen: Wer behält die eheliche Wohnung? * Ist der Hausrat bereits geteilt? * Tragen Sie ein: Ehemann, Ehefrau oder keine Regelung erforderlich. ja oder nein

7 7 Nachdem der der Scheidungsantrag eingereicht wurde übersendet das Amtsgericht eine Gerichtskostenrechnung an den Antragsteller. Erst nach Zahlung der Gerichtskosten, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt und das Scheidungsverfahren beginnt. IV. Verfahrenskostenhilfe bei der Online-Scheidung Auch bei einer Online-Scheidung kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Bei geringem Einkommen bzw. hohen Schulden können beide Eheleute Verfahrenskostenhilfe beantragen. Verfahrenskostenhilfe bedeutet, man muss keine Gerichtskosten zahlen. je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit. Wenn man Sozialhilfe oder Hartz-4 bezieht, muss man in der Regel gar nichts zahlen. Im Scheidungsverfahren hat die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vier Voraussetzungen: 1. Das Trennungsjahr muss bereits abgelaufen sein. Obwohl das Trennungsjahr nach dem Gesetz grundsätzlich immer erst ablaufen muss, bevor man die Scheidung einreichen kann, reicht man die Scheidung oft schon 5 bis 6 Wochen vor diesem Datum ein. Denn wegen dieser relativ kurzen noch fehlenden Zeit machen die Gerichte erfahrungsgemäß keine Probleme. Das gilt allerdings nicht, wenn man Verfahrenskostenhilfe beantragt. Da die Verfahrenskostenhilfe frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres bewilligt werden kann, muss in diesem Fall das Trennungsjahr streng eingehalten werden. 2. Man muss bedürftig sein, d.h. nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Vor allem geht es also um Fälle mit geringem Einkommen. Aber auch bei einem "normalen" Einkommen kann man Verfahrenskostenhilfe bekommen, falls man hohe Schulden hat oder hohe Wohnkosten. 3. Der andere Ehegatte darf kein wesentlich höheres Einkommen haben. Grund: Falls der andere Ehegatte über wesentlich höhere Einkünfte verfügen sollte, hat der erste Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gegen ihn. Dieser Unterhaltanspruch wird bei der Einkommensberechnung mitgezählt. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann in dieser Situation auch nicht etwa einfach auf seinen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten verzichten. Denn ein Unterhaltsverzicht gilt immer erst für die Zeit nach der Scheidung. Außerdem besteht

8 8 zuerst die Pflicht, Unterhalt geltend zu machen, bevor man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. Wenn allerdings der andere Ehegatte den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, dann wird der Unterhaltsanspruch nicht mitgerechnet. 4. Es darf kein verwertbares Vermögen vorhanden sein. Wer ausreichendes Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich für die Kosten der Scheidung heranziehen. Nur folgendes Vermögen muss nicht eingesetzt werden: - Geldvermögen bis 2.000,- Euro - eine selbstbewohnte Immobilie - Vermögen, dass der Berufsausübung dient - Vermögen, das einer angemessenen zusätzlichen Altersvorsorge dient. Vermögenswerte, die nicht unter diese Aufzählung fallen, sind auch nicht geschützt. Hauptanwendungsfall sind Lebensversicherungen: Fast immer verlangen die Gerichte, die Lebensversicherungen aufzulösen bzw. zu beleihen. Auch bei vermieteten Immobilien verlangen die Gerichte meist die Verwertung des Vermögens. Um die Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden. V. Die Scheidungskosten (mit Kostenbeispielen) Die Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von ,- pro Ehegatten und pro Kind übersteigenden Vermögen. Zunächst berechnen Sie den Streitwert des Verfahrens, nach welchem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnen. Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren diesen Betrag mit 3. Beispiel: Frau Muster verdient 1.000,- netto pro Monat und Herr Muster verdient 2.000,- netto. Dan ergibt dies eine Summe von 3.000,-. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,-. Falls Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, ziehen Sie 255,- pro Kind ab. Beispiel: Familie Muster hat 2 unterhaltspflichtige Kinder. Also zieht man von den oben berechneten 9.000,- einen Betrag von 510,- (2 x 255,- ) ab. Der Streitwert beträgt nun 8.490,-.

