Technische Universität Dresden. Fakultät für Erziehungswissenschaft

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1 Technische Universität Dresden Fakultät für Erziehungswissenschaft Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" im Studiengang höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni (SächsGVBI. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBI. S. 1 66) in der Fassung vom.1 6. November 2001 (SächsGVBI. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienziele 4 Empfehlung zur Fächerkombination. 5 Studienbeginn 6 Inhalt und Aufbau des Studiums 7 Leistungsnachweise 8 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan

3 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des "vertieft studierten Faches" für das Höhere. Lehramt an berufsbildenden Schulen. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife bzw. einer vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus oder durch Rechtsvorschrift bzw. von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Qualifikation. (2) Vor Studienbeginn sind mindestens drei Monate des in 91 LAPO I geforderten einschlägigen Berufspraktikums abzuleisten. Das Berufspraktikum kann durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt werden. Einschlägige berufliche Tätigkeiten können anerkannt werden (vgl. 91 Abs. 3 Nr. 2 LAPO I). Das Nähere regelt die Praktikumsordnung. Das dreimonatige Praktikum vor Beginn des Studiums kann erlassen werden, wenn die Allgemeine Hochschulreife über den Abschluss des beruflichen Gymnasiums erlangt wurde. 3 Studienziele (1) Die Studierenden sollen sich während des Studiums berufspädagogische, fachwissenschaftliche, berufs- und fachdidaktische sowie fachpraktische Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen, die als Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtsarbeit im Höheren Lehramt an berufsbildenden Schulen erforderlich sind sowie auf die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nach bestandener Erster Staatsprüfung und die spätere Ausübung des Lehrerberufes vorbereiten. (2) Die Studierenden sollen wissenschaftlich begründete Kenntnisse über Arbeitsfelder, Aufgaben, Methoden und interdisziplinäre Zusammenhänge der einschließlich ihrer rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, Institutionen und Adressatengruppen erwerben. Schwerpunkt der Ausbildung an berufsbildenden Schulen ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Arbeit in den derzeit dominierenden Arbeitsfeldern der Kinderund Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und erzieherische Hilfen), aber auch die Felder der Behinderten- und Altenarbeit.

4 4 Empfehlung zur Fächerkombination Das "vertieft studierte Fach" kann im Rahmen der Bestimmungen des 88 Abs. 2 LAPO I mit den an der Technischen Universität Dresden angebotenen Fächern kombiniert werden {s. Rahmenstudienordnung 5 Abs. 3). Für das Studium im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Dresden können in Kombination zum "vertieft studierten Fach" die "vertieft studierten Fächer" Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Physik, Evangelische Religion, Katholische Religion oder Umweltschutz und Umwelttechnik gewählt werden. Ausgeschlossen ist nach 88 Abs-. 2 LAPO I eine Kombination mit Wirtschafts- und Sozialkunde. 5 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. 6 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das. Studium des "vertieft studierten Faches" umfasst die Bereiche/Teilgebiete:, Sozialpsychologie oder Soziologie sowie Berufliche Didaktik. (2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird und ein sich daran anschließendes fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Das Studium des "vertieft studierten Faches" umfasst im Pflicht- und Wahlpflichtbereich insgesamt 78 SWS. (3) Inhalte des Grundstudiums sind: - Einführung in- Theorien der () (z.b. Klassiker der, aktuelle Theorieansätze der, gesellschaftliche Funktion der ) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar - Einführung in die Geschichte der (). (z.b. in einer bestimmten historischen Epoche, Methodengeschichte der ) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar - Einführung in die Methoden der (4 SWS) (z.b. Beratung, Gruppenarbeit, Casework, Casemanagement, Networking, Gemeinwesenarbeit, Hilfen zur Lebensbewältigung) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar

5 - Einführung die Arbeitsfelder der (4 SWS) (z.b. Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe wie u.a. Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung, Heimerziehung, Jugendamt, sonstige Arbeitsfelder wie u.a. soziokulturelle Arbeit, Altenarbeit, Arbeit mit Behinderten, Soziale Arbeit in Krankenhäusern, Sozialamt, betriebliche Sozialarbeit) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar - Einführung in die Organisation der (4 SWS) (z.b. kommunale und freie Träger, Wohlfahrts- und Jugendverbände, Kinder- und Jugendhilfeplanung, Qualitätsentwicklung und Sozialmanagement, Organisationsentwicklung) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar - Einführung in die Zielgruppen und Adressaten der (4 SWS) (z.b. der Lebensalter, Jugendkriminalität, Drogen und Sucht, geschlechtsspezifische, Arbeit mit gewaltorientierten Jugendlichen) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar - Einführung in das Jugendhilfe- und Sozialrecht () (verpflichtend: SGB VIII - KJHG, fakultativ u.a.: Familienrecht, BSHG, Ausländerrecht) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar - Grundfragen der Familien-, Jugend- oder Kindheitssoziologie () - Einführung in die Sozialpsychologie () - Grundfragen der Interkulturellen Erziehung () i - Einführung in Bildungstechnologien/Informatik () - Kommunikationstechniken () Lehrveranstaltungstypus: Seminar/Übung - Grundfragen der Sozialökonomik des Haushalts (), - Einführung in die Berufliche Didaktik (4 SWS) (z.b. soziale Berufe und ihre Geschichte, Berufsfelder und Berufsfelddidaktik, Lernorte der Berufsbildung, didaktisch-methodisches Training) Lehrveranstaltungstypus: Proseminar/Seminar. Im Grundstudium ist weiterhin das pädagogisch-psychologische. Orientierungspraktikum abzuleisten. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Zu den o.a. Lehrveranstaltungen des Pflichtbereiches kommen Wahlpflichtveranstaltungen hinzu (Angebot s. Fußnote 5 Studienablaufplan), die im Grund- oder Hauptstudium belegt werden.

