Zentrale Vergabe von Studienplätzen
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- Hannah Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Zentrale Vergabe von Studienplätzen tzen hochschulstart. de Auswahl der Hochschulen hochschulstart. de, die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt - in den in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen - die Studienplätze des ersten Fachsemesters bundesweit sind in das Verfahren einbezogen: Humanmedizin Zahnmedizin Tiermedizin Pharmazie
2 Personenkreis an: Deutsche EU-Bürger EWR Staatsangehörige (Island, Norwegen, Lichtenstein) Bildungsinländer (ausländische Staatsangehörige u. Staatenlose mit deutscher HZB) Quotierung Vorabquoten: 5% ausländische Staatsangehörige 2% Härtefälle 3% Zweitstudienbewerber bis 2,2% Sanitätsoffiziere der Bundeswehr 0,2 Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung danach: 20% Abiturbeste 20% Wartezeit 60% Auswahl der Hochschulen
3 Bewerbung Die Teilnahme erfordert eine form- und fristgerechte Bewerbung an hochschulstart. de Zulassungsantrag ; Antragstellung Online Nur für ein Studienfach (kein Zweitantrag möglich) Der Zulassungsantrag richtet sich zugleich auf die Teilnahme am zentralen Vergabeverfahren auf die Teilnahme an den Auswahlverfahren der Hochschulen Fristen (Ausschlussfristen) für das WiSe bis zum 15. Juli (Neuabiturienten) wenn die HZB vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 31. Mai (Altabiturienten) für das SoSe einheitlich Neu- und Altabiturienten bis zum 15. Januar,
4 hochschulstart.de hochschulstart. de vergibt 20 % der Studienplätze je Hochschule an Abiturbeste 20 % der Studienplätze je Hochschule nach Wartezeit Die Hochschulen vergeben 60 % der Studienplätze nach eigenen Kriterien hochschulstart.de Abiturbeste 20 % Bewerbung für max. 6 Studienorte Die Vergabe erfolgt in Landesquoten 16 Landesquoten Die Studienplätze einer Landesquote sind nur für Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihr Abiturzeugnis erworben haben Konkurrenz der Bewerber nur innerhalb des Bundeslandes 16 Ranglisten
5 Seite 9 hochschulstart.de Abiturbeste 20 % 1. Vergabe Der Rangplatz wird nach der im Abiturzeugnis ausgewiesenen Abiturdurchschnittsnote bestimmt nachrangig nach Wartezeit Dienst Los Rangliste: 1,0 + 2 WS + Dienst 1,0 + 2 WS 1,1 + 3 WS 1,1 + 0 WS + Dienst 1,2 In dieser Reihenfolge wählt hochschulstart. de aus, bis alle Studienplätze, die in der jeweiligen Landesquote zur Verfügung stehen, vergeben sind Auswahlgrenze Landes NC Kein Nachrückverfahren 1,3 Dienst Seite 9 hochschulstart.de Abiturbeste 20 % 2. Verteilung Die in den Landesquoten ausgewählten Bewerber werden auf die Hochschulen verteilt: Kriterien: Ortspräferenz Note Punktzahl (Abi) Sozialkriterien - Los Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, wird die Zulassung an der Hochschule in zweiter Ortspräferenz geprüft. Eine Zuweisung an den im Zulassungsantrag an zweiter Stelle angegebenen Studienort ist nur möglich, wenn alle Bewerber die diesen Studienort an erster Stelle gewählt haben, berücksichtigt werden konnten und danach dort noch Plätze frei sind. Entsprechendes gilt für eine an dritter, vierter, fünfter oder sechster Stelle genannte Hochschule (präferenzweise Prüfung) Ausgewählte Bewerber, die entsprechend ihrer Ortswünschen nicht verteilt werden können erhalten keinen Platz aus dieser Quote Sozialkrit.
