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1 s und -Marketing rechtskonform gestalten Dr. Ulf Rademacher, Rechtsanwalt und Notar Schmidt, von der Osten & Huber Haumannplatz 28, Essen Fon: Fax:

2 Überblick Unverlangte Werbung per Anonyme Werbung per -Werbung als Bestandteil privater Mails Double-Opt-In-Verfahren bei Newslettern etc. s als Geschäftsbriefe: Pflichtangaben

3 Unverlangte Werbung per Werbung per ist sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern grundsätzlich nur zulässig, wenn eine vorherige ausdrückliche Einwilligung ( Opt In ) vorliegt, 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen. Eine mutmaßliche Einwilligung reicht daher nicht aus. Die Einwilligung muss ferner für den konkreten Fall erteilt werden. Nicht erforderlich ist die Einwilligung in jede einzelne Werbemaßnahme. Es muss aber klar sein, welches Unternehmen konkret für welche Produkte werben darf. Die Einwilligung muss gesondert unterschrieben oder markiert werden; eine Opt-Out-Klausel reicht nicht.

4 Unverlangte Werbung per Beispiele: Die Angabe der -Adresse in einem öffentlichen Verzeichnis ist kein generelles Einverständnis mit der Zusendung von Werbe- s über eine solche Adresse. Die Angabe einer -Adresse in einem öffentlichen Verzeichnis durch einen Unternehmer ist aber ein Einverständnis mit der Zusendung von Kaufanfragen zu den von ihm angebotenen Produkten.

5 Beispiele: SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Unverlangte Werbung per Fall Pay Back : Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z. B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E- Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden. ]...] Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird." Klausel ist nicht ausreichend, da Opt-out-Klausel.

6 Unverlangte Werbung per Ausnahmsweise Opt-out ausreichend ( 7 Abs. 3 UWG) bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: -Adresse wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erlangt, z. B. durch Bestellung per . Verwendung zur Werbung erfolgt für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Kunde hat nicht widersprochen. Information über Möglichkeit des Widerspruchs bei Erhebung und bei jeder Verwendung unter Angabe einer entsprechenden Adresse.

7 Anonyme Werbung per Gemäß 7 Abs. 2 Nr. 4 ist unzulässig eine SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Bei der Werbung per muss also stets der Absender offen gelegt werden. Die alleinige Angabe einer -Adresse reicht nicht aus.

8 Anonyme Werbung per SCHMIDT, VON DER OSTEN & HUBER Außerdem muss eine gültige Adresse angegeben werden, über die der Empfänger dem Erhalt von Werbenachrichten widersprechen kann. Das kann eine Postadresse, eine Telefon- oder Faxnummer oder eine -Adresse sein. Es dürfen allerdings keine anderen Übermittlungsgebühren als die nach dem Basistarif entstehen (z. B. nicht Nummer).

9 -Werbung als Bestandteil privater Mails Die dargestellten Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbung per gelten grds. auch dann, wenn der Werbende die Versender privater Nachrichten zur Übermittlung der Werbung einsetzt. Ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist eine solche Werbung also grundsätzlich nicht zulässig. Beispiele: ecards (Link, der u. a. auf Werbung verweist) Anhänge von Mails, die über kostenlose Accounts versendet werden.

10 Double-Opt-In-Verfahren bei Newslettern etc. Kann oder muss bei der Bestellung eines Newsletters oder ähnlicher Werbemaßnahmen das sog. Double- Opt-In-Verfahren angewendet werden? Bei diesem Verfahren wird eine Bestellung durch Eintragung einer -Adresse erst wirksam, wenn auf einen an die angegebene -Adresse gesandten Link geklickt wird. Nach Auffassung der Rechtsprechung ist dieses Verfahren jedenfalls zulässig, da die Versendung der Bestätigungsmail keine unzulässig Werbung darstellt. Teilweise wird die Verwendung dieses Verfahrens zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung fremder -Adressen sogar gefordert.

11 s als Geschäftsbriefe: Pflichtangaben Nach 37a, 125a HGB, 35a GmbH und 80 AktG sind Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nicht Freiberufler - verpflichtet, auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Pflichtangaben zu machen, insbesondere: Firma Rechtsformzusatz Ort der Hauptniederlassung Registergericht Nummer der Eintragung das Register Geschäftsführer bzw. Vorstand (soweit vorhanden) Vorsitzender des Aufsichtsrates (soweit anwendbar)

12 s als Geschäftsbriefe: Pflichtangaben Bis zum Jahr 2006 war streitig, ob diese Pflichten auch für geschäftliche s gelten. Das hat der Gesetzgeber durch eine Gesetzesänderung ab dem Jahr 2007 klargestellt. Demnach können auch s Geschäftsbriefe in diesem Sinne sein. Geschäftsbriefe liegen aber nur vor, wenn eine an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist. Maßgeblich ist insoweit der Inhalt, nicht die Versendung an einen bestimmten Empfänger. Allgemeine Angebote und Rundschreiben reichen daher nicht. Erfasst sind aber individuelle Schreiben, Rechnungen, Mahnungen etc.

13 s als Geschäftsbriefe: Pflichtangaben Ob zur Erfüllung der Pflichten elektronische Visitenkarten ausreichen, ist zweifelhaft, weil diese u. U. nicht von jedem Empfänger gelesen werden können. Bei Verstößen drohen u. U. kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden. Außerdem kann das Handelsregister Zwangsgelder festsetzen.

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