9 9 Sollten Sie über Vermögen von mehr als ,- pro Ehegatten und pro Kind verfügen (Schulden und Verbindlichkeiten sind natürlich abzuziehen), so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt. Beispiel: Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von ,-.Davon sind für 2 Ehegatten und 2 Kinder dann 4 x ,- (Freibeträge) abzuziehen. Es verbleiben 4.580,-. Davon 10%, also 458,- werden zum oben berechneten Streitwert von 8.490,- addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 8.948,-. Der Streitwert ist nun errechnet. Manche Gerichte reduzieren diesen Streitwert um bis zu 30%, wenn die Ehescheidung absolut einvernehmlich und ohne streitige Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht und Co.) erfolgt. Der Streitwert wird nun zur Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren benötigt. Dazu geben wir Ihnen im Folgenden einige Kostenbeispiele: Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 919,28 Gerichtskosten: 242,- Gesamtkosten: 1.161,28 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.139,43 Gerichtskosten: 302,- Gesamtkosten: 1.441,43 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.359,57 Gerichtskosten: 362,- Gesamtkosten: 1.721,57 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.588,65 Gerichtskosten: 438,- Gesamtkosten: 2.026,65 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.029,35 Gerichtskosten: 272,- Gesamtkosten: 1.301,35 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.249,50 Gerichtskosten: 332,- Gesamtkosten: 1.581,50 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.469,65 Gerichtskosten: 392,- Gesamtkosten: 1.861,65 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.707,65 Gerichtskosten: 484,- Gesamtkosten: 2.191,65 Streitwert von bis : Rechtsanwaltsgebühren 1.826,65 Gerichtskosten: 530,- Gesamtkosten: 2.356,65

10 10 VI. Die Vorteile der Online-Scheidung Bei der Online-Scheidung handelt es sich um ein ganz normales Scheidungsverfahren, wobei sämtliche Korrespondenz via abgewickelt wird und ein persönlicher Besuch einer Rechtsanwaltskanzlei nicht notwendig ist. Viele Mandanten schätzen diese Art der Betreuung, da sie wenig Zeit oder keine Lust auf einen Kanzleibesuch haben. Besonders bewährt sich die Online-Scheidung, wenn beide Eheleute im Ausland leben. Zum Scheidungstermin selbst müssen beide Eheleute persönlich erscheinen, wenn die Anreise möglich ist. Auch hier ist das persönliche Erscheinen entbehrlich, wenn man im Ausland lebt oder aus sonstigen Gründen nicht anreisen kann. Dann muss jedoch eine schriftliche und von einer deutschen Behörde beglaubigte Erklärung vorgelegt werden. Die Online-Scheidung spart in den meisten Fällen viel Zeit und natürlich auch Kosten. So wird generell nur ein Rechtsanwalt benötigt und es werden keine Fahrtkosten geltend gemacht. Die Online-Scheidung hat sich seit 2000 bewährt und viele Mandanten konnten die Vorteile bereits für sich in Anspruch nehmen. Wir hoffen, Ihnen mit unserem Ratgeber einen umfassenden Überblick vermittelt zu haben. Für Fragen oder Anregungen stehen Ihnen oder persönlich jederzeit gern zur Verfügung. Falls Sie noch Fragen zum Thema "Online-Scheidung" haben, können Sie mich während der Bürozeiten unter oder jederzeit unter anrufen. Das Gespräch ist kostenlos (die normalen Telefongebühren fallen aber an). Sie können auch gern eine an senden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Ihr Rechtsanwalt Christian Kah

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