Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch Leitbild, Ziele und Aufgaben. 3 Zusammensetzung. 4 Einberufung des Runden Tisches 50+

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1 Geschäftsordnung Runder Tisch 50+ vom (zuletzt geändert durch den Beschluss des Runden Tisches 50+ vom ) in der Fassung vom Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch Leitbild, Ziele und Aufgaben 3 Zusammensetzung 4 Einberufung des Runden Tisches Sprecher und Geschäftsführung 6 Arbeitskreise 7 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit 8 Entschädigung der Mitglieder 9 Inkrafttreten 1

2 1 Bildung eines Runden Tisches 50+ Die Stadt Remscheid richtet im Rahmen ihrer Agenda für ältere Generationen einen Runden Tisch 50+ ein. 2 Leitbild, Ziele und Aufgaben (1) Die Mitglieder des Runden Tisches 50+ arbeiten gemeinsam daran, 1. die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern 2. und gesellschaftliche Ressourcen älterer Menschen zu aktivieren. Dazu gehört insbesondere eine Unterstützung und Förderung folgender gemeinsamer Leitziele der Agenda für ältere Generationen: 1. Älteren Menschen ist ein umfassender Zugang zu allen Informationen, die ihre Lebenssituation positiv gestalten können, zu eröffnen. Hiezu sind insbesondere die Bereiche Kultur und Bildung, Sport und Freizeit sowie Gesundheit und Sicherheit als Inhalte der Informationsvermittlung aufzugreifen. 2. Die Kommunikation und Begegnung zwischen älteren Menschen und mit ihnen ist zu fördern. Das bedeutet auch, neue Formen des Miteinanders von Jung und Alt zu finden. 3. Bürgerschaftliches Engagement in Form ehrenamtlicher Tätigkeit ist quartiersbezogen zu entwickeln. 4. Geeignete Wohnformen und eine bedarfsgerechte Infrastruktur in den Stadtteilen soll älteren Menschen ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit und ein selbstbestimmtes Leben für eine möglichst lange Zeit gewährleisten. (2) Der Runde Tisch 50+ fördert eine dauerhafte Kooperation zwischen den unter 3 genannten Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Behörden. Projekte werden durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. (3) Das Selbstverständnis und die Selbstbestimmung der Mitglieder des Runden Tisches 50+ ist zu wahren und zu respektieren. 3 Zusammensetzung (1) Die Zusammensetzung des Runden Tisches 50+ erfolgt nach dem Delegationsprinzip. Vereine und Initiativen bilden Arbeitsgemeinschaften, die ihre Vertretung am Runden Tisch 50+ wahrnehmen. Mitglieder des Runden Tisches 50+ sind jeweils 1 Vertreter von "Die Schlawiner ggmbh." Arbeiterwohlfahrt Arbeitsagentur Remscheid Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen Behindertenbeirat Caritasverband Remscheid 2

3 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz DGB, Region Bergisch-Land Dekanatsrat der Katholiken in Remscheid, Stadtdechant Diakonisches Werk Evangelische Alten- und Krankenhilfe Remscheid e.v. (EAKRS) Friedrich-Spee-Akademie Remscheid Gemeinsam statt einsam, Mobile Dienste e.v. GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft IG Remscheider Senioren Jobcenter Remscheid Malteser Hilfsdienst Solingen-Remscheid e.v. Migrationsausschuss Polizei-Inspektion Remscheid Ratsfraktionen der politischen Parteien, jeweils 1 Vertreter Remscheider Blindenverein Remscheider Schwimmverein (RSV) Schwerbehindertenvertretung der Stadt Remscheid Seniorenbeirat Seniorentagesstätten der Stadt Remscheid, je 1 Vertreter aus den 4 Stadtbezirken Seniorenunion der CDU Sozialverband VDK, OV Solingen/Remscheid SPD Unterbezirk Remscheid, AG 60 plus Sportbund Remscheid e.v. Stadt Remscheid, je 1 Vertreter der einzelnen Dezernate Stadtteil e.v. Honsberg Stadtteilkonferenz Lüttringhausen Stadtteilbüro Rosenhügel Stadtteilkonferenz Hasenberg Stadtteilkonferenz Hohenhagen Stadtwerke Remscheid, Verkehrsbetriebe Türkischer Senioren-Solidaritätsverein Verbraucherberatung Remscheid Die Vertreter/-innen der Mitglieder benennen soweit möglich jeweils 1 Stellvertreter/-in. (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern anderer Organisationen oder Arbeitsgemeinschaften als nach 3 Abs. 1 entscheiden die Sprecher/-innen des Runden Tisches 50+. (3) Mitglieder, die zweimal in Folge unentschuldigt der Sitzung des Runden Tisches 50+ fernbleiben, werden von der weiteren Mitwirkung ausgeschlossen und schriftlich über den erfolgten Ausschluss informiert. Ihr Name wird aus dem Verzeichnis des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestrichen, ohne dass es eines weiteren Änderungsbeschlusses bedarf. (4) Die nach 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung ausgeschlossenen ehemaligen Mitglieder haben jederzeit wieder die Möglichkeit, erneut eine Mitgliedschaft beim Runden Tisch 50+ zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu fassen, 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung gilt entsprechend. (5) Zu den Sitzungen des Runden Tisches 50+ können je nach Themenlage weitere fachkundige Personen hinzugezogen werden. 3

4 4 Einberufung des Runden Tisches 50+ Der Runde Tisch 50+ kommt einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen; außerordentliche Sitzungen finden nach Entscheidung der Sprecher/-innen statt. 5 Sprecher und Geschäftsführer (1) Die Mitglieder des Runden Tisches 50+ benennen 3 Sprecherinnen/Sprecher. Ihnen obliegt gemeinschaftlich die Leitung der Sitzungen und die Außenvertretung des Runden Tisches 50+. Als Sprecher des Runden Tisches 50+ werden keine Mitarbeiter der Verwaltung und keine Personen mit politischen Ämtern benannt. (2) Die Stadt Remscheid übernimmt durch den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen die Geschäftsführung des Runden Tisches Arbeitskreise (1) Der Runde Tisch 50+ kann themenbezogene Arbeitskreise bilden. Die Arbeitskreise bestimmen eine Sprecherin/einen Sprecher aus ihren Reihen, die/der den Arbeitskreis am Runden Tisch 50+ vertritt. (2) Über die Aufnahme anderer als in 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung genannten Mitglieder in die Arbeitskreise entscheiden die Sprecher/-innen der Arbeitskreise in Absprache mit den Sprecher/-innen des Runden Tisches 50+. (3) Zu den Sitzungen der Arbeitskreise können je nach Themenlage weitere fachkundige Personen hinzugezogen werden. 7 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit (1) Der Runde Tisch 50+ ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremium, dessen Beschlüsse empfehlenden Charakter haben. Empfehlungen werden - soweit von den Mitgliedern im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart wird - mit einfacher Mehrheit beschlossen. (2) Der Runde Tisch 50+ ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. (3) Die Änderung der Geschäftsordnung kann auf Antrag eines Mitglieds mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Runden Tisches 50+ beschlossen werden. 4

5 8 Entschädigung der Mitglieder Die Mitarbeit am Runden Tisch 50+ ist ehrenamtlich. Es werden weder Sitzungsgelder noch Reisekostenerstattungen an die Mitglieder gezahlt. 9 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung ist mit einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder des Runden Tisches 50+ vom in Kraft getreten. Remscheid, den

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