Tarif CSS.privat ambulant, Baustein zahngesundheit spezial

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1 Tarif CSS.privat ambulant, Baustein zahngesundheit spezial Ergänzungstarif für Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören Version Der Baustein zahngesundheit spezial ist integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.privat ambulant und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des Tarifes CSS.privat ambulant bestehen. Neben diesem Baustein dürfen bei der CSS Versicherung AG und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen bestehen. CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. Art. 1 Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen/Tarifbedingungen: 1.1 Zahnbehandlung Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei Zahnbehandlung 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags, zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Kostenträgers maximal 100 %. Als Zahnbehandlung gelten chirurgische Maßnahmen, parodontologische Leistungen und konservierende Leistungen. Ausgenommen sind Kronen, Inlays und konservierende Leistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz stehen (z. B. Aufbaufüllungen bei Kronen). Bei Wurzelkanalbehandlungen sind nur die Mehrkosten erstattungsfähig, die nach einer Vorleistung der GKV verbleiben. Eine rein privatärztliche Abrechnung ist nicht erstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig im Baustein zahngesundheit spezial sind Schienen und Aufbissbehelfe sowie funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen. 1.2 Zahnprophylaxe Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der GOÄ, d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei Zahnprophylaxe 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolges. Die Maßnahmen für Zahnprophylaxe sind bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von 80 Euro pro Maßnahme und 200 Euro pro Kalenderjahr erstattungsfähig. 1.3 Kieferorthopädische Behandlung Der Versicherer erstattet für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags, jedoch maximal 600 Euro Gesamterstattung je behandeltem Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Erstattet werden nur sogenannte Mehrkosten bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung, sofern für die Behandlung grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht (KIG 3 5). Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, wie z. B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. 1.4 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die über keine Kassenzulassung verfügen, wird der fiktive Betrag, den die GKV erstattet hätte, in Abzug gebracht. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. 1.5 Wartezeiten Für die unter 1.2 aufgeführten Leistungen für Zahnprophylaxe entfallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten. Art. 2 Tarifbeitrag Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang, der integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.privat ambulant ist, geregelt. 1/2

2 U Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /2

3 Tarif CSS.privat ambulant, Baustein zahnersatz ideal Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören Version Der Baustein zahnersatz ideal ist integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.privat ambulant und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des Tarifs CSS.privat ambulant bestehen. Neben diesem Tarif dürfen bei der CSS Versicherung AG und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnersatz bestehen. CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. Als Zahnersatz gelten: - Zahnprothesen - Zahnkronen, Teilkronen - Zahnbrücken - Stiftzähne, Inlays - Reparaturen von bestehendem Zahnersatz - funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen bei Behandlung von mindestens fünf Zähnen Zu den implantologischen Leistungen zählen: Art. 1 Versicherungsleistungen Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ, GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen. 1.1 Zahnersatz Für zahnärztliche Leistungen sowie für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen erstattet der Versicherer: - 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag auf: - 85 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags nach 5 Jahren und - 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags nach 10 Jahren. Wird nur die Regelversorgung der GKV in Anspruch genommen, erstattet der Versicherer: % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Vorleistungen der GKV oder anderer Träger werden generell von der maximal möglichen Erstattung abgezogen. - zahnärztliche Leistungen der Diagnostik (z. B. implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen) - Implantationen - mit der Implantation im Zusammenhang stehende weichgewebsund knochenaufbauende Maßnahmen - Freilegung des Implantats 1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die über keine Kassenzulassung verfügen, gelten die unter 1.1 genannten prozentualen Erstattungssätze. Anstatt der GKV-Leistungen wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt: - bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; - bei Implantaten und Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. 1.3 Heil- und Kostenpläne 1/2 Von den bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne ist dem Versicherer jeweils eine Kopie zuzustellen. Generell empfehlen wir die Vorlage eines Heil- und Kostenplans bei geplanten umfangreicheren Behandlungen.

