Welchen Unterschied macht es für die Pension, verheiratet zu sein oder nicht?
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- Kevin Armbruster
- vor 8 Jahren
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1 Welchen Unterschied macht es für die Pension, verheiratet zu sein oder nicht? Referentin: Dr. in Andrea Jobst-Hausleithner
2 Unterhaltsrecht Versorgungs- und Pensionsausgleich? (Pensions-)Absicherung im Trennungs- und Scheidungsfall? Absicherung im Todesfall des Partners/der Partnerin
3 Lebensgemeinschaft Ehe Antonia und Anton LG seit 12 Jahren; 1 gemeinsames Kind, 11 Jahre Antonia ist 44 Jahre alt Teilzeitbeschäftigung: 25 h/woche mtl. Nettoeinkommen: EUR 780,-- Pensionskonto-Erstgutschrift mtl. EUR 688,-- brutto Michaela und Michael verheiratet seit 10 Jahren (davor 2 J. Lebensgemeinschaft) 1 gemeinsames Kind, 11 Jahre Michaela ist 44 Jahre alt Teilzeitbeschäftigung: 25 h/woche mtl. Nettoeinkommen: EUR 780,-- Pensionskonto-Erstgutschrift mtl. EUR 688,-- brutto
4 Antonia, 44 Jahre, Lebensgemeinschaft, 1 Kind Michaela, 44 Jahre, verheiratet, 1 Kind Keine rechtlichen Verpflichtungen und Ansprüche! Jederzeitige Trennung möglich! Kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch! Partnerschaftsvertrag: freiwillige Unterhaltsvereinbarung Die Ehe ist ein Vertrag und schafft Rechte und Pflichten! Auflösung der Ehe nur durch Scheidung möglich! Anspruch auf Ehegattenunterhalt für die haushaltsführende Ehegattin/den haushaltsführenden Ehegatten!
5 Ehegattenunterhaltsanspruch in aufrechter Ehe? Michaela betreut überwiegend den Haushalt und das gemeinsame Kind. Sie ist mit 25 Stunden/Woche erwerbstätig und verdient EUR 910,-- netto inkl. Sonderzahlungen. Michael verdient EUR 2.500,-- netto inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld Michaela hat einen Unterhaltsanspruch in Ergänzung ihres eigenen Einkommens, und zwar auf 40 % - 4 % je Kind = 36 % des Netto-Familieneinkommens. Familieneinkommen EUR 3.410,-- davon 36 % EUR 1.230,-- - Eigeneinkommen Michaela EUR 910,-- Unterhaltsanspruch monatlich EUR 320,--
6 Antonia, 44 Jahre, Lebensgemeinschaft, 1 Kind aufrechte Lebensgemeinschaft Kein gesetzlicher Pensions- und Versorgungsausgleich! Ausgleichszulage: Keine Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin Michaela, 44 Jahre, verheiratet, 1 Kind aufrechte Ehe Versorgungsausgleich durch Ehegattenunterhalt? Ausgleichszulage: Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bzw. der Ehegattin! Freiwilliges Pensionssplitting für Eltern: Übertragung von max. 50% der Teilgutschriften im Pensionskonto des erwerbstätigen/nicht überwiegend betreuenden Elternteil auf das Pensionskonto des betreuenden Elternteils, und zwar für die ersten 4 Lebensjahre des Kindes! Ein späterer Widerruf ist nicht möglich!
7 Ehegattenunterhaltsanspruch als Pensionsausgleich bei aufrechter Ehe? Beispiel für Unterhaltsanspruch in der Pension bei aufrechter Ehe: Michaela: Pensionsanspruch (ab 65 Jahren): EUR 830,-- netto mtl. (14 x jährlich) Michael: Alterspensionsanspruch: EUR 2.210,-- netto mtl. (14 x jährlich) Wie hoch wäre unter diesen Annahmen der Unterhaltsanspruch von Michaela? Michaela hat einen Unterhaltsanspruch in Ergänzung ihres eigenen Einkommens (Pension), und zwar auf 40 % des Netto-Familieneinkommens: Pensionseinkommen Michael ( 2.210,- x 14/12) EUR 2.580,-- Pensionseinkommen Michaela ( 830,- x 14/12) EUR 970,-- Haushaltseinkommen gesamt p.m. EUR 3.550,-- davon 40 % EUR 1.420,-- abzüglich Eigeneinkommen Michaela EUR 970,-- Unterhaltsanspruch Michaela monatlich EUR 450,--
8 Antonia, 44 Jahre, Lebensgemeinschaft, 1 Kind Trennung: Kein Unterhaltsanspruch auch nicht in der Pension! Ausnahme: vertraglicher Unterhaltsanspruch! Kein gesetzlicher Pensionsaus- gleich im Trennungsfall! Ein bereits vereinbartes Pensionssplitting kann bei Trennung/Ehescheidung nicht widerrufen werden! Michaela, 44 Jahre, verheiratet, 1 Kind Scheidung: Nachehelicher Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen: verschuldensabhängiger Unterhalt Fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit Prüfung zumutbare Erwerbstätigkeit Ruhen/Erlöschen des Unterhalts? Vorsicht! Ein Unterhaltsverzicht kann zum Verlust des Anspruchs auf Ausgleichszulage und zum Verlust der Witwenpension führen!
9 Antonia, 44 Jahre, Lebensgemeinschaft, 1 Kind Absicherung für den Todesfall? Kein Witwenpensionsanspruch! Kein gesetzlicher Erbanspruch! Tipp: Ablebensrisikoversicherung und Testament! Absicherung für den Todesfall? Anspruch auf Witwenpension Ehegattenerbrecht Michaela, 44 Jahre, verheiratet, 1 Kind Zusätzliche Absicherung durch Testament, Erbvertrag und Ablebensrisikoversicherung möglich! Witwenpension für Geschiedene? Anspruch abhängig von einem nachehelichen Unterhaltsanspruch!
10 Tipps zur Altersvorsorge und Absicherung für Frauen in Partnerschaften Möglichkeiten zum Versorgungs- und Pensionsausgleich vertraglicher Unterhaltsanspruch bei der Lebensgemeinschaft freiwilliges Pensionssplitting! kostenfreie Selbst- bzw. Weiterversicherung für Zeiten der Pflege von Angehörigen und bei der Pflege eines behinderten Kindes Pensionsausgleich durch freiwillige Einzahlung einer Höher- oder Weiterversicherung in der staatlichen Pension oder private Pensionsvorsorge vertragliche Absicherung des Pensions-/Versorgungsausgleichs auch für den Fall der Trennung/Scheidung!
11 Kontakt: Dr. in Andrea Jobst-Hausleithner Rechtsberatung autonomes Frauenzentrum Frauen- und Familienberatungsstelle Frauennotruf OÖ Starhembergstraße Linz 0732/ Telefonische Terminvereinbarung Mo-Fr 9-12 Uhr und Do Uhr oder Online unter
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