6 (4) Inhalte des Hauptstudiums sind: - Historisch-systematische Begründung der (8 SWS) (z.b. Formendes Helfens im Wandel gesellschaftlicher Bedingungen; Institutionalisierung und Professionalisierung sozialer Hilfe; sozialpädagogische Theoriegeschichte; Basiselemente sozialpädagogischer Theoriebildung) /Hauptseminar - Methoden der Sozialen Arbeit und ihre Anwendung (4 SWS) (z.b. Methodenentwicklung in der ; sozialpädagogische Kasuistik; multiperspektivische Fallarbeit; Hilfeplanung; sozialpädagogische Diagnostik) /Hauptseminar - Arbeitsfeldbezogene und zielgruppenspezifische Konzeptentwicklung in der (8 SWS) (z.b. Gestaltung sozialpädagogischer Infrastruktur; Sozialraumanalyse; Arbeitsfeldspezifische Ausgestaltung, lebensweltorientierter Sozialer Arbeit; zielgruppenspezifische Indikationen und Interventionen; Konzeptionsentwicklung) /Hauptseminar - Organisation und Planung Sozialer Arbeit (4 SWS) (z.b. Organisationsentwicklung; Qualitätsentwicklung; Finanzierungsformen Sozialer Arbeit; Sozial- und Jugendhilfeplanung; Personalführung, -entwicklung und -management; Ökonomie der Sozialen Arbeit) /Hauptseminar - Jugendhilfe- und Sozialrecht () (verpflichtend: SGB VIII (KJHG), falls nicht bereits im Grundstudium absolviert; fakultativ u.a.: Familienrecht, BSHG, Ausländerrecht) /Hauptseminar - Konzepte interkultureller Erziehung unter besonderer. Berücksichtigung schulpädagogischer Ansätze () Lehrveranstaltungstypus: Seminar/Hauptseminar - Kommunikationstechniken () Lehrveranstaltungstypus: Hauptseminar/Übung - Soziologie () (Bevölkerung, Familie, Lebensalter, individuelle Lebenslagen, Biographien in der modernen Welt, das Kind und seine Sozialisationen der Gesellschaft) Lehrveranstaltungstypus: Vorlesung/Hauptseminar - Sozialpsychologie () (Gruppenverhalten, abweichendes Verhalten, Normen, Werte, Vorurteile, soziale Wahrnehmungen und Einstellungen) Lehrveranstaltungstypus: Vorlesung/Hauptseminar - Berufliche Didaktik (4 SWS) (Lehrplanverständnis, Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des sozialpädagogischen Unterrichts, berufsdidaktische Aufbereitung sozialpädagogischer Inhalte, Motivation und Konfliktmanagement in der Schule, Durchführung und Reflexion schulpraktischer Übungen) /Hauptseminar.

7 Im Hauptstudium ist weiterhin das fachdidaktische Blockpraktikum abzuleisten. Näheres regelt die Praktikumsordnung. (5) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen enthält die Semesterübersicht (zugleich StudLenablaufplan im Sinne von 21 Abs. 4 SächsHG) in der Anlage. 7 Leistungsnachweise (1).Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den Lehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende eines Studienabschnittes. Die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. (3) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen. Je ein Leistungsnachweis zu den Studieninhalten: 1. Theorie und Geschichte der 2. Adressaten und Arbeitsfelder der 3. Methoden und Organisationen der 4. Berufliche Didaktik der. Ein Leistungsnachweis muss bis zum Beginn des dritten Semesters erbracht werden. Studierende, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen. (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende Leistungsnachweise vor zulegen. Je ein Leistungsnachweis zu den Studieninhalten: 1. Theorie und- Geschichte der 2. Methoden und Handlungsfelder der 3. Sozialpsychologie oder Soziologie 4. Berufliche Didaktik der. 8 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Höheren Lehramtes an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Dresden vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren.

8 Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. -. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorn

9 Studienablaufplan (Vorschlag): Veranstaltung Theorien der Geschichte der LN 1 (PS) LN 3 (PS) LN 2 LN 4 Organisation der LN 2 Methoden der LN 2 LN 4 Arbeitsfelder der LN 3 LN 4 Adressaten der LN 3 Jugendhilfe und Sozialrecht Berufl. Didaktik LN Interkulturelle Erziehung (V/H) Bildungstechnologie Kommunikationstechniken (S/Ü) (HS/Ü) Sozialökonomie des Haushalts Soziologie LN 5 (V/HS) Sozialpsychologie LN 5 (V/HS) Summe 8 SWS 10 SWS 10 SWS 10 SWS 10 SWS 10 SWS 10 SWS 8 SWS LN 9. S T A A T S E X A M E N S P R Ü F U N G Wahlpflichtangebot Der Leistungsnachweis ist wahlweise im Gebiet "Geschichte" oder." Theorien der " zu erbringen Der Leistungsnachweis ist wahlweise im Gebiet "Methoden" oder "Organisationen der " zu erbringen Der Leistungsnachweis ist wahlweise im Gebiet «Arbeitsfelder" oder "Adressaten der " zu erbringen Der Leistungsnachweis ist wahlweise im Gebiet ' Methoden" oder "Arbeitsfelder der " zu erbringen Der Leistungsnachweis ist wahlweise in "Soziologie" oder "Sozialpsychologie" zu erbringen Folgende Gebiete stehen derzeit als Wahlpflichtangebot zur Verfügung Pf lege/pflegemanagement Erwachsenenbildung Geschlechtsspezifische Medienpädagogik Schulische und berufliche Sozialisation Verbraucherlehre/Umweltschutz Abkürzungen: V PS S HS Ü Vorlesung Proseminar Seminar Hauptseminar Übung

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