4 1.4 Einschränkung der Erstattung Voraussetzungen für funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen Es besteht nur dann Leistungspflicht, wenn mindestens fünf Zähne im Rahmen einer Behandlung mit Zahnersatz versorgt werden. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarifbausteins ereignet, - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn. U Leistungsbegrenzungen Die Gesamterstattung der unter 1.1 bis 1.2 aufgeführten Leistungen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 500, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.000, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.500, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 2.000, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal Euro. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Art. 2 Tarifbeitrag Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang geregelt, der integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.privat ambulant ist. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /2

5 Tarif CSS.privat ambulant, Baustein zahngesundheit ideal Ergänzungstarif für Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören Version Der Baustein zahngesundheit ideal ist integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.privat ambulant und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des Tarifs CSS.privat ambulant bestehen. Neben diesem Baustein dürfen bei der CSS Versicherung AG und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen bestehen. CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. Art. 1 Versicherungsleistungen Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Leistungen im Rahmen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den jeweiligen Höchstsätzen. 1.1 Zahnbehandlung Der Versicherer erstattet zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Als Zahnbehandlung gelten: - konservierende Leistungen (z. B. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), - chirurgische Maßnahmen (z. B. Wurzelspitzenresektion), - parodontologische Leistungen (z. B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau, Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner parodontaler Defekte, Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime), - Schienen und Aufbissbehelfe. Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen sind in diesem Baustein nicht erstattungsfähig. 1.2 Zahnprophylaxe Der Versicherer erstattet zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers maximal 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs. Die Maßnahmen für die Zahnprophylaxe sind bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR 100 pro Maßnahme und EUR 200 pro Kalenderjahr erstattungsfähig. 1.3 Kieferorthopädische Behandlung, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde Sofern für die Behandlung insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV (KIG 1 2) besteht, erstattet der Versicherer bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung: - 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; - maximal EUR Gesamterstattung je behandelter Kiefer pro Behandlungsfall. Sofern für die Behandlung insgesamt ein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV (KIG 3 5) besteht, erstattet der Versicherer für Mehrkosten im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung: - 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; - maximal EUR 600 Gesamterstattung je behandelter Kiefer pro Behandlungsfall. Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, wie z. B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Eigenanteilsrechnungen werden in der Regel von der GKV nach erfolgreicher Behandlung erstattet und fallen deshalb nicht unter die erstattungsfähigen Mehrkosten. 1/2

6 1.4 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die über keine Kassenzulassung verfügen, gelten die Regelungen aus 1.1 bis 1.3, jedoch ist die Erstattung zusätzlich auf max. 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags beschränkt. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. 1.5 Heil- und Kostenpläne Von den bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenplänen ist dem Versicherer jeweils eine Kopie zuzustellen. Generell empfehlen wir die Vorlage eines Heil- und Kostenplans bei geplanten umfangreicheren kieferorthopädischen Behandlungen. 1.7 Leistungsbegrenzungen Die Gesamterstattung der unter 1.1 bis 1.4 aufgeführten Leistungen beträgt in diesem Tarifbaustein: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 500, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.000, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.500, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 2.000, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR U Wartezeiten Für die unter 1.2 aufgeführten Leistungen für Zahnprophylaxe entfallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten. Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen: - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarifbausteins ereignet; - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn. Art. 2 Tarifbeitrag Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang geregelt, der integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.privat ambulant ist. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /2

