EMVU. Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben!

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1 EMVU Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben! Quelle: Hamburg Rundspruch 29. September

2 Gesetze und Verordnungen Was hat sich 2013 geändert? Wer muss seine Funkanlage anzeigen? Wie macht man das? 2

3 EMVU ElektroMagnetische Verträglichkeit Umwelt EMVU betrifft den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Dazu hat der Bundesrat im August 2013 zwei neue Verordnungen beschlossen: BImSchV: Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. (Verordnung über elektromagnetische Felder BlmSchV). BEMFV: Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Sie betrifft alle Funkdienste, räumt jedoch ausschließlich dem Amateurfunkdienst das Recht zur eigenverantwortlichen Selbsterklärung ein. 3

4 BImSchV 2: Hochfrequenzanlagen (1) Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Hochfrequenzanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr so zu errichten und zu betreiben, dass in ihrem Einwirkungs-bereich an Orten, die zum dauerhaften oder vorüber-gehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung 1. die in Anhang 1a und 1b bestimmten Grenzwerte für den jeweiligen Frequenzbereich unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Hochfrequenzanlagen sowie Niederfrequenzanlagen gemäß Anhang 2 nicht überschritten werden. 4

5 BImSchV Grenzwerttabelle Anhang 1b Grenzwerte quadratisch gemittelt über 6 Minuten Intervalle Frequenz (MHz) Elektrische Feldstärke (V/m) effektiv Magnetische Feldstärke (A/m) effektiv 0, ,73/f /f 1/2 0,73/f , ,375 f 1/2 0,0037 f 1/ ,16 5

6 BEMFV Was ist das? BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Die BEMFV enthält keine Grenzwerte, sondern bezieht sich auf die 26. BImSchV und die Referenzwerte der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hertz bis 300 Gigahertz). Für den Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 50 Megahertz zusätzlich die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen nach DIN EN (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN (Ausgabe Mai 2012). 6

7 BEMVF Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, der die Einhaltung der vorgeschriebenen Personenschutzgrenzwerte seiner Funkstelle eigenverantwortlich anzeigen darf. Dieses Privileg sollten wir nicht verspielen! 7

8 BEMFV Was hat sich geändert? Die Bezüge auf DIN VDE und DIN VDE 0848 Teil1 wurden durch Bezüge auf die Europa Normen DIN EN 50527, DIN EN und DIN EN ersetzt. Das bedeutet: Wegfall der HSM-Berechnungen. Beispiel: 2m 750W PS 27,85m / HSM 69,07m 10m 750W PS 14,51m / HSM 22,31m 8

9 BEMFV Was hat sich geändert? 9 Eine anzeigepflichtige Amateurfunkstelle kann in das Informationsportal aufgenommen werden. EMF Datenbank der BNetzA Datenbankinhalte: - Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen mit einzuhaltenden Sicherheitsabständen - Messorte der EMF Messreihen mit Ergebnisdarstellung - Standorte des automatischen Messsystems mit zeitlichem Verlauf der Grenzwertausschöpfung 9

10 BEMFV Was hat sich geändert? 13 Für diese messtechnische Überprüfung ist die Amateurfunkstelle nach vorheriger Ankündigung sendebereit zu halten. 15a Ordnungswidrigkeiten wurde neu hinzugefügt. Die BNetzA hat eine neue Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen online zur Verfügung gestellt. 10

11 Anleitung zur Durchführung der Anzeige Die BNetzA hat eine neue Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen herausgegeben. Sie beschreibt unter Punkt 4 ausführlich die bereitzuhaltenden Unterlagen. In ihr werden Begriffe, Verfahren und bereitzuhaltende Unterlagen beschrieben. Sie enthält zudem die für die Anzeige erforderlichen Formblätter. Ortsfest ist eine Funkanlage, die während des Betriebes keine Ortsveränderung erfährt. Anleitung zur Durchführung der Anzeige 11

12 Umfang der Anzeige Im Rahmen der Anzeige sind außer den Unterlagen nach Abschnitt 3.1 (Anzeigeformblatt) und 3.2 (Standortbezogener Sicherheitsabstand und kontrollierbarer Bereich) keine weiteren Unterlagen einzureichen. Alle weiteren Unterlagen sind bei der ortsfesten Amateurfunkanlage bereit zu halten. Anleitung zur Durchführung der Anzeige 12

13 Die Datenblätter zur Anzeige Auf diesen Datenblättern zur Anzeige wird die Funkanlage dokumentiert. Anleitung zur Durchführung der Anzeige 13

14 Anlage 1, Blatt 1 Blatt 1 der BEMFV- Anzeige wurde nur in einem Punkt geändert: Die Angabe einer Telefaxnummer ist entfallen. 14

15 Anlage 1, Blatt 2 Blatt 2 der BEMFV- Anzeige komplett geändert: HSM-Angaben entfallen. Neu: Sonstige Angaben nach welcher Methode wurden die Sicherheitsabstände ermittelt? Ist Aufnahme in die EMF- Datenbank gewünscht? 15

16 Dokumentation Antennendiagramme Lageplan Konfiguration Anlage 1, Blatt 3 Blatt 3 der BEMFV- Anzeige komplett geändert: Die Angaben über verwendete Frequenzbereiche und EIRP Strahlungsleistungen sind entfallen. Stattdessen sind Angaben zur bereit zuhaltenden Dokumentation zu machen. 16

17 Anlage 2, Blatt 1 HSM-Abstände entfallen 17

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