Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII

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1 Landkreis Esslingen SOZIALER DIENST Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII Vorbemerkungen Soziale Gruppenarbeit als Methode der Sozialarbeit findet in den verschiedensten Feldern der Jugendhilfe Anwendung, so z. B. in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und in Gemeinwesenprojekten. Daneben ist Gruppenarbeit ein strukturierendes Prinzip stationärer und teilstationärer Erziehungshilfen. Soziale Gruppenarbeit als eine Form der Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige, die der Gesetzgeber mit dem 29 SGB VIII in einem engeren Sinn definiert und spezifiziert hat, hat in Abgrenzung hierzu folgende allgemeine Merkmale: - Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe. - Soziale Gruppenarbeit wendet sich vorwiegend an ältere Kinder ab dem Schulalter und Jugendliche. Nach 41 SGB VIII ist sie auch ein Angebot für junge Volljährige. - Soziale Gruppenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes, das die Gruppe als Lernfeld betont. - Ziel der Arbeit ist es, älteren Kindern und Jugendlichen/ jungen Volljährigen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen zu helfen bzw. ihre Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe zu fördern. Für Soziale Gruppenarbeit gelten die Bestimmungen des 27 SGB VIII. Dies bedeutet u.a.: - Auf Soziale Gruppenarbeit besteht ein individueller Rechtsanspruch der Personensorgeberechtigten oder der jungen Volljährigen. - Soziale Gruppenarbeit als Hilfe zur Erziehung/Hilfe für junge Volljährige kommt in Betracht, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht gewährleistet ist. - Der erzieherische Bedarf/Hilfebedarf im Einzelfall wird berücksichtigt. Das engere soziale Umfeld der jungen Menschen wird einbezogen. - Wenn die Soziale Gruppenarbeit voraussichtlich über einen längeren Zeitraum zu leisten ist, wird ein Hilfeplan nach 36 SGB VIII erstellten, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält. Soziale Gruppenarbeit zeichnet sich durch Flexibilität und Offenheit gegenüber unterschiedlichen Zielgruppen und Problemlagen aus. Je nachdem, ob die Hilfe frühzeitig und präventiv eingesetzt wird oder erst zu einem Zeitpunkt, an dem sich Problemlagen ausgeweitet bzw. verfestigt haben, variieren der Bedarf an zeitlicher Intensität, Betreuungsdichte, personeller und materieller Ausstattung. Der Landkreis Esslingen bietet flächendeckend Soziale Gruppenarbeit als erzieherische Hilfe für ältere Kinder (bis 14 Jahre) an. Dies geschieht mit der Zielsetzung, ein frühzeitiges, präventives und lebensfeldorientiertes Erziehungshilfeangebot für diese Altersgruppen anzubieten. Für besondere Zielgruppen können auch Gruppenangebote für Jugendliche und junge Volljährige initiiert werden. 1

2 Rahmenkonzept für Soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren Zielgruppe: Kinder ab dem Grundschulalter - aus strukturell benachteiligten Wohngebieten, die Unterstützung im Sozial- und Leistungsverhalten benötigen - deren Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und entlastet werden sollen - die strukturierte Freizeitangebote und pädagogische Hilfen in einer überschaubaren Gruppe als Begleitung im Alltag brauchen - die sich in schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden. Betreuungsformen: - Gruppenbetreuung, Freizeitangebote, schulische Hilfestellungen - Elternarbeit, Zusammenarbeit mit der Schule - evtl. Ergänzung durch offene Angebote im Gemeinwesen. Gruppengröße: Flexibel/maximal 15 Kinder Personal: 1 pädagogische Fachkraft (teilzeit), Honorar- und ehrenamtliche Kräfte, Praktikanten Beratungs-/Betreuungszeiten: Als Richtwerte in der Betreuungszeit entfallen: - 6 Std./wöchentlich auf die Kontaktzeit mit den Kindern - 2 Std./wöchentlich auf die Vorbereitungszeit - 7 Std./wöchentlich auf die Elternarbeit (inkl. Wegzeiten) - 1 Std./wöchentlich auf die Kooperation und übliche Rüstzeit Betreuungsdauer: 1-2 Jahre, am Schuljahres-Rhythmus angelehnt. Aufnahme- und Hilfeplanverfahren: - Beim Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen sind rechtzeitig vor Beginn eines neuen Schuljahres Vorschläge zur Aufnahme in die Soziale Gruppenarbeit einzureichen (z. B. von Eltern, Lehrer/innen oder Fachkräften der Jugendhilfe). 2