7 Tarif CSS.privat ambulant, Baustein zahnersatz spezial Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören Version Der Baustein zahnersatz spezial ist integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.privat ambulant und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des Tarifes CSS.privat ambulant bestehen. Neben diesem Tarif dürfen beim Versicherer und anderen privaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für Zahnersatz bestehen. CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. 1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40 %, bei Implantaten und Inlays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. 1.3 Heil- und Kostenpläne Art. 1 Versicherungsleistungen 1.1 Zahnersatz Der Versicherer erstattet Rechnungen bei Zahnersatz für zahnärztliche Leistungen und für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen, wenn die Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt ist. Erstattungen erfolgen maximal bis zu den in den Gebührenordnungen vorgesehenen Höchstsätzen. Die Höhe der Erstattung errechnet sich wie folgt: Ersetzt wird der erstattungsfähige Rechnungsbetrag anteilig, abhängig von der im Tarif CSS.privat ambulant erreichten Schadenfreiheitsklasse (SFK) zum Zeitpunkt der Behandlung (siehe auch 1.4). Wird die Regelversorgung in Anspruch genommen, werden 100 % des Rechnungsbetrags erstattet. Im Anschluss werden die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einem anderen Kostenträger erbrachten Leistungen in Abzug gebracht. Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen inkl. Stiftaufbauten, Teilkronen, Zahnbrücken, Inlays, implantologische Leistungen sowie die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen) und funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik, die Implantation und Freilegung des Implantats sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen nach der GOZ. Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes dringend angeraten. 1.4 Leistungen gemäß SFK Der Tarif sieht SFK vor. Zum Versicherungsbeginn erfolgt die Einstufung in die SFK 5 (hieraus ergibt sich eine Erstattung von 80 % der unter 1.1. genannten Leistungen). Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächsthöhere SFK eingestuft (höchstens in SFK 10), wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestand und seit dem 1. Oktober des vorangegangenen Jahres keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden. Maßgebend ist hier der Termin, an dem der Versicherer die Zahlung geleistet hat. Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung um 4 SFK (aber nicht tiefer als bis zur SFK 0). Nur bei kurzfristigen Auslandsreisen erforderliche, unvorhergesehene Leistungen bleiben ohne Einfluss auf die Schadenfreiheitseinstufung. Eine Leistung aus einem versicherten Baustein ändert die Schadenfreiheit in allen abgeschlossenen Bausteinen des Tarifes CSS.privat ambulant. Zur Erhöhung der SFK muss in diesem Baustein und allen anderen abgeschlossenen Bausteinen Leistungsfreiheit vorliegen. 1/2

8 SFK Erstattung in % Einschränkung der Erstattung Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden nur erstattet, wenn mindestens 5 Zähne im Rahmen einer Behandlung mit Zahnersatz versorgt werden. Als Behandlung gilt in diesem Fall die mit einem Heil- und Kostenplan bei der GKV oder einem anderen Kostenträger beantragte und gemeinsam abgerechnete Behandlung. Wird kein Heil- und Kostenplan erstellt oder vorgelegt, gilt ein Zeitraum von 5 Wochen als Behandlung Zahnfüllungen Für Zähne, die innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes nach diesem Tarifbaustein mit einer Füllung versorgt wurden, gilt eine Wartezeit für den Anspruch auf Leistungen aus diesem Tarifbaustein von genau 36 Monaten ab Beginn des Versicherungsschutzes Rückabwicklungen von Leistungsauszahlungen Rückabwicklungen von Leistungsauszahlungen sind im Tarif CSS.privat ambulant bei Abschluss des Tarifbausteines zahnersatz spezial ausgeschlossen. U Inlays Zahnärztliche Leistungen und zahntechnische Laborleistungen, die im Zusammenhang mit einem Inlay stehen, werden maximal bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR 500 pro Inlay erstattet. Art. 2 Tarifbeitrag Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang, der integrierender Bestandteil des Tarifes CSS.privat ambulant ist, geregelt. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /2

9 Mitteilungen des Versicherers gemäß 19 Abs. 5 und gemäß 28 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie gegenüber dem Vermittler nicht machen möchten, können Sie gegenüber der CSS Versicherung AG, Vaduz (nachfolgend CSS Versicherung AG genannt) unmittelbar durch eingeschriebenen Brief nachholen: CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Informa tion entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht einfach fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstän-de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Sollte es sich bei diesen anderen Bedingungen um einen Leistungsausschluss oder eine Leistungseinschränkung handeln, entfällt bzw. entfällt teilweise der tarifliche Versicherungsschutz aufgrund dieser anderen Bedingungen für die Vergangenheit und auch für die Zukunft. Wenn Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht uns das Recht zur Vertragsänderung nicht zu. 1/2

10 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Ausübung unserer Rechte angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. U Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters sowie auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich nur dann darauf berufen, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auch wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und dass Sie uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zu gemutet werden kann. Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen können, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /2