6 hochschulstart.de Wartezeit 20 % Bewerbung für max. 6 Studienorte + alle übrigen möglich Die Vergabe erfolgt nach der Zahl der Wartesemester Wartezeit = die Zahl der Semester, die seit dem Abitur bis zum Beginn des Semesters für das die Bewerbung erfolgt, in vollem Umfang verstrichen sind. Semesterzeiträume: Wintersemester 01. Oktober bis 31. März Sommersemester 01. April bis 30. September Seite 9 hochschulstart.de Wartezeit 20 % 1. Vergabe Der Rangplatz wird durch die Zahl der WS bestimmt, nachrangig nach Abiturdurchschnittsnote Dienst Los Rangliste: 8 WS Abi 2,3 + Dienst 8 WS Abi 2,3 8 WS Abi 3,2 7 WS Abi 2,2 +Dienst In dieser Reihenfolge wählt hochschulstart. de aus, bis alle Studienplätze in der Wartezeitquote vergeben sind Kein Nachrückverfahren 7 WS Abi 2,2 2 WS Abi 1,9
7 Seite 9 hochschulstart.de Wartezeit 20 % 2. Verteilung Die ausgewählten Bewerber werden auf die Hochschulen verteilt: Kriterien: Ortspräferenz Sozialkriterien Note - Los (präferenzweise Prüfung) Auf Wunsch des Bewerbers an alle Orte, damit erhält der Bewerber sicher einen Studienplatz Ausgewählte Bewerber, die entsprechend ihrer Ortswünschen nicht verteilt werden können erhalten keinen Platz aus dieser Quote AdH, AdH, AdH Auswahl der Hochschule 60 % Bewerbung für max. 6 Studienorte Die Vergabe erfolgt von den Hochschulen nach eigenen Kriterien Bewerbung bei hochschulstart. de Ggf. zusätzliche Unterlagen an die Hochschule Alle Bewerber die in den vorherigen Quoten keinen Platz erhalten haben Hochschulen können hochschulstart. de beauftragen das Verfahren durchzuführen
8 AdH, AdH, AdH Auswahl der Hochschule 60 % Die Hochschulen können die Zahl der Teilnehmer am Verfahren durch eine Vorauswahl begrenzen Mögliche Kriterien: die Abiturdurchschnittsnote, die Ortspräferenz, gewichteten Einzelnoten, fachspezifischen Studierfähigkeitstests, (TMS: Lübeck, Oldenburg, Göttingen) Berufsausbildung / praktische Tätigkeiten / außerschulische Leistungen AdH, AdH, AdH Auswahl der Hochschule 60 % Bei der Auswahl können die Hochschulen folgende Kriterien anwenden: die Abiturdurchschnittsnote, gewichtete Einzelnoten fachspezifischen Studierfähigkeittests Berufsausbildung oder tätigkeit Auswahlgespräch Kombination dieser Kriterien Einige Bundesländer haben zusätzliche Regelungen aufgenommen (homepage hochschulstart. de ) Die Abiturdurchschnittsnote muss immer einen maßgeblichen Einfluss behalten
9 AdH, AdH, AdH AdH Baden-Württemberg Test für medizinische Studiengänge TMS Folgende Universitäten setzen im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) das Ergebnis des TMS als Auswahlkriterium ein. Der Test wird jährlich einmal im Mai an verschiedenen Orten in ganz Deutschland durchgeführt Die Anmeldefrist ist 1. Dezember bis 15. Januar Der Test ist kostenpflichtig. Teilnahmegebühr 50 Information und Anmeldung unter: Seite 9 AdH, AdH, AdH Auswahl der Hochschule 60 % Ablauf: Prüfung der Vorauswahlkriterien Erstellung der Rangliste (Hochschule oder hochschulstart. de ) Zulassung an der Hochschule in niedrigster Ortspräferenz
10 Seite 9 AdH, AdH, AdH AdH der Universität Ulm Vorauswahl: bis zur Abinote 2,5 Auswahl: zuerst 50% der Plätze nach Abinote und Beruf Die Auswahlnote wird ermittelt aus der Abiturdurchschnittsnote und einem Bonus von 0,3 Notenpunkte für eine relevante, abgeschlossene Berufsausbildung 0,2 Notenpunkte für Berufstätigkeit von mind. 2 Jahren 0,1 Notenpunkt für praktische Tätigkeiten u. außerschulische Leistungen max. 0,3 danach 50% der Plätze nach Abinote und TMS Die Auswahlnote wird ermittelt aus 51% der Abiturdurchschnittsnote und 49% des Testergebnisses. Beratungsangebot der Universität Ulm Schüler Fachspezifische Infoveranstaltungen Kursstufe I und II Zu jedem Studiengang der Uni Ulm Informationen Vorträge April bis Juni jeweils 2 Termine durch Studienfachberatung und Studierende Anforderungsprofile für den Studiengang Studieninhalten / Vertiefungsmöglichkeiten Schwerpunkte Lehrveranstaltungen / Prüfungen Unterstützenden Maßnahmen Arbeitsmarkt
11 Beratungsangebot der Universität Ulm Schüler hochschulstart.de (ZVS) Bewerber Workshop nur Kursstufe II Medizin u. Zahnmedizin individuelle Beratung Wie gestalte ich meine Bewerbung am effektivsten Zum Hochschulstart Vergabeverfahren Informationen Quoten Kriterien Qualifikationen Studienberatung an der Universität Ulm Mitarbeiter: Öffnungszeiten: Christiane Westhauser Behrouz Behbehani Kornelia Gläser Bärbel Götz Waniek Martina Lau Mo Do Uhr Uhr Di Uhr Uhr Beratung nach Vereinbarung zentralestudienberatung@uni-ulm.de Telefon: Homepage:
12 Als Dienst gilt: Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges kulturelles Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr oder europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer, Entwicklungsdienst von mindestens zwei Jahren, Betreuung/Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen Sozialkriterien 1. An erster Stelle werden schwerbehinderte Menschen berücksichtigt. 2. Personen, die ihre Wohnung/ Hauptwohnung mit dem Ehegatten/Kind haben und an der nächstgelegenen Hochschule studieren wollen. 3. Personen, die insbesondere aus gesundheitlichen, studienorganisatorischen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses sowie aus wissenschaftlichen Gründen zwingend an den gewählten Studienort gebunden sind und dies mit einem Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches geltend machen. 4. Personen, die ihre Wohnung/Hauptwohnung bei den Eltern/Pflegeeltern haben und an der nächstgelegenen Hochschule studieren wollen. 5. Personen, die keines der Sozialkriterien 1 bis 4 erfüllen
Christiane Westhauser / Bärbel Götz-Waniek Zentrale Studienberatung
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