3 - In einer Erstinformationsveranstaltung werden die Eltern, die Kinder und andere Interessierte aus dem sozialen Umfeld der Familie über das Angebot Soziale Gruppenarbeit informiert; die Personensorgeberechtigten der Kinder stellen ggf. einen Antrag auf erzieherische Hilfe. - Die Eltern/Personensorgeberechtigten erarbeiten zusammen mit Sozialarbeiter/in des Sozialen Dienstes, Gruppenleiter/in der Sozialen Gruppenarbeit und ggf. anderen Beteiligten einen Hilfeplan, in dem der erzieherische Bedarf, die Zielsetzung und Ausgestaltung der Sozialen Gruppenarbeit und der zeitliche Rahmen festgehalten sind (s. Formular). Dies kann bereits während oder erst nach der Erstinformationsveranstaltung geschehen. - Der Soziale Dienst veranlasst durch Weitergabe des Antrages und des Hilfeplanes an die Wirtschaftliche Jugendhilfe die Gewährung der Jugendhilfeleistung. - Jeweils zwischen den Schuljahren finden Hilfeplanfortschreibungsgespräche der Beteiligten statt, in denen über die weitere Teilnahme an oder die Beendigung der Sozialen Gruppenarbeit befunden wird. Diese Gespräche können im Rahmen einer Auswertungsveranstaltung stattfinden, zu der der Soziale Dienst alle Beteiligten an der Sozialen Gruppenarbeit einlädt. Finanzierung: Die Finanzierung wird mit interessierten Trägern auf der Grundlage der beschriebenen Rahmenbedingungen ausgehandelt. Das Kreisjugendamt gewährt pro Kind und Betreuungsmonat eine Pauschale von 273,58 Euro. Des weiteren werden dem Träger bis zu maximal 307,00 Euro Mietkostenzuschuß gewährt, sofern keine mietfreien Räume gefunden werden können. Jährliche Erhöhungen entsprechend den Entgelterhöhungen werden vorgenommen. Rahmenkonzept für Soziale Gruppenarbeit für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von Jahren Zielgruppe: Jugendliche und junge Volljährige, die - strukturierte Freizeitangebote und pädagogische Betreuung in einer überschaubaren Gruppe als Begleitung im Alltag benötigen, - in strukturell benachteiligten Wohngebieten leben, - Unterstützung im Sozial- und Leistungsverhalten benötigen, - aus unterschiedlichsten Gründen von den Eltern bzw. ihren Bezugspersonen nicht ausreichend betreut, begleitet oder versorgt werden können, - sich in schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden, - die als Gruppe in ihrem Lebensraum auffällig geworden sind. - 3

4 Ausgestaltung: Gruppenpädagogische Aktivitäten, bei denen das Hauptaugenmerk auf das gemeinsame Tun und Erleben in der Gruppe gerichtet sein soll (erzieherische lebenspraktische Inhalte, freizeitpädagogische Angebote etc.). Erzieherische und lebenspraktische Inhalte: - Erfahrungen mit eigenen Fähigkeiten und Defiziten im Umgang mit anderen Mitgliedern der Gruppe (z. B. Rollenspiele, Pantomime, Körpersprache) - Information durch Berufsberaterinnen, Vermittlung in Berufspraktika, Erstellen von Bewerbungsunterlagen - Gesprächsangebote über aktuelle Probleme (z. B. Drogen, Schulden, Straffälligkeit) - Besuch in Jugendstrafvollzuganstalt, Drogenberatungsstelle u.ä. Freizeitpädagogische Angebote: - Erlebnispädagogische Gruppenaktivitäten (z. B. Klettern, Höhlenwandern, Kajak, Segeln) - Workshops (z. B. Fotolabor, Musik, Video, Jonglieren, Dance, Zweiradwerkstatt). Gruppengröße: Flexibel (ca. 10 Teilnehmerlnnen). Ort: Im Lebensfeld/im Stadtteil der jungen Menschen in dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Personal: Mindestens zwei Personen, davon eine Fachkraft und eine in der Betreuung junger Menschen erfahrene Person (z.b. Honorarkräfte, Ehrenamtliche, Praktikantinnen). Zeiten und Dauer: Ein wöchentliches Gruppenangebot und ggf. Wochenendaktivitäten. Flexibel, je nach Bedarf, in der Regel über einen Zeitraum von 1/2 bis 1 Jahr. Die wöchentliche Kontaktzeit mit den Jugendlichen umfaßt 6 Stunden. Die Vorbereitungszeit beträgt wöchentlich 2 Stunden. Die Elternarbeit beträgt wöchentlich 7 Stunden Kooperationsarbeit und übrige Rüstzeit beträgt wöchentlich 1 Stunde. Aufnahme- und Hilfeplanverfahren: - Bei der Sachgebietsleitung des Sozialen Dienstes ist rechtzeitig der Bedarf für Soziale Gruppenarbeit anzumelden. 4

5 - Die Sachgebietsleitungen nehmen in Kooperation mit den zuständigen Sozialarbeiterinnen des Sozialen Dienstes Kontakt mit interessierten freien Jugendhilfeträgern auf und treten in die gemeinsame Planungsphase ein. - In einem ersten gemeinsamen Treffen werden die Jugendlichen und jungen Volljährigen, die Adressaten der Sozialen Gruppenarbeit vorgesehen sind, und andere Interessierte aus ihrem sozialen Umfeld von den Durchführenden/Anbietern über die Soziale Gruppenarbeit informiert. - Die Eltern der beteiligten Jugendlichen werden schriftlich informiert und müssen die Teilnahme ihres minderjährigen Kindes an der Sozialen Gruppenarbeit schriftlich beantragen. Ggf. werden interessierte Eltern zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Junge Volljährige stellen einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige. - Es wird unter Beteiligung der jungen Menschen und ggf. der Personensorgeberechtigten ein standartisierter Hilfeplan erstellt, der Aussagen über den erzieherischen Bedarf, die Zielsetzung und Ausgestaltung der Sozialen Gruppenarbeit und den zeitlichen Rahmen beinhaltet. - Der Soziale Dienst veranlasst durch Weitergabe des Antrags und des Hilfeplans an die wirtschaftliche Jugendhilfe die Gewährung der Jugendhilfeleistung. Finanzierung: Die Finanzierung wird mit interessierten freien Trägern der Jugendhilfe für die jeweilige Soziale Gruppenarbeit auf der Grundlage der beschriebenen Rahmenbedingungen ausgehandelt. Entsprechend der Entgeltverhandlung des Landkreises mit den Jugendhilfeträgern vom gewährt das Kreisjugendamt ab pro Jugendlichenjungen Volljährigen und Monat 273,58 Euro. 5

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