11 U xxxxx xx12 Produktinformationsblatt der CSS Versicherung AG gemäß 4 Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) (Antragsmodell) Version Mit diesem Produktinformationsblatt erhalten Sie einen ersten Überblick zu Ihrem Versicherungsschutz. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den beiliegenden Versicherungsbedingungen. Die Informationen in diesem Produktinformationsblatt sind nicht abschließend und gelten vorbehaltlich der noch durchzuführenden Risikoprüfung. Die Inhalte dieses Produktinformationsblattes gelten für alle Tarife; für Sie gelten die Merkmale Ihres gewählten Tarifs. 1. Art der Versicherung Es handelt sich um einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 2. Beschreibung des durch den Vertrag versicherten Risikos Wir erstatten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Grundbedingungen und Tarif; AVB) die Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung, die über die von der GKV gedeckten Kosten hinausgehen. Informationen zu den ausgeschlossenen Risiken finden Sie unter Ziffer Leistungsinhalte des Tarifs CSS.privat ambulant Tarifbaustein CSS.privat ambulant vorsorge spezial Leistungen bei Sehhilfen: Ein Anspruch auf Erstattung besteht jeweils innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten, ausgehend vom Versicherungsbeginn, bis zu einem Gesamterstattungsbetrag von EUR 250. Bei Bezug einer Sehhilfe in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die maximale Erstattung EUR 50 innerhalb der ersten 24 Monate. jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem Betrag von EUR 500 innerhalb von 24 Kalendermonaten. Mehrkosten bei Krankenhauswahl: 100 %ige Übernahme der Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als des in der ärztlichen Einweisung angegebenen. Krankenschutz im Ausland: Bei Auslandsreisen mit einer Dauer von maximal 45 Tagen werden 100 % aller aus unvorhergesehener Krankheit und Unfall resultierenden Kosten übernommen, wobei hier auch der stationäre Versicherungsschutz mitversichert ist. Ebenfalls ist der medizinisch notwendige Rücktransport versichert Tarifbaustein CSS.privat ambulant alternativmedizin spezial Leistungen für alternativmedizinische Behandlungen: 80 %ige Erstattung pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR für Behandlung und verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel von Heilpraktikern. In den ersten 24 Versicherungsmonaten werden maximal EUR 600 erstattet Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahngesundheit spezial Leistungen im Zahnbereich: 100 % aller Kosten für Zahnbehandlung (z. B. konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen) und Prophylaxe (höchstens EUR 80 pro Behandlung, bis zu einer Jahreshöchsterstattung von EUR 200) sowie 80 % der Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 600 je Kiefer für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern eine GKV zur Leistung verpflichtet ist. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der GOÄ erbracht. Leistungen bei ambulanten Vorsorgeuntersuchungen: 100 %ige Erstattung der Zuzahlungen gemäß Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). 100 %ige Erstattung im Rahmen der 1/6

12 2.1.4 Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahngesundheit premium Leistungen im Zahnbereich: 100 % aller Kosten für Zahnbehandlung (z. B. konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen sowie Schienen- und Aufbissbehelfe) und Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung, Kariesrisikodiagnostik und Fluoridierung) sowie 80 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, sofern hierfür kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der GOZ und der GOÄ erbracht Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahngesundheit ideal Leistungen im Zahnbereich: 100 % aller Kosten für Zahnbehandlung (z. B. konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen sowie Schienen- und Aufbissbehelfe) und Prophylaxe (höchstens EUR 100 pro Behandlung, bis zu einer Jahreshöchsterstattung von EUR 200) sowie 80 % der Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 600 je Kiefer. Sofern für die kieferorthopädische Behandlung kein Anspruch gegenüber einer GKV besteht, werden 80 % der Behandlungskosten erstattet, bis zu einem Höchstbetrag von EUR je behandelter Kiefer. Es gelten folgende Leistungsbegrenzungen: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 500, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.000, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.500, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 2.000, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR Ausschlaggebend ist das jeweilige Behandlungsdatum. Die Leistungsbegrenzungen entfallen - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarifbausteins ereignet; - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn. Die Tarifbausteine 2.1.3, und können nur alternativ und nie gemeinsam für eine Person abgeschlossen werden Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahnersatz plus Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen bis zu 40 % der Kosten für Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen. Bei Regelversorgung erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 100 %. Für Zähne, die innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes nach diesem Tarifbaustein mit einer Füllung versorgt wurden, gilt eine Wartezeit für den Anspruch auf Leistungen aus diesem Tarifbaustein von genau 36 Monaten ab Beginn des Versicherungsschutzes. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der GOZ und der GOÄ erbracht Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahnersatz spezial Leistungen im Zahnbereich: In Abhängigkeit von der erreichten Schadenfreiheitsklasse bis zu 95 % (in Schadenfreiheitsklasse 10) der Kosten für Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen. Im Bereich der Inlayversorgung ist eine Erstattung bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR 500 pro Inlay möglich. Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet, bei dem mindestens fünf Zähne versorgt werden. Für Zähne, die innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes nach diesem Tarifbaustein mit einer Füllung versorgt wurden, gilt eine Wartezeit für den Anspruch auf Leistungen aus diesem Tarifbaustein von genau 36 Monaten ab Beginn des Versicherungsschutzes. Bei Regelversorgung erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 100 %. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der GOZ und der GOÄ erbracht Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahnersatz premium Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen bis zu 90 % der Kosten für Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen. Bei Regelversorgung erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 100 %. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der GOZ und der GOÄ erbracht. Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet, bei dem mindestens fünf Zähne versorgt werden. Für Zähne, die innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes nach diesem Tarifbaustein mit einer Füllung versorgt wurden, gilt eine Wartezeit für den Anspruch auf Leistungen aus diesem Tarifbaustein von genau 36 Monaten ab Beginn des Versicherungsschutzes Tarifbaustein CSS.privat ambulant zahnersatz ideal Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen bis zu 90 % der Kosten für Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen. Bei Regelversorgung erfolgt eine Kostenerstattung von bis zu 100 %. Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen werden im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet, bei dem mindestens fünf Zähne versorgt werden. 2/6

13 Es gelten folgende Leistungsbegrenzungen: - vom 1. bis einschließlich 12. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 500, - vom 1. bis einschließlich 24. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.000, - vom 1. bis einschließlich 36. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 1.500, - vom 1. bis einschließlich 48. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR 2.000, - vom 1. bis einschließlich 60. Monat ab Versicherungsbeginn maximal EUR Die Leistungsbegrenzungen entfallen - bei einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn des Tarifbausteins ereignet; - nach Ablauf des 60. Monats ab Versicherungsbeginn. Die Tarifbausteine bis können nur alternativ und nie gemeinsam für eine Person abgeschlossen werden. 2.2 Leistungsinhalte des Tarifs CSS.privat junior Leistungen bei Sehhilfen: Ein Anspruch auf Erstattung besteht jeweils innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten, ausgehend vom Versicherungsbeginn, bis zu einem Gesamterstattungsbetrag von EUR 250. Bei Bezug einer Sehhilfe in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die maximale Erstattung EUR 50 innerhalb der ersten 12 Monate. Leistungen für alternativmedizinische Behandlungen: 80 %ige Erstattung pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR für Behandlung und verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel von Heilpraktikern. In den ersten 24 Versicherungsmonaten werden maximal EUR 600 erstattet. Leistungen für Kieferorthopädie: 80 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 600 je Kiefer für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der GOZ und der GOÄ erbracht. Leistungen bei Schulabwesenheit infolge einer akuten Erkrankung: Bei Versäumen von mindestens 15 aufeinanderfolgenden planmäßigen Unterrichtstagen aufgrund von Krankheit oder Unfall erhält die versicherte Person bis zu 15 mindestens 45-minütige Nachhilfestunden bis zu EUR 300 pro Jahr erstattet. Leistungen bei häuslichem Krankenpflegebedarf des Kindes: Bei einer Erkrankung eines Kindes vor dem Erreichen des 14. Lebensjahres werden für die Aufwendungen der häuslichen Krankenpflege bis zu EUR 500 pro Jahr erstattet. Leistungen bei Erkrankung der alleinreisenden versicherten Person im Ausland: Erkrankt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen eines Schüleraustauschs, einer Schulreise, eines Auslandssemesters oder einer Sprachausbildung, beteiligt sich der Versicherer an den Kosten des Rücktransports oder der Anreise der Verwandten ersten Grades zum Besuch der erkrankten Person. Die Höchsterstattung beträgt EUR Leistungen bei Fehlgewichtigkeit der versicherten Person: Der Versicherer erstattet ab dem vollendeten 8. Lebensjahr ein Kurtagegeld von EUR 15 pro Tag während maximal 21 Tagen, wenn der Kuraufenthalt der Behandlung von Über- oder Untergewicht dient und medizinisch verordnet wurde. Leistungen bei geschienten Gliedmaßen: Der Versicherer erstattet bei der Fixierung eines Gelenks oder mehrerer Gelenke infolge der Fraktur eines Knochens ein Tagegeld von EUR 10 je Tag, an dem die Fixierung des Gelenks besteht. Leistungen bei schwersten (im Tarif genannten) Erkrankungen: Der Versicherer erstattet - die gesondert berechneten ärztlichen Leistungen (bis zu den Höchstsätzen der GOÄ) und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus, sofern die Behandlung innerhalb der EU erfolgt. Wird die Behandlung in einer Privatklinik oder dem Nicht-EU- Ausland durchgeführt, beträgt die Erstattung 80 % bis maximal EUR 7.000; - bei versicherten Kindern unter 12 Jahren 100 % der Mehrkosten für das Elternteil als Begleitperson; - bei einer Erkrankung eines Kindes vor dem Erreichen des 14. Lebensjahres bis zu EUR 500 pro Jahr für die Aufwendungen der häuslichen Krankenpflege. Leistungen, die infolge psychischer Traumatisierung erstattet werden: - Tiertherapien zu 80 % bis zu einem Höchstbetrag von EUR 7.000; - Behandlung von Taubheit weltweit zu 80 % bis zu einem Höchstbetrag von EUR Leistungsinhalte des Tarifs CSS.privat stationär Tarifbaustein CSS.privat stationär klinik plus Erstattungsfähig sind Aufwendungen für - gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer; - gesondert berechnete ärztliche Leistungen (bis zu den Höchstsätzen der GOÄ) und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus. 3/6

14 2.3.2 Tarifbaustein CSS.privat stationär komfort premium Erstattungsfähig sind - Aufwendungen für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer; - bei versicherten Kindern unter 12 Jahren 100 % der Mehrkosten für das Elternteil als Begleitperson; - ein Kurtagegeld für bis zu 21 Tage Tarifbaustein CSS.privat stationär privatarzt spezial Erstattungsfähig sind Aufwendungen für - gesondert berechnete ärztliche Leistungen (über die Höchstsätze der GOÄ hinaus) und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus; - psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen. 2.4 Leistungsinhalte des Tarifs CSS.smile Leistungen im Zahnbereich: - Zahnprophylaxe: 100 % der Kosten bis höchstens EUR 60 pro Behandlung und bis zu einer Jahreshöchsterstattung von EUR Zahnaufhellungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching), die unter zahnärztlicher Anweisung durchgeführt und von einem Zahnarzt in Rechnung gestellt wurden, bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR 300 innerhalb von 36 Monaten. - Behandlung beginnender Karies: Zuschuss von EUR 50 pro Kalenderjahr für eine Behandlung beginnender Karies an Zähnen mithilfe des Icon-Verfahrens. - Zahnersatz bei Unfall: Für unfallbedingte zahnärztliche Leistungen sowie für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen erstattet der Versicherer 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Der Tarif CSS.smile kann nie zusammen mit dem Tarifbausteinen bis für eine Person abgeschlossen werden. 3. Höhe und Fälligkeit der Beiträge, Folgen verspäteter Beitragszahlung und Beitragsentwicklung Der Beitrag Ihres beantragten Versicherungsschutzes im Einzelnen: Zu versichernde Person: Tarif mtl. Beitrag EUR Tarif mtl. Beitrag EUR Tarif mtl. Beitrag EUR Zu versichernde Person: Tarif mtl. Beitrag EUR Tarif mtl. Beitrag EUR Tarif mtl. Beitrag EUR Der genannte monatliche Beitrag beinhaltet keine Risiko- oder Beitragszuschläge. Im Zweifel gilt der Beitrag, der im Versicherungsschein ausgewiesen wird. Zusätzlich zum Beitrag fallen keine weiteren Kosten wie z. B. Gebühren an. Der erste Beitrag ist unverzüglich zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Durch Ihr im Antrag erteiltes SEPA-Lastschriftmandat werden wir den Betrag von dem angegebenen Konto einziehen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Der Beitrag ist für den beantragten oder im Versicherungsschein ausgewiesenen Zeitraum des Versicherungsschutzes zu bezahlen. Eine verspätete oder unterbliebene Beitragszahlung gefährdet Ihren Versicherungsschutz und Ihren Vertrag. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den AVB. Hohe Qualitätsstandards und medizinischer Fortschritt sind Gründe für die Steigerung der Gesundheitskosten und damit auch der Krankenversicherungsbeiträge. Beitragsanpassungen (vgl. AVB) sind daher zukünftig möglich. Hinzu kommt die jährliche Fortschreibung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge aufgrund des Älterwerdens. Senkungen Ihres Beitrags sind möglich bei Leistungsfreiheit und somit Veränderung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, sofern das im abgeschlossenen Tarif vorgesehen ist. 4. Im Vertrag enthaltene Leistungsund Risikoausschlüsse Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen, wenn nicht anderweitig vereinbart, erst nach Ablauf von Wartezeiten. Ausnahmen hiervon sind Leistungen infolge von Unfällen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte 3 der Grundbedingungen. Es besteht keine Leistungspflicht für Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind, sofern im Tarif nichts anderes geregelt ist; ebenfalls keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten, die auf Vorsatz beruhen. Hat der Tarif einen Leistungshöchstsatz zum Inhalt, werden die darüber hinausgehenden Kosten nicht erstattet. Für unangemessen hohe Vergütungen oder Leistungen, die das Maß des medizinisch Notwendigen übersteigen, wird ebenfalls keine Zahlung geleistet. Eine Einschränkung bzw. Deckelung der tariflichen Leistungen findet ebenfalls statt, wenn der Tarif die Vorleistung der GKV anerkennt. Wird im Rahmen des Vertragsschlusses ein Leistungsausschluss für Sehhilfen gewählt, werden dafür keine Leistungen erbracht. Weitere Leistungsausschlüsse und die Einzelheiten hierzu finden Sie unter 5 der Grundbedingungen. 4/6

15 5. Obliegenheiten, die bei Vertragsabschluss zu beachten sind Wir sind als Versicherer auf Ihre Angaben zu den im Antragsformular enthaltenen Fragen zu gefahrerheblichen Umständen angewiesen. Für eine Prüfung des zu versichernden Risikos müssen Sie die in den Fragebögen enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei Unsicherheiten Ihrerseits empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit Ihrem ärztlichen Behandler zu halten. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umständen, auch noch nach längerer Zeit, vom Vertrag zurücktreten. Auch eine Kündigung, eine rückwirkende Vertragsanpassung oder eine Anfechtung des Vertrags sind durch uns möglich. Diese Maßnahmen können sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in 19 VVG (abgedruckt im Anhang der AVB). 6. Obliegenheiten, die während der Laufzeit des Vertrags und bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten sind Sie sind insbesondere verpflichtet, uns unverzüglich den Abschluss und das Bestehen einer weiteren Krankheitskostenversicherung mitzuteilen. Verletzen Sie eine Ihrer vertraglichen Obliegenheiten, so können wir, je nach Verschuldensgrad, die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. In bestimmten Fällen kann auch eine Kündigung des Vertrags durch uns erfolgen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Grundbedingungen. Wir bitten Sie zudem, uns vor Beginn einer zahnärztlichen Maßnahme einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung zukommen zu lassen. 7. Beginn und Ende Ihres Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins, nicht aber vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Der Vertrag mit der CSS Versicherung AG wird für die Dauer von einem Versicherungsjahr (das entspricht dem Kalenderjahr) geschlossen und verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Der Versicherungsvertrag, in Kenntnis der versicherten Person, kann mit Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Weitere Informationen zu Ihrem Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den AVB. 5/6

16 U Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL /6

17 Informationen des Versicherers gemäß 1 Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) (ergänzend zum beigefügten Produktinformationsblatt und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) Ihr Versicherer CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, Vaduz, Liechtenstein Sitz: Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein FL Gesetzlich Vertretungsberechtigter der CSS Versicherung AG Thomas Soltau (Vorstandsvorsitzender) Leistungen des Versicherers Bei dem Versicherungsschutz handelt es sich um eine Krankenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages und des Umfangs der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Produktinformationsblatt und den weiteren genannten Vertragsunterlagen. Die Versicherungsleistungen sind fällig mit Beendigung der für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Leistungsumfangs erforderlichen Erhebungen. Damit Ihre Leistungen schnellstmöglich ausgezahlt werden können, benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Nachweise. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den 6 und 9 der Grundbedingungen. Hauptgeschäftstätigkeit der CSS Versicherung AG Die CSS Versicherung AG betreibt die private Kranken- und Unfallversicherung. Zuständige Aufsichtsbehörde FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Postfach 279, Landstraße 109, Vaduz, Liechtenstein Grundlagen und wesentliche Merkmale der Versicherung Die Grundlage des Vertrages sind Ihr Antrag bzw. Ihre Angebotsanforderung, der Versicherungsschein sowie die Grundbedingungen und die vereinbarten Tarife mit den Tarifbedingungen. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis (einschließlich der Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages) unterliegt dem deutschen Recht. Beitragszahlung Die Fälligkeit richtet sich nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise (monatlich oder jährlich). Die Beiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachschüssig von Ihrem Konto eingezogen. Einzelheiten zur Höhe der Beiträge entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt. Gültigkeitsdauer der Informationen Auf die Möglichkeit der Beitragsänderungen oder Altersumstufungen weisen wir hin ( 8a und 8b der Grundbedingungen). Bei Beitragserhöhungen haben Sie nach 13 Abs. 4 der Grundbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die CSS Versicherung AG in Textform die Annahme des Antrages erklärt oder den Versicherungsschein aushändigt bzw. wenn das Angebot der CSS Versicherung AG schriftlich angenommen wird. 1/2

18 Beginn des Versicherungsschutzes, Laufzeit und Beendigung des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages, nicht aber vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Versicherungsbeginn) und nicht vor dem Ablauf der vereinbarten Wartezeiten. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt sowie den 2 und 3 der Grundbedingungen. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Art des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist stellvertretend für den Versicherer zu richten an: Volz Makler Consulting GmbH Im Auftrag der CSS Versicherung AG Postfach Münster oder per Telefax an: oder per an: info@cssversicherung.com Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Wurde einem Versicherungsvertrag ein anderer Vertrag hinzugefügt, der Dienstleistungen des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft, so sind Sie an diesen Zusatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie hinsichtlich des Versicherungsvertrags Ihr Widerrufsrecht nach 8 VVG wirksam ausüben; eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, LI-9490 Vaduz Eingetragen im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein/FL Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Haben Sie ihr Widerrufsrecht nach 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ende der Widerrufsbelehrung Vertragsklausel über zuständiges Gericht Klagen gegen die CSS Versicherung AG können Sie beim Gericht in Vaduz oder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes erheben. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht in Vaduz zuständig. Vertragssprache Die Vertragsbedingungen und die weiteren Informationen sind in Deutsch abgefasst. Auch die Kommunikation zwischen der CSS Versicherung AG und dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages erfolgt auf Deutsch. Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit bei der FMA Sie können sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde, die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Postfach 279, Landstraße 109, Vaduz, Liechtenstein, wenden. Hiervon bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, unberührt. Außergerichtliche Schlichtungsstelle Zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann für die private Krankenund Pflegeversicherung zu wenden: Ombudsmann, Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Telefon: (6 ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz bzw. 42 ct/m aus den Mobilfunknetzen). U /2

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